Accellerators, Business Angels, Private Equity, Familiy Office – wenn Online-Händler in den letzten Jahren in den Finanzierungstickern von deutsche-startups oder Gründerszene auftauchten, dann floss das frische Kapital für neue Investitionen fast immer aus privater Hand. Aber auch wenn es nur wenige Retailer wissen: Auch der deutsche Staat fördert den Online-Handel. Über 3.000 staatliche Förderprogramme gibt es, die für Online-Händler in Frage kämen – man muss sie nur finden.
Falls Sie jetzt schon müde abwinken und sich denken „Staatliche Förderung? Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu konservativ für das Online-Business“, dann haben Sie, zugegeben, nicht ganz unrecht. Hört man sich unter Online-Händlern und -beratern um, hört man immer wieder von Retailern, die mit ihrem Finanzierungsgesuch bei einer klassischen Hausbank erstmal abgeblitzt sind. Es gibt durchaus Bankberater, die mit den speziellen Kennzahlen der Branche nichts anfangen können oder sich überwiegend dem klassischen Handel verbunden fühlen und eine Investition in den E-Commerce als unsichere Wette mit hohem Risiko empfinden. Wer Pech hat und an so einen Bankberater von vorgestern gerät, kommt im Gespräch gar nicht weit genug, um über Fördermittel nachzudenken.
Vielfältiger Förderdschungel
Dabei gäbe es da durchaus genug Auswahl, auch für Online-Händler: Der Staat bietet beispielsweise eine günstige Eigenkapitalerhöhung im Rahmen des ERP-Programms des Bundes, Kredite mit tilgungsfreien Jahren der KfW-Bank, Innovationsprogramme oder Bankbürgschaften an. Es gibt spezielle Förderprogramme für Start-up-Gründer, für Ausbildungsplätze, Unternehmensübernahmen, die Betriebserweiterung, den Erwerb von Maschinen oder Betriebsgerätschaften, für Forschung und Entwicklung, Export, internationale Projekte, ausländische Kapitalanlagen oder Betriebsoptimierung. Außerdem gewährt der Staat auf manche Projekte unter gewissen Umständen Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent des Investitionsvorhabens – diese Staatsgeschenke müssen zudem nicht zurückgezahlt werden.
Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch noch die der Länder: Jedes Bundesland hat seine eigene Förderbank, die zur regionalen Wirtschaftsförderung wiederum eigene Förderprogramme auflegt. Und dann gibt es ja auch noch Brüssel: Die Europäische Union hat ein ganz eigenes Universum an Förderleistungen, die unter bestimmten Umständen auch deutschen Online-Händler zugutekommen können.
Insgesamt kommen rund 3.000 staatliche Förderprogramm für Online-Händler in Frage. „Im Prinzip sind sämtliche Geschäftsbereiche förderfähig“, meint der E-Commerce-Berater Dirk Bertling von innovative consulting.
„Gefördert werden z.B. Investitionen, Personalaufbau, Digitalisierungsvorhaben, Umweltschutzmaßnahmen, energetische Optimierungen und ähnliches. Aber auch konkrete Maßnahmen wie z.B. die Konzeption und Programmierung individueller, digitaler und interaktiver „Unternehmens-Kunden-Kommunikationsplattformen“ zur Erleichterung von Routine-Arbeiten im Bereich Angebotserstellung, Verkauf, Warenwirtschaft und digitaler Workflow, individuelle Lösungen zur Betriebsdatenerfassung und Visualisierung, Lagerautomatisierung, Ansätze im Bereich Industrie 4.0 usw. können förderwürdig sein.“
Die Fördersummen beginnen bei einigen 1000 Euro in Form von sog. „Innovations- bzw. Digitalisierungsgutscheinen“ und reichen bis zu mehr als 1 Mio. Euro für Verbundprojekte mit mehreren Projektpartnern.
