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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

Diese Änderungen im Verpackungsgesetz kommen 2022

29. November 2021 von Onlinehändler News

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Der Jahreswechsel 2022 wird in vielen Bereichen des Online-Handels zahlreiche Novellierungen mit sich bringen. Das gilt auch für das Verpackungsgesetz, welches erst im Jahr 2019 eingeführt worden ist und eine große Bedeutung für den Online-Handel hat. Insbesondere die Lizensierungspflicht für in Umlauf gebrachte Verkaufsverpackungen, wie Produktverpackungen, Serviceverpackungen und Versandverpackungen, spielen eine entscheidende Rolle. Auch die Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID muss beachtet werden. Umso mehr ab 2022, denn da werden diese Pflichten ausgeweitet.

Die Nachweispflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2022 werden neue Nachweispflichten gelten, welche sich auf bestimmte Verpackungsarten beziehen. Bisher galt, dass Hersteller und die nachfolgenden Vertreiber von Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern und Verkaufs- und Umverpackungen, die wegen einer Systemunverträglichkeit nicht zur Systembeteiligung geeignet sind, einen Nachweis über die Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erbringen müssen. In Zukunft sind zu diesem Nachweis auch Hersteller von Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen und Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, verpflichtet.

Entscheidend ist also die Dokumentation darüber, wie viele Verpackungen im betreffenden Kalenderjahr in Verkehr gebracht und zurückgenommen worden sind. Auch soll aufgeführt werden, wie die Verwertung der verschiedenen Verpackungen erfolgte. Der Nachweis hat dann bis zum 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr in nachprüfbarer Form zu erfolgen. Des Weiteren sind Letztvertreiber dazu verpflichtet, geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle der Nachweispflichten einzuführen.

Neue Pfandpflichten

Die Einwegpfandpflicht für Getränkeflaschen und -dosen wird ebenfalls ab Januar 2022 angepasst. Dabei erfährt sie eine deutliche Ausweitung. Bislang bestehende Ausnahmen werden künftig aufgehoben, wie beispielsweise für Säfte in den entsprechenden Verpackungen. Bis zum Ende des Jahres 2023 wird die Ausnahme für Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse allerdings weiterhin bestehen bleiben.

Ausweitung der Registrierungspflicht

Galt die Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID bislang vor allem für den Bereich der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wird auch diese Regelung ausgeweitet. Ab dem 1. Juli 2022 kommt die Registrierungspflicht auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen zu. Dazu zählen dann also auch Transportverpackungen, systemunverträgliche Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen im gewerblichen Bereich, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Mehrwegverpackung.

Für Hersteller, die bereits registriert sind, bedeutet dies, dass sie sich nun auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen registrieren müssen. Nicht darunter fallen Hersteller von unbefüllten Verpackungen. Die Registrierungspflicht wird auch nicht für Verpackungen Anwendung finden, die nachweisbar nicht in Deutschland an Endverbraucher abgegeben werden.

Ab dem 1. Juli wird auch eine Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID für Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie etwa Brötchentüten, Tragetaschen und Coffee-to-go-Becher, eingeführt. Bisher galt die Pflicht nicht für Letztvertreiber, die die Herstellerpflichten auf Vorvertreiber übertragen konnten. Die Registrierungspflicht ist daher künftig nicht mehr übertragbar  – die Systembeteiligungspflicht hingegen schon.

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Kategorie: Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Recht, Verpackungsverordnung

Bundestagswahl ‘21: Online-Händler fordern Fairness und Erleichterungen

28. Juli 2021 von Online Redaktion

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In einer Händlerbund-Umfrage konnten Online-Händler ihre Erwartungen und Wünsche an die neue Regierung formulieren. Wen wählen Online-Händler? Und was erwarten sie vom nächsten Bundestag, den Deutschland am 26. September wählen wird? Das hat der Händlerbund zwischen Anfang Juni und Anfang Juli in einer Umfrage abgefragt, an der sich 229 Online-Händler beteiligten. 

Das Fazit, das sich zu den Ergebnissen ziehen lässt: Online-Händler wollen mehr Fairness bei der Besteuerung, im Wettbewerb, bei Retouren und bei Abmahnungen. Und sie fordern bürokratische Erleichterungen, etwa bei der Erfüllung der Pflichten nach dem Verpackungsgesetz, der Umsatzsteuer und beim grenzüberschreitenden Handel. 

