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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Backoffice & Logistik

Backoffice & Logistik

Lieferketten in Gefahr: Für die Logistik ist Corona noch lange nicht überstanden

3. August 2021 von Peter Höschl

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Nichts schien die Probleme der internationalen Logistik besser in Szene zu setzen, als die Bilder der im Suezkanal quer liegenden „Ever Given“. Sechs Tage lang blockierte das Container-Schiff im März dieses Jahres die wichtige Durchfahrt und zeigte der breiten Bevölkerung auf, was Händler schon lange wissen: Die globale Logistik ist empfindlich und zerbrechlich. 

Dabei war die Havarie der „Ever Given“ nur eines von vielen Problemen, mit denen Logistiker auf der ganzen Welt dieses Jahr bisher zu kämpfen hatten. Weit schlimmere Auswirkungen auf den weltweiten Handel hatte ein Corona-Ausbruch unter den Dockarbeitern im Hafen von Yantian, dem größten Containerhafen Chinas. Der Rückstau der Container, die während der Corona-Maßnahmen nicht gelöscht werden konnten, wirkt immer noch nach. Bis Ende des Jahres könnten Container dort fehlen, wo sie gerade gebraucht werden, schätzen Experten. Sind die Container aber nicht dort, wo sie erwartet werden, gerät das gesamte weltweite Logistik-System aus den Fugen: An einem Ende der Welt stauen sich die Schiffe und warten darauf, im Hafen gelöscht zu werden, am anderen stehen Hafenkräne still. In der Industrie kommen benötigte Teile nicht rechtzeitig an, in Produktionsstätten fehlt es an Auslieferkapazitäten. Der Druck – auch der politische – auf Reedereien steigt; und damit auch die Containerpreise. Und das bekommt aktuell jeder Händler zu spüren, der seine Ware aus Fernost importiert oder fertigen lässt.

Unterm Weihnachtsbaum könnte es luftig werden

„Wenn es in Asien Lieferprobleme gibt, spüren wir das auch im Preis“, sagte der Gabriel Felbermayr, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), kürzlich dem Portal t-online.de. „Wir müssen uns darauf einstellen, dass viele Produkte aus Fernost in den kommenden Monaten deutlich teurer werden.“ 

Das liegt an den gestiegenen Transport-Kosten: Bezahlten E-Commerce-Unternehmen vor wenigen Jahren noch 1.200 Dollar, vor einem Jahr knapp 2.000 Dollar für einen 40-Fuß-Container von Shanghai nach Rotterdam, waren es zuletzt schon bis zu 16.000 Dollar am Spot Markt. Das bringt die bisherigen Margen-Kalkulationen in ernste Schwierigkeiten. 

Mancher Händler wird sich ob der Kosten genau überlegen, welche Produkte er zukünftig aufs Schiff laden lässt. Kürzlich gab der schwedische Möbelriese Ikea bekannt, im Geschäftsjahr 2022 das Sortimentsvolumen in Europa um rund 5 Prozent einzudampfen. Der Grund: „Einschränkungen des Warenflusses aus Asien“ bei steigender Nachfrage, so eine Unternehmenssprecherin.

Und selbst wenn Händler die höheren Containerpreise in Kauf nehmen und die gleichen Warenmengen wie bisher auf die Reise schicken: Die fehlenden Frachtkapazitäten und die hohe Nachfrage nach Containern – die aktuell nicht so schnell gebaut werden wie sie benötigt werden – führen zu Verzögerungen in der Lieferkette. Verspätete Lieferungen sind die Folge.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Corona Stichworte: Logistik

Zusammenschluss der E-Commerce-Dienstleister: Warum Afterbuy und Dreamrobot zusammen eine neue Plattform bauen

12. Juni 2021 von Online Redaktion

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Die beiden E-Commerce-Software-Anbieter Afterbuy und Dreamrobot machen gemeinsame Sache. Unter dem Dach einer neuen Holding-Gesellschaft namens ECOMMERCE ONE wollen sie gemeinsam „Stärken vereinen und Synergien zwischen den Systemen nutzen“, wie es in der reichlich sperrigen Pressemitteilung heißt. Für die nutzenden Händler soll sich durch die Kooperation nichts ändern: Beide Tools werden wie gewohnt weiterbetrieben, auch die gewohnte Nutzungsumgebung soll sich nicht ändern. 

