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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Förderprogramme

Förderprogramme

FAQ Corona-Förderungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Soforthilfe von Bund und Ländern

2. April 2020 von Online Redaktion

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Ulrike Regel von der DIHK ist derzeit ein häufiger Gast in den Facebook-Händlergruppen, in denen sie immer wieder geduldig erklärt, welche Förderungen und Soforthilfen Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind, jetzt beantragen können – und welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. Auch im Ask me Anything mit shopanbieter.de stand sie Rede und Antwort. Hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie ist die neue Soforthilfe des Bundes ausgestaltet?

Die Grundzüge der Bundeshilfen stehen mittlerweile fest: Bei Unternehmen mit bis zu 5 MItarbeitern gibt es 9.000 Euro Zuschuss, für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es bis zu 15.000 Euro.

Können die Bundeshilfen mit den Länderhilfen kombiniert werden?

Ja, das geht, es darf aber keine Überkompensation geben. Insgesamt darf der Unternehmer nicht mehr Geld in Anspruch nehmen als ihm über die Bundeshilfe zustünde. Das geht oft mit einer eidesstattlichen Erklärung einher. Wie Bundes- und Länderhilfen miteinander verrechnet werden und welche Stellen dafür zuständig sind, ist noch nicht ganz geklärt.

Was sind „private liquide Mittel“, die vor Beantragung mancher Soforthilfen einzusetzen sind?

Das kommt auf die Länderdefinition an. Grundsätzlich geht es darum, für die Soforthilfen die Liquiditätslücke im Unternehmensbetrieb zu bestimmen. Also die Lücke zwischen den fürs Unternehmen anfallenden Kosten zu den aus dem Unternehmen generierten Einnahmen. Es geht nicht darum, die Altersvorsorge anzutasten oder die Rücklagen für die Betriebsrenovierung oder den Wareneinkauf. Auch Haus und Hof sowie die Entnahmen für den privaten Lebensunterhalt sind damit nicht gemeint. 

Was passiert, wenn die Liquiditätslücke geringer ausfällt als im Antrag angegeben?

Im Bundesprogramm steht nichts von einer eventuellen Rückzahlung. Bei den Landesanträgen kommt es auf den Einzelfall an. Die Soforthilfen gelten steuerlich gesehen allerdings als Einnahmen und müssen am Ende des Jahres normal versteuert werden. 

Können Solo-Selbstständige oder Freiberufler Soforthilfe beantragen?

Grundsätzlich ja. Bei Solo-Selbstständigen ist es allerdings oft nicht so einfach, Privat- und Firmenkosten voneinander zu trennen, deshalb ist die Liquiditätslücke oft nicht so leicht zu berechnen. Das Bundesprogramm dient dazu Betriebskosten aufzufangen. Wenn es keine Betriebskosten gibt, gibt es auch keine Zuschüsse.

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

Corona-Krise: Welche Fördermittel Händler jetzt beantragen können (Stand: 26.3.20)

26. März 2020 von Ingrid Lommer

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Bereits Anfang letzter Woche hat die Bundesregierung ihren Wirtschaftsschutzschirm für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen vorgestellt. Das Paket war – auch geschuldet durch die sich überschlagenden Ereignisse – mit heißer Nadel gestrickt und bot vor allem kleinen Unternehmen, die von der Krise mit am stärksten betroffen sind, wenig konkrete Hilfen. Mittlerweile hat die Politik an vielen Stellen nachgebessert. KMUs sollten trotzdem genau überlegen, welche Hilfen für sie geeignet sind.

Die Corona-Pandemie könnte Deutschland zwischen 225 und 729 Milliarden Euro kosten, vermeldete gestern das Ifo-Instititut. Damit sei die Corona-Krise ein schlimmerer Wirtschaftskiller als alle Naturkatastrophen oder Finanzkrisen bisher. Über eine Million Jobs könnten wegfallen, sechs Millionen Arbeitnehmer werden wohl von Kurzarbeit betroffen sein. 

