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Aktuelle Seite: Startseite / Businessplanung / Achtung Amazonfalle Mindestgebühren
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Achtung Amazonfalle Mindestgebühren

29. April 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:- Anzeige -

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Bekannt ist ja, dass die Amazon-Gebühren für die meisten Produktkategorien bei 15% vom Bruttopreis (also 17,85% vom Netto-Verkaufspreis) liegen. Soweit, so bekannt. Weniger bekannt sind jedoch möglicherweise die Mindestgebühren von 0,50 Euro je verkauften Artikel.

Dies bedeutet, dass bei Produkten unter 3,30 Euro Brutto-Verkaufspreis die Amazon-Gebühr nicht 15% sondern gute gerne das Doppelte oder noch mehr betragen kann. Bei einem Produkt für 1,50 Euro Verkaufspreis, wären es also 33,3% Amazon Verkaufsgebühr.

Da hilft es auch nichts, wenn der Kunden 20 Stück von diesem Artikel auf einmal kauft. Der Warenkorb beträgt dann zwar 30 Euro, die Amazon-Gebühren aber auch gleich mal 10 Euro. Also nach wie vor 33,3%, anstatt 15%  wie man annehmen möchte. Würde der Kunde  1.000 Stück kaufen, würde Amazon demnach leckere 500 Euro Verkaufsprovision kassieren, bei einem Gesamtwert (Verkaufspreis) von lediglich 1.500 Euro.

Umgehen liesse sich dies, indem Händler Produkte unter 3,30 Euro VK einfach nur noch in höheren Versandeinheiten verkaufen würden. Also statt 1 Stück á 1,50 Euro, einfach 3 Stück á 4,50 Euro. Dann würde die gewohnte Kalkulation VK abzgl. 15% Amazon-Gebühr wieder aufgehen. Soweit, so einfach.

Geht aber nicht, da Amazon strikt nach EAN-Code listet. Und jeder EAN-Code ist mit einer – vom Hersteller vorgegebenen – Versandeinheit (VE) verknüpft. Es hilft also nichts, wenn der Händler sein Produkt mit VE = 3 bei Amazon hochlädt. Sofern ein anderer Händler dieses Produkt bereits einzeln (was grundsätzlich richtig ist, wenn der EAN-Code vom Hersteller für 1 Stück vergeben wurde) verkauft, wird das Produkt auch einzeln bei Amazon angeboten.

Folge: Er wird gegenüber dem anderen Händler zu teuer sein, da er ja zum Preis von drei Stück anbietet. Ergo wird er entweder nichts verkaufen oder er muss mit exorbitant hohen Verkaufsgebühren leben.

Lösung:

  1. Beim Lieferanten klären, ob es auch noch andere EAN-Codes für höeher VEs gibt
  2. Mit eigenen EAN-Codes zu arbeiten

Noch etwas? – bin gespannt, wer als erstes einwirft „nicht auf Amazon verkaufen“. 😉

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Kategorie: Businessplanung, Vertrieb Stichworte: Amazon

Reader Interactions

Kommentare

  1. Mitleser meint

    29. April 2015 um 10:10

    Alles unter 3,30 € mit 0,50 € beaufschlagen, fertig.

  2. Andreas meint

    29. April 2015 um 10:11

    Beim Lesen des Artikels kam mir spontan die Idee, mit eigenen EAN´s zu arbeiten. Aber die Lösung tauchte dann am Ende ja auf.
    Diese Preisgestaltung ist ja noch gar nicht so alt. Wurde auch deutlich durch Amazon in der 2. Jahreshälfte 2014 kommuniziert. Wer also die Ama-Mails aufmerksam liest, wurde auf diese Situation vorbereitet. Ob allerdings gehandelt wurde, ist eine andere Frage.