Soweit, so Standard. Der interessanteste Teil der Nachricht versteckt sich aber in diesem Satz: „Diese Holding-Gesellschaft bildet eine Plattform für Branchengrößen mit ihren führenden E-Commerce-Lösungen und wird sukzessive ausgebaut.“

Was ist von ECOMMERCE ONE zu halten?

Das Ganze ist größer als die Summe seiner Teile, heißt es so schön – das  gilt nicht immer, aber oft auch für Unternehmenszusammenschlüsse. In der E-Commerce-Dienstleister-Szene ist schon lange mit einer Konsolidierung zu rechnen – schließlich fischen hier sehr viele Anbieter in einem begrenzten Teich (nämlich dem für kleine und mittelständische Online-Händler), den noch dazu mit Shopify ein neuer, extrem starker Player unter Beschuss nimmt. Noch dazu haben viele der kleineren Dienstleister seit Jahren Wachstumsprobleme: Um sich von der Konkurrenz klar abzusetzen, müssten sie neue Features anbieten, doch für deren Entwicklung fehlt ihnen oft das Kapital. Deshalb sind Übernahme-Meldungen im Dienstleister-Bereich der E-Commerce-Branche aktuell an der Tagesordnung. Gestern erst wurde z.B. gemeldet, dass die niederländische Online-Marketing-Agentur 10XCres die deutsche Amazon-Agentur Vorwärts übernommen hat. Wir sehen gerade in der Agenturszene noch eine Konsolidierungswelle auf uns zukommen. Nicht umsonst versuchen unserer Beobachtung nach derzeit immer mehr Agenturen ihr Heil im Wandel zur Digitalberatung.

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Backoffice, ERP-Systeme

OSS-Reminder: Ab Juli gelten neue Steuerpflichten für den grenzüberschreitenden Handel

5. Mai 2021 von Peter Höschl

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Zum 1.7.2021 tritt das One Stop Shop (OSS)-Verfahren, auch bekannt als Fernverkaufsregelung, in fast allen EU-Staaten in Kraft. Daraus ergeben sich viele neue steuerliche Pflichten für E-Commerce-Händler, die Kunden im Ausland beliefern. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

1. EU-weite Lieferschwelle statt Ländergrenzen

Grundsätzlich soll das OSS-Verfahren den grenzüberschreitenden Handel umsatzsteuerseitig vereinfachen. Bisher müssen Verkäufe ins Ausland unterhalb einer gewissen Lieferschwelle (die sich von Land zu Land unterschied) nicht im Zielland versteuert werden, sondern laufen in die heimische Steuerlast des Verkäufers. (Immer vorausgesetzt der Lagerort der Ware ist in Deutschland. Sollte die Ware im Ausland gelagert werden, bspw. wenn Amazon Händler am Pan EU-Programm teilnehmen, fällt die Umsatzsteuer heute stets im jeweiligen Land des Lagerorts an.) Diese länderspezifischen Lieferschwellen fallen zum 1. Juli weg; stattdessen gilt eine EU-weite Umsatzgrenze für grenzübergreifende B2C-Lieferungen von 10.000 Euro (netto). Sprich: Jeder Händler, der mit seinen ausländischen Kunden innerhalb der EU mehr als 10.000 Euro Netto-Umsatz macht, muss diese Umsätze im Rahmen des neuen OSS-Verfahrens versteuern. 

2. Die OSS-Plattform

Um den grenzübergreifenden Verkäufern eine Einzelversteuerung all ihrer internationalen Umsätze in jedem einzelnen europäischen Land zu ersparen, hat die EU die OSS-Plattform eingerichtet. Bei dieser zentralen Umsatzsteuer-Complience können Online-Händler ihre grenzübergreifenden Umsätze melden und auch gleich ihre Umsatzsteuerschuld begleichen. Die OSS-Plattform verteilt die vereinnahmte Umsatzsteuer im Anschluss anteilig an die jeweiligen EU-Staaten. Die Teilnahme an der OSS-Plattform ist freiwillig, Händler können ihre Umsatzsteuer auch an die lokalen Finanzämter in ihren Zielmärkten melden. Vor allem für Händler, die aus einem deutschen Zentrallager heraus an mehrere EU-Staaten an B2C-Kunden verschicken, lohnt sich aber die Verwendung des OSS, weil die Steuerprozesse dadurch wesentlich vereinfacht werden. 