 Angesichts dieser dramatischen Zahlen war zu erwarten, dass die Bundesregierung ihren ersten schnellen – und vor allem für KMU-Betriebe wenig zufriedenstellenden – Entwurf eines Rettungsschirms für die Wirtschaft noch einmal überarbeitet hat. Gestern verabschiedete der Bundestag einen Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Milliarden Euro und einen Rettungsschirm im Volumen von 600 Milliarden Euro. Zudem wurde die Schuldenbremse ausgesetzt, damit der deutsche Staat im Notfall neue Schulden aufnehmen kann, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. 

Was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen?

Der staatliche Rettungsschirm gilt, wie in Krisen üblich, nur für sehr große Unternehmen mit hohen Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern sowie für systemrelevante Firmen. Kleinere Firmen verweist die Bundesregierung weiterhin an das unbegrenzte Kreditprogramm der KfW. Dort hat die Regierung auch auf Druck der DIHK inzwischen etwas nachgebessert: Für kleine und mittlere Unternehmen übernimmt der Staat bis zu 90 Prozent des Risikos (zumindest für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt sind). 

Auch an den Zinssätzen wurde mittlerweile deutlich geschraubt: KMU zahlen jetzt maximal 1,46 Prozent Zins (plus Hausbankzuschlag) statt wie ursprünglich bis zu 7,45 Prozent. Im ersten Jahr kann der Kredit zudem tilgungsfrei bleiben. Damit werden KfW-Kredite tatsächlich zu einer möglichen Alternative für in Schieflage geratene KMUs. 

Unternehmer müssen aber trotzdem abwägen, ob sie sich in der laufenden Krise mit einem Kredit belasten wollen/müssen. Und die Beantragung der KfW-Kredite bleibt weiterhin aufwändig und zeitraubend. Dazu kommt: Unternehmen, die schon vor der Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können nicht auf KfW-Kredite hoffen. 

„Die KfW-Kredite im Rahmen des Hilfsprogramms der Bundesregierung sind aus Sicht sehr kleiner Unternehmen nicht unbedingt das geeignete Fördermittel“, sagt deshalb Ulrike Regele von der DIHK. „Die verlangten Unterlagen sind ziemlich umfangreich, die Prüfung kann sich daher zu lange hinziehen. Allerdings ist das Verfahren jetzt stark vereinfacht worden. Wir sehen aber bislang ein Problem: Die Bürgschaftshöhe von 90 Prozent durch den Staat reicht in vielen Fällen nicht aus, damit die Banken einen Kredit gewähren. Deshalb ist das ein Instrument, das sich bei sehr kleinen Betrieben allenfalls in einem zweiten Schritt noch zusätzlich anbietet.“

Soforthilfen für KMU

Außerdem hat sich der Bundestag dazu entschlossen, dem Beispiel einzelner Bundesländer (Bayern war hier vorangesprescht) zu folgen, und betroffenen KMUs möglichst unbürokratisch Soforthilfen zukommen zu lassen. Bei den bayerischen Bezirksregierungen waren gestern insgesamt bereits über 150.000 Anträge von Freiberuflern, Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen, die ersten Hilfen wurden bereits ausbezahlt. Wo Unternehmen in den einzelnen Bundesländern die Soforthilfen beantragen können, hat die DIHK hier zusammengestellt. 

Zusätzlich gibt es auch eine Soforthilfe vom Bund. Unternehmer können beides beantragen, allerdings wird eine vom Land erhaltene Zuwendung auf die Bundessoforthilfe aufgerechnet. So sollen landesspezifische Unterschiede zwischen den Programmen ausgeglichen werden.

Dennoch unterscheiden sich die einzelnen Programme im Detail und es ist ratsam, vor der Beantragung genau in die Bedingungen zu schauen. In Bayern beispielsweise sollen nur Unternehmer die Soforthilfe bekommen, die aufgrund der Krise ihre nächsten Rechnungen nicht bezahlen können. Vor dem Antrag sollen „private liquide Mittel“ eingesetzt werden. Haus, Hof und Rentenversicherung müssen die betroffenen Unternehmen dafür also nicht verkaufen, wohl aber ihre privaten Konten leeren. 

