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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Amazon

Amazon

Marktplatzreport: Überraschendes Ergebnis beim Traffic-Vergleich Amazon und eBay

24. Oktober 2016 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Eine Auswertung der geschätzten Traffic-Zahlen von Amazon und eBay zeigen ein überraschend enges Rennen, wenn es um die Interessengewinnung für die jeweils angeschlossenen Händler geht.

ama-ebay-fotolia-ddgrigg-2

Da weder Amazon noch eBay konkrete Zahlen veröffentlichen, greifen wir für einen Traffic-Vergleich auf die mittlerweile meist erstaunlich treffsicheren Zahlen von Similarweb zurück.

Auf dem ersten Blick scheint es eine klare Sache zu sein. Amazon.de (408,3 Mio.) erzielt monatlich 70% mehr Traffic für seine Seiten als Gegenspieler eBay.de (240,1 Mio.).

amazon-ebay-similarweb

Auffallend noch, dass die beiden Marktplätze wiederum bei den Page Views je Visit und der Bounce Rate nah zusammen liegen, während bei der durchschnittlichen Verweildauer eBay die Nase vorne hat.

Dies wiederum, kann mehrere Gründe haben. Aber bevor wir hier zu sehr mutmaßen, lassen wir es lieber. Interessanter ist sowieso eine andere Betrachtung.

Nicht jeder Kunde kommt beim Händler an

Denn der bisherige Vergleich hilft Händlern zur Potenzialeinschätzung ja nur bedingt weiter. So betreibt Amazon einerseits ja auch selbst Handel und andererseits tummeln sich bei eBay auch private Verkäufer und Angebote. Diese Anteile müssen also rausgerechnet werden, da sie den am jeweiligen Marktplatz angebundenen Händlern keinen Umsatz bringen.

eBay spricht im aktuellen Handels-Update davon, dass 87% des Handelsvolumens weltweit über Festpreisangebote erwirtschaftet wird und dass 81% der bei eBay weltweit verkauften Produkte Neuware ist.

Wikipedia geht davon aus, dass jeder zweite Verkauf von gewerblichen Verkäufern getätigt wurde. Diese Aussage ist aber Stand 2010 oder sogar älter.

Daher gehe ich mal ganz nonchalant davon aus, dass dreiviertel der eBay-Verkäufe von gewerblichen Verkäufern abgewickelt werden. Das mag jetzt richtig sein oder auch nicht. Unsere Schätzung wird der Realität jedoch zumindest sehr nahekommen. Denn natürlich werden Neuware und Festpreisartikel überproportional häufig von gewerblichen Verkäufern angeboten.

Für Amazon schätzt man übrigens, dass 45% des Umsatzes Marketplace-Händlern zu Gute kommt. Diese Zahl können wir als einigermaßen gesichert annehmen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Marktplatzreport: Überraschendes Ergebnis beim Traffic-Vergleich Amazon und eBay

Kategorie: Marktplatzreport, Vertrieb Stichworte: Amazon, ebay, Marktplatzreport

Einspruch: Vergesst eBay nicht!

17. Oktober 2016 von Peter Höschl

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eBays Kampf gegen Amazon schien für manche verloren. Doch das Blatt könnte sich wenden, bzw. war nie so, meinen einige Marktplatz-Experten.

In den vergangenen Jahren hat eBay ordentlich auf die Mütze bekommen, bzw. musste scheinbar tatenlos zusehen, wie Amazon mit neuen Innovationen scheinbar immer müheloser davonzog. Die ganze Branche spricht scheinbar nur noch davon, wie man auf Amazon am erfolgreichsten verkaufen kann. Oder was man Amazons Dominanz entgegensetzen kann. Sogar auf der letztwöchigen Neocom 2016 gab es kaum einen Vortrag, der sich nicht mit Amazon beschäftigte. 

Selbst schuld, meinen einige. Schließlich hieß es bei eBay jahrelang nur: „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“. Mal waren sie Flohmarkt, dann wollten sie gewerblichen Verkäufern und Marken eine professionelle Plattform bieten, nur um etwas später wieder den Flohmarkt-Charakter zu betonen. Alles was angepackt wurde schien nur halbherzig oder gar nicht zu Ende gebracht zu werden. Und die Liste der Punkte auf der Unzufriedenheits-Skala von eBay-Händlern schien ständig  länger zu werden.

