• Skip to primary navigation
  • Skip to content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Über uns
  • Werben
  • renditemacher.de
  • hoeschl.net
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Das ist Ihr Onlineshop wert
  • News & Artikel
  • Know how & kostenlose Downloads
  • Kostenlose Händler-Tools
  • Onlineshop oder Amazongeschäft verkaufen
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Gast

Gast

(Über)Leben nach Corona: So kommen Unternehmen mit guter Planung durch die Krise

9. April 2020 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:– Anzeige –

Logo ElectronicSalesDie ElectronicSales GmbH ist Hersteller der SaaS-Webshoplösung „ElectronicSales Commerce Solution“ mit Schwerpunkt auf den B2B-Handel (Großhandel, Hersteller, Industrie). Die Lösung wird im „Rundum sorglos Paket“ auf monatlicher Mietbasis angeboten. Dies beinhaltet Betreuung, individuelle Designanpassung und den kompletten technischen Betrieb des Shopsystems. Im Rahmen einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung wird der Ist-Stand sowie eine grobe Kostenschätzung des Projekts ermittelt.

Jetzt informieren: https://www.electronicsales.de

Die Corona-Pandemie hat nicht nur Deutschland, sondern fast die ganze Welt fest im Griff. Angesichts der täglich neuen Hiobsbotschaften, der steigenden Infektions- und Todeszahlen und der völlig unberechenbaren Situation – schließlich kann derzeit niemand seriös einschätzen, wie lang die Ladenschließungen und Ausgangsbeschränkungen noch anhalten werden – können Unternehmer leicht in Panik geraten. Dabei ist gerade jetzt ein kühler Kopf gefragt: Denn damit ein Unternehmen diese Krise überstehen und vielleicht sogar gestärkt aus ihr hervorgehen können, müssen die verantwortlichen Manager jetzt langfristig denken und an den richtigen Stellschrauben drehen.

Schritt 1: Ressourcen prüfen

Die politischen Entscheider betonen in Statements zur Corona-Krise immer wieder, man müsse jetzt „Auf Sicht fahren“ – also die beschlossenen Maßnahmen immer wieder an die sich ständig verändernden Gegebenheiten anpassen. Für die Politik ist diese Art von akutem Krisenmanagement derzeit sinnvoll – für Unternehmer dagegen fatal. Seine Situation gleicht derzeit eines Piloten, dem die Landeerlaubnis verweigert wird. Da er nicht weiß, wie lang er sein Flugzeug noch in der Luft halten muss, ist es seine oberste Aufgabe, die Reichweite seiner Maschine so weit wie möglich auszudehnen. Und das bedeutet: Treibstoff sparen und Ballast abwerfen. 

Auch Unternehmen in der Corona-Krise müssen jetzt vor allem eines: ihre Reichweite vergrößern. Der unverzichtbare Treibstoff des Mittelstands ist dabei die Liquidität. Ist diese Ressource erschöpft, stürzt das Unternehmensflugzeug ab, deshalb müssen Unternehmer in der Krise vor allem ihre liquiden Mittel scharf im Auge behalten. 

Dafür müssen Manager zunächst ihre Unternehmensressourcen prüfen: Wie hoch ist die Liquidität im Moment, welche laufenden Kosten müssen davon bedient werden, wie sieht der Stand nach 3, 6 oder 9 Wochen Lockdown aus? Welche Kosten können reduziert oder verschoben werden (Stichwort Kurzarbeit oder Steuerstundungen)? Gibt es Möglichkeiten, die Unternehmensliquidität in möglichst kurzer Zeit zu erhöhen (Stichwort Soforthilfen)? Und falls die Liquidität nicht ausreicht, um die Durststrecke komplett zu überbrücken: Von welchen Unternehmensteilen kann man sich im Notfall trennen, um das Überleben des gesamten Unternehmens zu sichern?