In Baden-Württemberg bekommen Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern nur Geld, wenn das Unternehmen mindesten zu einem Drittel zum Haushalt beiträgt. Andere Programme wiederum schließen junge Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre am Markt sind, vollständig von den Hilfen aus, andere fördern nur Firmen, die vom Lockdown direkt betroffen sind – nicht solche, die beispielsweise Zulieferer für eine Branche sind, die unter der Krise leidet. 

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

AMA mit Ulrike Regele (DIHK): Welche Fördermittel helfen Händlern jetzt wirklich weiter?

26. März 2020 von Online Redaktion

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Rettungsschirm, Soforthilfen, KfW-Kredite, Förderprogramme: Die Politik hat in ihrem Bestreben, der von der Corona-Krise gebeutelten Wirtschaft beizuspringen, einen wahren Förderdschungel geschaffen. Welche Förderprogramme in welchen Bundesländern gelten und welche Hilfen für welche Unternehmen geeignet sind, weiß Ulrike Regele, Referatsleiterin Handel bei der DIHK. In unserem neuen kostenlosen Format „Ask me Anything“ steht sie am Montag, den 30.3.20, um 17 Uhr allen Teilnehmern Rede und Antwort aus alle Fragen rum Thema Corona-Förderung.

„Die Mitarbeiter aus allen IHKs Deutschlands arbeiten – vom Home Office aus natürlich – mit großer Leidenschaft daran, alle Informationen für Unternehmer, die unter der Corona-Krise leiden, zu sammeln, zu bewerten und verständlich aufzubereiten“, sagt Ulrike Regele sichtlich stolz auf ihr Team. Tatsächlich quellen die Websites der IHK nur so über vor Informationen rund um die Corona-Krise. Zu Recht, denn der Informationsbedarf der Unternehmen ist riesig. 

Deshalb konnten wir Ulrike Regele für unser neues „Ask me Anything“-Format gewinnen: Am kommenden Montag (30.03.20) um 17 Uhr geht es per Zoom-Meeting los. Alle Teilnehmer des kostenlosen AMAs können Ulrike Regele mit ihren Fragen rund um Soforthilfen, KfW-Kredite, Steuer-Stundungen oder regionale Förderprogramme löchern. 

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

Einspruch: Altmaiers „Bazooka“ trifft in der Corona-Krise die Falschen

19. März 2020 von Peter Höschl

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Das Bundesfinanzministerium hat ein milliardenschweres Hilfsprogramm aufgelegt, um die von der Corona-Krise gebeutelte Wirtschaft zu unterstützen. Gelockerte Vorgaben für Kurzarbeit, Steuerstundungen und vor allem KfW-Kredite sollen das durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens entstandenen Umsatzlöcher ausgleichen. Wird jetzt also alles gut? Mitnichten. Denn die Bemühungen der Politik zielen an den tatsächlichen Nöten vieler Unternehmer noch vorbei.

Nicht nur Gastronomen, Hotelliers, Messebauer, Künstler und andere Freiberufler, auch Einzelhändler und ja, auch Online-Händler werden von der Krise schwer getroffen und sind zutiefst verunsichert. Das zeigt nicht nur eine aktuelle Umfrage von Andreas Frank unter über 500 Online-Händlern. Über die Hälfte der Befragten fürchtet demnach in der Krise um ihr Geschäft. Kein Wunder, denn zwei Drittel der befragten Unternehmen haben nur genug Liquidität zur Verfügung, um bis zu 3 Monaten ohne wesentliche Einnahmen durchzuhalten. 

Frank befragte ausschließlich Online-Händler; doch Umfragen von bevh, HDE, Händlerbund und anderen Branchen-spezifischen Vereinigungen unter ihren Mitgliedern bestätigen seine Erkenntnisse: Vor allem kleinen und mittelständischen Betrieben droht im Shutdown ein schnelles Aus. Das bestätigen auch viele Berichte von einzelnen Händlern. „Wir haben seit 3 Tagen geschlossen und unser Offline-Geschäft ist zum Erliegen gekommen“, berichtet beispielsweise Tobias Gellhaus, Inhaber des Freudentaler Kinderladens. „Wir verlieren durchschnittlich jeden Tag knapp 4.000 Euro Nettoumsatz.“ Die Schließung seines Ladengeschäfts wird auf jeden Fall bis 19. April anhalten – was danach kommt, weiß noch niemand. Wirksame staatliche Hilfspakete müssen also schnell kommen – und sie müssen vor allem darauf abzielen, die Liquidität der Unternehmer aufzupolstern. 