Soweit zumindest die Außenwahrnehmung. Das ist ja aber immer so eine Sache. Insgesamt konnte man aber durchaus den Eindruck gewinnen, dass sich Amazons volle Konzentration auf den Kunden in überdurchschnittlich hohe Wachstumszahlen auszahlt, während sich eBay selbstzufrieden vor allem mit sich selbst beschäftigt.  Als mache Amazon alles richtig und eBay alles falsch.

ebay-fotolia-ddgriggDie letzten Tage und Wochen lassen nun jedoch auch den Außenstehenden aufhorchen. Einerseits kündigt eBay selbst einige Neuerungen an, die in die richtige Richtung zu mehr Kundenkonzentration und Händlerunterstützung gehen. Andererseits springen einige Marktplatz-Experten dem Marktplatz-Pionier verbal massiv zur Seite.

eBays Weg zu mehr Kundennutzen und Händlerunterstützung

Bereits vor drei Monaten wurde bekannt, dass eBay mit seinem Top Pick ein Pendant zu Amazons Buy Box startet. Einhergehend mit der Ankündigung die Strukturierung seiner Produktdaten zu verbessern. Zumindest Zweiteres ist ein wichtiger Schritt zu mehr Kundennutzen. Auch wenn Händler damals monierten, dies führe nur dazu, dass eBay zur Amazon-Kopie verkomme, darf man Eines nicht vergessen: Alles was Umsatz bringt, ist schön. Für das Einkaufserlebnis der Kunden sind strukturierte Daten nun mal wichtig. Immerhin geht eBay ja einen etwas anderen Weg bei der Darstellung, wie nun bekannt wurde.

So bietet eBay dem Besucher verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in ihre Produktwelt, siehe auch das Beispiel http://www.ebay.de/sch/Nikon-Digitalkameras/31388/bn_1383/i.html. EBay möchte nämlich erkannt haben, dass Konsumenten nicht ausschließlich nach den günstigsten Preisen suchen, sondern auch andere Kriterien bei der Produktsuche haben. Dies würde ich an dieser Stelle mal so unterschreiben.

Gleichzeitig erlauben es strukturierte Daten, eBay passgenauere Marketing-Maßnahmen und die Möglichkeiten zum Cross- und Upselling zu verbessern.

Außerdem hat eBay vor einigen Wochen damit begonnen, Produktbewertungen einzuführen. Auch dies ein wichtiger Punkt zu mehr Kundennutzen, sind diese doch ein wichtiger Anhaltspunkt zur Kaufentscheidung. Heute gibt es bereits mehr als 500.000 Produktbewertungen auf dem deutschen eBay-Marktplatz. Auch hier werden Kritiker bemängeln, dass dies nur von Amazon abgekupfert sei. Aber lieber gut kopiert als schlecht selbst gemacht. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Vergesst eBay nicht!

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, ebay, Einspruch, Marktplatzreport

„Unternehmer der Zukunft“: Neues Förderprogramm rüstet kleine Händler für Digitalzeitalter

6. Oktober 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Amazon und WirtschaftsWoche haben heute das Förderprogramm „Unternehmer der Zukunft – lokal und um die Welt“ gestartet, das speziell kleine Händler für das Digitalzeitalter rüsten soll. Das Programm unterstützt Unternehmer dabei, im E-Commerce zu starten oder ihr bestehendes Online-Geschäft weiter zu entwickeln und international auszubauen. Ein Team aus E-Commerce-Experten, darunter Blogger von www.wortfilter.de und www.shopanbieter.de sowie erfahrene Amazon Marketplace-Verkäufer, bieten den Teilnehmern ein kostenloses dreimonatiges Coaching und führen sie durch das Programm. Die besten Händler werden mit dem „Unternehmer der Zukunft“-Award ausgezeichnet.transformationen-unternehmer-der-zukunft-590

„Wir freuen uns, engagierte kleine Händler mit einem großartigen Team aus E-Commerce-Experten zusammenzubringen, die zusammen über 100 Jahre Erfahrung im Auf- und Ausbau von Online-Businesses mitbringen“, sagt Dr. Markus Schöberl, verantwortlich für die Händler-Services bei Amazon im deutschsprachigen Raum und Initiator des neuen Programms.