Überlegungen dieser Art sind oft hart und unangenehm, vor allem wenn sie mit notwendigen Entlassungen einhergehen – doch in der Krise sind sie erste Unternehmerpflicht. Denn nur so entsteht ein Fahrplan, anhand dessen das Unternehmen durch die Krise navigiert werden kann. Das nimmt die lähmende Angst und erlaubt es, den Blick so schnell wie möglich wieder nach vorne zu richten. 

[Weiterlesen…] about (Über)Leben nach Corona: So kommen Unternehmen mit guter Planung durch die Krise

Kategorie: Corona, Shop Software, Shopsysteme, Sponsored Posts Stichworte: Corona, Shopsysteme

5 Gebote für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce – Sponsored Post

10. Juli 2017 von Gast

Sponsored Post: Der Begriff Cloud ist zu Recht ein Hype-Thema, in verschiedensten Branchen. Doch was genau sind die Konsequenzen einer Cloud-Nutzung im E-Commerce – und wie kann im Online-Handel eine Cloud-Strategie aussehen? Die Herausforderung: In Deutschland und Europa existieren sehr strenge Regeln und Gesetze, die eine Nutzung von Cloud-Strukturen und Cloud-Diensten tendenziell erschweren. Doch mit den folgenden fünf Geboten sind auch Sie perfekt für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce gerüstet.

netz98_fb_cloud_strategie-500x171

1. Priorisieren Sie Skalierungseffekte höher als Kostenvorteile

Die grundlegende Idee beim Cloud-Gedanken ist es, Strukturen und Leistungen, die bisher in Eigenregie aufgebaut und gepflegt wurden, auf externe Services auszulagern und dadurch die Skalierung merklich zu verbessern. Natürlich kann man auch sich bietende Chancen zur Kostenreduktion mitnehmen, aber sie sollten nicht die Hauptintention einer Cloud-Strategie sein. Der Hauptnutzen der Cloud liegt eindeutig in der Skalierung. Heutzutage müssen jeder Businessprozess und jede Leistung skalierbar sein, daher ist es nicht verwunderlich, dass auch die gesamte Struktur und die ganze Servicelandschaft skalierbar geplant und umgesetzt werden sollten.

[Weiterlesen…] about 5 Gebote für eine nachhaltige Cloud-Strategie im E-Commerce – Sponsored Post

Kategorie: Shop Software, Shopsysteme, Sponsored Posts

Recap: Magento Imagine 2017 – Sponsored Post

11. Mai 2017 von Gast

In der heutigen schnelllebigen und volatilen Wirtschaft müssen Marken außergewöhnliche Erlebnisse liefern, um positiv auf die schwindende Loyalität oder auch wachsende Freiheit der Konsumenten zu reagieren. Der Commerce muss zum Kunden kommen, wann und wo immer dieser Interesse hat. Das ist keine ganz neue Einsicht, aber dennoch braucht es einige Zeit, bis sie ins Bewusstsein der Akteure tritt. Umso eindrucksvoller, wenn man diesen Prozess positiv miterlebt. Wie auf der Imagine 2017.

Jedes Jahr treffen sich hier Agenturen, Entwickler, Partner und Kunden auf dem wichtigsten Event des Magento-Ökosystems, um sich selbst für die vergangenen Erfolge zu feiern aber auch einen Blick in die Zukunft des meistgenutzten Shopsystems zu werfen. Vielleicht nicht kritisch, aber realistisch. Denn trotz aller Begeisterung, der Markt wird Jahr für Jahr härter.

Digitale Innovation

Magento Commerce hat sich daher ganz dem Thema „digitale Innovation“ verschrieben. Das bedeutet, dass der Blick nun weit über den Tellerrand des E-Commerce hinausgeht. Dies spiegelt sich auch im neuen Branding als „Cloud Digital 20170404_092540-350x205Commerce Leader“ wider. Doch wie füllt man das Thema mit Leben? Magento hat massiv investiert und tut dies weiterhin – auch mit der Unterstützung eines weiteren Investors, Hillhouse Capital –, um das leistungsfähigste und flexibelste Portfolio für einen ganzheitlichen Commerce in den Markt zu bringen. Schwerpunkte sind dabei die Bereiche Cloud, Business Intelligence und Customer Experience – also das nahtlose, personalisierte Erlebnis über alle Kanäle und Phasen der eigenen Customer Journey hinweg.
[Weiterlesen…] about Recap: Magento Imagine 2017 – Sponsored Post

Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Magento, Shop Software

Einschätzung zu einem Jahr Magento 2

28. November 2016 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo plentymarketsplentymarkets: Das E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft, Shopsystem , 40+ Online-Märkte und den Point of Sale für dich verbindet und deinen gesamten Versandhandel automatisiert.

Jetzt informieren: www.plentymarkets.com

Gastartikel: Warum Magento 2? – Technologien, Produkte und Services, Märkte und Absatzkanäle, Kunden und ihre Erwartungen – Handel und B2B-Vertrieb sehen sich in allen Bereichen mit einem äußerst schnellen Wandel konfrontiert. Diese Dynamik stellt immer öfter auch den klassischen E-Commerce mit seinen monolithischen Shopsystemen vor unüberwindbare Hürden.

Die Lösung sind heute flexibel skalierende E-Commerce Plattformen, die sich an jede Herausforderung anpassen. Systeme wie Magento 2, die es Unternehmen erlauben, frei zu handeln anstatt nur mühsam auf Veränderungen zu reagieren.

Status Quo

Mit seiner mehrschichtigen Architektur und den erweiterbaren Service Layern folgt Magento 2 einem innovativen Softwarekonzept, mit dem sich E-Commerce-Plattformen realisieren lassen, die eine schnelle Time-to-Market mit individuellen Kundenwünschen verbinden. Die durchgängige Modularisierung macht Magento 2 flexibler und anpassbarer als viele andere E-Commerce-Lösungen und trägt entscheidend zum Erfolg der Software bei. Aktuell wurde Magento 2 bereits 700.000-mal heruntergeladen, 6.700 Projekte sind zurzeit online und es werden täglich mehr. Auf einer Magento 2 Themenseite fassen wir die Erfahrungen aus einem Jahr zusammen und geben Einblick in eines der modernsten Shopsysteme am Markt. Interessierte können sich hier auch für eine Livedemonstration des Shopsystems Magento 2 anmelden. [Weiterlesen…] about Einschätzung zu einem Jahr Magento 2

Kategorie: Artikel & Interviews, Shop Software, Shopsysteme Stichworte: Magento

Amazon Locker – Weit mehr als eine Kopie der DHL Packstation

31. Oktober 2016 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo plentymarketsplentymarkets: Das E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft, Shopsystem , 40+ Online-Märkte und den Point of Sale für dich verbindet und deinen gesamten Versandhandel automatisiert.

Jetzt informieren: www.plentymarkets.com

Seit Ende des Jahres 2015 häufen sich die Meldungen zu den logistischen Vorstößen des Handelsriesen und Marktplatzanbieters Amazon zu dessen Aufbau eigener Zustellmöglichkeiten (Amazon baut eigenen Lieferservice). Der Treiber dieser Entwicklung ist bei genauer Betrachtung die bestmögliche Verkürzung der Zustelldauer von Produkten oder Services. Aus diesem Grunde nutzt Amazon seine neu geschaffene logistische Infrastruktur und Lieferkapazität in erster Linie für die Zustelloptionen „Same-Day Delivery“ (taggleiche Lieferung) und „Prime Now“ (Lieferung innerhalb einer Stunde). Die Aussagen seitens Amazon, dass die eigene Logistikentwicklung kurz bis mittelfristig DHL und Hermes nicht ersetzen soll und kann, sind daher nachvollziehbar und stimmig.

amazon-locker

Warum strebt Amazon die Unabhängigkeit von DHL & Co an?

