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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Amazon

Amazon

Rankingfaktoren bei Amazon

22. September 2015 von Peter Höschl

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Amazon ist ja für viele Online-Händler ja das neue Google. Umso wichtiger für diese daher zu wissen, wie Amazons Ranking tickt. Schließlich gewinnt auch bei Amazon nur, wer in den Suchergebnissen vorne steht. Afterbuy hat nun die(?) 32 Einflußfaktoren aufgelistet, welche zu einem bestmöglichen Abverkauf für Amazon Marketplace-Händler führen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rankingfaktoren bei Amazon

Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Amazon, amazon seo

TV-Doku: Die Macht von Amazon (gegenüber Marketplace-Händlern)

19. Juni 2015 von Peter Höschl

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Wir hatten vor einiger Zeit ja für eine TV-Produktion des ZDF nach Amazon Marketplace-Händlern gesucht. Diese Sendung wurde im ZDF nun unter dem Titel „Die Macht von Amazon“ ausgestrahlt und ist in deren Mediathek abrufbar. Inhaltlich bietet die Doku nichts, was die meisten nicht schon einmal gehört hätten:

  1. Amazon achtet sehr genau darauf, möglichst immer in der Buybox zu sein, auch wenn sie etwas teurer als der günstigste Marketplace-Anbieter ist.
  2. Um dies sicherzustellen, wird auf Preisänderungen seitens Marketplace-Händlern schon nach wenigen Minuten reagiert.
  3. FbA-Artikel werden mit der eigenen Ware von Amazon gemischt eingelagert und unkontrolliert verschickt. Kein Wunder also, dass Amazon oft genug selbst Plagiate verschickt.
  4. Amazon greift ihren FbA-Händlern in die Tasche in das Lager wenn sie selbst Ware nicht mehr vorrätig haben oder der Lieferant / Hersteller sie nicht beliefern möchte.
  5. Wenn Amazon Verkäuferkonten sperrt, kann sie 90 Tage und länger deren Guthaben einbehalten.

Neu war für mich:

  • Im Fall von betrügerischen Käufen über Amazon gibt es kein Geld für die Verkäufer. So eine Art Amazon-Zahlungsgarantie gibt es also nicht.
  • Fast 40% der eingelagerten Ware in einem vom Filmteam besuchten Logistiklager ist FbA-Ware.
  • Dass sich Amazon bei ihren FbA-Händlern bedient, wurde bereits öfters berichtet. Dass Amazon diese Ware seinen FbA-Händlern dann jedoch als „verloren“ oder „beschädigt“ meldet nicht.

Link zur Doku: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2423490/#/beitrag/video/2423490/Die-Macht-von-Amazon

Kategorie: Bunte Kiste, Vertrieb Stichworte: Amazon

Achtung Amazonfalle Mindestgebühren

29. April 2015 von Peter Höschl

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Bekannt ist ja, dass die Amazon-Gebühren für die meisten Produktkategorien bei 15% vom Bruttopreis (also 17,85% vom Netto-Verkaufspreis) liegen. Soweit, so bekannt. Weniger bekannt sind jedoch möglicherweise die Mindestgebühren von 0,50 Euro je verkauften Artikel.

Dies bedeutet, dass bei Produkten unter 3,30 Euro Brutto-Verkaufspreis die Amazon-Gebühr nicht 15% sondern gute gerne das Doppelte oder noch mehr betragen kann. Bei einem Produkt für 1,50 Euro Verkaufspreis, wären es also 33,3% Amazon Verkaufsgebühr.

Da hilft es auch nichts, wenn der Kunden 20 Stück von diesem Artikel auf einmal kauft. Der Warenkorb beträgt dann zwar 30 Euro, die Amazon-Gebühren aber auch gleich mal 10 Euro. Also nach wie vor 33,3%, anstatt 15%  wie man annehmen möchte. Würde der Kunde  1.000 Stück kaufen, würde Amazon demnach leckere 500 Euro Verkaufsprovision kassieren, bei einem Gesamtwert (Verkaufspreis) von lediglich 1.500 Euro.

