Ulrike Regel von der DIHK ist derzeit ein häufiger Gast in den Facebook-Händlergruppen, in denen sie immer wieder geduldig erklärt, welche Förderungen und Soforthilfen Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind, jetzt beantragen können – und welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. Auch im Ask me Anything mit shopanbieter.de stand sie Rede und Antwort. Hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wie ist die neue Soforthilfe des Bundes ausgestaltet?
Die Grundzüge der Bundeshilfen stehen mittlerweile fest: Bei Unternehmen mit bis zu 5 MItarbeitern gibt es 9.000 Euro Zuschuss, für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es bis zu 15.000 Euro.
Können die Bundeshilfen mit den Länderhilfen kombiniert werden?
Ja, das geht, es darf aber keine Überkompensation geben. Insgesamt darf der Unternehmer nicht mehr Geld in Anspruch nehmen als ihm über die Bundeshilfe zustünde. Das geht oft mit einer eidesstattlichen Erklärung einher. Wie Bundes- und Länderhilfen miteinander verrechnet werden und welche Stellen dafür zuständig sind, ist noch nicht ganz geklärt.
Was sind „private liquide Mittel“, die vor Beantragung mancher Soforthilfen einzusetzen sind?
Das kommt auf die Länderdefinition an. Grundsätzlich geht es darum, für die Soforthilfen die Liquiditätslücke im Unternehmensbetrieb zu bestimmen. Also die Lücke zwischen den fürs Unternehmen anfallenden Kosten zu den aus dem Unternehmen generierten Einnahmen. Es geht nicht darum, die Altersvorsorge anzutasten oder die Rücklagen für die Betriebsrenovierung oder den Wareneinkauf. Auch Haus und Hof sowie die Entnahmen für den privaten Lebensunterhalt sind damit nicht gemeint.
Was passiert, wenn die Liquiditätslücke geringer ausfällt als im Antrag angegeben?
Im Bundesprogramm steht nichts von einer eventuellen Rückzahlung. Bei den Landesanträgen kommt es auf den Einzelfall an. Die Soforthilfen gelten steuerlich gesehen allerdings als Einnahmen und müssen am Ende des Jahres normal versteuert werden.
Können Solo-Selbstständige oder Freiberufler Soforthilfe beantragen?
Grundsätzlich ja. Bei Solo-Selbstständigen ist es allerdings oft nicht so einfach, Privat- und Firmenkosten voneinander zu trennen, deshalb ist die Liquiditätslücke oft nicht so leicht zu berechnen. Das Bundesprogramm dient dazu Betriebskosten aufzufangen. Wenn es keine Betriebskosten gibt, gibt es auch keine Zuschüsse.
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