„Was viele nicht wissen: Es gibt auch Förderprogramme für E-Commerce Beratungen. Auch die Einführung einer Kostenstellenrechnung oder von Prozessen und Lösungen für die E-Commerce Analyse bzw. das Controlling sind grundsätzlich förderfähig. Vor allem kleinere und mittlere Händler lassen sich meine Beratungsunterstützung mittlerweile verstärkt mit einem kostenlosen Zuschuss, von bis zu 90%, fördern.“
(Peter Höschl, shopanbieter.de – weitere Infos gerne telefonisch oder unter www.renditemacher.de)
Gut vorbereitet ins Bankgespräch
In diesem Förderdschungel sind nicht nur die meisten Online-Händler, sondern auch viele Bankberater, die sich doch eigentlich auskennen sollten, ziemlich verloren. Umso wichtiger ist es da, dass der Händler selbst gut vorbereitet ins Bankgespräch geht – auch weil eine Doppelförderung, also die Förderung eines Projekts aus zwei Fördertöpfen, nicht möglich ist. Man sollte sich also vor dem Absenden des Förderantrags sicher sein, dass das gewünschte Fördermittel das Beste für das eigene Vorhaben ist. Für eine Vorrecherche eignet sich die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministerium. Dort können die Förderprogramme von Ländern, Bund und EU nach Branche, Art der Förderung und Unternehmenskategorie gefiltert werden. „Auch IHK, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung (WFG), FuE-Institute und Hochschulen können bei Sondierung und Adressierung passender Förderprogramme helfen“, fügt Bertling hinzu. E-Commerce-Verbände wie der bevh bieten zudem eigene Beratungen in Sachen Fördermittel an.
Ist das optimale Fördermittel schließlich ausgemacht, geht es, im Allgemeinen in Zusammenarbeit mit einem Bankberater oder einem Unternehmensberater, ans Anträge schreiben. „Die Komplexität der Anträge hängt i.d.R. von der beantragten Summe bzw. dem Projektvolumen ab“, so Bertling. „Je höher das Volumen, desto umfangreicher ist der Antrag. Förderanträge für größere Vorhaben sind zumeist zweistufig: Zuerst erfolgt die Einreichung einer sog. „Projektskizze“ mit einer inhaltlichen Darstellung Beschreibung des Vorhabens und nach deren positiver Bewertung wird der eigentliche Antrag gestellt. Wichtig für eine Förderung sind inhaltlich plausible Gründe für eine Förderung eines Vorhabens und die Erfüllung der formellen Erfordernisse. Positiv wirkt aber sicherlich auch „eine gute Story“ zum Fördervorhaben aus, um die Prüfer von der Notwendigkeit einer Förderung in möglichst spannender Form zu überzeugen.“
Wichtig: Wer Förderung vom Staat in Anspruch nehmen will, muss Geduld mitbringen. „Die Antragstellung dauert je nach Projektgröße und Antragsumfang 1-4 Wochen und muss auf jeden Fall erfolgen, bevor mit der Umsetzung des Investitionsprojekts begonnen wurde“, mahnt Bertling. „Bis zur Bewilligung eines Antrags können einige Wochen oder auch einige Monate vergehen. Das heißt, ein Förderantrag ist nur dann sinnvoll, wenn das zu fördernde Vorhaben nicht sofort umgesetzt werden muss.“ Außerdem müssen sich Händler im Klaren sein: Jeder Antrag auf Förderung kann auch abgelehnt werden.
„Was viele nicht wissen: Es gibt auch Förderprogramme für E-Commerce Beratungen. Auch die Einführung einer Kostenstellenrechnung oder von Prozessen und Lösungen für die E-Commerce Analyse bzw. das Controlling sind grundsätzlich förderfähig. Vor allem kleinere und mittlere Händler lassen sich meine Beratungsunterstützung mittlerweile verstärkt mit einem kostenlosen Zuschuss, von bis zu 90%, fördern.“
(Peter Höschl, shopanbieter.de – weitere Infos gerne telefonisch oder unter www.renditemacher.de)
Alles in allem ist der altbekannte Vorwurf, der Staat würde sich nicht um den Online-Handel kümmern, also nur die halbe Wahrheit. Zumindest was die öffentliche Förderung betrifft, kann der deutsche E-Commerce durchaus von Vater Staat profitieren – auch wenn es kaum Programme gibt, auf denen explizit „Online-Handel“ draufsteht, kommen durchaus viele attraktive Pakete in Frage. Man muss sie im Dschungel der deutsch-europäischen Bürokratie nur finden – und wissen, wie man dem Affen Zucker gibt, will sagen: sich bei der Bank gut verkauft.
Anm. d. Red.: Wem das alles zu viel Stress und Behördenkram ist, kann auch einfach einen Förderprogramm-Berater, wie oben zitierten Dirk Bertling, kostenlos und unverbindlich für ein Erstgespräch kontaktieren. Dies macht vor allem bei größeren Projekten Sinn. In der Regel übernehmen solche Berater nicht nur die Suche nach dem richtigen Förderprogramm, sondern unterstützen auch bei der Antragstellung etc.
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