„Amazon möchte von Versanddienstleistern unabhängiger werden“ ist die gängige Interpretation vieler Marktbeobachter zur Bekanntgabe der deutschlandweiten Einführung von Amazon Locker durch die Partnerschaft mit Shell. Im Kern geht es Amazon meiner Einschätzung nach aber v.a. darum, den eigenen Innovationspfad, auch beim Thema „Abholstation“ offen zu halten und kontrollieren zu können. Denn einer gemeinsamen Weiterentwicklung von neuen Zustell-Services basierend auf der DHL Packstation-Plattform in Kooperation mit DHL liegen aus Sicht von Amazon mehrere Probleme zugrunde: Zum einen wäre Amazon von der Innovationsgeschwindigkeit von DHL zur Schaffung benötigter Prozesse abhängig. Außerdem würde eine Kooperation bei der Bereitstellung von innovativen Zustellservices durch DHL langfristig für Amazon die Differenzierung zum Wettbewerb (USPs) erschweren. [Weiterlesen…] about Amazon Locker – Weit mehr als eine Kopie der DHL Packstation

Kategorie: Artikel & Interviews, Studien & Märkte Stichworte: Amazon Logistic, Packstation, Same day delivery

Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

17. August 2016 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo plentymarketsplentymarkets: Das E-Commerce ERP-System, das Warenwirtschaft, Shopsystem , 40+ Online-Märkte und den Point of Sale für dich verbindet und deinen gesamten Versandhandel automatisiert.

Jetzt informieren: www.plentymarkets.com

Amazon will Online-Bestellungen noch einfacher machen und testet derzeit in den USA den Dash-Button. Es handelt sich hierbei um einen kleinen Knopf, der an Haushaltsgeräten angebracht werden kann und über den per Knopfdruck einfach ein bestimmtes Produkt – etwa Waschmittel oder Kaffeebohnen – nachbestellt werden kann. Die Buttons sind mit einer Smartphone-App des Nutzers verbunden und lösen die Bestellung automatisch aus. Die Frage ist nur, ob der Dash-Button auch in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) rechtlich darstellbar wäre.amazon_dash_button2-590

Wer als Unternehmer innerhalb der EU Waren an Verbraucher verkauft, hat diverse Informationspflichten im Fernabsatz sowie Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten. Hierher gehört etwa die Verpflichtung, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu informieren oder den Bestellbutton mit „Zahlungspflichtig bestellen“ zu beschriften. Innerhalb Deutschlands sieht sich der Handel dabei dem Problem gegenüber, dass praktisch jeder Fehler bei der Erfüllung dieser Pflichten ein Wettbewerbsverstoß darstellt und etwa von Mitbewerbern, Verbraucherschutzverbänden oder der Wettbewerbszentrale kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Bereits heute schwappt eine Abmahnwelle nach der anderen über den Onlinehandel hinweg und der Großteil der Händler ist schon jetzt in einem klassischen Onlineshop nicht in der Lage, diesen rechtssicher zu gestalten. Die Frage ist, wie das dann im Falle von Dash-Buttons auch in Deutschland funktionieren soll. [Weiterlesen…] about Der Amazon Dash Button – geht das rechtlich überhaupt?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Markteinführung in etablierten Märkten – Fehlermuster im E-Commerce wiederholen sich

6. April 2016 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft - mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten - von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Immer wieder versuchen Unternehmen vorrangig über monetäre Anreize Produkte und Services in bereits gesättigte Märkte mit starkem Wettbewerb zu etablieren. Dabei kann anhand der Beispiele Mpass, Yapital, Meinpaket und nun Masterpass ein bemerkenswert stabiles Muster an Fehlern bei Marketingaktivitäten im Zuge von Markteinführungen mittels Rabatten festgestellt werden. Insbesondere vor der fehlenden Nachhaltigkeit der Marketing-Maßnahmen muss gewarnt werden.