3. Wer bei OSS nicht mitmachen darf

Leider können aber nicht alle Händler die OSS-Plattform nutzen. Deutsche Händler, die ein Fulfillment-Center im EU-Ausland betreiben, können ihre Umsätze nicht über die OSS-Plattform melden. Sie müssen künftig alle internationalen Umsätze in ihren Zielländern beim dort zuständigen Finanzamt melden – ja, auch für das einzelne Paket der Einmalkundin aus Malta. Auch Umsätze mit Geschäftskunden (von denen dem Händler eine internationale Umsatzsteueridentifikationsnummer vorliegt), können nicht über OSS abgerechnet werden.

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Steuer

Rücknahme & Recycling im nationalen und internationalen E-Commerce

30. März 2021 von Online Redaktion

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Deutsche RecyclingRECYCLING-GESETZE TREFFEN JEDEN ONLINE-HÄNDLER!

Online-Händler unterliegen weltweiten Recycling-Pflichten. Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Strafen. Unser Leitfaden liefert Verantwortlichen das Know-how für einen rechtssicheren Umgang mit Verpackungen, Batterien, Elektrowaren und mehr.

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Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte. 

So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für diese Verpflichtungen sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.

Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen. 

Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Recht

Retouren: Vermeiden, steuern, nutzen

25. März 2021 von Online Redaktion

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Bei kaum einem Thema sind Online-Händler so reizbar wie beim Thema Warenrücksendungen. Manche Händler könnten gar Bücher füllen mit Geschichten über „(Kunden-)Begegnungen der dritten Art“ im Bezug auf Retouren. Denn natürlich gibt es sie, die Kunden, die ihre Rechte aus der Fernabsatz-Gesetzgebung missbräuchlich ausüben. Und auch die Kunden, die unachtsam mit der Ware sind oder gedankenlos mit Zeit und vorgefassten Abläufen etc. pp.

Fakt ist aber auch: Ohne die kundenfreundliche Gesetzgebung hätte der E-Commerce in Deutschland – dem Land der Zögerer & Zauderer sowie des Misstrauens – niemals so schnell so breit Fuß gefasst. Unter dem Strich hat der Online-Handel flächendeckend von den erweiterten Kundenrechten profitiert. Zudem ist heute, da das Shoppen via Internet Alltagsbeschäftigung geworden ist, die rechtliche Lage auch etwas zugunsten der Händler korrigiert worden.

Nicht nur deshalb tun sich Händler keinen Gefallen, wenn sie das Thema Retouren aus der „Opferrolle“ heraus betrachten. Denn erstens stellen Retouren als „Kunden-Kontaktpunkte“ immer auch Chancen dar. Vor allem aber sind Online-Händler der Retourensituation nicht hilflos ausgeliefert, sondern verfügen über viele Möglichkeiten der Steuerung.

Steuerungsziel Retourenvermeidung

Das oberste Ziel dabei ist, es möglichst gar nicht erst zur Retoure kommen zu lassen. Dafür müssen Händler die Hebel kennen, die zu einer Retourenvermeidung beitragen. Der Wirksamste liegt bereits bei der Produktauswahl. Denn je sorgfältiger die Produktpalette für den Online-Shop ausgewählt wird, desto weniger Artikel wird es geben, die den Kunden beim Auspacken seiner Sendung enttäuschen.

Sinnvolle Produktauswahl und überprüfte Qualität

Dabei geht es nicht nur darum, aufzunehmende Produkte einmalig zu begutachten und zu bewerten. Vielmehr sollte das bestehende Sortiment regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob bestimmte Artikel häufiger retournieren – wobei „häufig“ relativ ist. Oder anders ausgedrückt: Eine Tasche, die mit 40 Prozent retourniert, ist ein ziemlicher Hochretourer. Ein modischer Schuh, der mit 30 Prozent retourniert, ist ein sensationeller Niedrigretourer.

