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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Backoffice & Logistik

Backoffice & Logistik

Das Verpackungsgesetz und die Datenmeldung: Was ist zu tun?

4. November 2019 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

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Drei Pflichten sind es, deren Erfüllung das Verpackungsgesetz (kurz: „VerpackG“) von betroffenen Händlern und Herstellern fordert: die Pflicht zu Registrierung, die Pflicht zur Systembeteiligung und schließlich die Pflicht zur Datenmeldung. So weit, so gut bis kompliziert. Denn die letzten Monate haben gezeigt, dass insbesondere im Punkt der Datenmeldung immer noch große Ratlosigkeit herrscht und Unternehmer aufgrund dessen (unbewusst) in großer Zahl nicht gesetzeskonform handeln. 

Geführt hat dies erst vor wenigen Monaten zu groß angelegten Warn-Mailings durch die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister, die für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist. Weitere solcher Aktionen sind angekündigt, Sanktionen in Aussicht gestellt. Um diese zu vermeiden, betrachten wir im Folgenden diesen etwas sperrigen Begriff der „Datenmeldung“ genauer: Was ist zu tun, worauf zu achten?

Kurzer Reminder: Was steckt hinter der Registrierungs- und der Systembeteiligungspflicht?

Schritt 1: Registrierungspflicht

Das VerpackG fordert von jedem Unternehmer, der Verkaufsverpackungen (Produkt-, Versand-, Serviceverpackungen) befüllt und in Verkehr bringt, die einmalige, kostenlose Registrierung bei LUCID; LUCID ist das Melderegister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die als Kontrollbehörde des VerpackG ins Leben gerufen wurde.

Im Zuge der Registrierung wird ein Nutzerkonto erstellt, in das sich das registrierte Unternehmen immer wieder einloggen kann. Per E-Mail erhalten Sie im Anschluss an die Registrierung Ihre individuelle Registrierungsnummer, die im Folgeschritt – bei der Systembeteiligung – wichtig wird.

Schritt 2: Systembeteiligungspflicht (oder auch „Lizenzierungspflicht“)

Nach Abschluss der Registrierung müssen die individuellen Verpackungsmengen per Vertrag bei einem dualen System – beispielsweise über den Onlineshop Lizenzero – beteiligt bzw. lizenziert werden. Das in diesem Kontext zu entrichtende „Lizenzentgelt“ errechnet sich aus dem Material und der Menge der Verpackungen. 

Um nun beide Meldestellen – LUCID und das duale System – miteinander zu verknüpfen, muss die zuvor von LUCID vergebene Registrierungsnummer im Nutzerkonto des dualen Systems hinterlegt werden.

Achtung: Über diese persönliche Registrierungsnummererfolgt anschließend der Abgleich zwischen LUCID und dem dualen System. Gibt ein lizenzierungspflichtiger Unternehmer, der sich bis hierhin durch Registrierung und Lizenzierung gesetzeskonform verhalten hat, seine Registrierungsnummer nicht an sein duales System weiter, ergibt sich beim Versuch des Abgleichs ein Missmatch und die ZSVR muss einen Vorgabenverstoß feststellen.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das Verpackungsgesetz und die Datenmeldung: Was ist zu tun?

Kategorie: Backoffice & Logistik, Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

Optimierte Lagerprozesse mit der microtech Lagersoftware

22. Juli 2019 von Online Redaktion

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Logo CatenoDie rollende Kommissionierung mit der E-Commerce-Komplettlösung von cateno!