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 31. Dezember 2016 unter www.amazon.de/unternehmerderzukunft möglich. Bewerben können sich Unternehmen, die bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigen – und zwar sowohl stationäre Händler, die bisher noch nicht im Internet gestartet sind, als auch Unternehmen, die online verkaufen, aber mehr Reichweite erzielen wollen. Um sich für die Teilnahme zu bewerben, verfassen Händler ein kurzes Anschreiben, in dem sie die größten Herausforderungen beschreiben, die sie auf dem Weg zum erfolgreichen Online-Geschäft sehen. Anhand dieser Kriterien wählen die Coaches des Programms sowie der Medienpartner WirtschaftsWoche die ersten 30 teilnehmenden Unternehmen aus. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin „Unternehmer der Zukunft“: Neues Förderprogramm rüstet kleine Händler für Digitalzeitalter

Kategorie: Unternehmer der Zukunft Stichworte: Amazon, Förderprogramme, Pressemitteilungen

Amazon testet deutliche Layoutveränderungen

5. September 2016 von Nicola Straub

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Amazon ist bekannt dafür, alles, erstens wirklich ALLES im Sinne einer Konversionsoptimierung zu tun und dabei zweites Layoutanpassungen stets sehr behutsam vorzunehmen, z.B. indem eher mehrere kleine Teilschritte gegangen werden, als eine starke Veränderung.

Aktuell scheint der Marktplatz allerdings eine größere Veränderung am Layout der Produkt-Detailseite zu planen. Denn bereits mehrmals und von unterschiedlichen Standorten aus aufgerufen tauchte beim Stöbern auf Amazon.de zuletzt eine Detailseite auf, bei der die Position des Warenkorb-Buttons – insbesondere für Amazonverhältnisse – eine dramatische Positionsänderung erfahren hat:

Amazon Testlayout iPad
Amazon Produktdetailseite – Testlayout auf dem iPad (Hürth)…

Denn der wichtigste Button ist beim Testlayout von seinem angestammten Platz oben rechts auf der rechten Seite weit nach unten gerutscht, unter die Produkt-Auswahldetails. Der Screenshot links zeigt das Testlayout in der Tablet-Ansicht (iPad).

Das Ziel ist offenbar, zum einen die Produktbilder sowie die Schlagworte besser zur Geltung zu bringen; diese nehmen im veränderten Layout einen größeren Platz ein und wirken insgesamt kompakter und attraktiver. Auf dem Desktop werden dazu auch die Schlagworte auf drei Stück reduziert und die weitere Schlagwortabsätze erst nach Klick angezeigt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Amazon testet deutliche Layoutveränderungen

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: Amazon, Usability

Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

17. August 2016 von Gast

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Amazon will Online-Bestellungen noch einfacher machen und testet derzeit in den USA den Dash-Button. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Knopf, der an Haushaltsgeräten angebracht werden kann und über den per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt – etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellt werden kann. Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung automatisch aus. Die Frage ist nur, ob der Dash-Button auch in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) rechtlich darstellbar wäre.amazon_dash_button2-590

Wer als Unternehmer innerhalb der EU Waren an Verbraucher verkauft, hat diverse Informationspflichten im Fernabsatz sowie Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten. Hierher gehört etwa die Verpflichtung, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren oder den Bestellbutton mit „Zahlungspflichtig bestellen“ zu beschriften. Innerhalb Deutschlands sieht sich der Handel dabei dem Problem gegenüber, dass praktisch jeder Fehler bei der Erfüllung dieser Pflichten ein Wettbewerbsverstoß darstellt und etwa von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Bereits heute schwappt eine Abmahnwelle nach der anderen über den Onlinehandel hinweg und der Großteil der Händler ist schon jetzt in einem klassischen Onlineshop nicht in der Lage, diesen rechtssicher zu gestalten. Die Frage ist, wie das dann im Falle von Dash-Buttons auch in Deutschland funktionieren soll. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Private Label Days: größte deutsche Konferenz rund ums Verkaufen eigener Produkte auf Amazon.de