Umgehen liesse sich dies, indem Händler Produkte unter 3,30 Euro VK einfach nur noch in höheren Versandeinheiten verkaufen würden. Also statt 1 Stück á 1,50 Euro, einfach 3 Stück á 4,50 Euro. Dann würde die gewohnte Kalkulation VK abzgl. 15% Amazon-Gebühr wieder aufgehen. Soweit, so einfach.

Geht aber nicht, da Amazon strikt nach EAN-Code listet. Und jeder EAN-Code ist mit einer – vom Hersteller vorgegebenen – Versandeinheit (VE) verknüpft. Es hilft also nichts, wenn der Händler sein Produkt mit VE = 3 bei Amazon hochlädt. Sofern ein anderer Händler dieses Produkt bereits einzeln (was grundsätzlich richtig ist, wenn der EAN-Code vom Hersteller für 1 Stück vergeben wurde) verkauft, wird das Produkt auch einzeln bei Amazon angeboten.

Folge: Er wird gegenüber dem anderen Händler zu teuer sein, da er ja zum Preis von drei Stück anbietet. Ergo wird er entweder nichts verkaufen oder er muss mit exorbitant hohen Verkaufsgebühren leben.

Lösung:

  1. Beim Lieferanten klären, ob es auch noch andere EAN-Codes für höeher VEs gibt
  2. Mit eigenen EAN-Codes zu arbeiten

Noch etwas? – bin gespannt, wer als erstes einwirft „nicht auf Amazon verkaufen“. 😉

Kategorie: Businessplanung, Vertrieb Stichworte: Amazon

Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

28. April 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Seit dem 12.3.2015 gelten für Amazon-Händler neue Vorgaben bei der Warenrücksendung und auch eBay führt seit Anfang März 2015 einen neuen Rückgabeprozess ein, der für die Verkäufer verpflichtend wird. Für die betroffenen Händler heißt das nicht nur, dass sie ihre Geschäftsprozesse anpassen müssen, sondern auch Widerrufsbelehrung und Co.

Neuerung bei Amazon: lokale Rücksendeadressen oder Zahlung der Rücksendekosten

Amazon hat zum 12.03.2015 neue Richtlinien eingeführt, die einigen Händlern das Leben schwer machen dürften. Zweck ist es, den Warenkauf beim Online-Riesen für den Verbraucher noch vorteilhafter zu machen und so neue Kunden anzulocken oder „alte“ zu halten. Betroffen sind alle Marketplace-Händler, die ihre Waren von Staaten außerhalb desjenigen Landes versenden, dessen Marktplatz sie nutzen.

Lokale Retourenstellen in jedem Land, dessen Marktplatz genutzt wird

Amazon verpflichtet seine Marketplace-Händler dazu, in jedem Land, dessen Marktplatz sie nutzen (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich – UK), eine lokale Rücksendeadresse einzurichten. Das ist dann kein Problem, wenn nur über eine Amazon-Plattform verkauft wird. Denn als Rücksendeadresse kann der Firmensitz dienen.

Kleines Beispiel: Der deutsche Amazon-Händler, der über „amazon.de“ verkauft, kann seine deutsche Geschäftsadresse für Retouren nutzen. Gleiches gilt für den englischen Verkäufer, der seine Artikel über „amazon.c.o.uk“ vertreibt usw.

Alternative: Übernahme der Rücksendekosten

Werden die Waren aber aus einem anderen Land versendet oder nutz der Händler mehrere Plattformen, besteht Handlungsbedarf. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise einen deutschen und französischen Amazon-Shop (über „amazon.de“ und „amazon.fr“), muss er sowohl eine Rücksendeadresse in Deutschland als auch in Frankreich für seine jeweiligen Kunden anbieten. Tut er das nicht, muss er die Rücksendekosten für die Retoure ins Ausland übernehmen.