Jetzt informieren: E-Commerce-Komplettlösung im Live-Betrieb (Video)

Kontaktieren Sie uns gerne unter:
Website: https://www.cateno.de/
E-Mail: vertrieb@cateno.de
Telefon: +49 (0) 6253 2398 0

(Sponsored Post): Die rollende Kommissionierung mit der E-Commerce-Komplettlösung von cateno!
Sind Ihre E-Commerce-Prozesse durch die Anbindung der Wawi an den Online-Shop und an die Online-Marktplätze sichergestellt, erschließt sich in Ihrem Lager ein enormes Optimierungspotenzial. Intelligente Kommissionierstrategien helfen Ihnen dabei, Ihre Waren noch schneller zu versenden! Heute stellt Ihnen unser Kunde, ToniTec Beschlagsfachhandel, eine dieser Strategien – die rollende Kommissionierung – vor:

Bei der Gründung seines Unternehmens vor einigen Jahren startete Ulf Unternehmer als Ein-Mann-Unternehmen. Mittlerweile hat er rund 30 Angestellte, die unteranderem für die Abwicklung der Lagerprozesse verantwortlich sind. Paul Picker ist einer dieser Angestellten und bearbeitet als Kommissionierer zusammen mit seinen Kollegen durchschnittlich 100 Aufträge täglich. Mit der bisherigen Auftragsmenge funktioniert die Lagerverwaltung im Unternehmen mit manueller und chaotischer Lagerhaltung zwar, könnte aber effizienter sein. 

Die Lagerverwaltung: Die Ausgangssituation

Geht eine Kundenbestellung ein, muss Paul Picker zunächst manuell eine Pickliste mit den entsprechenden Waren erstellen. Diese Pickliste druckt er anschließend aus und nimmt sie auf seiner Suche nach den erforderlichen Waren im in die unendliche Weiten des Lagers mit. Da die Waren nach keinem bestimmten System gelagert werden, muss Paul das komplette Lager so lange durchstöbern bis er sämtliche Waren von seiner Liste gefunden hat. Das kostet nicht nur unheimlich viel Zeit und Geld, sondern sorgt auch für Frust bei Paul und durchgelaufenen Schuhsohlen. Diese Waren kann er im Anschluss zur Packstation bringen und dort manuell im Datenbank-Management-System verbuchen. 

Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, kann die Bestellung an den Kunden verschickt werden. Im Anschluss muss Paul die nächste Bestellung auf die gleiche Weise bearbeiten. Warenein- und ausgänge werden von Paul Picker und seinen Kollegen manuell in ein Datenbank-Management-System eingegeben. Und auch An- und Abverkäufe werden von Hand im System dokumentiert. Durch die manuelle Übertragung der Daten und dem zeitaufwendigen Zusammenstellen der einzelnen Bestellungen, ist die Lagerverwaltung im Unternehmen von Ulf Unternehmer nicht optimiert. Dadurch entstehen Fehler und unnötige Handgriffe.

Am Ende jedes Monats prüft Paul Picker den Lagerbestand. Gibt es Waren, die häufig bestellt werden, die aber einen geringen Lagerbestand aufweisen? Fehlende Waren oder geringe Lagerbestände muss Paul in einer angemessenen Menge nachbestellen. Wenn er oder seine Kollegen vergessen Warenausgänge vollständig in das Datenbank-Management-System einzutragen, sind die Lagerbestände aber nicht immer aktuell. Daher ordert Paul von diesen Waren eine zu hohe oder zu niedrige Stückzahl nach.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Optimierte Lagerprozesse mit der microtech Lagersoftware

Kategorie: Backoffice & Logistik, Sponsored Posts Stichworte: ERP-Systeme, Lager, Logistik

Schwarze Löcher im FBA-Lager: Wie Marketplace-Händler von Amazon Erstattungen für verschwundene FBA-Produkte einfordern

19. Juli 2019 von Peter Höschl

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Immer wieder kommt es vor, dass Produkte in Amazon FBA-Lagern verlegt, beschädigt oder versehentlich entsorgt werden. Den betroffenen Händlern steht in solchen Fällen eine Entschädigung von Amazon zu. Doch was viele nicht wissen: Die Beweislast liegt aktuell bei den Händlern. Nur wer seine eigenen Produktbestände gut im Blick hat, kann Unregelmäßigkeiten finden und eine Erstattung von Amazon anfordern –die sich schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren kann. 

Wenn man in den Facebook-Händlergruppen regelmäßig mitliest, kann man den Eindruck bekommen, die chaotische Lagerhaltung in Amazons FBA-Lagern sei an manchen Tagen chaotischer als an anderen. Denn da geschehen mitunter merkwürdige Dinge: Wurden von einem Händler 10 Produkte ans FBA-Lager angeliefert, werden dort am nächsten Tag nur noch fünf gelistet, obwohl noch kein Artikel verkauft wurde.

