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Blog für den Onlinehandel

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Einspruch

Einspruch: Warum es keinen deutschen Thrasio-Klon geben wird

9. November 2020 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Die E-Commerce-Branche neigt bekanntlich dazu, Säue durchs Dorf zu treiben. Das neueste Borstentier heißt Thrasio: Das US-Unicorn kauft massenhaft FBA-Geschäftsmodelle auf, entwickelt diese weiter – und erzielte damit in den letzten 12 Monaten einen Gewinn von 35 Millionen US-Dollar. Nun formieren sich in Deutschland die Nachahmer; uns sind jetzt schon fast 20 Unternehmen bekannt, die gerade an einem deutschen Thrasio-Klon feilen. Doch dieses Unterfangen wird für die meisten von ihnen scheitern – an einem zu kleinen Markt und an der typisch deutschen Kaufmannsmentalität.

Das Geschäftsmodell von Thrasio ist auf den ersten Blick bestechend einfach: Massenhaft kleine FBA-Unternehmen in standardisierten Prozessen aufkaufen, von unternehmensweiten Synergieeffekten in den Bereichen Einkauf, Logistik und Marketing profitieren, das Geschäft optimieren und dadurch extrem schnell in die Gewinnzone bringen. Ein bisschen WirkaufendeinAuto.de für Geschäftsleute – das ist ja auch schon ein Unicorn. 

Convenience schlägt Preis

Der Vergleich ist nicht weit hergeholt: Sowohl Thrasio als auch Auto1 setzen bei ihren Käufen vor allem auf Masse, schnelle Prozesse und eine klare A-bisserl-Schwund-ist-immer-Mischkalkulation beim Preis. Fast 2 FBA-Business kauft Thrasio pro Monat – Auto1 kauft in der gleichen Zeit zehntausende Gebrauchtwagen. Der Reiz für den Verkäufer ist bei beiden Geschäftsmodellen der Gleiche: Der Verkauf geht schnell, ist ziemlich unkompliziert und am Ende bekommt man verlässlich einen halbwegs fairen Verkaufspreis aufs Konto überwiesen. 

Für Online-Händler, die sich zum Verkauf entschlossen haben, ist das ein echtes Argument: Wer mit seinem Unternehmen bereits so abgeschlossen hat, dass er es verkaufen will, hat im Allgemeinen JETZT die Schnauze voll. Oder er braucht JETZT das Geld und will sich JETZT den lebenslangen Traum vom eigenen Lamborghini erfüllen. Convenience ist das Argument, das Unternehmer dazu bringt, an Thrasio zu verkaufen und dabei einen Preis etwas unter Marktwert zu akzeptieren. 

Thrasio wiederum nimmt sicherlich in Kauf, dass ihnen im Rahmen der Turbo-Firmenübernahmen die eine oder andere Kröte durchrutscht – so wie WirkaufendeinAuto.de-Händler damit leben müssen, den einen oder anderen massiven Rostschaden im Unterboden bei ihrer Kurzinspektion zu übersehen. Bei Thrasio ist das eingepreist: Durch die enorme Masse an Firmenübernahmen, deren Potenzial sich auf Amazon voll entfalten lässt, wird das eine oder andere Verlust-Unternehmen ausgeglichen. 

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Kategorie: Einspruch, Marktplatz Stichworte: Einspruch, Marktplatz, Verkaufsbörse

Einspruch: Warum Amazon – trotz allem – für Seller die richtige Wahl ist

3. Dezember 2019 von Peter Höschl

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Amazon erstickt an sich selbst, konstatierte kürzlich Holger Schneider auf etailment. „Amazon hat ein Qualitätsproblem und damit zunehmend auch ein Akzeptanzproblem“, legte Jochen Krisch in unserer Branchenrundschau zum Thema „Amazondämmerung“ nach. „Amazon opfert sicherlich nicht absichtlich die User Experience zu Gunsten eines riesigen Sortiments, aber man sieht hier gut ,dass auch Amazons technische Möglichkeiten irgendwann limitiert sind“, setzte Alexander Graf noch einen drauf. Klaus Forsthofer, Co-Gründer des Amazon-Sellers ACE Deutschland und der Beratungsagentur MarktPlatz1, kann die Kritik nicht nachvollziehen. Er nennt acht Amazon-Maßnahmen, die seiner Ansicht nach zeigen, dass Verkäufer auf dem größten Marktplatz der Welt weiterhin gut aufgehoben sind. 

