• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
  • Mail-Icon
  • RSS-Icon
  • G+-Icon
  • Twitter-Icon
  • Facebook-Icon

Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

Deutschlands bekannteste Verkaufsbörse für Onlineshops
  • Home
  • Kostenlose Unternehmensbewertung
  • Verkaufsbörse
  • News & Artikel
  • Ratgeber
  • Über uns
Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für AGB

AGB

Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

17. Juni 2016 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

VenusfliegenfalleLetzte Woche berichteten wir über die AGB-Änderung von Amazon, die es dem Handelsgiganten erlaubt, nach eigenem Gutdünken den Lagerbestand von FBA-Händlern aufzukaufen. Da hieraus erstens für manche Händler erhebliche rechtliche Konsequenzen entstehen können und zweitens auch die Art und Weise, wie diese doch recht weitreichende AGB-Änderung zustande gekommen ist, merkwürdig anmutet, baten wir Rechtsanwältin Heukrodt-Bauer von der RESMEDIA | Kanzlei für IT-IP-Medien in Mainz um eine juristische Bewertung. Wir freuen uns, heute ihre Stellungnahme zur Amazon-AGB-Änderung veröffentlichen zu können:

Das Problem mit dem „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon“

Amazon hat offenbar seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Fullfillment by Amazon“ (FBA) bzw. „Versand durch Amazon“ geändert. Der Service funktioniert so, dass Händler, die dem Amazon Marketplace angeschossen sind, die Möglichkeit haben, ihre Artikel direkt bei Amazon einzulagern und Amazon den gesamten Versand und das Retourenmanagement zu überlassen. Die Änderung betrifft die Möglichkeit, wonach Amazon berechtigt sein soll, auf Lagerbestände der FBA-Händler zuzugreifen und diesen anzukaufen. Die Zustimmung der einzelnen Händler soll über die Option „Kauf meines Lagerbestandes durch Amazon genehmigen“ in den Händleraccounts im „Seller Central“ über eine vorab aktivierte Checkbox aktiviert sein. Medien berichten, dass nur einzelne Händler über die AGB-Änderung informiert wurden.

Selektive Vertriebssysteme

Unabhängig davon, ob Amazon über die vorab aktivierte Checkbox überhaupt eine wirksame Einwilligung der einzelnen Händler einholen konnte – was aus rechtlicher Sicht äußerst fraglich erscheint – ergeben sich durch das Vorgehen erhebliche vertriebsrechtliche Risiken für die einzelnen Händler, jedenfalls soweit sie selbst durch Vertriebsverträge mit Herstellern ihrer Waren vertraglich gebunden sind. [Weiterlesen…] about Rechtliche Bewertung der Amazon-Option zum Kauf von FBA-Artikeln

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Selektivvertrieb, Vertriebsbeschränkungen

Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

7. Juni 2016 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Exzerpt: Amazon sichert sich über eine relativ unbemerkt vorgenommene AGB-Änderung sowie eine entsprechende Voreinstellung im System das Recht zum Ankauf von Händler-Warenbeständen. Händler werden so automatisch zu Großhändlern und wer mit Produkten handeln, für die Vertriebsbeschränkungen bestehen, kann zudem mächtig Ärger mit dem Hersteller bekommen.

Mausefalle(Meinung) Amazon will an alle Waren – dumm nur, dass manche Hersteller oder Importeure sich weigern, ihre Produkte an den Giganten zu verkaufen. Beispielsweise, weil sie auf einen guten Fachhandel mit Beratung setzen wollen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Fachhändler die gefragten Produkte via Amazon verkaufen dürfen – Amazon selbst aber NICHT.

Nach eigenem Bekunden kann das dem Handelsriesen egal sein, denn der betont selbst immer wieder, er verdiene am Selbstvertrieb ähnlich wie an den Verkaufsprovisionen. Allerdings zeigen etliche Geschichten von Händlern und Herstellern, dass Amazon bei manchen Produkten sehr wohl extrem scharf darauf ist, selbst verkaufen zu können. Sehr schön publik geworden ist beispielsweise Amazons Gier nach Messern: Hier ließ Amazon kaum einen Versuch aus, irgendwie an die Ware zu gelangen – und sei durch übelste Tricks, wie die „Jeff, das Messer“-Geschichte zeigte.

