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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Selektivvertrieb

Selektivvertrieb

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern: Die Auswirkungen des Falls parfumdreams vs. Coty auf den Online-Handel

4. September 2017 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Noch immer gelten Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay vielen Herstellern als markenfeindliches Umfeld. Deshalb verbieten sie in Handelsverträgen oft den Handel ihre Produkte über solche Plattformen. Die Händler müssen das Verbot im Allgemeinen schlucken – oder einen sehr langen Atem haben, wenn sie sich dagegen wehren wollen.

Portrait Of Dirty Child On The Black San Beach

So wie Kai Renchen, Chef der Onlineparfümerie parfumdreams. Er brach vor geraumer Zeit einen Rechtsstreit mit dem Hersteller Coty vom Zaun, zu dem über 70 teils weltweit bekannte Parfum-Marken gehören (darunter z.B. Joop!, Calvin Klein oder Jil Sander).

Das Ziel: parfumdreams wollte sich vom Hersteller nicht länger vorschreiben lassen, wie und wo es dessen Produkte vertreiben darf. Daraufhin begann eine Odyssee durch die Gerichte: Das Landgericht Frankfurt gab dem Online-Händler Recht, Coty ging daraufhin vor dem OLG Frankfurt in Berufung, welches das Verfahren aussetzte und den Europäischen Gerichtshof als oberste europäische Instanz hinzuzog.

Die Entscheidung des EuGH wird nun für Herbst erwartet. Erst danach wird das OLG den Fall auf nationaler Ebene entscheiden – unter Beachtung der Rechtsauffassung der Luxemburger Richter.

Der Fall parfumdreams vs. Coty vor dem EuGH könnte zum Präzedenzfalls für den gesamten Online-Handel werden, glauben einige Rechtsexperten. Schließlich ist es seit vielen Jahren der erste von vielen Rechtsstreiten um Vertriebsverbote, der es wieder einmal vor den EuGH schafft.

Sollte Coty gewinnen, droht dem Onlinehandel ein Erdbeben

Entsprechend hoch ist das Interesse der Branche an dieser Verhandlung. „Sollte Coty gewinnen, droht dem Onlinehandel ein Erdbeben“, formuliert beispielsweise der Rechtsanwalt Michael Alber aus der Großkanzlei Görg, der parfumdreams in diesem Rechtsstreit unterstützt, gegenüber Etailment. [Weiterlesen…] about Spiel nicht mit den Schmuddelkindern: Die Auswirkungen des Falls parfumdreams vs. Coty auf den Online-Handel

Kategorie: Recht & Datenschutz, Vertrieb Stichworte: Recht, Selektivvertrieb

„Ein per se-Verbot des Vertriebs über Internet-Plattformen wäre auch künftig nicht erlaubt“ – bevh analysiert Plädoyer des EU-Generalanwalts im Fall „Coty“

3. August 2017 von Online Redaktion

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Pressemitteilung: Die im Plädoyer des EU-Generalanwalts Nils Wahl geäußerte Einschätzung, dass die im konkreten Fall streitige Klausel nicht unter das Kartellverbot fällt, lässt sich nach Analyse des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. nicht als Legitmation eines per se-Verbots des Vertriebs über Marktplätze und Plattformen im Internet interpretieren.

Generell dürfen Hersteller Händlern den Onlinevertrieb von Waren nicht verbieten. Das ist wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Ob das auch für die bislang umstrittenen Vertriebsverbote im Onlinehandel auf Marktplätzen und Plattformen gilt, wird erst das für den Spätsommer erwartete Urteil des EuGH im Fall „Coty“ zeigen. Folgt der Europäische Gerichtshof wie üblich dem Generalanwalt in seiner gestern dargelegten Position, ist Maßstab, ob solche Beschränkungen für alle Händler gleichermaßen gelten und wegen der Besonderheiten, wie auch dem Prestige der betroffenen Waren wirklich erforderlich sind. [Weiterlesen…] about „Ein per se-Verbot des Vertriebs über Internet-Plattformen wäre auch künftig nicht erlaubt“ – bevh analysiert Plädoyer des EU-Generalanwalts im Fall „Coty“

Kategorie: Presseschau Stichworte: Recht, Selektivvertrieb

Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

17. Juni 2016 von Nicola Straub

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VenusfliegenfalleLetzte Woche berichteten wir über die AGB-Änderung von Amazon, die es dem Handelsgiganten erlaubt, nach eigenem Gutdünken den Lagerbestand von FBA-Händlern aufzukaufen. Da hieraus erstens für manche Händler erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen können und zweitens auch die Art und Weise, wie diese doch recht weitreichende AGB-Änderung zustande gekommen ist, merkwürdig anmutet, baten wir Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer von der RESMEDIA | Kanzlei für IT-IP-Medien in Mainz um eine juristische Bewertung. Wir freuen uns, heute ihre Stellungnahme zur Amazon-AGB-Änderung veröffentlichen zu können:

Das Problem mit dem „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon“

Amazon hat offenbar seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Fullfillment by Amazon“ (FBA) bzw. „Versand durch Amazon“ geändert. Der Service funktioniert so, dass Händler, die dem Amazon Marketplace angeschossen sind, die Möglichkeit haben, ihre Artikel direkt bei Amazon einzulagern und Amazon den gesamten Versand und das Retourenmanagement zu überlassen. Die Änderung betrifft die Möglichkeit, wonach Amazon berechtigt sein soll, auf Lagerbestände der FBA-Händler zuzugreifen und diesen anzukaufen. Die Zustimmung der einzelnen Händler soll über die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ in den Händleraccounts im „Seller Central“ über eine vorab aktivierte Checkbox aktiviert sein. Medien berichten, dass nur einzelne Händler über die AGB-Änderung informiert wurden.

Selektive Vertriebssysteme

Unabhängig davon, ob Amazon über die vorab aktivierte Checkbox überhaupt eine wirksame Einwilligung der einzelnen Händler einholen konnte – was aus rechtlicher Sicht äußerst fraglich erscheint – ergeben sich durch das Vorgehen erhebliche vertriebsrechtliche Risiken für die einzelnen Händler, jedenfalls soweit sie selbst durch Vertriebsverträge mit Herstellern ihrer Waren vertraglich gebunden sind. [Weiterlesen…] about Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Selektivvertrieb, Vertriebsbeschränkungen

Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

28. April 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt enthält das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes heute schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“ [Weiterlesen…] about Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

Kategorie: Recht & Datenschutz, Vertrieb Stichworte: Recht, Selektivvertrieb

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