FDP schaffen es bei Online-Händlern auf den ersten Platz

Das politische Rennen ist vor der kommenden Bundestagswahl so offen wie selten zuvor und die Chancen für eine neue Koalition sind äußerst vielfältig. 

Insgesamt liegt die FDP unter Online-Händlern mit 25,9 Prozent auf dem ersten Platz. Es folgen die CDU (21,4 %), Grüne (20,1 %), AfD (13,4 %), Die Linke (9,4 %) und auf dem letzten Platz die SPD (8,0 %). 1,8 Prozent der Befragten hätten sonstige Parteien gewählt. Somit würden laut Händlerbund-Umfrage nur Parteien gemeinsam auf über 50 Prozent der Stimmen kommen, die so bisher noch nie auf Bundesebene koaliert haben.Auffällig ist, dass die FDP unter Online-Händlern deutlich stärker abschneidet als in Umfragen, die die gesamte deutsche Bevölkerung repräsentieren sollen. Auch AfD und Linke bekommen im E-Commerce mehr Zustimmung als in anderen Umfragen. CDU und SPD schneiden derzeit vergleichsweise schlecht ab, während die Grünen auf einem ähnlichen Niveau liegen wie im aktuellen bundesweiten Durchschnitt. 

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Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Händlerbund, Recht

Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce

30. März 2021 von Online Redaktion

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Deutsche RecyclingRECYCLING-GESETZE TREFFEN JEDEN ONLINE-HÄNDLER!

Online-Händler unterliegen weltweiten Recycling-Pflichten. Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Strafen. Unser Leitfaden liefert Verantwortlichen das Know-how für einen rechtssicheren Umgang mit Verpackungen, Batterien, Elektrowaren und mehr.

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Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte. 

So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für diese Verpflichtungen sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.

Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen. 

Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Recht

Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Textilkennzeichnungsverordnung mehren sich

15. März 2021 von Onlinehändler News

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Jeder kennt die kleinen Zettelchen, die an Kleidungsstücken hängen und den Kunden darüber informieren, aus welchen Fasern das Produkt hergestellt wurde. Anders als im stationären Handel kann der Kunde im Online-Shop diese Zettelchen natürlich nicht so einfach studieren. Nichtsdestotrotz besteht auch im E-Commerce die Pflicht, den Kunden vor Vertragsschluss über die Zusammensetzung von Textilien zu informieren. Daher müssen Online-Händler die Zusammensetzung in der Produktbeschreibung wiedergeben. Aber Achtung: Natürlich müssen sie sich dabei an die Textilkennzeichnungsverordnung halten. Besonders Rechtsanwalt Sandhage schaut seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wieder genau auf Textilkennzeichnungen. 

PU-Leder, Acryl und Co.

In den letzten zwei Monaten kam es vermehrt zu Abmahnungen, weil Händler die Bezeichnung „PU-Leder“ verwendet haben. Die Abmahnungen kommen unter anderem durch die Sachse Vertriebs GbR, die sich durch den bekannten Anwalt Sandhage vertreten lässt. Die Bezeichnung PU-Leder wird dabei als irreführend moniert. Zum einen liegt das daran, dass die Textilkennzeichnungsverordnung einen festen Katalog mit Faserbezeichnungen vorsieht und PU-Leder schlicht nicht kennt; zum anderen sei die Wortzusammensetzung per se irreführend. PU steht für Polyurethan. Mithin handelt sich bei PU-Leder also nicht um echtes Leder, sondern Kunstleder. Da die Bezeichnung PU-Leder aber nicht gängig sei, bestehe die Gefahr, dass Verbraucher denken, dass es sich eigentlich um echtes Leder handeln würde.

Ähnlich ergeht es auch Online-Händlern, die die Bezeichnung Acryl verwenden. Diesen Begriff allein kennt die Textilkennzeichnungsverordnung aber nicht. Stattdessen müsste auf Polyacryl zurückgegriffen werden. Auch dieser Fehler wird sehr oft von Verbänden und Mitbewerbern abgemahnt.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2020

28. Dezember 2020 von Onlinehändler News

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Obwohl das Jahr fast vorbei ist, hat der Dezember in Sachen Rechtsnews nochmal ordentlich etwas zu bieten. Fakt ist: Für den E-Commerce wird es nicht einfacher.