Es gab wohl bisher kein Jahr, in dem so viele Branchenmedien so oft den Abgesang auf den Marktplatz Amazon angestimmt wurde wurden wie 2019. Die Kritikpunkte der E-Commerce-Cassandras: Das Sortiment auf Amazon ist zu breit, es ranken zu viele nicht verkehrsfähige oder gefakte Produkte, zu viele gefälschte Produktbewertungen verderben das Nutzererlebnis. Diese Vorwürfe sind nicht neu und, das wissen wir als aktiver Amazon-Seller aus erster Hand, sie sind in Teilen auch berechtigt. Allerdings ist die daraus gezogene Schlussfolgerung – nämlich dass Amazon in seinen eigenen Problemen ersticke und keine Lösungen entwickle – schlichtweg falsch. Amazon ist sich der Probleme, die aus der riesenhaften und stetig wachsenden Größe des Marktplatzes entstehen, durchaus bewusst – und geht dagegen vor. Das konnten aufmerksame Beobachter besonders 2019 immer wieder feststellen. 

Beispiel 1: Task-Force ehrliche Produktrezensionen in Deutschland – VINE, Early Reviewer Program, Sternebewertungen & Rezensionenanfordern

2019 war medial wohl kein leichtes Jahr für Amazon-Mitarbeiter die mit Produktrezension befasst sind. Zum Höhepunkt der Diskussionen im April konnte man aufgrund der ausführlichen Berichterstattung in den Fachmedien noch den Eindruck bekommen, Amazon sei das Thema gekaufte Produktbewertungen & Bewertungsmanagementagenturen komplett entglitten. Doch im 4. Quartal sehen wir jetzt ein Bündel an Maßnahmen, die effektiv gegen gekaufte Bewertungen wirken werden und den Missbrauch schwieriger, riskanter und teurer machen. Besonders freut mich hier das amazon.de eine der ersten Amazonplattformen sein wird, die den Produkttesterclub Amazon VINE allen Verkäufern zur Verfügung stellen wird. Flankiert wird VINE von einem Algorithmus, der Bewertungsmissbrauch besser erkennt. Auch durch das Early Reviewer Program (in US/UK gestartet), das neue Feature „Produktbewertung anfordern“ und die Sternebewertungen ohne Produktrezension, was die Bewertungshäufigkeit an sich steigern dürfte, wird das Thema echte und wertvolle Bewertungen vorangetrieben.

Beispiel 2: Evolution in der Verkäuferperformance – Seller Health

Die „Amazon-Polizei“, die nicht bei jedem Verkäufer Liebesgefühle auslösen dürfte, ist viel detaillierter und sensibler geworden. Auf der einen Seite kann Amazon aufgrund der zahlreich gemessenen KPI`s immer klarer Missstände erkennen, auf der anderen Seite wird auch proaktiv mit den Verkäufern gesprochen, bevor Maßnahmen wie eine Accountsperre umgesetzt werden. Wir sehen aktuell viel häufiger, dass Maßnahmenpläne eingefordert werden, während das Konto aber bis zur Klärung des Sachverhalts live bleibt. Der Prozess wird von Amazon-Mitarbeitern telefonisch begleitet. Das hilft, das Gefühl der Ohnmacht bei einer Kontosperrung zu reduzieren und den Schaden für Verkäufer und Amazon kleiner zu halten. Dazu wurde die Abteilung passenderweise in „Seller Health“ umbenannt, was vermutlich auch dem Anspruch geschuldet ist, nun auch stärker an der Unversehrtheit der Verkäufer interessiert zu sein.

Beispiel 3: Der neue Lagerbestandsindex für Amazon Seller

Ein bisher medial wenig beachtetes Feature zeigt, dass Amazon weit mehr an nachhaltigen Geschäftsmodellen der Verkäufer gelegen sein dürfte, als oft angenommen. Das Tool zur Optimierung des eigenen FBA-Lagerbestands zeigt auf, mit welchen Maßnahmen Verkäufer tatsächliche FBA-Lagereinsparungen und Effizienzsteigerungen anhand logistischer KPIs wie Durchverkaufsrate, Lagerabdeckung & Überbestandmanagement erreichen können.  Damit setzt hier klar auf Transparenz und gibt den Verkäufern gelungene Tools an die Hand, um Amazon-Gebühren zu optimieren und damit das Verkäufer-Geschäftsmodell nachhaltiger zu gestalten.