Auf Mpass folgt Yapital folgt Masterpass – Wo ist der Mehrwert im gesättigten E-Commerce-Markt?

success-ramdlon-pixabayDer Vertrieb von Produkten in gesättigten Märkten ist wohl einer der schwierigsten. Disruptives Potential und nachhaltiger Mehrwert für die Kunden sind hier mehr oder minder die Voraussetzung, um die Chance einer erfolgreichen Markteinführung zu gewährleisten. Bei der Betrachtung vorhandene Leistungsversprechen in der Praxis, z.B. von Masterpass, stellt man fest, dass ähnlich wie Yapital und Mpass kein in der Praxis spürbarer Mehrwert gegenüber den etablierten Wettbewerbern, wie z.B. Paypal geschaffen wird.

Marketingausgaben sind stets auf die schnelle Übernahme von Marktanteilen ausgerichtet. In den seltensten Fällen ist diese jedoch nachhaltig, was die weiteren Abschnitte zeigen.

Gutscheine im E-Commerce zur Markteinführung von Services ohne Mehrwert nicht nachhaltig

Sowohl Mpass als auch Yapital nutzten zur Neukundengewinnung den Checkout von Onlineshops und Marktplätzen wie Rakuten, in dem ein prozentualer oder absoluter Rabattbetrag an die Zahlung mit der eigenen Zahlungs-Service gekoppelt wurde. Dies hat jedoch den Effekt, dass in erster Linie schnäppchenbewusste Käufer angelockt wurden und nicht etwas bereits registrierte Kunden, die zufällig im Check-Out auf die neue Zahlungsart aufmerksam wurden und den aufwändigen Registrierungsprozess durchlaufen hatten.

Ohne aus den Fehlern und Folgen von Mpass und Yapital gelernt zu haben, arbeitet aktuell Masterpass nach einem ganz ähnlichen Modell mit dem Elektronikversender Notebooksbilliger.de zusammen. Nach einem ähnlichen Muster wird man auch hier beobachten können, dass sobald die marketingfinanzierte Ersparnis im aufwändigeren Checkout-Prozess seitens der Käufer wegfällt, der Nutzen und die bequeme Abwicklung für die Kunden wieder unmittelbar in den Vordergrund rückt. Ohne gewichtige USPs oder mit zeitaufwändigeren Zahlungsabläufen im Vergleich zum Wettbewerb im Checkout bricht die Verwendung neuer Payment-Anbieter jedoch unmittelbar nach Einstellung der Anfangsrabatte ein, was bei Mpass und Yapital beobachtet werden konnte.

Markteinführung von Payment-Lösungen – Zusätzliche Einnahmequelle für Onlineshops

Als Marktbeobachter stellt man sich konsequenter weise die Frage, warum die Anpreisung von neuen Paymentanbietern mittels Rabatten durch die Onlineshops noch propagiert wird, zumal die auftretenden Effekte durchaus bekannt sind. Die Markteinführung von neuen Payment-Anbietern wird Onlineshop-seitig v.a. deshalb begrüßt, weil die Marketingbudgets der Zahlungsanbieter schlicht zu einer – für die Onlineshop – kostenfreien Traffic und v.a. Umsatzsteigerung und Steigerung der Conversion Rate führen.

In E-Commerce-Bereichen wie dem gesättigten Markt des Onlinepayments bleibt dabei die Nachhaltigkeit der Markteinführung auf der Strecke. Erschwert werden Markteinführungen wie nun Masterpass zusätzlich durch die Weitergabe von Paymentkosten an die Kunden bei der Payment-Wahl im Check-Out Prozess, die bei vielen großen Shops wie Notebooksbilliger oder Cyberport mittlerweile Standard ist. [Weiterlesen…] about Markteinführung in etablierten Märkten – Fehlermuster im E-Commerce wiederholen sich

Kategorie: Artikel & Interviews, Businessplanung

Von Keksen zu Bildern – Können Tracking-Pixel rechtskonform eingesetzt werden?

16. Dezember 2015 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft - mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten - von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Seit einiger Zeit sind die rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Cookies in aller Munde. Doch auf vielen Websites kommt längst ganz andere Technologien zum Einsatz, die ebenfalls datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen: das Tracking-Pixel. Facebook und Google bieten mittlerweile einfache Möglichkeiten, solche Tracking-Pixel zu implementieren. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Voraussetzungen für deren Einsatz aus? Wir beleuchten die kleinen Bildchen aus rechtlicher Sicht.