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft

Nachdem die Politik über zwei Jahre an dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs gefeilt hat, ist es nun endlich in Kraft getreten. Allerdings hat sich bereits im Vorfeld die Ernüchterung breit gemacht, denn viel ändert sich in der Praxis nicht. So werden Verbände, wie etwa der Ido Verband, fast genauso weiter abmahnen können dürfen, wie vorher.

Lediglich bei den Mitbewerbern sind die Folgen schon jetzt spürbar: Mahnt ein Mitbewerber einen Konkurrenten ab, so darf er die Kosten der Abmahnung (meistens die Rechtsanwaltsgebühren) nicht mehr in Rechnung stellen, wenn es sich bei dem gerügten Sachverhalt um einen Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten handelt.

Rechtsanwalt Sandhage, der im Namen unterschiedlicher Unternehmen abmahnt und sich normalerweise vor allem auf den fehlenden OS-Link oder Formfehler in der Widerrufsbelehrung stürzt, hat kürzlich andere Verstöße ins Visier genommen. Seit neuestem mahnt er die fehlende Registrierung von Elektroartikeln oder aber das Werben mit einer falschen UVP ab. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2020

2. November 2020 von Onlinehändler News

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Der Monat Oktober hält gute Nachrichten für Online-Händler bereit: In gleich zwei Fällen musste der Ido Verband eine ganz schöne Schlappe einstecken.

Rechtsmissbrauch: Ido setzt Kleinunternehmer unter Druck

Wird ein Händler abgemahnt, so erklärt einem der Abmahner meist auch gleich, was passiert, wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und die Abmahngebühren nicht gezahlt werden: Es kommt zur Klage und die kann teuer werden. Wie teuer hängt vom Streitwert ab, den der Kläger veranschlagt.

Im Falle einer Händlerin hat der Ido Verband einen Streitwert von 10.000 Euro angesetzt. Das macht Kosten von 3.500 Euro, die die Händlerin tragen muss, wenn sie den Gerichtsprozess verliert. Dabei ging es um ein Produkt, welche gerade einmal knapp 60 Euro kostete. Die betroffene Händlerin ließ sich allerdings von diesen Kosten nicht abschrecken, was sich unterm Strich auch gelohnt hat:

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 29.09.2020, Aktenzeichen 11 O 44/19) stellte fest, dass der Streitwert lediglich dem Zweck dient, kleine Unternehmen einzuschüchtern und damit rechtsmissbräuchlich ist.

Verschweigen der Herstellergarantie kein Abmahngrund

Neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht oftmals noch eine Garantie, die vom Hersteller gegeben wird. Laut Ansicht des Ido Verbandes muss der Händler über so eine Herstellergarantie informieren. Tut er dies nicht, kann er abgemahnt werden. 

Das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 30.09.2020, Aktenzeichen: 36 O 36/19) sah das allerdings anders: Händler, die nicht über die Herstellergarantie informieren, haben keinen Wettbewerbsvorteil, sondern eher einen Nachteil. Verbraucher seien eher geneigt bei einem Händler ein Produkt zu erwerben, der über bestehende Garantien informiert, da sie hier mutmaßlich mehr für ihr Geld bekommen. 

Google muss ungerechtfertigte Bewertungen löschen

Schlechte Rezensionen sind immer ärgerlich. Das gilt besonders dann, wenn derjenige, der sich über das Unternehmen auslässt, nie Kunde war. In so einem Fall kann das betroffene Unternehmen allerdings Google dazu zwingen, die Bewertung zu löschen (Landgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2020, Aktenzeichen: 28 O 279/20). 

Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigter Ware

Bei Waren, die nach Kundenwünschen gefertigt werden, kann der Händler das Widerrufsrecht ausschließen. Hintergrund ist der, dass der Unternehmer davor geschützt werden soll, ein Produkt zurücknehmen zu müssen, mit dem kein anderer Kunde was anfangen kann. Der Ausschluss des Widerrufsrechtes gilt auch dann, wenn der Händler noch gar nicht mit dem Auftrag begonnen hat, stellte nun der Europäische Gerichtshof fest.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im September 2020

6. Oktober 2020 von Onlinehändler News

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Der September brachte die lang erwartete Nachricht für Online-Händler: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist endlich durch den Bundestag gekommen. Allerdings gab es auch andere wichtige News.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Ende des Abmahnmissbrauchs?

