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Online-Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2020

1. Juli 2020 von Onlinehändler News

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Trotz des sommerlichen Wetters machen die Gerichte noch lange keine Sommerpause. Auch auf EU-Ebene hat sich so manches getan, so dass wir auf einen spannenden Monat Juni zurückblicken können.

Abmahner kann nicht gegen selbst provozierte Fehler vorgehen

Wer auf Amazon verkauft, kennt den einfachen Grundsatz: „Wer hängt, der haftet.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass der Händler für den Inhalt eines Angebotes auch dann abgemahnt werden kann, wenn er diesen gar nicht zu verantworten hat.

So ging es auch einem Verkäufer von Handy-Displayfolien: Dieser hängte sich an ein bereits bestehendes Angebot hat und bekam plötzlich eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass er statt der Stückzahl von zwei nur eine Folie geliefert hat. Hintergrund dieser Fehllieferung war, dass zu dem Zeitpunkt, als er sich an das Angebot angehängt hat, als Lieferumfang die Stückzahl eins angegeben war. Allerdings wurde der Lieferumfang zwischenzeitlich geändert. 

Die Abmahnung wollte der Händler allerdings nicht akzeptieren. Interessanterweise kam die Abmahnung nämlich von Inhaber des Angebotes, der die Änderung überhaupt erst veranlasst hatte. Das Ganze landete schließlich vors Landgericht Berlin (Urteil vom 12.05.2020 – 103 O 63/18), wo der Abgemahnte Recht bekam. 

Verbot von Plastik-Geschirr

Plastik ist aufgrund seiner umweltschädlichen Wirkung in aller Munde und vor allem in aller Mülltonne. Die Schäden für die Umwelt sind längst bekannt, daher kommt ab dem 3. Juli 2021 das EU-weite Verbot von solchen Wegwerfprodukten.

Auf nationaler Ebene ist die Bundesregierung nun vorangeschritten und hat die Einwegkunststoffverbotsverordnung auf den Weg gebracht. Diese soll – wie der Name schon sagt – Wegwerfartikel, wie To-Go-Becher, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme und Wattestäbchen aus Plastik, verbieten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2020

3. Februar 2020 von Onlinehändler News

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Das Jahr 2020 startete mit einem bunten Blumenstrauß an rechtlichen Thema. Besonders über eine Nachricht dürften sich viele Online-Händler freuen, denn sie betrifft den Ido-Verband.

Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich

Das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 20.12.2019, Aktenzeichen: 21 O 38/19 KfH) hat bestätigt, was viele bereits vermutet haben: Der Ido-Verband handelt rechtsmissbräuchlich. Der Grund für diese Schlussfolgerung liegt darin, dass der Verband nach außen hin seine Legitimation damit begründet, für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts zu stehen; bei seinen Mitgliedern dann aber offenbar ein Auge zudrückt. Jedenfalls ist dem Ido-Verband vor Gericht nicht gelungen, zu beweisen, seine Mitglieder zu kontrollieren und bei Verstößen gegen Recht und Gesetz einzuschreiten. Daher sah das Gericht einen klaren Missbrauch. 

Nintendo darf Widerrufsrecht für Vorbestellung ausschließen

Für rein digitale Ware dürfen Händler unter bestimmten Voraussetzungen das Widerrufsrecht ausschließen, da eine Prüfung der Beschaffenheit zugleich den Konsum des Produktes bedeuten würde. Von dieser Möglichkeit macht auch Nintendo bei Vorbestellungen Gebrauch. Genau daran störte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, denn: Die vorbestellten Spiele werden beim Kauf zwar gedownloadet; spielbar werden sie aber erst ab offiziellen Erscheinungsdatum. Das Gericht sah das allerdings anders: Der Verbraucher verzichte bewusst auf sein Widerrufsrecht und wisse, welche Konsequenzen das habe. 

CPC-Verordnung stärkt grenzüberschreitenden Verbraucherschutz

Um dem Verbraucherschutz in Zeiten des grenzüberschreitenden Handels zeitgemäße Werkzeuge an die Hand zu geben, gibt es seit dem 17. Januar die neue CPC-VErordnung. Bei der „Consumer Protection Cooperation” handelt es sich um ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden, welches immer dann aktiv wird, wenn durch einen Online-Shop in Land A, Verbraucher des Landes B geschädigt werden. 