Tracking-Pixel, 1×1 Pixel, Zählpixel?

Bei Tracking-Pixeln, oft auch 1×1-Pixel, Zählpixel o. ä. genannt, sind winzige Bilddateien, die in eine Homepage eingearbeitet werden. In der Regel sind sie so klein und farblich so gestaltet, dass sie vom Besucher der Seite nicht wahrgenommen werden. Dieses wird mit einem Tracking-Code in den HTML-Code der Webseite implementiert. So kann der Webseitenbetreiber das Nutzerverhalten auch seitenübergreifend und vor allem auch noch nach dem Klick des Nutzers auf einen bestimmten Link verfolgen.

Die Vorteile bei der Nutzeranalyse sind Grund genug von herkömmlichen Cookies auf Tracking-Pixel umzustellen.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich ist auf Webseiten das Telemediengesetz (TMG) anwendbar. Beim Einsatz von Tracking-Tools kommt darüber hinaus auch der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn Daten erfasst werden, die Rückschlüsse auf die konkrete Person des Nutzers zulassen, also zumindest immer dann, wenn die Daten mit einem Nutzerprofil oder einem Kundenkonto verknüpft werden. Werden die Daten hingegen verschleiert (bspw. wie bei AnonymizeIP bei Google-Analytics), dann sind nur die Voraussetzungen des TMG zu beachten.

Opt-in oder Opt-out?

Ob  bei der Nutzeranalyse mittels Tracking-Pixels eine Opt-out-Möglichkeit des Nutzers genügt oder ob dieser zuvor aktiv in die Nutzung des Tracking-Pixels einwilligen (opt-in) muss, hängt von der Rechtsgrundlage ab.

Ist ein Rückschluss auf den spezifischen Nutzer nicht möglich, weil die Informationen anonymisiert und nicht mit einem Profil verknüpft werden, richten sich die rechtlichen Vorgaben nach § 15 Abs. 3 TMG. Danach dürfen Dienstanbieter „für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht.“ Die Nutzungsprofile dürfen dabei nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt werden. In diesem Fall reicht es also aus, wenn der Nutzer ausführlich in der Datenschutzerklärung über den Einsatz des Tracking-Pixels informiert und ihm die Möglichkeit des Opt-outs eingeräumt wird.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Daten mit einem Nutzerkonto verknüpft werden. Hier ist das BDSG zu beachten, insbesondere § 4 BDSG. Danach dürfen personenbezogene Daten nur erhoben werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich anordnet oder der Nutzer eingewilligt hat. Eine ausdrückliche, gesetzliche Erlaubnis für Tracking-Pixel besteht nicht. Daher kommt es in diesem Fall immer auf die Einwilligung des Nutzers an. Diese muss noch vor der Erhebung der Daten, also bevor das Pixel das erste Mal eingesetzt wird, eingeholt werden. Hier ist dann ein aktives Opt-in des Nutzers erforderlich. [Weiterlesen…] about Von Keksen zu Bildern – Können Tracking-Pixel rechtskonform eingesetzt werden?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Facebook, Recht

„Shoppen“ als Wortmarke im Bereich „Handel“ dürfte nicht eintragungsfähig sein

8. April 2015 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo MarktPlatz1MarktPlatz1

MarktPlatz1 ist eine der renommiertesten Full-Service-Amazon-Agenturen im DACH-Raum mit Sitz in Salzburg und München und unterstützt zahlreiche Hersteller, Marken und Händler beim erfolgreichen Verkauf und professionellen Markenauftritt auf Amazon.

2020 hat MarktPlatz1 mit ihrer Akademie eine eigene e-Learning-Plattform ins Leben gerufen.