Fallen Artikel als Hochretourer auf, gilt es, die Gründe dafür zu ermitteln: Ist eventuell die Versandverpackung für ein bestimmtes Produkt nicht sicher genug? Gibt es bei einem Artikel Qualitätsmängel? Oder scheint an einer Stelle die Produktbeschreibung missverständlich zu sein?

Sind die Gründe nicht abstellbar, sollten Hochretourer notfalls lieber aus dem Portfolio genommen bzw. durch bessere Alternativen ersetzt werden – selbst wenn sie sich gut verkaufen. Denn gerade gut nachgefragte Artikel helfen wenig, wenn sie übermäßig retournieren und dadurch enorme Kosten erzeugen!

Genaue und ehrliche Produktbeschreibungen

Ein Hauptgrund für Retouren ist, dass der Kunde falsche Erwartungen an den bestellten Artikel hatte. Natürlich wollen die Artikel im Online-Shop ansprechend beschrieben werden und dazu gehört eben auch, ihre Eigenschaften zu loben. Dabei sollten Händler jedoch nicht jede Kritikfähigkeit ablegen, sondern ehrlich bleiben – und auch etwaige Einschränkungen offen benennen. Die Solargrille hüpft nur im Sonnenlicht, nicht aber unter der Schreibtischlampe? Dann sollte dies in der Beschreibung stehen, ansonsten kommt sie vermutlich öfter mal als vermeintlich kaputt zurück. Die Kaffeekapsel funktioniert nicht 100%ig zuverlässig im automatischen Auswurf? Dann kann es sinnvoll sein, auch solch einen Makel – möglichst in einem Zug mit einem besonderen Vorteil – ehrlich zu nennen: „Diese (besonders günstigen/fair gehandelten/aluminiumfreien) Kapseln lassen sich etwas weniger zuverlässig auswerfen als Originalkapseln. In diesem Fall lassen sie sich jedoch sehr einfach von Hand herausnehmen“.

Generell gilt: Je genauer ein Artikel beschrieben wird, desto zutreffender wird die Vorstellung sein, die sich der Kunde vom Produkt macht und desto geringer ist die Gefahr, dass es zu einer Retoure kommt. So sollten bei Kleidung beispielsweise auch stets Angaben zur Größengerechtigkeit gemacht werden. Dies gilt übrigens nicht nur bei besonders groß oder klein, eng oder weit, lang oder kurz ausfallenden Stücken, sondern auch bei normaler Passform. Denn ohne Angabe muss der Kunde raten, ob der Artikel regulär ausfällt oder ob ein spezieller Hinweis zwar nötig wäre, jedoch vergessen wurde.

Für viele Kunden sind neben der Produktbeschreibung die Nutzerbewertungen noch wichtiger zur Orientierung. Das Vorhandensein qualitativ guter und quantitativ ausreichender Kundenbewertungen hat einen enormen Einfluss auf die Retourenhäufigkeit. Es lohnt sich, eingegangene Produktbewertungen regelmäßig auszuwerten, denn diese stellen für Händler oft eine hilfreiche Informationsquelle dar, um herauszufinden, welche Produktangaben für Kunden besonders wichtig sind und daher in die Produktbeschreibungen aufgenommen werden sollten.

Für besonders schwierig am Monitor einschätzbare sowie dem persönlichen Geschmack unterliegende Artikel wie beispielsweise Mode, aber auch Brillen bieten Online-Shops zunehmend auch Zusatzfeatures als Orientierungshilfen an. Beispiele hierfür sind Fotos mit Modellen in unterschiedlichen Kleidergrößen, Videos, in den eigenen Maßen einstellbare Avatare bzw. eine „virtuelle Anprobe“.

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Logistik, Retouren

Otto stellt Fulfillment-Tochter odc ein – was deren Händler-Kunden jetzt tun müssen

9. März 2021 von Peter Höschl

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Während die Auftragsbücher vieler Fulfillment-Dienstleister sind bis zum Bersten gefüllt sind, schließt die Otto Group die Tore ihres Fulfillment- und Retouren-Dienstleisters ODC (ondemandcommerce). Die Entscheidung überrascht und lässt betroffene Händler-Kunden ratlos zurück. Denn einen neuen Dienstleister zu finden ist aktuell gar nicht so einfach.