Die aufwendige Trickserei im Einzelfall ist Amazon nun aber offensichtlich leid. Wozu auch mit vielen unwilligen Herstellern verhandeln, wenn man die Produkte eh schon im Lager liegen hat? Genauer gesagt in den Lagern von Händlern bei Amazon. Gut, dort gehören sie zwar nicht Amazon, aber das kann man ja ändern, dachte sich der Handelsgigant offenbar…

Änderung der AGB erlaubt Aufkauf durch Amazon

Und so wurden jetzt kurzerhand einfach die Amazon-AGB  geändert, und zwar ohne eine flächendeckende Information der Händler. Man habe es im Seller Central kund getan, erklärt Amazon. Wobei einige Händler wohl auch eine Benachrichtigung per Mail erhalten haben, aber eben nur wenige.

Der Inhalt der aktuellen Änderung räumt Amazon das Recht ein, den Warenbestand von Händlern in den Lagern aufzukaufen. Und zwar zu dem Preis, den der Händler auch vom Endkunden verlangt hätte – nur ohne Mehrwertsteuer natürlich, Amazon ist ja kein Verbraucher.

Super für Händler, oder…?

Händler könnten also frohlocken und auch die Argumentation Amazons dazu, dass die Option zum Verkauf an Amazon bereits generell voraktiviert ist, dürfte in diese Richtung gehen: Dem Händler entstehen durch einen Ankauf seiner Waren ja nur Vorteile, da er dabei ja sogar seinen Verkaufspreis erhalte…

Andererseits dürfte jedem rechnenden Vertriebler auch klar sein, dass Amazon nicht ohne echten Mehrwert bereit sein dürfte, den Endkundenpreis zu zahlen. Doch worin könnte dieser Mehrwert liegen? Was war noch einmal Amazons größtes Problem beim Erlangen von (bestimmten) Waren? Ah ja. [Weiterlesen…] about Achtung: gefährliche Amazon AGB-Änderung!

Kategorie: Bunte Kiste Stichworte: AGB, Amazon, amazon fba, Vertrieb über Marktplätze, Vertriebsbeschränkungen

Rechnungskauf jetzt auch bei eBay: Was Händler wissen sollten

27. April 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Sie ist beim Kunden sehr beliebt – die Rechnung.

Nun kommt auch beim Internetauktionshaus eBay die neue Zahlart. Zunächst steht sie nur vereinzelten Händlern zur Verfügung, doch nach und nach soll sie auch von anderen eBay-Händlern nutzbar sein. Welche Zahlungsarten aktuell möglich sind, sieht ein Händler in seinem Verkäuferkonto. Ebenso kann die Zahlungsart hier auch ausgeschlossen werden.

Der Ablauf ist recht einfach. Beim Kauf erhält der Händler sein Geld direkt von Paypal, die Rechnung folgt per Mail oder im Paket. Der Kunde zahlt anschließend an Paypal. So übernimmt das Online-Bezahlsystem das Ausfallrisiko.

Besonders wichtig für Händler, die den Rechnungskauf anbieten möchten, ist die Anpassung der AGB für den eBay-Handel. Käufer müssen darüber belehrt werden, dass die Entgeltforderung beim Kauf an Paypal (Europe) abgetreten wird und dass Paypal eine Bonitätsprüfung durchführt.

Tipps und ein umfassendenes Hinweisblatt zum Thema, finden Sie auf den Seiten des Händlerbundes.

Für Mitglieder des Händlerbundes besteht außerdem die Möglichkeit, sich ihre AGB-Einstellungen im Mitgliederbereich konfigurieren zu lassen.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, ebay, Rechnungskauf

Monatsrückblick: Recht für Online-Händler im März

1. April 2014 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Wir haben für Sie die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ des vergangenen Monats zusammengefasst. Zum Start des Monats März wurde es für viele Händler von elektrischen Leuchten ernst. Zum Stichtag 1. März 2014 ist auch für bestimmte Leuchtenarten eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Mitte des Monats folgten zwei weitere wichtige Ereignisse für Online-Händler: Am 12. März 2014 traten die neuen eBay-AGB in Kraft. Außerdem stimmt das Europäische Parlament in erster Lesung für eine neue Datenschutzgrund-Verordnung. Auch vor dem weniger bekannten Amtsgericht Trier wurde ein außergewöhnliches Urteil gesprochen. [Weiterlesen…] about Monatsrückblick: Recht für Online-Händler im März