Mehr über MarktPlatz1 erfahren

Unter der Registernummer 30704797 ist „Shoppen“ als deutsche Wortmarke in der Klasse Nizza 41 für „Musik- und Tanzveranstaltungen, soweit diese in Zusammenhang mit den unter Klasse 45 genannten Dienstleistungen stehen“ sowie der Klasse Nizza 45 für Kontaktvermittlung, Veranstaltung von Singletreffs, Vermittlung von Bekannt- und Partnerschaften im Markenregister seit 2007 eingetragen.

kanal-recht-resDie Eintragung einer Wortmarke „Shoppen“ für den Bereich „Onlinehandel“ im weitesten Sinne dürfte sich allerdings schwierig gestalten. Ein solcher Antrag würde vom Deutschen Patent- und Markenamt mit aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden, wie Sabine Heukrodt-Bauer von Res Media, einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei, in einem Gastartikel für uns ausführt.

Im Bereich der Klassen Nizza 1 – 34 können grundsätzlich nur einzelne Waren als Marken eingetragen werden. Jede Art von Artikeln ist hier zu finden. Beispiele: Bekleidungsstücke, alkoholfreie Getränke, Teppiche usw. So ist beispielsweise eine Europäische Wortmarke „SCOOTER-SHOPPEN“ für die Klasse Nizza 12 für „Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder im Wasser“ eingetragen.

Der Markenschutz von Dienstleistungen ist den Klassen Nizza 35 – 45 vorbehalten. Für den Begriff „Shoppen“ als Wortmarke könnte man an die Eintragung in die Klasse 35 denken. Hier sind Dienstleistungen im Bereich Werbung, Marketing und Verkaufsförderung usw. geregelt. Für die Dienstleistung des „Verkaufens“ gibt es übrigens keine direkt passende Klasse. In diesem Bereich ist beispielsweise die deutsche Wortmarke „…erotisch shoppen.“ in der Klasse Nizza 35 für „Werbung; Dienstleistungen des Einzelhandels auch im Internet betreffend Waren der Klassen 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 33, 34“ eingetragen. [Weiterlesen…] about „Shoppen“ als Wortmarke im Bereich „Handel“ dürfte nicht eintragungsfähig sein

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Markenschutz, Recht

Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

15. Dezember 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft - mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten - von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Abgemahnte haben grundsätzlich die Möglichkeit, anstatt einer Unterlassungserklärung außergerichtlich eine notarielle Unterwerfungserklärung abzugeben. Das entschied jetzt das Landgericht Köln mit Urteil vom 23.09.2014 (Az. 33 O 29/14). Damit zeigt sich für Abmahnopfer eine interessante Alternative im Falle von Abmahnungen auf.

In dem Fall hatte ein Onlinehändler nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keine „normale“ Unterlassungserklärung abgegeben, sondern hatte einen Notarstermin vereinbart. Hier hatte er eine notarielle Unterwerfungserklärung aufsetzen lassen und unterzeichnet, in der er sich zur Unterlassung verpflichtete und zusätzlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf. Diese Erklärung leitete er dem Abmahner zu.

Der Abmahner wies die Erklärung mit dem Argument zurück, dass damit die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt sei. Bei Zuwiderhandlungen könne erst vollstreckt werden, nachdem die Urkunde zusammen mit dem gerichtlichen Androhungsbeschluss zugestellt worden sei. Bis dahin habe der Gläubiger keine Handhabe gegen erneute Verstöße. Das Landgericht Köln sah das jedoch anders. Bereits die Abgabe der notariellen Unterlassungserklärung schließe die Wiederholungsgefahr aus. Das sei auch bei einer „normalen“ Unterlassungserklärung nicht anders und gelte unabhängig davon, ob es zeitlich aufwendig sei, einen Androhungsbeschluss zu erwirken.