1. Juli 2016 von Online Redaktion

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Pressemitteilung: Private Label Days powered by AMZCON vom 2.9. bis 3.9. 2016 in Hamburg – Die größte deutsche Konferenz rund ums Verkaufen eigener Produkte auf Amazon.de

Mit den Private Label Days powered by AMZCON findet am 3. September 2016 in Hamburg die größte deutsche Konferenz zum Verkaufen eigener Produkte auf Amazon statt.

Die 350 bis 450 Teilnehmer erwarten im Hamburger Millerntor Stadion ausgewählte Referenten aus den USA, Asien und Deutschland, die mit ihren Fach- und Impulsvorträgen das größte deutsche LiveEvent für Amazon Verkäufer gestalten.

Als Referenten mit dabei sind unter anderem:

  • Anthony Lee (ZONEBLAST) berichtet darüber, wie man als Verkäufer erfolgreich neue Produkte auf den Markt bringt
  • Manuel Becvar (CEO und Gründer von Mandarin-Gear Ltd. und ImportDojo) berät Großkunden wie REWE, OBI, WalMart, Carrefour und Amazon und berichtet darüber, wie sich Importprozesse beschleunigen und optimieren lassen.
  • Bastian Barami (Blog officeflucht.de) ist der bekannteste digitale Nomade und spricht über die Herausforderungen und Chancen dieses Trends. 
  • Franz Jordan (Geschäftsführer Marketplace Analytics) beschreibt in seinem Vortrag, was das ideale Produkt ausmacht und wie man das perfekte Private Label Produkt findet.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Private Label Days: größte deutsche Konferenz rund ums Verkaufen eigener Produkte auf Amazon.de

Kategorie: Pressemitteilungen, Veranstaltungen Stichworte: Amazon, Eigenmarke, Veranstaltungen

Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

17. Juni 2016 von Nicola Straub

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VenusfliegenfalleLetzte Woche berichteten wir über die AGB-Änderung von Amazon, die es dem Handelsgiganten erlaubt, nach eigenem Gutdünken den Lagerbestand von FBA-Händlern aufzukaufen. Da hieraus erstens für manche Händler erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen können und zweitens auch die Art und Weise, wie diese doch recht weitreichende AGB-Änderung zustande gekommen ist, merkwürdig anmutet, baten wir Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer von der RESMEDIA | Kanzlei für IT-IP-Medien in Mainz um eine juristische Bewertung. Wir freuen uns, heute ihre Stellungnahme zur Amazon-AGB-Änderung veröffentlichen zu können:

Das Problem mit dem „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon“

Amazon hat offenbar seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Fullfillment by Amazon“ (FBA) bzw. „Versand durch Amazon“ geändert. Der Service funktioniert so, dass Händler, die dem Amazon Marketplace angeschossen sind, die Möglichkeit haben, ihre Artikel direkt bei Amazon einzulagern und Amazon den gesamten Versand und das Retourenmanagement zu überlassen. Die Änderung betrifft die Möglichkeit, wonach Amazon berechtigt sein soll, auf Lagerbestände der FBA-Händler zuzugreifen und diesen anzukaufen. Die Zustimmung der einzelnen Händler soll über die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ in den Händleraccounts im „Seller Central“ über eine vorab aktivierte Checkbox aktiviert sein. Medien berichten, dass nur einzelne Händler über die AGB-Änderung informiert wurden.