Beispiel 4: Mehr Steuerehrlichkeit & Wettbewerbsgleichheit

Dass am deutschen Marktplatz seit Oktober 2019 kein Verkäufer mehr ohne deutsche Umsatzsteuernummer verkauft, ist zwar nicht Amazon selbst geschuldet, sondern einem Gesetz der deutschen Bundesregierung. Das ändert aber nichts an der Tatsache das amazon.de in 2019 ein besserer Ort für Chancengleichheit zwischen den Verkäufern hinsichtlich Umsatzsteuer geworden ist.

Beispiel 5: Das Ende von Produktfälschungen & Grauimporten – Das Transparency Programm

Mit dem Transparency-Progamm stellt Amazon einen Service zu Verfügung, der insbesondere für Marken interessant sein dürfte. Einmalige Produktcodes werden als QR-Code am Produkt angebracht, um das Produkt in der SupplyChain als echt zu identifizieren. Kein Lager, Transporteur oder Kunde soll mehr Produkte annehmen, die nicht über so einen Code als echt verifiziert werden können. Damit gibt Amazon Markeninhabern und starke Waffe in die Hand, um sich vor illegalen Produktkopien bzw. nicht legalen Importen zu schützen. 

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, Einspruch, Marktplätze

Wann Du Deinen Onlineshop besser zusperrst und ein Amazon Pure-Händler wirst

8. August 2019 von Peter Höschl

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Die jungen Wilden in der E-Commerce-Branche schwärmen ja davon, wie smart und clever es doch sei, ausschließlich über Amazon zu verkaufen. Mag auf den ersten Blick so scheinen, nur ist es selten clever. Lassen sie doch so mitunter eine Menge Geld liegen. Und das war noch nie besonders smart. 

Aber wo ist der Denkfehler? – aufgewachsen mit Amazon, haben sie auch nur Amazon kennengelernt. Zugegeben, nirgends kann man schneller skalieren als auf dem Marktplatz der unbegrenzten Möglichkeiten. Nirgends wird einem mehr abgenommen, von der Logistik, dem Kundenservice, dem Payment über den einfachen Werbemöglichkeiten. Und nirgends ist es einfacher zu internationalisieren.  

Ein Onlineshop bedeutet dagegen erstmal den mühsamen Gang durch das Tal der Tränen. Alleine schon die Auswahl des richtigen Shopsystems ist eine Qual. Hinzu kommt, dass man sich in den verschiedensten Disziplinen wie Usability, Online-Marketing, Recht oder Payment einarbeiten und dann Entscheidungen treffen muss. Zu Dingen über die man eigentlich viel zu wenig weiß.

Dies ist tatsächlich der Hauptgrund, warum ich grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel) jedem Neueinsteiger ins E-Commerce rate, seine Produkte zuerst auf Amazon zu verkaufen. Es ist wohl tatsächlich nirgends einfacher und günstiger die ersten Schritte als Onlinehändler zu machen. Und Amazon lehrt einem dann auch recht schnell, worauf man tunlichst achten sollte bzw. nicht tun sollte. Nämlich die Sache leger anzugehen. Auf Amazon lernt man E-Commerce recht schnell, wenn man weiterkommen möchte. Oder gibt schnell wieder auf.

Disclaimer: Wie mich ein aufmerksamer Leser hinwies, könnte mein letzter Absatz missverstanden werden. Ich meine damit nicht, dass man mit Amazon das Handwerk des E-Commerce erlernen kann. Aber man lernt worauf es ankommt: 100% Kundenzentrierung.

Aber wann macht ein Onlineshop Sinn und andersrum gefragt, wann macht er keinen Sinn mehr?

Über diese Frage ließe sich stundenlang und ausführlich referieren, aber da wir ja alle keine Zeit haben, nur ganz kurz und auch verkürzt: Für Amazon Pure-Händler macht es Sinn, wenn sie Amazon professionell im Griff haben, wachsen wollen und die notwendige Zeit und Ressourcen haben. Es kann auch Sinn machen, wenn sie es leid sind gegen die Konkurrenz der nächsten Private Label-Anbieter (die sie ja selbst einmal waren) und „Chinesen-Händler“ (die oft genug mit äußerst unfairen Mitteln arbeiten) anzukämpfen. 