Erst 2018 hatte die Otto Group ODC gegründet. Zielgruppe des Fulfillment-Anbieters sollten kleine und mittelständische Unternehmen sein, die ihre Waren- und Retourenabwicklung nicht selbst übernehmen wollen. Händlern die auf Otto Market verkauften, wurde ODC noch bis vor kurzem als „präferierter Serviceanbieter“ für Abwicklung des Fulfillments empfohlen. Noch nicht mal drei Jahre nach der Gründung wird ODC jetzt den Betrieb sukzessive einstellen, Kunden werden zeitnah fristgerechte Kündungen ihrer Verträge erhalten.

Im überhitzten Logistik-Markt kommt die Nachricht auf den ersten Blick überraschend. Der Grund für das Aus ist vermutlich in der besonderen Struktur von ODC zu suchen: Das Unternehmen betrieb selbst keine Lagerhallen, sondern fungierte als Mittler zwischen den Händlern und mehreren Lager-Betreibern, die in einem Warehouse-Netzwerk an fünf Standorten organisert waren – was wohl Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit hatte.

„Dadurch gab es dann zwischen Händler und Lagerbetreiber noch eine Mittelschicht, die im sowie schon sehr margenschwachen Logistik-Markt auch noch Geld verdienen wollte“, meint warnt Dietmar Sicking, Geschäftsführer des Fulfillment-Anbieters Lumundi Versand GmbH. „Zudem ist die zusätzliche Schicht in der Kommunikation hinderlich. Viele Seller, die von ODC zu uns gekommen sind, haben sich über eine sehr schlechte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Lager beschwert.“

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Fulfillment, Logistik

FBA New Selection Program: Amazon erlässt ab 1.4. Lager- und Remissionsgebühren für neue ASINs

5. Februar 2020 von Online Redaktion

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Zum 1. April 2020 tritt auf allen europäischen Amazon-Marktplätzen das „FBA New Selection Program“ in Kraft. FBA-Händler, die neue ASINs zum Amazon-Katalog hinzufügen, können sich die ersten 50 verkauften Artikel dieser ASINs kostenlos bei Amazon lagern – unter bestimmten Voraussetzungen. 

Im Rahmen der Gebührenerhöhung bei Fulfillment by Amazon (FBA) gab der Online-Riese auch die Einführung des neuen „FBA New Selection Program“ im Seller Central bekannt. Händler, die an dem Programm teilnehmen, sparen sich ab 1.4.2020 die monatlichen Lager-Kosten für neue für den Versand durch Amazon registrierte Artikel.

Konkret entfallen die Lager-, Remissions- und Retourengebühren für die ersten 50 verkauften Einheiten einer neuen ASIN. Die Gebühren werden für jede neue ASIN für die ersten 90 Tage erlassen; sind nach dieser Frist nicht die ersten 50 Artikel der neuen ASIN verkauft, fallen die üblichen Gebühren an. Händler können pro Jahr bis zu 500 neue übergeordnete Artikelnummern (parent ASIN) für das Programm melden.

Die Obergrenze wird jährlich zum 1. April zurückgesetzt. Kategorien aus dem Bereich Medien (Bücher, Software, DVDs etc.) sind von dem Programm ausgeschlossen. 

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Marktplätze

Online-Händler verschenken Potenzial bei Logistik und Internationalisierung

14. Januar 2020 von Online Redaktion

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Zeit fürs nächste Level? – NEXUS Messe am 29.02.2020

Die Nexus bietet im außergewöhnlichen Ambiente des Nürburgrings unter dem Motto „Next Level E-Commerce“ zahlreiche hochkarätigen Vorträge von Branchenexperten, Austausch mit Kollegen und neue Impulse und Ideen fürs eigene Geschäft.

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www.nexus-messe.de/

Logistik und Online-Handel haften aneinander wie das Klebeband am Versandkarton. Obwohl ohne die Logistik und komplexe Prozesse beim Fulfillment der Online-Handel undenkbar wäre, sind viele Online-Shops in diesem Bereich noch wenig optimiert. Was früher schon funktioniert hat, wird nicht verändert und analoge Prozesse bestimmen das sonst so fortschrittliche und digitale Business.