Gleiches gilt für Händler, die zwar nur einen Marktplatz nutzen, ihre Waren aber aus einem anderen Land versenden. Soll die Rücksendung an eben dieses ausländische Versandlager erfolgen, muss der Unternehmer die Kosten tragen, sofern er keine Anlaufstelle für Retouren in demjenigen Land zur Verfügung stellt, dessen Marktplatz er nutzt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Recht

Neuauflage des Handbuchs Vertrieb über Marktplätze jetzt kostenlos runterladen

22. April 2015 von Peter Höschl

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Die enorme Reichweite der etablierten Marktplätze ist genauso wenig weg zu diskutieren, wie die Tatsache, dass alleine über Amazon mittlerweile wohl beinahe jeder zweite Euro über die Online-Ladentheke rollt. Der enormen Wachstumsraten wegen schätzen Branchenkenner, dass Amazon seinen Anteil am deutschen E-Commerce-Umsatz schon bald auf 60 – 70 Prozent hochschrauben könnte. Nicht jeder Online-Händler muss seine Produkte über Marktplätze verkaufen. Doch jeder Händler benötigt eine Marktplatzstrategie und muss prüfen, wie er mit dieser Dominanz der Marktplätze umgeht und sich im Markt klar positioniert.

Unser kostenloses Handbuch für den Vertrieb über Marktplätze, wurde jetzt aktualisiert und um weitere, neuen Daten und hilfreiche Tipps ergänzt!

Der Ratgeber bietet nicht nur einen praxisnahen Überblick über Chancen und Vorteile von Online-Marktplätzen, sondern auch wertvolle Experten-Tipps und Insights für ein besseres Ranking in den Marktplätzen und damit mehr Umsätzen.

Meinung der Redaktion: Muss man gelesen haben!

Link zum kostenlosen Ratgeber

Kategorie: Tipps & Tricks Stichworte: Amazon, ebay, Marktplätze

10 Gründe für den Kauf bei Amazon

14. Januar 2015 von Peter Höschl

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FOCUS Online hat zehn Gründe gelistet, warum Konsumenten so selten nach Alternativen zu dem dominanten US-Konzern suchen. Wir meinen, was Amazon aus Kundensicht so erfolgreich macht, ist auch für Händler interessant.

  1. Bei Amazon gibt es nahezu jedes Produkt – das spart Zeit.
  2. Bei jeder Bestellung sieht der Kunde sowohl die Verfügbarkeit und den (in der Regel kurzen) Liefertermin.
  3. Die Ware kann an verschiedene Adressen geliefert werden – auf Wunsch auch als Geschenk verpackt.
  4. Jeder Kunde wird aufgefordert, das gekaufte Produkt zu bewerten. Das Feedback der Test-Community motiviert andere Interessenten zum Kauf.
  5. Keine Portogebühren – ab einem Bestellwert von 29 Euro ist die Lieferung bei Amazon kostenlos.
  6. Nutzer des Flatrate-Service „Amazon-Prime“ zahlen generell keine Versandkosten – gegen eine Mitgliedsgebühr von 49 Euro im Jahr. Dafür können Prime-Mitglieder weitere Services wie die Online-Videothek, Cloud-Speicherplatz oder E-Books nutzen.
  7. Kein Ärger: Bei Rücksendungen oder Stornierungen zeigt sich der Konzern extrem kulant.
  8. Die zunehmende Verbindung von Online und Offline-Märkten, z.B. ist bei der bestellten CD der Download der MP3-Version gratis dabei.
  9. Lastschrift-Einzug für Neukunden? Kein Problem, Amazon akzeptiert nahezu jedes verfügbare Zahlungsverfahren.
  10. Aus den konstant gesammelten Nutzerdaten generiert Amazon Kaufvorschläge, über die sich nur wenige Kunden zu beschweren scheinen.

Quelle: Zum kompletten Artikel von FOCUS-Online-Autorin Maren Christoffer

Kategorie: Artikel & Interviews Stichworte: Amazon

Plant Google einen “jetzt kaufen”-Button für Google Shopping? (Glosse)

19. Dezember 2014 von Nicola Straub

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Weihnachtszeit, Küchenzeit. Das gilt offenbar auch für die Gerüchteküche. Aktuell begab sich das Wall Street Journal in dieselbe und rührte eine Meldung zu Google Shopping zusammen:

Google plant einen „Buy now“-Button für die bei Google Shopping gelisteten Angebote. Und zusätzlich einen PRIMEA Service für kostenlose Lieferungen binnen zwei Tagen. Damit würde Google empfindlich in Amazons Reich eindringen, sind sich die Kommentatoren einig.

