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Aktuelle Seite: Startseite / Marktplatzreport / Amazon schafft ab 01.09. die Mindestgebühren ab
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Amazon schafft ab 01.09. die Mindestgebühren ab

10. August 2017 von Peter Höschl

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Einer der, von Händlern, meist ignorierteste Kostentreiber bei Amazon wird endlich aufgehoben. Die bisherige Mindestverkaufsgebühr, für bei Amazon verkaufte Artikel, von 0,50 Euro, führt derzeit manchmal zu skurrilen Kosten. So konnten die Amazongebühren durchaus auch mal 50% und mehr vom Verkaufspreis betragen. In der Spitze hatten wir einen Fall von 250% Amazongebühren!

Bild: RaStudio @ Bigstockphoto
Bild: RaStudio @ Bigstockphoto

Einfaches Beispiel: Bei einem Produkt für 1 Euro Verkaufspreis, wären es also 50% Amazon Verkaufsgebühr. Da hilft es auch nichts, wenn der Kunden 100 Stück von diesem Artikel auf einmal kauft. Der Warenkorb beträgt dann zwar 100 Euro, die Amazon-Gebühren aber auch gleich mal 50 Euro. Also nach wie vor 50%, anstatt 15%  wie man annehmen möchte. Würde der Kunde  1.000 Stück kaufen, würde Amazon demnach 500 Euro Verkaufsprovision kassieren, bei einem Gesamtwert (Verkaufspreis) von lediglich 1.000 Euro.

Umgehen liesse sich dies, indem der Händler dieses Produkt einfach nur in höheren Versandeinheiten verkaufen würden. Also statt 1 Stück á 1,00 Euro, einfach 5 Stück á 5,00 Euro. Dann würde die gewohnte Kalkulation VK abzgl. 15% Amazon-Gebühr wieder aufgehen. Soweit, so einfach.

Geht aber nicht, da Amazon strikt nach EAN-Code listet. Und jeder EAN-Code ist mit einer – vom Hersteller vorgegebenen – Versandeinheit (VE) verknüpft. Es hilft also nichts, wenn der Händler sein Produkt mit VE = 5 bei Amazon hochlädt. Sofern ein anderer Händler dieses Produkt bereits einzeln (was grundsätzlich richtig ist, wenn der EAN-Code vom Hersteller für 1 Stück vergeben wurde) verkauft, wird das Produkt auch einzeln bei Amazon angeboten.

Da die meisten Händler aber grundsätzlich nur nach dem Umsatz schielen, ist vielen das bis dato noch gar nicht aufgefallen. Ist aber ab 01.09. auch egal. Künftig fällt die Mindestgebühr weg und Händler zahlen die entsprechende Verkaufsgebühr auf den Gesamtverkaufspreis, den der Käufer bezahlt, einschließlich der Kosten für Versand oder Geschenkverpackung:

Aktuelle Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (mit einer Mindestverkaufsgebühr von 0,50 EUR)

Neue Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (keine Mindestverkaufsgebühr)

Beispiele:

1. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 15 % und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 15 % des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,30 EUR betragen, also 15 % des Gesamtverkaufspreises.

2. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 12% und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 12% des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,24 EUR betragen, also 12% des Gesamtverkaufspreises.

Hinweis: Dieser Erlass der Mindestverkaufsgebühr ist nicht endgültig. Amazon behält sich das Recht vor, in Zukunft Änderungen vorzunehmen.

 

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Kategorie: Marktplatzreport Stichworte: Amazon, amazon marketplace

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Kommentare

  1. Steffen meint

    14. August 2017 um 23:28

    Ist ja nett mit den 0,50 Euro. Aber…
    In einigen Kategorien beträgt die Mindestgebühr 1,50 Euro. Fällt die auch weg?

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