Um der Digitalisierung gerecht zu werden, bekommt die CPC daher neue Befugnisse: So darf sich die CPC Zugang zu relevanten Daten und Dokumenten verschaffen, Prüfungen vor Ort durchführen und auch Testkäufe tätigen, um Verstöße zu ermitteln. In schweren Fällen darf auch die Schließung eines Online-Shops veranlasst werden. 

Amazon muss Herkunft von Lebensmitteln eindeutig kennzeichnen

So eine Amazon-Fresh-Weintraube kann als echter Globetrotter aus gleich dreizehn Ländern gleichzeitig kommen. Das befand Foodwatch als rechtswidrig und bekam vor dem Landgericht München I (Urteil v. 14.01.2020, Aktenzeichen 1 HK O 6852/18) Recht. Amazon muss nun eindeutig kennzeichnen, aus welchem Ursprungsland die Produkte kommen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2019

20. Dezember 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat hat Amazon gezeigt, dass Sieg und Niederlage nahe beieinander liegen. Einen Rechtsstreit konnte der Online-Riese für sich gewinnen; den anderen aber nicht. Außerdem mussten zwei große Unternehmen etwas tiefer in die Tasche greifen. 

1&1 soll 10 Millionen Bußgeld zahlen

Wegen Verstößen gegen die DSGVO hat der Telekommunikationsanbieter 1&1 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 9.550.000 Euro vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bekommen. Grund ist ein Fall aus dem Jahr 2018: Ein Anrufer konnte über die Angabe des Namens und des Geburtstagsdatums die persönlichen Daten eines Expartners abfragen. Diese Verifizierung erfüllt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht, stellt der Bundesdatenschutzbeauftragte fest.

Das Unternehmen indes will sich vor allem gegen die Höhe des Bußgeldes wehren: Seit 2018 habe sich einiges getan und mittlerweile gelte ein anderes Verifizierungsverfahren bei Anrufen. Das Bußgeld sei unverhältnismäßig.

BGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Amazon geklagt, da der Online-Riese die Nummer der Kunden-Hotline so versteckt hat, dass sich Kunden durch mehrere Unterseiten klicken müssen. Das darf Amazon auch, hat nun der BGH geurteilt. In Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung diesen Sommer hatten die Richter festgestellt, dass Amazon durch den Kunden-Chat und das Rückrufformular die Anforderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie insoweit erfüllt, dass eine einfache, effiziente und verhältnismäßig schnelle Kontaktaufnahme für Verbraucher möglich ist.

Sonntags-Arbeit bei Amazon rechtswidrig

Im Jahr 2015 hatte sich Amazon für die Weihnachtszeit eine Sondererlaubnis zur Beschäftigung an Sonntagen geholt. Diese wurde auch zunächst erteilt; allerdings hatte Verdi geklagt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass die Erlaubnis zur Sonntagsarbeit rechtswidrig war. Zwar wäre Amazon ohne die Bewilligung der Sonntagsarbeit ein großer Schaden entstanden, allerdings war dieses Problem hausgemacht: Durch die Einführung des Express-Versands und Same-Day-Lieferungen hatte sich Amazon selbst den Druck zur Weihnachtszeit gegeben. 

Öko-Test-Siegel genießt markenrechtlichen Schutz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Öko-Test-Siegel markenrechtlichen Schutz genießt. Das besondere daran ist, dass Öko-Test das Blanko-Logo lediglich das Blanko-Logo hat schützen lassen. Zu dem Logo gehört aber eigentlich immer noch eine Beschriftung. Das bedeutet, dass die Stiftung Öko-Test gegen Händler vorgehen kann, wenn diese ohne Erlaubnis das Siegel verwenden und mit eigenen Texten versehen. Zwar handelt es sich dann nicht mehr um das eigentlich geschützte Siegel, allerdings reicht diese „hochgradige Zeichenähnlichkeit“ für einen markenrechtlichen Verstoß aus. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Häufige Irrtümer in Bezug auf die E-Mail Archivierung