Selektive Vertriebssysteme

Unabhängig davon, ob Amazon über die vorab aktivierte Checkbox überhaupt eine wirksame Einwilligung der einzelnen Händler einholen konnte – was aus rechtlicher Sicht äußerst fraglich erscheint – ergeben sich durch das Vorgehen erhebliche vertriebsrechtliche Risiken für die einzelnen Händler, jedenfalls soweit sie selbst durch Vertriebsverträge mit Herstellern ihrer Waren vertraglich gebunden sind. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Selektivvertrieb, Vertriebsbeschränkungen

Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

7. Juni 2016 von Nicola Straub

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Exzerpt: Amazon sichert sich über eine relativ unbemerkt vorgenommene AGB-Änderung sowie eine entsprechende Voreinstellung im System das Recht zum Ankauf von Händler-Warenbeständen. Händler werden so automatisch zu Großhändlern und wer mit Produkten handeln, für die Vertriebsbeschränkungen bestehen, kann zudem mächtig Ärger mit dem Hersteller bekommen.

Mausefalle(Meinung) Amazon will an alle Waren – dumm nur, dass manche Hersteller oder Importeure sich weigern, ihre Produkte an den Giganten zu verkaufen. Beispielsweise, weil sie auf einen guten Fachhandel mit Beratung setzen wollen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Fachhändler die gefragten Produkte via Amazon verkaufen dürfen – Amazon selbst aber NICHT.

Nach eigenem Bekunden kann das dem Handelsriesen egal sein, denn der betont selbst immer wieder, er verdiene am Selbstvertrieb ähnlich wie an den Verkaufsprovisionen. Allerdings zeigen etliche Geschichten von Händlern und Herstellern, dass Amazon bei manchen Produkten sehr wohl extrem scharf darauf ist, selbst verkaufen zu können. Sehr schön publik geworden ist beispielsweise Amazons Gier nach Messern: Hier ließ Amazon kaum einen Versuch aus, irgendwie an die Ware zu gelangen – und sei durch übelste Tricks, wie die „Jeff, das Messer“-Geschichte zeigte.

Die aufwendige Trickserei im Einzelfall ist Amazon nun aber offensichtlich leid. Wozu auch mit vielen unwilligen Herstellern verhandeln, wenn man die Produkte eh schon im Lager liegen hat? Genauer gesagt in den Lagern von Händlern bei Amazon. Gut, dort gehören sie zwar nicht Amazon, aber das kann man ja ändern, dachte sich der Handelsgigant offenbar…

Änderung der AGB erlaubt Aufkauf durch Amazon

Und so wurden jetzt kurzerhand einfach die Amazon-AGB  geändert, und zwar ohne eine flächendeckende Information der Händler. Man habe es im Seller Central kund getan, erklärt Amazon. Wobei einige Händler wohl auch eine Benachrichtigung per Mail erhalten haben, aber eben nur wenige.

Der Inhalt der aktuellen Änderung räumt Amazon das Recht ein, den Warenbestand von Händlern in den Lagern aufzukaufen. Und zwar zu dem Preis, den der Händler auch vom Endkunden verlangt hätte – nur ohne Mehrwertsteuer natürlich, Amazon ist ja kein Verbraucher.

Super für Händler, oder…?

Händler könnten also frohlocken und auch die Argumentation Amazons dazu, dass die Option zum Verkauf an Amazon bereits generell voraktiviert ist, dürfte in diese Richtung gehen: Dem Händler entstehen durch einen Ankauf seiner Waren ja nur Vorteile, da er dabei ja sogar seinen Verkaufspreis erhalte…

Andererseits dürfte jedem rechnenden Vertriebler auch klar sein, dass Amazon nicht ohne echten Mehrwert bereit sein dürfte, den Endkundenpreis zu zahlen. Doch worin könnte dieser Mehrwert liegen? Was war noch einmal Amazons größtes Problem beim Erlangen von (bestimmten) Waren? Ah ja. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Vertrieb über Marktplätze, Vertriebsbeschränkungen

SEO: Amazon wird zum neuen Google

4. April 2016 von Online Redaktion

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Nicht nur Google hat einen eigenen Algorithmus für seine Suche. Auch Amazon sortiert die Suchergebnisse – in diesem Fall Produkte – nach eigenen Regeln. Diese Regeln hat der E-Commerce-Riese einmal mehr geändert. Darauf sollten Händler reagieren, denn der Online-Marktplatz wird immer mehr zum ersten Anlaufpunkt bei der Suche beim Online-Shopping. Laut einer Studie des ECC Köln und hybris software starteten bereits Anfang vergangenen Jahres ein Drittel Bild Amazon dominiert bei der Online-Produktrechercheder deutschsprachigen Internetnutzer ihre Produktrecherche bei Amazon – das sind bereits mehr als doppelt so viele wie bei Google. Neben der Suchmaschinenoptimierung wird der Online-Marktplatz damit also quasi zur neuen Suchmaschine.