Im Grunde ist das jedoch eigentlich keine wirklich aufregende Nachricht, wenn man die Entwicklung von Google Shopping von den „Froogle“-Anfängen bis heute betrachtet. Die Entwicklung hin zu einer Shoppingplattform läuft bei Google bereits seit langem – überraschend ist daher eher, wie langsam Google diese Entwicklung vorantreibt. Denn anhand der seit Jahren gesammelten Daten, kombiniert mit der Nutzer-Reichweite sollte der Gigant leichtes Spiel haben, in den E-Commerce einzusteigen. Wenn nur nicht die Einnahmen aus den Adwords so hoch und so wertvoll wären. Und das Image, „die Guten“ zu sein. Als „Böser“ dagegen könnte man ja einfach die Konkurrenz herunterwerten und in den Suchergebnissen stets ein wenig unterhalb der eigenen Angebote listen. Fertig wäre der Lack. Aber als „Guter“ kann man sich so etwas leider nicht erlauben…?

Ich weiß nicht, wieso mir jetzt gerade „Amazon“ einfällt, aber wo wir schon dabei sein: [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Plant Google einen “jetzt kaufen”-Button für Google Shopping? (Glosse)

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: Amazon, Google, Google Shopping

Amazon Marketplace-Händler unterbieten immer häufiger den Markt

10. Dezember 2014 von Peter Höschl

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Eine Untersuchung von PreisAnalytics, einem der weltweit führenden Anbieter für intelligente Marktanalysen im E-Commerce, unter mehr als 100.000 relevanten Produkten in Deutschland zeigt, dass Amazon Marketplace-Händler immer häufiger den Markt unterbieten und den günstigsten Preis stellen.

Amazon ist für viele Endverbraucher nach wie vor das Online-Warenhaus mit den billigsten Angeboten im Internet. Dass diese günstigen Preise jedoch immer häufiger von Amazon Marketplace-Händlern gestellt werden, zeigt eine gemeinsame aktuelle Untersuchung des E-Commerce-Portals shopanbieter.de und PreisAnalytics, einem der weltweit führenden Anbieter für intelligente Marktanalysen im E-Commerce.

Marketplace-Händler sind immer häufiger die billigsten Anbieter

So ergab die Erhebung von über 100.000 Produkten, mit mindestens drei Wettbewerbern im untersuchten Umfeld, dass Marketplace-Händler im November bereits bei jedem sechsten Produkt den günstigsten Preis im Markt boten. Im Vorjahreszeitraum lag dieser Anteil noch bei lediglich 10 %, was einen Anstieg innerhalb nur eines Jahres um 60 % auf heute 16 % bedeutet. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Amazon Marketplace-Händler unterbieten immer häufiger den Markt

Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: Amazon, amazon marketplace, Studien

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2014

3. Dezember 2014 von Onlinehändler News

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Mit welchen Konsequenzen eBay-Händler beim vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion zu rechnen haben, war im November gleich Gegenstand zweier Urteile. Für Aufsehen sorgte auch eine Nachricht der Wettbewerbszentrale, die berichtete, dass auch Amazon wegen Wettbewerbsverletzungen verurteilt wurde. Die weiteren Meldungen aus der „Rechtswelt“ im November haben wir hier für Sie im Überblick.

Schadensersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Wussten Sie, dass eine bereits begonnene eBay-Auktion nur unter strengen Voraussetzungen vor ihrem Ablauf abgebrochen werden kann? Grundlage hierfür sind keine „echten“ Gesetze, sondern die eBay-Grundsätze, die genau regeln, wann eine eBay-Auktion vorzeitig und ohne Folgen abgebrochen werden kann. Scheinbar bestehen hier Unklarheiten, denn gleich zwei Urteile legten dem „Abbrecher“ einen Schadensersatz auf.