Ein eigener Onlineshop, macht vor allem für den Sinn, der eine Marke aufbauen konnte und/oder wiederkehrende Käufer hat. Meist in Verbindung mit Verbrauchsgütern. Denn merke: 

Richtig gemacht, werden Stammkunden im eigenen Shop immer günstiger sein, als über Amazon! Da hilft auch Amazons Sparabo-Modell nichts. Wer etwas Anderes erzählt, hat keine Ahnung von E-Commerce. Und weiss auch nicht, dass Amazon immer noch, nur ein Teil vom Onlinehandel ist und nicht andersrum. 

Aber andersrum geht ja auch. Es gibt genügend Händler die ihren Onlineshop besser zusperren und Amazon Pure-Händler werden sollten. Beispielsweise wer vier oder mehr der sieben Fragen mit Ja beantworten muss: 

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, Businessplanung, Einspruch

Servicewüste Otto: So wird das nichts mit der Amazon-Alternative

24. April 2019 von Peter Höschl

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„Otto ist die einzige Alternative zu Amazon in Europa“, hat Michael Otto kürzlich in einem Interview mit Business Insidervollmundig verkündet. Mal kurz überlegen, was waren nochmal die absoluten USPs von Amazon, mit denen der Marktplatz es geschafft hat, sich in so gut wie jedem deutschen Haushalt zu verankern: schnelle Lieferung und absoluter Fokus auf den Kunden. Nach privaten Einkaufserfahrungen mit verschiedenen Teilen des Otto-Konzerns muss ich sagen: So wird das nichts, Herr Otto.

Wer Otto-Kunde ist, braucht ja schon mal grundsätzlich ein gerüttelt Maß an Geduld. Die meisten Produkte sind „in zwei bis drei Werktagen“ beim Kunden, aber bei vielen Angeboten kann es schon mal länger dauern. Zehn Tage, zwei Wochen oder sogar drei Wochen Lieferfrist sind sogar bei prominent beworbenen und aktuell zu Sale-Preisen angebotenen Artikeln keine Seltenheit. 

Dazu kommt noch, dass auf der Website angegebenen Lieferfristen nicht immer verbindlich sind: Wie mir Mode-Bestellerinnen von Otto und Bonprix berichten, kommt es immer wieder mal vor, dass bestellte Produkte im Paket nicht aufzufinden sind, in der Rechnung heißt es dann lapidar „Wird nachgeliefert“. Da kommt dann das Paket mit dem bestellten Winterpulli schon mal erst, wenn draußen schon die Tulpen sprießen.

Diese Lieferpolitik allein ist unseren amazonisierten Zeiten vom größten deutschen Wettbewerber eigentlich kaum nachvollziehbar; aber der Kundenservice setzt mit seinem mangelnden Problembewusstsein noch einen drauf. Ein Beispiel aus dem privaten Umfeld: Eine Kundin bestellt einen Drucker bei Otto. Der Drucker wird nicht geliefert, die Zeit vergeht. Nach drei (!) Wochen meldet sich endlich der Kundendienst zurück:

„Wir müssen Ihnen etwas gestehen: Den von Ihnen bestellten Drucker können wir nicht mehr liefern. Da gibt es leider keine Chance mehr, so leid mir das tut. Bitte entschuldigen Sie.
Wir haben diesen Artikel daher storniert.“

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Kategorie: Einspruch Stichworte: Einspruch, Kundenservice

Drum prüfe vorher, wer sich bindet: Zalando wirft Apple Pay wieder raus

21. März 2019 von Peter Höschl

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Eigentlich bin ich ja ein großer Verfechter von „einfach mal machen“. Meiner Meinung nach liegt eines der größten Probleme des deutschen E-Commerce darin, dass zu wenig Unternehmer einfach mal was ausprobieren und stattdessen immer nach strikter deutscher Ingenieurskunst darauf warten, bis eine neue Technologie komplett perfektioniert und TÜV-geprüft ist, bevor sie sie einsetzen. Das sollte sich grundsätzlich dringend ändern. So, nachdem dieser Disclaimer vom Tisch ist: Warum um Himmels Willen merkt Zalando angeblich erst nach 3 Monaten, dass man mit Apple Pay keine Gutscheine einlösen und nicht an Packstationen verschicken kann?

Als Zalando im Dezember verkündete, Apple Pay als offizielle Bezahlmethode zuzulassen, war das ein großer Coup für die deutschlandweite Verbreitung des mobilen Bezahlsystems. Apple Pay schmückte sich mit dem bekannten Shop-Namen, Zalando schmückte sich mit der Coolness von Apple, alle waren zufrieden. So schien es zumindest.