Warum dies so wichtig ist? Viele Händler erwirtschaften inzwischen einen gehörigen Anteil ihres Umsatzes über Amazon. Sie haben laut shopanbieter.de allein im Jahr 2014 rund 5,4 Mrd. Euro über den Marketplace umgesetzt – eine beträchtliche Summe, die vergangenes Jahr mit Sicherheit gestiegen ist. Genaue Zahlen liegen dazu aber noch nicht vor.

Hilfe naht

Wie genau Marketplace-Händler ihre Produkte Schritt für Schritt für die Suche bei Amazon optimieren können, zeigt die aktuelle Ausgabe des Online-Händlermagazins shopanbieter to go. Der umfassende Leitfaden zum Thema SEO für Amazon füllt die Wissenslücke mit praxisnahen Handlungsempfehlungen und einer konkreten Fallstudie zur Rankingoptimierung.

Dieser Ratgeber mit der konkreten Schritt-für-Schritt-Anleitung soll vor allem zwei Herausforderungen bewältigen: Erstens gibt es einfach noch relativ wenige Agenturen, Kongresse und Tools, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Zweitens fehlt es vielen Händlern am entsprechenden Knowhow. Denn viele Marketplace-Anbieter setzen Amazon-Optimierung mit Preissenkungen gleich. Dem ist aber nicht so. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin SEO: Amazon wird zum neuen Google

Kategorie: Marketing, To go, Vertrieb Stichworte: Amazon, amazon seo, shopanbieter to go

Verkauf über Amazon kann auch mal 250% und mehr kosten

8. März 2016 von Peter Höschl

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Wir haben ja letzte Woche darauf hingewiesen, dass sich die Amazon Verkaufsgebühren stets auf den Bruttowert beziehen. So werden aus 15 Prozent auf den Bruttowert in Wahrheit 17,85 Prozent. Dabei haben wir auch auf unseren, bereits etwas älteren, Artikel Achtung Amazonfalle Mindestgebührenverwiesen. Hier beschreiben wir, wie aus den 17,85 Prozent leicht mal 33,3 Prozent werden können.

Diese Mindestgebühren in Höhe von 0,50 Euro je verkaufter Einheit bezahlt man übrigens immer, egal wie hoch der tatsächliche Bestellwert ist.

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Aber es es geht noch besser

Mit etwas „Pech“ können die Amazon Verkaufsgebühren jedoch auch mal den eigentlichen Verkaufswert um ein Vielfaches übersteigen. Im Beispiel sogar um 250 Prozent.

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Hierbei handelt es sich um ein Produkt, welches nur 0,20 Euro kostet und in der Regel in größeren Mengen abgenommen wird. Blöd ist, dass laut EAN-Code die Verpackungseinheit (VE) = 1 ist. Der Händler will also alles richtig machen und stellt das Produkt ordnungsgemäß mit VE = 1 bei Amazon ein. Dabei geht er davon aus, dass sich die Mindestprovision auf den tatsächlichen Verkaufspreis und nicht den Stückpreis bezieht. Soweit so nachvollziehbar.

Im Zusammenhang mit Amazons Gebührentabelle aber leider völlig falsch gedacht. Denn die Mindestgebühren beziehen sich auf den Einzelpreis und nicht auf den gesamten Verkaufspreis.

Interessant wäre jetzt noch, was passiert, wenn der Händler dem Versprechen nach mehr Umsatz gefolgt wäre und das Produkt „Primefähig“ gemacht hätte. Also keine Versandgebühren verlangen würde. Dann müsste er Amazon ja eigentlich noch Geld für diese Bestellung geben. Oder wie ist das?

Kategorie: Vertrieb Stichworte: Amazon, amazon marketplace

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