Andere Produkte scheinen von einer Woche zur anderen ihre Größe zu ändern – zumindest passen die von Amazon berechneten Lagergebühren nicht zu den Abmessungen der angelieferten Waren. In anderen Fällen finden sich auf der Lagerrechnung eines Händlers plötzlich Produkte, die er nie an Amazon geliefert hat – und für die er trotzdem Lagergebühren bezahlen soll.

„Wir haben die letzten sechs Monate ausgewertet und bisher etwa 700 Einheiten ermittelt, bei denen falsche Gebühren berechnet wurden“, berichtete kürzlich ein Händler in der Multichannel-Rockstars-Gruppe.

Pro Einheit erstattete Amazon dem Händler laut dessen Aussage zwischen 2,38 und 3,00 Euro – nachdem er für jede falsch berechnete Einheit einen Fall eröffnet hatte. 

„Auch bei Amazon arbeiten nur Menschen“, sagt Igor Branopolski von der Sellerlogic GmbH, die im letzten Herbst das Analyse-Tool „Lost & Found“ auf den Markt brachte, mit dem Händler fehlerhaft verarbeitete FBA-Transaktionen aufspüren können. „Es liegt in der Natur der Sache, dass auch dort Fehler passieren. Diese Fehler dürfen aber nicht unentdeckt bleiben, da sie den Händler bares Geld kosten.“

Aufgrund der schieren Masse an Produkten, die in den FBA-Lagern im Umlauf sind, werden deutlich häufiger als die meisten Händler vermuten Artikel verlegt, beschädigt oder versehentlich entsorgt. Auch falsch oder gar nicht eingebuchte Retouren führen zu fehlerhaften Artikelbeständen; und manchmal ist die Gebührenberechnung auf Basis der Artikelmaße schlichtweg fehlerhaft. 

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Schwarze Löcher im FBA-Lager: Wie Marketplace-Händler von Amazon Erstattungen für verschwundene FBA-Produkte einfordern

Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: amazon fba

Rechnungschaos auf Amazon, oder: Warum eine Amazon-Tochter keine Mehrwertsteuer ausweist

9. April 2019 von Online Redaktion

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Die Redaktion des Computermagazins c’t hat kürzlich versucht, einen Intel-Prozessor für einen Test bei Amazon zu bestellen. Der Computerkern kam wie geplant an – aber das Chaos um die Rechnung für die bestellte Ware war der Redaktion einen angemessen-süffisanten Bericht wert. Zu Recht – schließlich kann man kaum zu glauben, wie schwierig es ist, von Amazon persönlich eine anständige Rechnung zu bekommen.

Die Krux an dem Testkauf von c’t: Die Redaktion bestellte bei Amazons hauseigenem Import-Arm, dem „Amazon Global Store US“ mit Sitz in Seattle. Die Tochtergesellschaft verkauft seit kurzem den europäischen Amazon-Marktplätzen ausgewählte Produkte aus den USA zum Festpreis, in deren Kalkulation laut Angebotsbeschreibung Steuern und Abgaben sowie Versand- und Abfertigungsgebühren enthalten sind. „Alle möglichen Importgebühren und Steuern werden im Einkaufswagen berechnet“, heißt es auf der Anbieterseite.

Das klappte für c’t auf den ersten Blick auch ganz gut, der bestellte Intel Core i5-9600K (laut Produktseite bepreist mit 280,44 Euro) traf nach 12 Tagen direkt aus den USA ein. Nur bei der Rechnung kamen die Redakteure ins Grübeln; die trug keine Angaben zu Empfänger und Versender und belief sich auf 321,52 US-Dollar, Mehrwertsteuer war nicht ausgewiesen. Die Differenz zum ursprünglichen Preis ergebe sich aus „Importgebühren“, ließ der Support c’t wissen – aber die hätten ja eigentlich im Einkaufswagen bereits berechnet werden sollen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechnungschaos auf Amazon, oder: Warum eine Amazon-Tochter keine Mehrwertsteuer ausweist

Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Amazon

Was plentymarkets für 2019 plant

22. März 2019 von Peter Höschl

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Letzte Woche trafen 1.500 Online-Händler in Kassel zum alljährlichen Online-Händler-Kongress von plentymarkets zusammen. Über 30 Fachvorträge von bekannten Speakern wie Christian Otto Kelm, Michael Atug, Kai Hudetz oder ebays Mann für Loyalty und Logistik Steven Marks trafen auf reges Interesse. Wie immer nutzte aber auch plentymarkets-Gründer Jan Griesel das selbst geschaffene Forum, um sich in seiner Keynote an seine Händler-Community zu wenden – und ein paar Neuigkeiten aus der Entwicklungsabteilung zu verkünden.

Ganz oben auf der Liste stand natürlich die Umwandlung von plentymarkets in eine AG. Darüber hat Mark Steier aber kürzlich in Form eines Clickbaiting-Lehrstücks umfassend berichtet, deshalb schnell weiter zu Griesels nächsten Neuigkeiten, die plentymarkets-Nutzer mehr interessieren dürfte: Im letzten Jahr hat der ERP-Anbieter nämlich sein Serviceportfolio erheblich erweitert. Unter anderem wurde eine Key-Account-Abteilung gegründet, die plentymarkets PLUS Kunden erfolgreich als persönliche Ansprechpartner betreut. „Die Ergebnisse der Kundenumfrage von Ende 2018 bestätigen uns darin, weiter auf dem richtigen Weg zu sein“, so Griesel. „Mit der letzten Kundenzufriedenheitsumfrage konnte ein Anstieg von 24% in der Gesamtzufriedenheit erzielt werden.“

Auch an der Software selbst schraubt plenty weiterhin kräftig. Als Beispiel dafür nannte Griesel das neue plentyDevTool, das die Plugin-Entwicklung vereinfachen und beschleunigen soll sowie der im letzten Jahr deutlich erweiterte ShopBuilder, mit dem sich Webshops im Drag&Drop-System bauen lassen. Für die Zukunft plant das Unternehmen die Einführung von Einrichtungsassistenten in fast allen Bereichen der Systemeinrichtung, um vor allem neuen Anwendern den Start in das „Ökosystem plentymarkets“ zu erleichtern.  [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was plentymarkets für 2019 plant

Kategorie: Backoffice & Logistik, Veranstaltungen Stichworte: plentymarkets

Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

4. Dezember 2018 von Peter Höschl

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Das Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft

Werbebild zentecSie bringen erstmals mit Ware befüllte b2c-Verpackungen in Umlauf?
Dann müssen Sie jetzt handeln.

  1. Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren
  2. Sie müssen Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren
  3. Sie müssen Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle abgeben

Jetzt hier informieren www.verpackungslizenzen.de

Für Onlinehändler ändert sich ab dem 01.01.2019 einiges. Wir zeigen Ihnen wie Sie jetzt noch schnell und einfach Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wenn am 01.01.2019 das Verpackungsgesetz in Kraft tritt, müssen alle, die dem Gesetz nach als Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial gelten, bei der Zentralen Stelle registriert sein. Andernfalls dürfen die Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Onlinehändler müssen wissen, welche Verpackungen Sie selber lizenzieren müssen, welche bereits von Lieferanten lizenziert wurden und welche Mengenmeldungen sie an die Zentrale Stelle abgeben müssen.

In Deutschland gilt: Wer Verpackungsmaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, das typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, ist für die Entsorgung verantwortlich. Damit Unternehmen die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien nicht selber beim Endverbraucher abholen müssen, gibt es Duale Systeme wie z.B. Zentek. Zentek organisiert die Entsorgung beim Endverbraucher über die Wertstoff- und Papiertonnen sowie die Altglascontainer.