Logistik und Fulfillment bieten großes Optimierungspotenzial

Laut der Händlerbund Logistik-Studie 2018 setzen 82 Prozent der befragten Händler auf das weitestgehend analoge System “Pick by Paper”. Im Klartext bedeutet das, ein Handzettel bestimmt letztlich darüber, welche Artikel aus dem Lager in die Pakete wandern. Warum ist die Methode so beliebt und warum nutzen nur gerade einmal 15 Prozent der Online-Händler den Handscanner für ihre Pick-Verfahren? Auch bei der Unterstützung von Prozessen sind Online-Händler offenbar bescheiden. Nahezu zwei Drittel (28 Prozent) verzichten darauf, ihre Pakete vom Versanddienstleister abholen zu lassen. Gleichzeitig bestätigt über die Hälfte der Befragten, dass täglich bis zu 50 Pakete den Online-Shop verlassen. Das ist eine ganze Menge, wenn man bedenkt, dass die Händler meist als Einzelkämpfer oder mit einem Team von weniger als zehn Mitarbeitern agieren.

Weiterentwicklung anpacken und Unterstützung annehmen

Ein Grund für das große Potenzial in Sachen Logistikoptimierung sind die Sorgen um steigende Kosten. Kaum eine andere Branche in Deutschland ist so von Wettbewerbsdruck und Konkurrenzkampf bestimmt, wie der Online-Handel. Kein Wunder also, dass 62 Prozent der Händler niedrige Kosten bei der Wahl ihrer Versandmaterialien als sehr wichtig einstufen. Dennoch muss Optimierung nicht teuer sein und wertvolle Tipps von Experten können neue Impulse für die Verbesserung alteingesessener Systeme geben. Auf der NEXUS – die Next Level E-Commerce Messe des Händlerbundes finden Händler eine eigene Themenwelt rund um die Themen Logistik & Internationalisierung. 

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Internationalisierung, Sponsored Posts, Veranstaltungen Stichworte: Internationalisierung, Logistik, Veranstaltungen

Nachhaltig(er) verpacken: Ein guter Vorsatz fürs neue Jahr

7. Januar 2020 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

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Von Jahr zu Jahr verbuchen wir hierzulande stetig wachsende Mengen an Verpackungsabfall. Dazu tragen mitunter die To-Go-Mentalität, immer mehr Single-Haushalte mit dem Bedarf kleinteiligerer Verpackungen sowie das erhöhte Onlineshopping-Verhalten des Endkonsumenten bei. Während ein gegenläufiger Trend auf Konsumentenseite auf den Verzicht von Verpackungen pocht, ist ein vollständiges Wegstreichen der Verpackung in vielen Branchen nicht möglich. Ein alternativer Weg, mehr Nachhaltigkeit ins geschäftliche Handeln zu bringen, eröffnet sich jedoch mit dem Einsatz nachhaltiger(er) Verpackungen. Der folgende Beitrag will einen Denkanstoß hierzu leisten.

Was ist eigentlich eine „nachhaltige“ Verpackung?

Für eine nachhaltige Verpackung gibt es zwei Grundkritierien: Erstens wurde bei ihrer Konzeption darauf geachtet, dass der Materialeinsatz auf den Schutz des Verpackungsinhalts, des Produkts also, optimiert ist. Das bedeutet, die Verpackung enthält keine Komponenten, die nicht zwangsläufig vonnöten sind. Und zweitens ist eine Verpackung dann nachhaltig, wenn die Materialien, aus der sie besteht, umweltgerecht recycelt werden können. 

Wann kann eine Verpackung bestmöglich recycelt werden?

Die Bemessung der Recyclingfreundlichkeit einer Verpackung bezieht sich auf ihre verschiedenen Komponenten und wie diese zusammengesetzt sind. Darauf aufbauend werden drei Grundkriterien für die Beurteilung herangezogen, die das „Leben“ der Verpackung ab dem Zeitpunkt ihrer Entsorgung durch den Endverbraucher betrachten: 

  1. Erfassung: Ist es dem Verbraucher möglich, die Verpackung beziehungsweise deren Materialien dem richtigen Abfallsammelbehälter zuzuordnen? Wie einfach oder schwer wird ihm dies gemacht?
  2. Sortierung: Nachdem die Abfälle eingesammelt wurden, müssen sie für eine möglichst hohe Recyclingquote in Sortieranlagen sortiert werden: Wie eindeutig kann die Verpackung ihrem Material zugeordnet werden, also bezüglich ihrer Beschaffenheit von Oberfläche oder Form sortiert werden?
  3. Verwertung: Nach der Sortierung folgt im besten Fall das Recycling: Ist die Verpackung für die Aufbereitung von Sekundärrohstoffen oder für eine werkstoffliche Verwertung geeignet?