„Die Kartendaten sind verschlüsselt und sicher auf dem iPhone gespeichert. Der Apple-Pay-Button erscheint direkt im Warenkorb und die Zahlung wird biometrisch authentifiziert, was die Bezahlmethode besonders bequem und sicher macht“, schwärmte damals Kai-Uwe Mokros, Geschäftsführer der Zalando Payments GmbH, über das neue Bezahlsystem.

Nur drei Monate später ist von der Begeisterung nichts mehr übrig. Ohne Ankündigung hat Zalando Apple Pay wieder aus seinem Bezahl-Mix geworfen. Bekannt wurde die Entscheidung durch einen Wortwechsel mit einem Kunden, der auf Twitter nach der Bezahlart fragte, woraufhin das Zalando-Team antwortete: „Die Testphase von ApplePay ist bei uns beendet. Aktuell bieten wir ApplePay nicht mehr an. Wie das künftig aussieht, können wir leider noch nicht sagen.“ [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Drum prüfe vorher, wer sich bindet: Zalando wirft Apple Pay wieder raus

Kategorie: Einspruch, Payment Stichworte: Apple Pay, Einspruch, Payment, Zalando

Einspruch: Ihr seid alle pleite und wisst es nicht

8. Februar 2019 von Peter Höschl

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Bekanntermaßen nennt Amazon keine genauen Zahlen zu ihren Handelsumsätzen, daher sind vor allem die Marketplace-Umsätze eine Unbekannte, an der sich schon mancher die Zähne ausgebissen hat. Andererseits ermöglicht dies, dass sich jeder diese Zahlen zurechtschnitzen kann, wie er es gerade möchte und braucht. Die einen machen es um mehr Kunden zu gewinnen, die anderen um Aufmerksamkeit zu bekommen. Was aber nun t3n geritten hat, ist mir ein Rätsel.

Amazon hat in Deutschland jetzt einen Marktanteil von 77 Prozent, sagt t3n

t3n hat sich – wie bereits schon letztes Jahr – mit Amazons Bilanz auseinandergesetzt und versuchte herauszufinden, wie hoch wohl Amazons Handelsumsatz insgesamt sei. Daraus wollte man ableiten, wie einflussreich Amazon am deutschen E-Commerce-Markt wohl sein mag. War t3ns Rechenschiebekunst schon letztes Jahr gewagt, haben sie dieses Jahr vollends in den Sack gehauen.

So erreicht Amazon laut t3n jetzt sage und schreibe 77% Marktanteil in Deutschland. Nach 53% im Vorjahr. Leute, geht’s noch? Es muss Euch doch selbst auffallen, dass dies gar nicht sein kann. Ich könnte ja nun versuchen, den Fehler in der t3n’schen Rechnung zu finden. Ist mir aber ehrlich gesagt zu mühsam.

Machen wir es doch einfacher. Beim gesamten E-Commerce-Umsatz in Deutschland bezieht sich t3n auf die Prognose vom HDE in Höhe von 53,4 Milliarden netto. Die merken wir uns mal. Amazons Marktplatzumsatz gesamt (Eigenhandel + Marketplace-Händler) lag angeblich bei 41,41 Milliarden Euro. Das verführte t3n zum reißerischen Titel ›Amazons Marktanteil am deutschen Onlinehandel mit Waren: 77 Prozent‹. (Anm. d. Red.: t3n hat den Artikel mittlerweile zurückgezogen)

Soweit so gut, aber leider total falsch

Denn das würde bedeuten, dass für alle anderen Marktteilnehmer nur noch 23% vom Kuchen übrigbleiben würden. Und 23% von 53,4 Milliarden sind ›round about‹ 12 Milliarden Euro.

Diese verbleibenden 12 Mrd. Euro reichen aber nicht einmal für Deutschlands Top-100-Shops (ohne Amazon). Denn alleine die machen, laut der alljährlichen EHI-Studie schon fast 22 Milliarden Euro Umsatz. Geschenkt, dass dabei auch keine Marktplatzumsätze enthalten sind, wie man der Erhebungsmethodik des EHI entnehmen kann. Ist aber egal, denn auch wenn die Marktplatzumsätze drin wären, hätten wir mit t3ns 77% Amazon-Anteil bereits über 100 % des E-Commerce-Gesamtumsatzes erreicht. Selbst wenn man annimmt, dass in der Rechnung deren im Ausland erzielten Umsätze enthalten sind … Alles egal, da es einfach nicht stimmen kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Ihr seid alle pleite und wisst es nicht

Kategorie: Einspruch, Studien & Märkte Stichworte: Amazon, amazon marketplace, Einspruch, Studien

Einspruch: Panik-Mache vom EHI Institut kommt verfrüht

22. Oktober 2018 von Peter Höschl

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Die neuen Zahlen des EHI-Instituts scheinen das Ende des kleinen Onlinehändlers einzuläuten. Die kleineren Shops jenseits der Top 100 wachsen demnach umsatzseitig kaum noch. Ein Blick in die Daten der bisherigen Nutzer unseres Shopbewertungstools zeigt aber: Kein Grund zur Panik. So schlimm steht es nicht um den deutschen KMU-E-Commerce.

