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Aktuelle Seite: Startseite / Corona / FAQ Corona-Förderungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Soforthilfe von Bund und Ländern
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FAQ Corona-Förderungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Soforthilfe von Bund und Ländern

2. April 2020 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Ulrike Regel von der DIHK ist derzeit ein häufiger Gast in den Facebook-Händlergruppen, in denen sie immer wieder geduldig erklärt, welche Förderungen und Soforthilfen Unternehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind, jetzt beantragen können – und welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. Auch im Ask me Anything mit shopanbieter.de stand sie Rede und Antwort. Hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie ist die neue Soforthilfe des Bundes ausgestaltet?

Die Grundzüge der Bundeshilfen stehen mittlerweile fest: Bei Unternehmen mit bis zu 5 MItarbeitern gibt es 9.000 Euro Zuschuss, für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern gibt es bis zu 15.000 Euro.

Können die Bundeshilfen mit den Länderhilfen kombiniert werden?

Ja, das geht, es darf aber keine Überkompensation geben. Insgesamt darf der Unternehmer nicht mehr Geld in Anspruch nehmen als ihm über die Bundeshilfe zustünde. Das geht oft mit einer eidesstattlichen Erklärung einher. Wie Bundes- und Länderhilfen miteinander verrechnet werden und welche Stellen dafür zuständig sind, ist noch nicht ganz geklärt.

Was sind „private liquide Mittel“, die vor Beantragung mancher Soforthilfen einzusetzen sind?

Das kommt auf die Länderdefinition an. Grundsätzlich geht es darum, für die Soforthilfen die Liquiditätslücke im Unternehmensbetrieb zu bestimmen. Also die Lücke zwischen den fürs Unternehmen anfallenden Kosten zu den aus dem Unternehmen generierten Einnahmen. Es geht nicht darum, die Altersvorsorge anzutasten oder die Rücklagen für die Betriebsrenovierung oder den Wareneinkauf. Auch Haus und Hof sowie die Entnahmen für den privaten Lebensunterhalt sind damit nicht gemeint. 

Was passiert, wenn die Liquiditätslücke geringer ausfällt als im Antrag angegeben?

Im Bundesprogramm steht nichts von einer eventuellen Rückzahlung. Bei den Landesanträgen kommt es auf den Einzelfall an. Die Soforthilfen gelten steuerlich gesehen allerdings als Einnahmen und müssen am Ende des Jahres normal versteuert werden. 

Können Solo-Selbstständige oder Freiberufler Soforthilfe beantragen?

Grundsätzlich ja. Bei Solo-Selbstständigen ist es allerdings oft nicht so einfach, Privat- und Firmenkosten voneinander zu trennen, deshalb ist die Liquiditätslücke oft nicht so leicht zu berechnen. Das Bundesprogramm dient dazu Betriebskosten aufzufangen. Wenn es keine Betriebskosten gibt, gibt es auch keine Zuschüsse.

Wie wird die Zahl der Mitarbeiter berechnet, von der die Höhe der Soforthilfe abhängig ist?

Das hängt vom Land ab. In der Regel gilt aber: Vollzeitkraft = 1 Mitarbeiter, Teilzeitstelle = 0,5 Mitarbeiter, 30-Stunden-Stelle = 0,7 Mitarbeiter, Minijobber = 0,3 Mitarbeiter, Azubis werden je nach Land unterschiedlich gerechnet. Der Unternehmer zählt auf Bundesebene mit dazu, in einigen Landesprogramm nicht.

Was ist mit mittelbar betroffenen Unternehmen, die ihren Umsatzeinbruch erst im Mai oder später haben wird?

Die meisten bisher gültigen Soforthilfen muss man bis 30. April beantragen – das bedeutet aber auch, dass der Umsatzeinbruch bis April erfolgt sein muss. Eine Regelung für mittelbar Betroffenen, deren Einbruch erst  ist noch nicht klar, hier muss die Politik noch nachbessern. 

Was ist, wenn die zur Verfügung gestellten Mittel aufgebraucht sind? Reicht das Geld für alle?

Tatsächlich sind einige Länderprogramme bereits an ihre zuerst definierten Finanzierungsgrenzen gestoßen, diese wurden aber noch einmal aufgestockt. Wir gehen davon aus, dass das auch bei anderen Programmen der Fall sein wird, und kein Unternehmer hängen gelassen werden wird, haben dazu aber noch keine definitiven Aussagen der Politik.

Können schon gestellte Anträge im Nachhinein korrigiert werden?

Nach aktuellem Stand gilt der Antrag so, wie er eingereicht wurde. Deshalb müssen sich Unternehmer tatsächlich genau überlegen, wann sie die Hilfen beantragen. Als Faustregel für die Beantragung gilt: Der Umsatzrückgang im Februar oder März muss 50 Prozent niedriger sein als der Monatsdurchschnitt des Vorjahres, oder es muss über die Hälfte der Aufträge im März weggefallen sein.

Sind KfW-Kredite für kleinere Unternehmen eine hilfreiche Option?

Die Zinssätze der KfW-Kredite wurden noch einmal angepasst und sind jetzt deutlich günstiger als bisher. Bei der Vermittlung sind die Genossenschaftsbanken und Sparkassen oft beweglicher. Der Staat übernimmt bisher die Bürgschaft bis zu 90 Prozent. Aktuell wird mit der Politik darüber verhandelt, eine Bürgschaftsübernahme von 100 Prozent zu erreichen, um eine erleichterte Kreditvergabe zu ermöglichen. 

Sind junge Unternehmen Soforthilfe-berechtigt?

Die Bundeshilfe gilt nur für Unternehmen, die mindestens seit dem 1.11.19 bestehen. Einige Länderprogramme haben andere zeitliche Beschränkungen. Für Start-ups und ganz junge Unternehmen besteht aktuell noch eine Hilfen-Lücke.

Was können Unternehmer noch tun außer Soforthilfe beantragen?

Man kann Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter beantragen. Zudem können steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. So kann man Steuervorauszahlungen anpassen oder anfallende Steuerzahlungen (Einkommens-, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) stunden lassen. KfW-Kredite können zusätzlich weiterhelfen. Auch Krankenkassenbeiträge, GEZ-Gebühren, Gema-Gebühren etc. kann man stunden lassen. Das Gespräch mit dem Vermieter, mit dem Stromanbieter oder Gaslieferanten kann eine Stundung erbringen. 

Sind weitere Hilfen zu erwarten?

Es wird über die Bundes-Unterstützungen für die etwas größeren Unternehmen (zwischen 10 und 250 Mitarbeitern) verhandelt, sowie über Unterstützungen für ganz junge Unternehmen. 

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Kategorie: Corona Stichworte: Corona, Förderprogramme

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