7. November 2019 von Online Redaktion

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Gastartikel von ESTUGO.de: Vielen ist sicherlich bekannt, dass es bereits seit Anfang 2017 die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt. Dies betrifft jeden, der Geschäfte über das Internet abwickelt und damit E-Mails für Rechnungen, Aufträge oder ähnliches verwendet. In Bezug auf die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt es einige Irrtümer. Immer wieder ist zu hören, dass einfach Postfächer gesichert oder E-Mails an externe Postfächer weitergeleitet werden. 

Lieber etwas tun, statt gar nichts? Dieser Ansatz mag in vielen Situationen funktionieren. Im Falle der revisionssicheren E-Mail Archivierung ist dies nicht der Fall. Eigene Archivierungsversuche erfüllen in der Regel nicht was vom Gesetzgeber gefordert wird. 

Was fordert der Gesetzgeber in Sachen E-Mail Archivierung?

Das Gesetz, GoBD Kapitel 3.1-3.2.5, fordert, dass jede Form der geschäftlichen Korrespondenz archiviert werden muss. Doch was ist unter geschäftlicher Korrespondenz zu verstehen? Ganz einfach, wer per E-Mail beispielsweise Rechnungen, Aufträge, Zahlungsbelege oder Verträge versendet, der muss für eine revisionssichere E-Mail Archivierung sorgen.

Revisionssichere E-Mail Archivierung bedeutet, dass von jeder E-Mail (ein- und ausgehend) eine nicht veränderbare Kopie angefertigt werden muss. Diese Kopie wird auf einem Server ablegt, der über einen Zugang zum Archiv verfügt. Kommt es zu einer Prüfung, so muss dem Prüfer ein Zugang zum Archiv zur Verfügung gestellt werden. Über diesen Zugang muss der Prüfer das Archiv mittels Stichworten durchsuchen können. 

Revisionssichere E-Mail Archivierung – Irrtümer 

Das Thema E-Mail Archivierung sorgt bei vielen Betroffenen für Achselzucken. So mancher glaubt sogar, er käme der Pflicht längst nach. Fragt man in diesen Fällen mal genauer nach, dann hört man oft folgendes: 

– Die Postfächer werden im Server Backup gesichert
Dieses Vorgehen wiederspricht der Vorgabe der Manipulationssicherheit. Ein Backup kann durch Serverumzug verloren gehen, es kann durch dich ändernde technische Anforderungen nicht mehr lesbar sein, es kann mutwillig oder absichtlich gelöscht werden.

– Die E-Mails werden per CC an ein anderes Postfach weitergeleitet
Auch hier ist eine manipulationssichere Archivierung aufgrund der Tatsache nicht gegeben, dass das Finanzamt nicht prüfen kann ob eben jede E-Mail in CC an das zweite Postfach gesandt wurde. Zudem ist auch das zweite Postfach nicht manipulationssicher. Vor einer Steuerprüfung könnten hier manuell Mails entfernt werden.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2019

5. November 2019 von Onlinehändler News

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Cookies, Prosecco und Pringles – in diesem Monat ging es zwar nicht um die Wurst, aber um Datenschutz, Fernabsatzrecht und geschützte Produktbezeichnungen.

Cookies nur noch mit Einwilligung?

Den Anfang hat der Europäische Gerichtshof am 01.10.2019 gemacht: Er hat die Feststellung getroffen, dass für das Setzen von Cookies die Einwilligung des Seitenbesuchers erforderlich ist. Seit dem sprudelt das Netz vor Interpretationen über: Die eine Seite sagt, dass nun für jedes noch so kleine Cookie eine Einwilligung benötigt werde; die andere ignoriert das Urteil mit der Begründung, dass erst einmal der deutsche Gesetzgeber tätig werden müsse, denn: Das Urteil widerspricht dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Gemäß TMG muss nämlich keine Einwilligung eingeholt werden.

Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar in allen EU-Staaten und müssen angewendet werden. Dies spricht dafür, dass nicht nur Gerichte und Behörden danach handeln müssen, sondern auch die E-Commerce-Branche. Hören lässt sich auch die Ansicht, dass für das Setzen notwendiger Cookies, wie beispielsweise der Session-Cookies, keine Einwilligung erforderlich ist, denn: Ohne diese Cookies würde keine Seite funktionieren. Alles was darüber hinausgeht, könnte bewilligungspflichtig sein. Es bleibt weiter spannend. 

Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen

Um die Lebensdauer von Elektro- und Elektronik-Artikeln zu verlängern, hat Hamburgs Justizsenator auf der Ministerkonferenz vorgeschlagen, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher auszudehnen. Möglich ist dies prinzipiell, da die EU lediglich ein Mindestmaß an Rechten vorschreibt.

Konkret geht es dem Senator um zwei Maßnahmen: Zum einen soll die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislastumkehr von einem halben auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorliegt. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.

Ob diese Vorschläge angenommen werden, ist allerdings Zukunftsmusik: Zunächst muss über den Beschluss auf Bundesebene entschieden werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

3. Juli 2019 von Onlinehändler News

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In diesem Monat sind es vor allem die Ideen der Politiker, die den Online-Handel beeinflussen werden. Ob globale Digitalsteuer oder extra Influencer-Gesetz. Sie lassen sich so einiges einfallen.

Grüne fordern Verbot von Retouren-Vernichtung

Eine Meldung sorgte Mitte des Monats für Furore: Die Grünen fordern ein Gesetz, nach dem es verboten werden soll, Retouren zu vernichten. Grund für diese Forderung ist die Annahme der Grüne, dass gerade große Unternehmen retournierte Ware, die noch gut ist, vernichten, da dies günstiger sei, als sie zu spenden oder für den Wiederverkauf aufzubereiten. 

Die behauptete massenhafte Vernichtung noch guter Ware bezeichnete Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt als „Perversion der Wegwerfgesellschaft“. Aus einer Studie geht allerdings hervor, dass gerade mal vier Prozent der retournierten Waren vernichtet werden. Die große Mehrheit, fast 80 Prozent, wird als Neuware weiter verkauft. Der Rest landet als B-Ware in den Geschäften oder wird gespendet.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Ein weiteres Vorhaben der Regierung wird zur Zeit im Bundesrat diskutiert: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Bei dem Entwurf geht es vor allem darum, die Voraussetzungen für das Aussprechen von Abmahnungen zu erschweren und so den wirtschaftlichen Aspekt hinter dem Abmahnwesen unattraktiver zu machen. Besonders umstritten ist die Einführung der geringfügigen Verstöße, die umgangssprachlich Bagatellverstöße genannt werden. Laut einer Stellungnahme des Händlerbunds fallen unter diese Verstöße auch schwerwiegende Fehler, wie das Weglassen einer Widerrufsbelehrung. Abmahnungen wegen solcher Verstöße sollen laut dem Entwurf für den den Abgemahnten quasi kostenlos sein, wenn er durch einen Mitbewerber abgemahnt wird.

Gesetz für Influencer

Der Gesetzgeber hat eine Lücke gefunden, die es eigentlich nicht gibt. Was Schleichwerbung ist und was nicht, ist eigentlich bereits seit Jahren durch die Gesetze und die Anwendung durch die Gerichte geregelt. Allerdings scheinen sich besonders Influencer in Sachen Werbekennzeichnung schwer zu tun: Auslöser der Unsicherheit sind hier die zahlreichen Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb. Um Influencer besser vor ungerechtfertigten Abmahnungen zu schützen, soll ein Gesetz her, welches genau regelt, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2018

8. Februar 2018 von Onlinehändler News

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Neben dem großen Sturmtief Friederike suchte eine ebenso große Flut an Abmahnungen und Urteile deutsche Online-Händler heim. Gestartet ist 2018 mit einem Verbot für Zahlungsgebühren. Danach ging der Januar kunterbunt weiter mit neuere Amazon-Rechtsprechung und Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise und unvollständiger Garantien-Werbung.