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Datenschutz, ebay, Recht

Aktuelles zum Widerrufsrecht im Online-Handel

22. Februar 2011 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

paraEs ist kaum zu glauben, aber noch immer lassen sich durch einfach Suchläufe Hunderte Webshops finden, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben – eine echte Gelddruckmaschine für Abmahner! Außerdem plagt die Sache mit den Versandkosten: Wer trägt die Hin-, wer die Rücksendekosten im Widerrufsfall? Und wussten Sie, dass Sie in Teufels Küche kommen können, wenn nach einem erfolgten Widerruf die Waren noch beim Kunden ankommen?

Rechtsanwalt Dr. Schenk gibt in seinem heutigen Gastartikel eine kleine Bestandsaufnahme zur aktuellen Situation im Widerrufsrecht: [Weiterlesen…] about Aktuelles zum Widerrufsrecht im Online-Handel

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Fernabsatzgesetz, Online-Recht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Neues Whitepaper bietet Navigationshilfe im „Abmahnschen Ozean“

11. September 2007 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Titelbild des RatgebersWann immer wir das Thema Abmahnungen behandeln, gehen unsere Zugriffszahlen in die Höhe – solche Artikel sind regelmäßig die Seiten mit den Spitzen-Abrufzahlen. Dies – sowie die regelmäßige Nennung dieser Problematik auf unsere Interviewfrage nach den größten Defiziten im E-Commerce – belegt, wie sehr dieses Thema der gesamten E-Commerce-Branche unter den Nägeln brennt.

Hai-Animation auf der Basis eines Bildes von World-in-motion.deUnd auch, wenn die Politik endlich das Problemfeld zur Kenntnis nimmt und erste Gerichte den "Futtertrog" für Abmahnanwälte empfindlich beschneiden: Die juristischen Klippen sind nach wie vor vielfältig und für Normalsterbliche kaum ergründbar. Und noch immer ziehen die Haie ihre Bahnen…

Für Shophändler gilt es also, die Riffe und Klippen zu umschiffen, die Gesetzgeber und Richter ins Internet-Meer gestellt haben. Um so den darum herum kreisenden "Haien" ihre "Mahlzeit" zu verderben!

[Weiterlesen…] about Neues Whitepaper bietet Navigationshilfe im „Abmahnschen Ozean“

Kategorie: Marketing Stichworte: Abmahnung, AGB, Whitepaper

Urteil: Gutscheine müssen drei Jahre gültig sein

25. April 2007 von Nicola Straub

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Amazon räumt per AGB-Klausel seinen Geschenk-Gutscheinen nur ein Jahr Gültigkeit ein – dagegen hatte eine Verbraucherzentrale geklagt und nun Recht erhalten. Nach dem Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts München I (Pressemeldung) darf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nicht unterschritten werden.

[Weiterlesen…] about Urteil: Gutscheine müssen drei Jahre gültig sein

Kategorie: Marketing Stichworte: AGB

Haupt-Sidebar (Primary)

Newsletter abonnieren

Über 7.000 Newsletter-Abonnenten erhalten bei neuen Verkaufsofferten eine kurze Info ins Postfach. Kostenlos, jederzeit kündbar. Nutzen auch Sie diesen Infovorteil!

Keine Datenweitergabe!

Unsere Sponsoren

Unternehmen verkaufen

Hostingsponsor

Logo von Estugo

Footer

Newsletter abonnieren

Bei neuen Artikeln eine kurze Info ins Postfach, kostenlos, jederzeit kündbar. Keine Datenweitergabe!

Wichtige Links

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Archiv

Schlagwörter

Abmahnung Amazon Amazon Förderprogramm amazon marketplace Businessplanung Controlling Datenschutz E-Commerce Analyse ebay Facebook Geschäftsklima Google Gütesiegel Internationalisierung Know-how Kundenbindung Local Heroes Logistik Magento Marktanalyse Marktplatz Marktplätze Multi Channel Open Source Shopsysteme Payment Preisportale Pressemitteilungen Presseschau Recht SEO Shop-Marketing shopanbieter to go Shop Software Shopsuche Social Commerce Sortimentssteuerung Stationärgeschäft Studien UdZ Usability Veranstaltungen Verkaufsbörse Weihnachtsgeschäft Weiterbildung Zukunft des Handels