Die Reaktion der Regierung kam zumindest schnell

Man muss zugeben: Die Politik hat erkannt, dass die Corona-Misere die deutsche Wirtschaft hart treffen wird – und hat schnell reagiert. Bereits letzte Woche wurde das neue Gesetz zur Vereinfachung von Kurzarbeit, dessen Konzept allerdings schon fix und fertig in der Schublade von Arbeitsminister Heil lag, durchs Parlament gepeitscht. Am vergangenen Freitag traten zusätzlich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor die Presse und präsentierten ihren Wirtschafts-Schutzschirm. 

Die Eckpfeiler des Pakets hat unter anderem die Internetworld zusammengefasst: Vereinfachtes Kurzarbeitergeld, eine Aussetzung der dreiwöchigen Insolvenzpflicht bis 30. September, zinslose Steuerstundungen und vor allem milliardenschwere Liquiditätshilfen für Unternehmen in Form von KfW-Krediten. Einzelne Länder wie Bayern und Baden-Württemberg stellen zudem Soforthilfen für betroffene Unternehmen bereit. Das Paket sei die „Bazooka, mit der wir das Notwendige tun“, sagte Altmaier ungewohnt martialisch. „Und was wir dann noch an Kleinwaffen brauchen, das gucken wir später.“

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Kategorie: Corona, Einspruch Stichworte: Corona, Förderprogramme

Geld vom Staat: Welche Förderprogramme für Online-Händler in Frage kommen

21. Juni 2018 von Peter Höschl

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Accellerators, Business Angels, Private Equity, Familiy Office – wenn Online-Händler in den letzten Jahren in den Finanzierungstickern von deutsche-startups oder Gründerszene auftauchten, dann floss das frische Kapital für neue Investitionen fast immer aus privater Hand. Aber auch wenn es nur wenige Retailer wissen: Auch der deutsche Staat fördert den Online-Handel. Über 3.000 staatliche Förderprogramme gibt es, die für Online-Händler in Frage kämen – man muss sie nur finden.

Falls Sie jetzt schon müde abwinken und sich denken „Staatliche Förderung? Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu konservativ für das Online-Business“, dann haben Sie, zugegeben, nicht ganz unrecht. Hört man sich unter Online-Händlern und -beratern um, hört man immer wieder von Retailern, die mit ihrem Finanzierungsgesuch bei einer klassischen Hausbank erstmal abgeblitzt sind. Es gibt durchaus Bankberater, die mit den speziellen Kennzahlen der Branche nichts anfangen können oder sich überwiegend dem klassischen Handel verbunden fühlen und eine Investition in den E-Commerce als unsichere Wette mit hohem Risiko empfinden. Wer Pech hat und an so einen Bankberater von vorgestern gerät, kommt im Gespräch gar nicht weit genug, um über Fördermittel nachzudenken.

Vielfältiger Förderdschungel

Dabei gäbe es da durchaus genug Auswahl, auch für Online-Händler: Der Staat bietet beispielsweise eine günstige Eigenkapitalerhöhung im Rahmen des ERP-Programms des Bundes, Kredite mit tilgungsfreien Jahren der KfW-Bank, Innovationsprogramme oder Bankbürgschaften an. Es gibt spezielle Förderprogramme für Start-up-Gründer, für Ausbildungsplätze, Unternehmensübernahmen, die Betriebserweiterung, den Erwerb von Maschinen oder Betriebsgerätschaften, für Forschung und Entwicklung, Export, internationale Projekte, ausländische Kapitalanlagen oder Betriebsoptimierung. Außerdem gewährt der Staat auf manche Projekte unter gewissen Umständen Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent des Investitionsvorhabens – diese Staatsgeschenke müssen zudem nicht zurückgezahlt werden.

Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch noch die der Länder: Jedes Bundesland hat seine eigene Förderbank, die zur regionalen Wirtschaftsförderung wiederum eigene Förderprogramme auflegt. Und dann gibt es ja auch noch Brüssel: Die Europäische Union hat ein ganz eigenes Universum an Förderleistungen, die unter bestimmten Umständen auch deutschen Online-Händler zugutekommen können.

Insgesamt kommen rund 3.000 staatliche Förderprogramm für Online-Händler in Frage. „Im Prinzip sind sämtliche Geschäftsbereiche förderfähig“, meint der E-Commerce-Berater Dirk Bertling von innovative consulting.

„Gefördert werden z.B. Investitionen, Personalaufbau, Digitalisierungsvorhaben, Umweltschutzmaßnahmen, energetische Optimierungen und ähnliches. Aber auch konkrete Maßnahmen wie z.B. die Konzeption und Programmierung individueller, digitaler und interaktiver „Unternehmens-Kunden-Kommunikationsplattformen“ zur Erleichterung von Routine-Arbeiten im Bereich Angebotserstellung, Verkauf, Warenwirtschaft und digitaler Workflow, individuelle Lösungen zur Betriebsdatenerfassung und Visualisierung, Lagerautomatisierung, Ansätze im Bereich Industrie 4.0 usw. können förderwürdig sein.“

Die Fördersummen beginnen bei einigen 1000 Euro in Form von sog. „Innovations- bzw. Digitalisierungsgutscheinen“ und reichen bis zu mehr als 1 Mio. Euro für Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern.

„Was viele nicht wissen: Es gibt auch Förderprogramme für E-Commerce Beratungen. Auch die Einführung einer Kostenstellenrechnung oder von Prozessen und Lösungen für die E-Commerce Analyse bzw. das Controlling sind grundsätzlich förderfähig. Vor allem kleinere und mittlere Händler lassen sich meine Beratungsunterstützung mittlerweile verstärkt mit einem kostenlosen Zuschuss, von bis zu 90%, fördern.“
(Peter Höschl, shopanbieter.de – weitere Infos gerne telefonisch oder unter www.renditemacher.de) 

[Weiterlesen…] about Geld vom Staat: Welche Förderprogramme für Online-Händler in Frage kommen

Kategorie: Businessplanung Stichworte: Businessplanung, Förderprogramme

Online-Händler in Schwierigkeiten

Online-Händler, aber auch alle anderen Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, benötigen oftmals nur etwas externe Hilfestellung. Deshalb gibt es verschiedene Fördermaßnahmen, um Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung wiederherzustellen.

In Rahmen der Beratung wird üblicherweise untersucht, woher die Schwierigkeiten stammen, was dagegen unternommen werden kann und wie dies geschehen soll.

Als registrierter BAFA-Berater, konnten wir bereits gute Erfahrungen mit dem Förderprogramm BAFA – Unternehmensberatung sammeln. Als finanzielle Unterstützung wird ein Fördersatz von 90 % der Beratungskosten, dies kann im Maximalfall ein Zuschuss von 2.700 Euro bedeuten, unter gewissen Bedingungen gewährt.

Alle Infos zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Interessant ist auch, dass, ebenfalls unter gewissen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, geförderte Folgeberatungen mit einem Fördersatz von jeweils 50 – 80%, zu beanspruchen. So könnte die erste Beratung die Erfassung der IST-Situation und Erarbeitung von Sofortmaßnahmen beinhalten, während es bei einer zweiten Beratung darum geht, eine Ertragsrechnung einzuführen, um sein Unternehmen künftig kennzahlenbasiert zu steuern.

Selbstverständlich, muss man nicht notleidend sein, um das BAFA Förderprogramm beanspruchen zu können. Alle allgemeinen Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, haben die Chance auf Förderung.