Gibt es absolute No Go’s hinsichtlich der nachhaltigen Gestaltung einer Verpackung?

Knockout-Kriterien für die Nachhaltigkeit bzw. Recyclingfähigkeit einer Verpackung sind z.B. Verbunde aus unterschiedlichen Materialien wie Kunststoffe, Papier oder Aluminium, da der Verbraucher diese nicht trennen und daher auch nicht fachgerecht entsorgen kann. Hier kann man sich die Faustregel merken: Je mehr Materialien zu einer Verpackung verarbeitet werden, desto schwieriger ist die Verwertung. 

Weitere No Go’s sind schwarze Einfärbungen, kritische Zusatzstoffe oder Metallisierungen – sie alle erschweren den Verwertungsprozess und sollten sparsam (und wenn möglich gar nicht) eingesetzt werden. 

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

Häufige Irrtümer in Bezug auf die E-Mail Archivierung

7. November 2019 von Online Redaktion

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Gastartikel von ESTUGO.de: Vielen ist sicherlich bekannt, dass es bereits seit Anfang 2017 die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt. Dies betrifft jeden, der Geschäfte über das Internet abwickelt und damit E-Mails für Rechnungen, Aufträge oder ähnliches verwendet. In Bezug auf die Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt es einige Irrtümer. Immer wieder ist zu hören, dass einfach Postfächer gesichert oder E-Mails an externe Postfächer weitergeleitet werden. 

Lieber etwas tun, statt gar nichts? Dieser Ansatz mag in vielen Situationen funktionieren. Im Falle der revisionssicheren E-Mail Archivierung ist dies nicht der Fall. Eigene Archivierungsversuche erfüllen in der Regel nicht was vom Gesetzgeber gefordert wird. 

Was fordert der Gesetzgeber in Sachen E-Mail Archivierung?

Das Gesetz, GoBD Kapitel 3.1-3.2.5, fordert, dass jede Form der geschäftlichen Korrespondenz archiviert werden muss. Doch was ist unter geschäftlicher Korrespondenz zu verstehen? Ganz einfach, wer per E-Mail beispielsweise Rechnungen, Aufträge, Zahlungsbelege oder Verträge versendet, der muss für eine revisionssichere E-Mail Archivierung sorgen.

Revisionssichere E-Mail Archivierung bedeutet, dass von jeder E-Mail (ein- und ausgehend) eine nicht veränderbare Kopie angefertigt werden muss. Diese Kopie wird auf einem Server ablegt, der über einen Zugang zum Archiv verfügt. Kommt es zu einer Prüfung, so muss dem Prüfer ein Zugang zum Archiv zur Verfügung gestellt werden. Über diesen Zugang muss der Prüfer das Archiv mittels Stichworten durchsuchen können. 

Revisionssichere E-Mail Archivierung – Irrtümer 

Das Thema E-Mail Archivierung sorgt bei vielen Betroffenen für Achselzucken. So mancher glaubt sogar, er käme der Pflicht längst nach. Fragt man in diesen Fällen mal genauer nach, dann hört man oft folgendes: 

– Die Postfächer werden im Server Backup gesichert
Dieses Vorgehen wiederspricht der Vorgabe der Manipulationssicherheit. Ein Backup kann durch Serverumzug verloren gehen, es kann durch dich ändernde technische Anforderungen nicht mehr lesbar sein, es kann mutwillig oder absichtlich gelöscht werden.

– Die E-Mails werden per CC an ein anderes Postfach weitergeleitet
Auch hier ist eine manipulationssichere Archivierung aufgrund der Tatsache nicht gegeben, dass das Finanzamt nicht prüfen kann ob eben jede E-Mail in CC an das zweite Postfach gesandt wurde. Zudem ist auch das zweite Postfach nicht manipulationssicher. Vor einer Steuerprüfung könnten hier manuell Mails entfernt werden.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz Stichworte: Online-Recht, Recht

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