Das EHI-Institut hat seine jährliche Studie E-Commerce-Markt Deutschland 2018 in der vollständigen Fassung vorgelegt. Die bekannte Top 100 Shop-Liste war ja schon eine Weile verfügbar, jetzt hat sich das Marktforschungsinstitut also der Top 1.000 umsatzstärksten Online-Shops Deutschland angenommen. Und wie immer, wenn das EHI mit seinen Zahlen, die sich aus Geschäftsberichten, Pressemeldungen und der Selbstbefragung der Shops zusammensetzen, auf den Markt kommt, wird es spannend. So auch dieses Jahr: Laut EHI Institut haben die 1.000 umsatzstärksten Online-Shops 2017 zusammen einen Umsatz von 42,8 Milliarden Euro erwirtschaftet und sind damit um 8,1 Prozent gewachsen. Zum Vergleich: Laut bevh legte der E-Commerce 2017 um 10,9 Prozent zu, der HDE sieht das Wachstum bei 10 Prozent. Aber ein bissl Schwund ist ja immer, wie der Bayer sagt.

Spannender werden die EHI-Zahlen, wenn man etwas mehr ins Detail geht und den Umsatzzuwachs nach Händlergröße aufsplittert: Hier fällt auf, dass erneut, wie auch schon in den letzten Jahren die Top Ten des deutschen E-Commerce das meiste Wachstum auf sich vereinen: 17,2 Milliarden Euro setzten sie zusammen 2017 um, 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Klar, wenn allein ein Zalando mal eben den Umsatz um über 1 Milliarde Euro auf 4,5 Mrd. Euro steigert, schlägt sich das auf die Statistik nieder. Auch die Top 100-Shops wachsen klar über Durchschnitt (egal welchen Durchschnitt man zugrunde legt) auf einen gemeinsamen Umsatz von 13,3 Milliarden Euro. Dahinter wird es interessant: Die Shops auf den Plätzen 101-500 wachsen laut EHI-Zahlen nur noch um durchschnittlich 2,4 Prozent und die kleinen KMU-Shops auf den Plätzen 501 bis 1.000 schrumpfen im Durchschnitt sogar leicht. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Panik-Mache vom EHI Institut kommt verfrüht

Kategorie: Einspruch, Studien & Märkte Stichworte: Einspruch, Studien

Einspruch: Amazon Logistics kocht auch nur mit Wasser

2. Oktober 2018 von Peter Höschl

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Die letzten Monate mussten DHL & Co ja viel Häme einstecken. Umso größer der Spott, seitdem Amazon nun auch in Logistik macht. Schnell war in der Branche davon die Rede, dass es Amazon den Platzhirschen jetzt mal zeigt, wo der Hammer hängt und wie Logistik geht. Ein Selbstversuch zeigt jedoch, dass auch Amazon Logistics mit dem Flaschenhals letzte Meile zu kämpfen hat und sich das auch Geschäftsschädigend auswirken kann.

Doch der Reihe nach: Umzugsbedingt benötigte ich eilig und dringend einen WLAN-Repeater. Da mir Zustellgeschwindigkeit wichtiger als der Preis war, habe ich am Samstag bei Amazon den Bestseller bestellt, egal ob dieser woanders möglicherweise günstiger sein könnte. Und da ich seit Neuestem Prime-Kunde bin, habe ich extra Amazons Prime-Angebot ausgewählt, egal ob einer der anderen zwanzig Marktplatz-Händler möglicherweise günstiger ist. Ich brauchte das Teil so schnell wie möglich, am besten sofort.  Also habe wenigstens die vermeintlich beste Variante gewählt.

Bereits am Montag, erhielt ich die Mail, dass mein Paket noch am selben Tag zugestellt wird. Super, klappt ja. Also, wieder einmal alles richtiggemacht, als ich mich entschloss Prime-Kunde zu werden.