Kosten für Zahlungsarten seit 13.01.2018 verboten

Die sog. Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, kurz PSD2) will Verbrauchern die Kosten bei einem bargeldlosen Einkauf garantieren – stationär und online.  Seit dem 13. Januar 2018 gilt deshalb ein Gesetz, welches bei den bargeldlosen Zahlungsarten Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung die Erhebung von einem Entgelt verbietet. Noch unsicher bei der Umsetzung, insbesondere für Zahlungen per PayPal & Co.? Für die wichtigsten Fragen gibt es dieses FAQ.

Das neue Gesetz sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Die Wettbewerbszentrale hat bereits angedroht, Verstöße von Händlern ahnden zu wollen. Für die Meldung von Verstößen hat die Wettbewerbszentrale extra eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der zum einen betroffene Verbraucher und zum anderen auch Händler die Verstöße ihrer Konkurrenz melden können. Dass die Wettbewerbszentrale ernst macht, zeigen die ersten Schreiben, die Ende Januar schon versendet wurden. Bisher handelt es sich nur um Warnschreiben ohne Kostenfolge. Doch darauf sollte man als Händler künftig nicht mehr zählen.

Sportartikel-Hersteller Asics scheitert bei Vertriebsbeschränkungen

Was war zuerst da, das Internet oder die Beschränkungen der Markenhersteller, die Produkte online anzubieten? Jedenfalls tobt schon seit Jahren ein Kampf zwischen Händlern und Herstellern, wie weit der Vertrieb beschränkt und gänzlich eingeschränkt werden darf. Händlern eines Vertriebssystems darf der Verkauf über Drittplattformen wie Amazon verboten werden, so der EuGH Ende 2017. Voraussetzung ist lediglich, dass das Verbot das Luxusimage wahren soll und das Verkaufsverbot objektiv und einheitlich auf alle autorisierten Vertragshändler angewendet wird. Asics wollte jedoch in einem laufenden Verfahren trotzdem eine Antwort vom BGH, wie es mit dem Anbieten über Preissuchmaschinen aussehe. Der BGH stellte sich auf die Seite der Händler: Es sei offensichtlich, dass ein Nutzungsverbot von Preissuchmaschinen zu einer Beschränkung der Einzelhändler im Online-Handel führe und damit unstatthaft ist.

Gleich doppelt: Amazon wieder vor Gericht

Neben Asics hatte Amazon einen holperigen Start ins neue Jahr. Gleich zweimal muss sich der Internet-Gigant von den Gerichten verantworten. Zum einen hat das höchste österreichische Gericht die AGB von Amazon für unzulässig erklärt. Insbesondere ging es um die Wahl von luxemburgischem Recht bei Streitigkeiten.

Zum anderen trudelte bei den Verantwortlichen von Amazon eine Ladung zum BGH ein. In den Verfahren in Karlsruhe, die am 15. Februar 2018 stattfinden sollen, geht es dieses mal um Amazons Autocomplete-Funktion. Dann soll vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden, ob Amazon die Marken Ortlieb und Gofit in seiner Autocomplete-Suche richtig verwendet oder überhaupt nicht mehr zur Auswahl stellen darf. Bereits 2013 musste der Suchmaschinenanbieter „Google“ eine Schlappe einstecken, als der Bundesgerichthof entschied, dass die Ergebnisse von Googles Autocomplete Funktion in Einzelfällen rechtswidrig sein können. [Weiterlesen…] about Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2018

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2015

1. September 2015 von Onlinehändler News

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Mit dem Ende des Monats August neigt sich auch ein heißer Sommer dem Ende zu. Von einem Sommerloch war jedoch zumindest im IT-Recht nichts zu spüren. Das lag daran, dass auch im vergangenen Monat wieder zahlreiche spannende Gerichtsurteile die Runde machten und den Online-Handel auf Trab hielten. Es ist Zeit, noch einmal auf den August zurückzublicken.

Widerrufsrecht – Wie kann gewerblicher von privatem Kauf unterschieden werden?

Im Gesetz ist ein sog. Widerrufsrecht für Verbraucher verankert. Um in den Genuss dieses viel genutzten Rechtes zu kommen, wird auch bei gewerblichen Käufen hin und wieder „geflunkert“ und ein privater Kauf behauptet. Meist wissen Händler nicht, wie sie in solchen Fällen reagieren sollen und können.