Als zeitlich erstes Gericht stellte das Oberlandesgericht Hamm klar, welche Folgen ein vorzeitiger und anhand der eBay-Grundsätze grundloser Abbruch einer Auktion haben kann: der Inhaber des Accounts schuldet demjenigen einen Schadensersatz, der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender war, denn zwischen den Parteien ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).

Kurze Zeit später entschied sogar der Bundesgerichtshof über einen ähnlich gelagerten Fall. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass ein Verkäufer, der keinen triftigen Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion hat, mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchsbietenden einen Kaufvertrag schließt (Urteil vom 12. November 2014, Az.: VIII ZR 42/14). Da im deutschen Recht der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“ gilt, macht der Verkäufer sich ggf. schadensersatzpflichtig, wenn er diesen dann nicht erfüllt, d.h. die Ware nicht liefert.

Fazit: Für Online-Händler soll dieses Urteil eine Warnung sein: Bevor eine eBay-Auktion gestartet wird, sollte sich der Verkäufer der Folgen bewusst sein. Hat die Auktion bereits begonnen, darf sie nur in ganz bestimmten Fällen wieder beendet werden (z.B. Diebstahl, Zerstörung). Andernfalls droht wie in den Urteilen ein Schadensersatz. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2014

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Recht, Retouren

E-Commerce Wachstum stagniert in Wahrheit wohl schon lange, nur Amazon gewinnt nach wie vor

12. November 2014 von Peter Höschl

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In den letzten Wochen ließen verschiedene Studien aufhorchen. Ging es jahrelang im E-Commerce mit zweistelligen Wachstumsraten immer nur steil bergauf, gab es dieses Jahr erstmals Wachstumswarnungen. Und schaut man sich mal genauer an, wer denn überhaupt vom Wachstum der letzten Jahre profitierte, dem wird es ganz gruselig zumute. Und das, obwohl Halloween bereits vorbei ist.

bevh, EHI und Bundesverband der Logistiker sind skeptisch

In den letzten Wochen, haben gleich drei Verbände mit ernüchternden Zahlen hinsichtlich der Entwicklung im E-Commerce in 2013 bzw. des erwarteten Wachstums für das laufende Jahr auf sich aufmerksam gemacht:

  • EHI und Statista haben den Gesamtumsatz der Top-1000 Online-Shops bewertet und kommen für diese Onlineshops für 2013 nur noch auf eine Umsatzsteigerung von 4,1 %, was rund ein Viertel vom Vorjahr ist.
  • Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) ermittelt für das dritte Quartal 2014 bei einem Umsatz von 9,8 Mrd Euro (Vorjahr: 9,7 Mrd. Euro) gerade mal ein Wachstum von 1% gegenüber dem Vorjahr. Immerhin, möchte man da meinen. Schließlich ermittelte der bevh für Q2 sogar einen Rückgang um 5,2 Prozent. Jedenfalls senkt der bevh seine Umsatzprognose für 2014 von 15,4 Prozent auf nur noch einem einstelligen Umsatzwachstum.
  • Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e.V. (BIEK) ermittelte in seiner KEP-Studie 2014 für 2013 ein um 9,1 Prozent (Vorjahreswachstum 9,2 Prozent) höheres B2C-Sendungsvolumen ihrer Partner so wie DHL, Hermes oder DPD. Für 2014 erwartet der BIEK jedoch nur noch ein B2C-Wachstum von 5,5%.

Nun ist es mit Studien ja immer so eine Sache, was sie mitunter nicht weniger wertvoll machen. Insbesondere, wenn über Jahre hinweg dieselbe Methodik angewandt wird, erlaubt dies durchaus einen guten Vergleich. Die Zahlen des BIEK wirken, da aus der Praxis, hier quasi als Bestätigung für die Studienergebnisse des bevh und die Erhebungen von EHI und Statista. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin E-Commerce Wachstum stagniert in Wahrheit wohl schon lange, nur Amazon gewinnt nach wie vor

Kategorie: Businessplanung Stichworte: Amazon, Businessplanung, Gütesiegel, Studien

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