Anbei eine kurze Übersicht des Fördergegenstands und der Förderhöhe:

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Förderhöhe

UnternehmensartBemessungsrundlageregionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

Alle Infos zum Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

„Unternehmer der Zukunft“: Neues Förderprogramm rüstet kleine Händler für Digitalzeitalter

6. Oktober 2016 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Amazon und WirtschaftsWoche haben heute das Förderprogramm „Unternehmer der Zukunft – lokal und um die Welt“ gestartet, das speziell kleine Händler für das Digitalzeitalter rüsten soll. Das Programm unterstützt Unternehmer dabei, im E-Commerce zu starten oder ihr bestehendes Online-Geschäft weiter zu entwickeln und international auszubauen. Ein Team aus E-Commerce-Experten, darunter Blogger von www.wortfilter.de und www.shopanbieter.de sowie erfahrene Amazon Marketplace-Verkäufer, bieten den Teilnehmern ein kostenloses dreimonatiges Coaching und führen sie durch das Programm. Die besten Händler werden mit dem „Unternehmer der Zukunft“-Award ausgezeichnet.transformationen-unternehmer-der-zukunft-590

„Wir freuen uns, engagierte kleine Händler mit einem großartigen Team aus E-Commerce-Experten zusammenzubringen, die zusammen über 100 Jahre Erfahrung im Auf- und Ausbau von Online-Businesses mitbringen“, sagt Dr. Markus Schöberl, verantwortlich für die Händler-Services bei Amazon im deutschsprachigen Raum und Initiator des neuen Programms.

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 31. Dezember 2016 unter www.amazon.de/unternehmerderzukunft möglich. Bewerben können sich Unternehmen, die bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigen – und zwar sowohl stationäre Händler, die bisher noch nicht im Internet gestartet sind, als auch Unternehmen, die online verkaufen, aber mehr Reichweite erzielen wollen. Um sich für die Teilnahme zu bewerben, verfassen Händler ein kurzes Anschreiben, in dem sie die größten Herausforderungen beschreiben, die sie auf dem Weg zum erfolgreichen Online-Geschäft sehen. Anhand dieser Kriterien wählen die Coaches des Programms sowie der Medienpartner WirtschaftsWoche die ersten 30 teilnehmenden Unternehmen aus. [Weiterlesen…] about „Unternehmer der Zukunft“: Neues Förderprogramm rüstet kleine Händler für Digitalzeitalter

Kategorie: Unternehmer der Zukunft Stichworte: Amazon, Förderprogramme, Pressemitteilungen

Bayern fördert Online-Shop Internationalisierung

15. Juni 2015 von Online Redaktion

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(Pressemitteilung): Das Förderprojekt  „Go International“ hilft in Bayern ansässigen KMUs, bis zu zwei ausländische Märkte mit Unterstützung von Fördergeldern zu erschließen. Für Online-Händler ist diese Möglichkeit besonders interessant. Dabei werden Maßnahmen zur Stärkung des Markenimages sowie Ausstellungsbesuche, Werbekampagnen und Personalschulung unterstützt. Salesupply hilft E-Commerce Unternehmen mit skalierbaren und sofort einsetzbaren Dienstleistungen, diese Hilfestellung optimal umzusetzen und ermöglicht ihnen dank Marktkenntnis und lokalem Know-How  einen optimalen Start. 

„Go International“, ein gemeinschaftliches Projekt der bayerischen IHKs und Handwerkskammern, soll Unternehmen in Bayern „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Erstellung und Umsetzung einer Internationalisierungs-Strategie bieten. Dafür kann maximal 20.000 Euro pro Zielmarkt beantragt werden.

Das Betreten neuer Märkte verlangt Online-Händlern neben Investitionsbereitschaft auch Anpassung an die lokalen Marktbedingungen ab: Sprachliche Barrieren, rechtliche Bestimmungen und nicht ausreichende Kapazitäten im Kundendienst können dann zur Herausforderung werden. Damit die Erschließung neuer Märkte von vorne herein eine Erfolgsgeschichte wird, bietet Salesupply auf lokaler Ebene Dienstleistungen in den Bereichen Lokalisierung, Marketing und Kundendienst. [Weiterlesen…] about Bayern fördert Online-Shop Internationalisierung

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Förderprogramme, Internationalisierung

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