In einem aktuell entschiedenen Fall des Amtsgerichts Bonn stritten sich ein Händler und ein Kunde um die Beratung und anschließende Installation einer Alarmanlage – und das Bestehen eines Widerrufsrechtes. Da der Termin zur Vorführung der Alarmanlage am Wohnhaus stattfand, sprach nach Meinung des Gerichts alles für einen privaten Kauf. Auch die Rechnungsstellung an die Geschäftsadresse und damit die Begehung eines steuerrechtlichen Deliktes hatte letztlich keinen Einfluss. Der Kauf als Verbraucher stand für das Gericht fest (Urteil vom 08.07.2015, Az.: 103 C 173/14).

Vorsicht bei Werbung mit „OUTLET“

Der deutsche Schnäppchenjäger verbindet mit den Worten „Outlet“ oder „Factory Outlet“ einen besonders günstigen Verkauf von Markenwaren direkt vom Hersteller. Gängigste und äußerst beliebte Vertriebsform ist dabei der Verkauf in einem Outlet-Center auf der grünen Wiese. [Weiterlesen…] about Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2015

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Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2015

3. August 2015 von Onlinehändler News

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Von dem mit dem Beginn der Sommerferien in zahlreichen Bundesländern erwarteten Sommerloch war bisher nichts zu spüren. Sowohl auf Gesetzgebungsebene als auch bei den deutschen Gerichten hat sich viel bewegt. Wir haben den Juli noch einmal Revue passieren lassen und die spannendsten Urteile und Gesetze gesammelt.

„Tell a friend“-Funktion bei Amazon: Handel ist abmahngefährdet

Die sog. Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktionen stehen auf zahlreichen Online-Shops und auf Plattformen zur Verfügung. Diesen Tools hat der Bundesgerichtshof schon vor zwei Jahren einen Riegel vorgeschoben. Es ist nicht zulässig, für Nutzer eine „Tell a friend“-Funktionen anzubieten, weil einem Dritten dann unverlangt eine Empfehlungs-E-Mail zugeschickt wird (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12).

Auch bei Amazon ist diese Funktion weiterhin anzutreffen, was fatale Folgen für Amazon-Händler haben kann. Mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde die Angst vieler Händler bestätigt (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15): Auch die konkrete von Amazon verwendete Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig. Da die Händler keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Funktion haben, begeben sie sich in große Abmahngefahr.

„ „Sofortüberweisung“ ist keine zumutbare Zahlungsart

In jedem Online-Shop muss mindestens eine gängige, zumutbare und unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen. Die Vorkasse per Überweisung ist ohne Zweifel zumutbar. Daneben gibt es aber noch eine Fülle von weiteren Zahlungsarten im Online-Handel. Welche davon ist noch zumutbar? Ist es eine vorausgehende Registrierung oder durchgeführte Bonitätsprüfungen, die die Zahlungsart unzumutbar machen?
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Eine Nachlese zum notebooksbilliger-Ebay-GAU

15. Dezember 2014 von Nicola Straub

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In der vergangenen Woche sah sich der Elektronikversender notebooksbilliger mit einer der größten anzunehmenden Katastrophen konfrontiert, die einem Onlinehändler zustoßen kann. Und dies natürlich mitten im Weihnachtsgeschäft…

Ein solcher GAU kann im Grunde jedem Händler (zumindest in kleinerem Ausmaß) passieren. Tatsächlich waren letzten Freitag erst zahlreiche britische Amazon Marketplace-Händler Opfer eines Fehlers, der dafür sorgte, dass ihre Produkte für nur 1 Penny verkauft wurden! Daher ist es interessant, die Situation und ihre Lösungsmöglichkeiten genauer zu betrachten. Insbesondere die rechtliche Seite ist spannend. Wir haben darum mehrere im Onlinehandel erfahrene Anwälte um eine rechtliche Bewertung gebeten. [Weiterlesen…] about Eine Nachlese zum notebooksbilliger-Ebay-GAU

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Vertrieb über Marktplätze

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