Noch immer gelten Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay vielen Herstellern als markenfeindliches Umfeld. Deshalb verbieten sie in Handelsverträgen oft den Handel ihre Produkte über solche Plattformen. Die Händler müssen das Verbot im Allgemeinen schlucken – oder einen sehr langen Atem haben, wenn sie sich dagegen wehren wollen.
So wie Kai Renchen, Chef der Onlineparfümerie parfumdreams. Er brach vor geraumer Zeit einen Rechtsstreit mit dem Hersteller Coty vom Zaun, zu dem über 70 teils weltweit bekannte Parfum-Marken gehören (darunter z.B. Joop!, Calvin Klein oder Jil Sander).
Das Ziel: parfumdreams wollte sich vom Hersteller nicht länger vorschreiben lassen, wie und wo es dessen Produkte vertreiben darf. Daraufhin begann eine Odyssee durch die Gerichte: Das Landgericht Frankfurt gab dem Online-Händler Recht, Coty ging daraufhin vor dem OLG Frankfurt in Berufung, welches das Verfahren aussetzte und den Europäischen Gerichtshof als oberste europäische Instanz hinzuzog.
Die Entscheidung des EuGH wird nun für Herbst erwartet. Erst danach wird das OLG den Fall auf nationaler Ebene entscheiden – unter Beachtung der Rechtsauffassung der Luxemburger Richter.
Der Fall parfumdreams vs. Coty vor dem EuGH könnte zum Präzedenzfalls für den gesamten Online-Handel werden, glauben einige Rechtsexperten. Schließlich ist es seit vielen Jahren der erste von vielen Rechtsstreiten um Vertriebsverbote, der es wieder einmal vor den EuGH schafft.
Sollte Coty gewinnen, droht dem Onlinehandel ein Erdbeben
Entsprechend hoch ist das Interesse der Branche an dieser Verhandlung. „Sollte Coty gewinnen, droht dem Onlinehandel ein Erdbeben“, formuliert beispielsweise der Rechtsanwalt Michael Alber aus der Großkanzlei Görg, der parfumdreams in diesem Rechtsstreit unterstützt, gegenüber Etailment. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Spiel nicht mit den Schmuddelkindern: Die Auswirkungen des Falls parfumdreams vs. Coty auf den Online-Handel