Die Idee einer notariellen Unterlassungserklärung ist relativ neu und für den Abgemahnten eine gute Möglichkeit, auf eine Abmahnung zu reagieren. [Weiterlesen…] about Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

  • Page 1
  • Page 2
  • Page 3
  • …
  • Page 23
  • Nächste Seite »

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Artikeln eine kurze Infos ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Logo Datawow

Logo Händlerbund

Logo shopware

Logo Plantymarkets

Unsere nächsten Vorträge

  • 30.09./01.10.20 plentymarkets #OHK2020
  • 13./14.10.20 AmazonWorld Convention in München

Beliebteste Artikel

  • shopanbieter.de E-Commerce-Multiples
  • Verkaufsbörse: Kosmetik-Shop mit hoher Kundenbindung und Potential
  • Shopware Händler-Umfrage: Der Corona-Boom ist sehr individuell
  • Alle Welten des E-Commerce – auf der digitalen Branchenmesse NEXUS

Neueste Kommentare

  • Morning Briefing: DHL, Amazon-Apotheke, Coatue und Gorillas, Amazon CO2-neutral, Nordic Nest, Brexit und Lego, E-Commerce-Frustbarometer – E Commerce Agentur bei Black Friday ohne Rabatte? Wie man an Schnäppchen-Tagen geschickt auf der Welle surft
  • Robin bei Amazon veröffentlicht Zahlen zum Marktplatz: Die meisten KMus tun sich schwer
  • Denis bei Amazon veröffentlicht Zahlen zum Marktplatz: Die meisten KMus tun sich schwer
  • Peter Höschl bei Das müssen Händler für den Verkauf auf Otto Market mitbringen
  • Tristan Uhde bei Das müssen Händler für den Verkauf auf Otto Market mitbringen
  • Peter Höschl bei Zahlen prüfen lohnt sich – detailliertes Controlling führt leicht zu mehr Rendite

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Sponsoren
  • Werben
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Produktdarstellung Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels

Diese Website nutzt Cookies. Bitte treffen Sie hier Ihre Auswahl ODER nutzen Sie den Button, um zum Setzen der aller Cookies.

Unsere Datenschutzbelehrung finden Sie hier.

Schriftzug Cookies und Datenschutz
Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz: Cookies

Diese Website nutzt Cookies zur Realisierung von technischen Basisfunktionen sowie für Drittanbieterdienste wie Google Analytics.

Cookies sind kleine Textdateien, die vom Browser auf Ihrem Computer gespeichert und auch wieder ausgelesen werden.

Darüber können Funktionen wie beispielsweise die Wiedererkennung von Besuchern realisiert werden, Ihre persönlichen Einstellungen gehalten sowie statistische Daten gewonnen werden, wie beispielsweise Besucherströme, Lesegewohnheiten, Abrufzahlen von Artikeln.

Welche Cookies technisch notwendig sind und welche Cookies Sie an- oder abschalten können, sehen Sie hier.

Technisch notwendige Cookies

Technisch notwendige Cookies sollten immer aktiviert werden, damit die Website vernünftig funktioniert. So werden über solche Cookies Ihre persönliche Einstellungen - beispielsweise beim Kommentieren - gespeichert.

Daneben nutzen wir auch die Möglichkeit, Inhalte an die VG Wort zu melden, um so unseren Autoren eine (geringe) Einnahme über die Verwertungsgesellschaft zu bieten. IP-Adressen werden dabei von der VG Wort nur in anonymisierter Form verarbeitet. Die Datenschutzbelehrung der VG Wort finden Sie hier.

 

Wenn Sie die technisch notwendigen Cookies deaktivieren, können persönliche Einstellungen - beispielsweise beim Kommentieren - nicht gespeichert werden. Zudem werden Sie laufend erneut gebeten, Ihre Cookie-Einstellungen vorzunehmen und unseren Autoren entgehen u.U. Einnahmen durch die VG Wort..

Cookies von Drittanbietern

Wir nutzen Google Analytics, um Informationen zur Nutzung unserer Webangebote zu sammeln. Dies dient dazu, unsere für Sie kostenlosen Services laufend zu verbessern. Die Datenschutzbelehrung von Google finden Sie hier.

Bitte helfen Sie uns dabei, indem Sie die für diese Services notwendigen Cookies aktivieren. Danke!

Bitte aktivieren Sie die technisch notwendigen Cookies!