Einer der, von Händlern, meist ignorierteste Kostentreiber bei Amazon wird endlich aufgehoben. Die bisherige Mindestverkaufsgebühr, für bei Amazon verkaufte Artikel, von 0,50 Euro, führt derzeit manchmal zu skurrilen Kosten. So konnten die Amazongebühren durchaus auch mal 50% und mehr vom Verkaufspreis betragen. In der Spitze hatten wir einen Fall von 250% Amazongebühren!
Einfaches Beispiel: Bei einem Produkt für 1 Euro Verkaufspreis, wären es also 50% Amazon Verkaufsgebühr. Da hilft es auch nichts, wenn der Kunden 100 Stück von diesem Artikel auf einmal kauft. Der Warenkorb beträgt dann zwar 100 Euro, die Amazon-Gebühren aber auch gleich mal 50 Euro. Also nach wie vor 50%, anstatt 15% wie man annehmen möchte. Würde der Kunde 1.000 Stück kaufen, würde Amazon demnach 500 Euro Verkaufsprovision kassieren, bei einem Gesamtwert (Verkaufspreis) von lediglich 1.000 Euro.
Umgehen liesse sich dies, indem der Händler dieses Produkt einfach nur in höheren Versandeinheiten verkaufen würden. Also statt 1 Stück á 1,00 Euro, einfach 5 Stück á 5,00 Euro. Dann würde die gewohnte Kalkulation VK abzgl. 15% Amazon-Gebühr wieder aufgehen. Soweit, so einfach.
Geht aber nicht, da Amazon strikt nach EAN-Code listet. Und jeder EAN-Code ist mit einer – vom Hersteller vorgegebenen – Versandeinheit (VE) verknüpft. Es hilft also nichts, wenn der Händler sein Produkt mit VE = 5 bei Amazon hochlädt. Sofern ein anderer Händler dieses Produkt bereits einzeln (was grundsätzlich richtig ist, wenn der EAN-Code vom Hersteller für 1 Stück vergeben wurde) verkauft, wird das Produkt auch einzeln bei Amazon angeboten. [Weiterlesen…] about Amazon schafft ab 01.09. die Mindestgebühren ab