Nach zwei Jahren war die Erwartung an das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs groß. Ebenso groß dürfte die Enttäuschung sein, resümieren zumindest die Redakteure von OnlinehändlerNews in ihrem Podcast OnAir. 

Immerhin ist der Umstand, dass das Problem der rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht nun auch auf dem Tisch der Politik angekommen ist, als positiv zu bewerten. An der Umsetzung gibt es allerdings einiges an Kritik. 

So werden Mitbewerber in Zukunft zwar eingeschränkt; Verbände, wie beispielsweise der Ido-Verband dürfen aber sehr wahrscheinlich so weitermachen, wie bisher.

100 Prozent Original als Abmahn-Garantie

Dass im Internet keine gefälschten Produkte verkauft werden, ist in der Praxis zwar keine Selbstverständlichkeit, in der Theorie aber schon, denn: Man muss jedem unterstellen, gesetzestreu zu agieren. Deswegen ist das Betonen von Leistungen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind, rechtswidrig und werden als Werben mit Selbstverständlichkeiten bezeichnet.

Das gilt auch für die Webeaussage „100 Prozent Original“ bei Second-Hand-Kleidung, entschied nun das Landgericht Münster (Beschluss v. 06.05.2020, Az. 22 O 31/20).

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2020

1. September 2020 von Onlinehändler News

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Im August ging es besonders bei Amazon rauf und runter. Der Riese bekommt es mit dem Kartellamt zu tun. Außerdem rollt gerade eine große Klagewelle auf das Ministerium von Jens Spahn zu. 

Kartellamt untersucht Amazon-Kontensperrungen

In Zeiten von Corona waren Klopapier, Desinfektionsmittel und Masken Mangelware. Entsprechend versuchten viele Händler aus der Not anderer einen wirtschaftlichen Gewinn zu machen und übertrieben es dabei: Wucherpreise waren keine Seltenheit. Neben Ebay, sprach sich auch Amazon gegen Wucher aus und ging gegen Angebote vor. Dabei wurden auch Händler – offenbar nicht immer zurecht – gesperrt. 

Nun beschäftigt sich auch das Kartellamt aufgrund mehrerer Beschwerden betroffener Händler mit Amazon und den Kontensperrungen. Amazon dürfe kein Preiskontrolleur sein, hieß es dabei von der Behörde. Wie immer wird es im Kern um die Frage gehen, ob Amazon eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. 

Abmahngefahr: Amazon-Fehler verschluckt die Grundpreise

Offenbar führt ein Fehler dazu, dass bei seit Amazon Ende August die Grundpreise nicht richtig angezeigt werden. Gleich mehrere Händler berichten, dass die Grundpreise zwar richtig im System hinterlegt sind, allerdings nicht im Angebot erscheinen. Das ist relativ dramatisch, denn: Für diesen Fehler müssen in erster Linie die Händler und nicht etwa Amazon gerade stehen. Die fehlende Grundpreisangabe gehört zu den am meisten abgemahnten Themen. 

Über 100 Masken-Lieferanten wollen Gesundheitsministerium verklagen

Das sogenannte Open-House-Verfahren sollte dafür sorgen, dass der Nachschub an Masken im Gesundheitswesen gesichert ist. Dabei wurden vom Gesundheitsministerium Bedingungen aufgestellt: 4,50 Euro pro FFP-2-Masken bzw. 60 Cent pro OP-Maske sollte der Nachschub kosten. Mit jedem Händler, der die Masken zu diesem Preis anbot, wurde ein Vertrag geschlossen. 

Nun haben Dutzende Händler Klage eingereicht; über einhundert bereiten eine Klage vor, denn: Die Lieferungen wurden nicht oder nur teilweise bezahlt. Das Gesundheitsministerium teilte dazu mit, dass die Masken teilweise mangelhaft waren: Jede fünfte Maske würde nicht den Normanforderungen entsprechen und sei damit für den Einsatz im Gesundheitswesen unbrauchbar. 

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2020

3. August 2020 von Onlinehändler News

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Dieser Monat hielt einen kleinen Paukenschlag für den E-Commerce bereit: Der EuGH erklärte den Privacy Shield zwischen der EU und den USA für rechtswidrig. Was es außerdem gab, zeigt der aktuelle Monatsrückblick.