Aber ab jetzt wird es interessant: Ich musste kurz weg und als ich zurückkam, lagen In meinem Briefkasten fünf(!) Benachrichtigungen und nochmal einer im Gartentor eingeklemmt, dass der Amazon-Fahrer mich nicht antreffen konnte und das am nächsten Werktag erneut zugestellt wird. Soweit, so gut. Der Paketfahrer kann ja nichts dafür wenn ich nicht Zuhause bin. Warum es aber sechs Benachrichtigungen sein mussten, fünf davon völlig unbeschriftet, verstehe ich nicht. Aber ich muss ja nicht alles verstehen.

Seltsam nur, dass laut Bestellübersicht in meinem Amazon-Konto, die Bestellung angeblich bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Ist ja eigenartig. Noch eigenartiger jedoch, dass ein Herr oder Frau Titler in Hausnr. 19 das Paket angenommen habe. Schade, dass der Fahrer keinen Straßennamen angegeben hat. Denn in der Hausnummer 19 meiner Straße gibt es nicht mal annähernd einen Herrn oder Frau Titler.  Ich habe natürlich dennoch geklingelt und auch andere Nachbarn ringsum noch befragt. Aber kein weiß etwas über den Verbleib meines dringend erwarteten Pakets.

Der Supportkontakt bei Amazon war nett, konnte mir aber nur mitteilen, dass sie den Paketfahrer befragen würden und ich am Freitag nochmal anrufen solle. Und jetzt wird es gruselig: Erst vier Tage nach Zustelltermin, kann ich überhaupt nachfragen (warum muss ich überhaupt anrufen?) ob und wann ich vielleicht mein Paket bekomme.  [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Amazon Logistics kocht auch nur mit Wasser

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon Logistic, Einspruch, Letzte Meile, Logistik

Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

20. September 2018 von Peter Höschl

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Die EU-Kommission befragt Marketplace-Händler zu ihren Geschäftsbeziehungen mit Amazon. Im Raum steht der Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten. Aktuell sammelt die EU aber nur Informationen, eine formale Untersuchung wurde noch nicht eingeleitet. Was das Ganze eigentlich soll, ist noch unklar.

Es war in den letzten Tagen ein viel kommentietrtes Thema in den Facebook-Händlergruppen, wie hier oder hier: Die EU hat in einem förmlichen Auskunftsverlangen Amazon Marketplace-Händler angeschrieben, um sie mittels eines 16-seitigen (!) Fragebogens zu ihren Geschäftsbeziehungen mit dem weltgrößten Marktplatz befragt. Wer sich das Monstrum einmal ansehen möchte – Mark Steier hat den Fragebogen zum Download bereit gestellt. Und wer sich fragt, ob er das alles wirklich ausfüllen muss: Ja, das ist Pflicht, wie die Internetworld in ihrem Bericht dazu erklärt:

„Da es sich um ein ‚förmliches Auskunftsverlangen‘ handelt, sind die Händler laut EU-Verordnung (Artikel 18) gesetzlich dazu verpflichtet ‚alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, unabhängig davon, ob sie im Verdacht stehen, gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen zu haben‘. Eine unvollständige oder falsche Beantwortung der Fragen kann mit Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von einem Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahres erzielten Gesamtumsatzes geahndet werden.“

Die Frage ist: Was will die EU-Kommission mit den auf diese Weise gesammelten Informationen? Worauf zielt die Untersuchung ab? Die verantwortliche EU-Kommissarin Margrethe Verstager hielt sich bisher hier relativ bedeckt. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa gab sie zu Protokoll:

„Internet-Plattformen wie Amazon haben eine doppelte Funktion. Sie bieten eine Plattform für Händler, sind aber auch selbst große Anbieter. Dadurch stellt sich die Frage, was mit den Daten geschieht, die Amazon von den vielen kleineren Händlern erhält. Wenn sie genutzt werden, um den Service für die Einzelhändler zu verbessern, ist das legitim. Aber werden die Daten auch genutzt, um selbst zu analysieren, was die Leute wollen, was das nächste große Ding sein wird?“

Damit folgt Verstager dem Bundeskartellchef Andreas Mundt, der schon Anfang August ankündigte, sich diesen Teil des E-Commerce „genauer anschauen“ zu wollen. Eine formale Untersuchung sei bislang nicht eingeleitet worden, sagte Vestager, die Kommission stehe bei der Informationssammlung noch ganz am Anfang. „Wir gehen der Sache nach.“