  3. Martin meint

    29. April 2015 um 10:50

    Ein weiteres Problem dabei ist, dass Amazon für jeden Artikel die volle Versandpauschale berechnet.
    Wenn z.B. die üblichen 4,- Euro angesetzt sind und der Käufer 10 Artikel kauft, werden 40,- Euro Versandkosten berechnet!
    Der Verkäufer kann dann nachträglich etwas erstatten, wenn jedoch ein Teil der Versandkosten zur Deckung des günstigen Artikelpreises eingerechnet wurden gibt das meistens Ärger mit dem Kunden. 🙁

  4. Hans meint

    29. April 2015 um 12:00

    Hallo,

    deshalb verkaufen viele Händler kleinpreisige Artikel mit kostenlosem Versand zu ungunsten der Kunden.
    Jeder der mehr al 1 Artikel beim selben Händler kauft…

    Die 0,50 müssen nur gezahlt werden wenn der Verkaufspreis mit Versandkosten niedriger als 3,30 ist.

    Ich kenne Mitanbieter die hohe Versandkosten und niedrige Stückpreise verlangen.
    Stückpreis 0,89+3,95 Versand.
    Wenn der Kunde dann 10 St. kauft und
    die Versandkosten bleiben bei 3,95 wird nicht mehr viel verdient.

  5. Michael Möller meint

    5. Mai 2015 um 09:30

    Kommen die Händler auch mal auf die Idee, dass eine Zusammenarbeit mit Amazon bedeutet das eigene Grab zu schaufeln?

    Ich habe von Anfang an erkannt, dass Amazon lediglich Geschäftsgeheimnisse von Händler absaugt. Leider haben viele meiner Marktbegleiter den kurzfristigen Umsatz gesehen. Keiner von denen hat übrigens eine Handelsspanne von 17,85% (was ja einem Aufschlag von 22% entspricht).

  6. Miru meint

    6. Mai 2015 um 11:38

    Hallo, prüft lieber eure Abrechnung, weil bei mir kassiert Amazon, beim Verkauf von 0€ bis 10€ immer 1,50€ Verkaufsgebühren.

    • Peter Höschl meint

      6. Mai 2015 um 12:17

      Das kann/darf aber eigentlich nicht sein. In welcher Amazon-Kategorie sind die Produkte bzw. welcher Gebührensatz wird hier veranschlagt?

  7. Welehamm meint

    6. Mai 2015 um 12:23

    Ein Beispiel. Brief von Amazon:

    Guten Tag

    Sie haben eine Amazon Bestellung erhalten!

    Bestellnummer: 305-6413123-565xxxx

    Bitte verschicken Sie den Artikel mit der Versandart Standardversand.

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    Zustand: Neu
    Anmerkung zum Zustand: noch in Folie eingeschweißt
    Angebotsnummer: 0120OWSXXXX
    SKU: DB-4RO7-XXXX
    Menge: 1
    Verkauft am: 05.05.2015
    Preis: EUR 0,85
    Versandkosten: EUR 3,00
    Amazon-Gebühren: (EUR 2,53)
    Ihre Einnahmen: EUR 1,32

    Brief Ende

    Von diesen 1,32 darf ich 1,45 Porto bezahlen. Das war meine letzte Amazon-Aktion

  8. Miru meint

    6. Mai 2015 um 13:08

    Uhren 15% und Schmuck 20% Mindestverkaufsgebühr 1,50 Euro

    • Peter Höschl meint

      7. Mai 2015 um 07:58

      Dann ist es klar, da in Schmuck sogar 1,50 Euro Mindestgebühr verlangt werden. Was die Sache natürlich nicht erträglicher macht.

  9. Freddy meint

    6. Mai 2015 um 14:20

    Die Gebühren in der Kategorie Uhren & Schmuck sind schon heftig. Wer in diesem Bereich bei Amazon verkauft, muss gegen die Übermacht der Händler aus dem asiatischen Raum ankämpfen, was bei den Dumpingpreisen leicht zum Verlustgeschäft werden kann.

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