EuGH kippt Privacy Shield

Es ist nur ein Verfahren, welches der Datenschutzaktivist Max Schrems gegen die Datenkrake Facebook führt. Diesmal geht es um den Datentransfer in die USA, die nun zu der folgenschweren Entscheidung (Urteil v. 16.07.2020, Az. C-311/18, Schrems II) geführt hat. Der Europäische Gerichtshof hat den Privacy Shield gekippt und damit eine der Rechtsgrundlagen, auf deren Basis Daten aus der EU in die USA transferiert werden, beseitigt. 

Das hat zur Folge, dass die EU nun ein neues Abkommen mit den USA aushandeln muss. Online-Händler müssen aber nicht in Panik verfallen: Als der Vorgänger des Privacy Shields, das Safe-Harbor-Abkommen, gekippt wurde, gab einige Monate lang keine vergleichbare Rechtsgrundlage für den Datentransfer. In der Praxis hatte dies aber kaum Auswirkungen, da die Datenschutzbehörden die Situation kannsten. 

Steuerfreigrenze fällt

Eigentlich sollte sie schon ab dem 01.01.2021 fallen, doch nun wurde der Start auf den 01.07.2021 verschoben. Die Rede ist von der Steuerfreigrenze. Aktuell können Produkte mit einem Wert bis 22 Euro noch steuerfrei in die EU eingeführt werden. Mit dem Wegfall der Steuerfreigrenze werden alle Importe ab dem ersten Cent versteuert.

Mit diesem Plan will die EU die Bevorzugung von Händlern aus Drittstaaten beenden und einen fairen Wettbewerb schaffen. 

Händler erstreitet Freischaltung auf Amazon

Derzeit sind manche Händler wieder von Kontensperrungen betroffen. Das ist meistens nicht einfach nur ärgerlich, sondern existenzbedrohend, denn: Oftmals werden nicht nur die Konten gesperrt, sondern auch das Guthaben eingefroren. So erging es auch einem Händler. Diesem gelang aber via Gericht die Freischaltung seines Kontos: Das Gericht hatte angemerkt, dass es nicht reicht, eine Kontosperrung durch Textbausteine zu begründen. 

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Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2020

1. Juli 2020 von Onlinehändler News

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Trotz des sommerlichen Wetters machen die Gerichte noch lange keine Sommerpause. Auch auf EU-Ebene hat sich so manches getan, so dass wir auf einen spannenden Monat Juni zurückblicken können.

Abmahner kann nicht gegen selbst provozierte Fehler vorgehen

Wer auf Amazon verkauft, kennt den einfachen Grundsatz: „Wer hängt, der haftet.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass der Händler für den Inhalt eines Angebotes auch dann abgemahnt werden kann, wenn er diesen gar nicht zu verantworten hat.

So ging es auch einem Verkäufer von Handy-Displayfolien: Dieser hängte sich an ein bereits bestehendes Angebot hat und bekam plötzlich eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass er statt der Stückzahl von zwei nur eine Folie geliefert hat. Hintergrund dieser Fehllieferung war, dass zu dem Zeitpunkt, als er sich an das Angebot angehängt hat, als Lieferumfang die Stückzahl eins angegeben war. Allerdings wurde der Lieferumfang zwischenzeitlich geändert. 

Die Abmahnung wollte der Händler allerdings nicht akzeptieren. Interessanterweise kam die Abmahnung nämlich von Inhaber des Angebotes, der die Änderung überhaupt erst veranlasst hatte. Das Ganze landete schließlich vors Landgericht Berlin (Urteil vom 12.05.2020 – 103 O 63/18), wo der Abgemahnte Recht bekam. 

Verbot von Plastik-Geschirr

Plastik ist aufgrund seiner umweltschädlichen Wirkung in aller Munde und vor allem in aller Mülltonne. Die Schäden für die Umwelt sind längst bekannt, daher kommt ab dem 3. Juli 2021 das EU-weite Verbot von solchen Wegwerfprodukten.

Auf nationaler Ebene ist die Bundesregierung nun vorangeschritten und hat die Einwegkunststoffverbotsverordnung auf den Weg gebracht. Diese soll – wie der Name schon sagt – Wegwerfartikel, wie To-Go-Becher, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik, verbieten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

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