Datenklau hat Amazon nicht nötig

Die Untersuchung dreht sich also um die Doppelrolle von Amazon als Marktplatz und Händler – und darum, ob das Unternehmen diese Doppelrolle in wettbewerbsrechtlich bedenklicher Weise ausnutzt oder nicht. Es geht scheinbar nicht – wie man rauslesen könnte – um einen Datenklau, bei dem Amazon in unerlaubter Weise Einsicht in die Marketplace-Daten oder die Amazon Pay-Daten nimmt. Gerüchte dieser Art halten sich zwar schon sehr lange in der Branche, aber auch für einen Jeff-Bezos-Konzern gilt die Unschuldsvermutung – und es gab bisher keine konkreten Beweise, die den Verdacht wirklich erhärten würden. Auch wenn in den Foren und Facebook-Gruppen, Händler immer mal wieder genau dies behaupten. Doch auch im Laufe der letzten Jahre von mir befragte Ex-Amazon-Mitarbeiter, verneinten stets, dass es einen „Datentransfer“ gäbe. Zugegeben, auch das ist noch kein Beweis, aber zumindest schon mal starkes Indiz. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Amazon im EU-Visier, oder warum auch für Jeff Bezos die Unschuldsvermutung gilt

Kategorie: Einspruch Stichworte: Amazon, amazon marketplace, Einspruch

Kritik an Amazons „Destroy“-Programm: Warum in deutschen E-Commerce-Lagern neuwertige Ware vernichtet wird

18. Juni 2018 von Ingrid Lommer

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Mit einem vermeintlichen Recherche-Coup von „Frontal21“ und „Wirtschaftswoche“ rückte letzte Woche mal wieder Amazon ins Schlaglicht der breiten Öffentlichkeit. Denn, so berichtete die angemessen entsetzt-empörte Frontal21-Moderatorin Ilka Brecht, Amazon vernichtet neuwertige Retouren! Und zwar im großen Stil! Die E-Commerce-Branche beeilte sich, den vermeintlichen Skandal zum Skandälchen zurechtzurücken; schließlich gehört die Vernichtung von Retouren zum Alltag jedes Online-Händlers –  wenn es sich nicht vermeiden lässt.

Palettenweise stapeln sich in deutschen Amazon-Lagern Elektronik-Produkte, Spielwaren, Küchengeräte, Kosmetikartikel und vieles mehr, die eins gemeinsam haben: Sie werden im Rahmen des Amazon Destroy-Programms vernichtet werden. Für nicht-eingeweihte, branchenfremde Laien sind die Frontal21-Bilder, die letzte Woche über die TV-Bildschirme flackerten, durchaus verstörend, dürfte doch vielen Verbrauchern, die bisher ohne mit der Wimper zu zucken, Online-Bestellungen zurückschickten, zum ersten Mal klar geworden sein, was mit ihren Retouren passieren kann. Der Aufschrei ließ nicht lange auf sich warten: Politiker und Umweltverbände äußerten sich empört, sprachen von einem „Riesenskandal“. Und wieder mal hieß es: Alle gegen Amazon.

Kein Skandal, sondern gängige Praxis

Was die Leitmedien erst nach und nach berichteten: Selbstverständlich zerstört nicht nur Amazon Retouren, sondern jeder größere E-Commerce-Versender. Und selbstverständlich ist die Zerstörung von Waren, auf die Gesamtzahl der Retouren gerechnet, nicht die Regel, sondern die Ausnahme – das letzte wirtschaftlich sinnvolle Mittel eben, wenn Aufbereitung, Reparatur oder auch Spende an gemeinnützige Projekte sich nicht lohnen. Amazon beispielsweise gibt sich viel Mühe, den Anteil an „Destroy“-Waren gering zu halten, wie Mark Steier vorgerechnet hat: Geringwertige Waren werden ersetzt, ohne dass der Kunde sie zurücksenden muss. Aufbereitete höherwertige Rücksendungen werden als Warehouse-Deals angeboten oder an Restpostenaufkäufer übergeben. Große Mengen an Retouren spendet Amazon an Innatura, eine Vermittlungsplattform für Spenden an gemeinnützige Organisation. Vielleicht ein Prozent der gesamten Retouren landet tatsächlich auf den Destroy-Paletten, schätzt Mark. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Kritik an Amazons „Destroy“-Programm: Warum in deutschen E-Commerce-Lagern neuwertige Ware vernichtet wird

Kategorie: Einspruch Stichworte: Einspruch, Retouren-Management

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