Bis zum 31.12.2018 gilt in Deutschland die Verpackungsverordnung. Unter der Verpackungsverordnung reicht es aus „Entsorgungslizenzen“ zu kaufen. Da im Rahmen der Verpackungsverordnung nicht überprüft werden kann wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligte und wer nicht, gibt es viele Unternehmen die keine Lizenzen kaufen. Durch die Etablierung  der Zentralen Stelle, die ab Januar überwacht, wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligt, müssen alle, die bis jetzt noch nicht tätig geworden sind, schnell handeln.

Was ist die Zentrale Stelle?

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemäß § 24 VerpackG ab dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben agiert. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle liegt beim Umweltbundesamt.

Jeder Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, muss sich bei der Zentralen Stelle registrieren. Registriert werden müssen dabei Firmen und Eigenmarken. Wer also eine oder mehrere Firmen/Eigenmarken führt, muss alle bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann kostenlos auf der Seite www.lucid.verpackungsregister.org vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese ist dem Dualen System bei dem die Verpackungen lizenziert wurden mitzuteilen. Wer sich noch keinem Dualen System angeschlossen hat, wird bei der Lizenzierung nach der Registrierungsnummer gefragt. Die Registrierung ist deswegen so wichtig weil die Zentrale Stelle jeden der sich registriert hat in ein öffentliches Register aufnimmt. Wer nicht registriert ist, darf seine Produkte nicht zum Kauf anbieten. Jeder, ob Konkurrent, Konsument oder Abmahnanwalt kann ganz einfach feststellen wer sich nicht registriert hat.

Nicht vorgenommene Registrierungen können mit Geldbußen bis 100.000 € pro Fall geahndet werden. Pro Fall bedeutet, dass wenn Sie z.B. mehrere Firmen oder Eigenmarken führen und für keine die Registrierung vorgenommen haben, sich die Summe entsprechend erhöht.

Was muss ich lizenzieren?

Für die Lizenzierung verantwortlich ist der Hersteller. Das Verpackungsgesetz definiert den Hersteller als denjenigen Vertreiber der „Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“. Damit ist aber nicht zwangsläufig der Produzent des Verpackungsmaterials gemeint sondern derjenige, der „erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Logistik, Verpackungsverordnung

Versandlogistik wird teurer – bei allen großen Anbietern

8. November 2018 von Online Redaktion

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Während sich der HDE über eine positive Prognose für den Weihnachtsumsatz im Handel freut, müssen sich Online-Händler vor allem auf eins einstellen: Unterm Strich wird dieses Jahr etwas weniger übrig bleiben – denn alle großen Logistik-Dienstleister erhöhen zum Fest oder spätestens zum Jahreswechsel ihre Preise. Und ob den Kunden zur Weihnachtszeit Versandkostenerhöhungen zuzumuten sind, ist fraglich.

Schon als im letzten Jahr das Schreckgespenst des Paketkollaps durch die Medien geisterte, ließen Vertreter von Hermes, DPD und GLS verlauten, dass die aktuellen Paketpreise angesichts der Paketflut, steigender Löhne für Fahrer und anstehende Investionen in die Logistik-Flotten nicht mehr zu halten sind. Inzwischen haben alle Logistiker ihre Ankündigungen wahr gemacht, teils ganz offen, teils getarnt als Teil eines Investionsprogramms.

Den Anfang machte die DHL – eine zu erwartende Konsequenz aus den miesen Geschäftszahlen, die die Paketsparte der Deutschen Post dieses Jahr bisher vorlegte. Ab 1. Januar 2019 steigen bei dem führenden deutschen Logistiker die Paketpreise für Geschäftskunden; diese Preiserhöhungen sollen sich auch auf die individuell verhandelten Verträge mit Großkunden wie Amazon und Zalando niederschlagen. Solche „kundenindividuellen Absprachen“ werden auch schon im Weihnachtsgeschäft angepasst, gab DHL-CEO Achim Dünnwald bekannt. Einen pauschalen Zuschlag für Sendungen in der vorweihnachtlichen Starkverkehrzeit soll es aber nicht geben – obwohl allein die DHL mit Rekordmengen von über 11 Millionen Pakete pro Tag in der Weihnachtszeit rechnet.

Peak-Zuschlag von DPD und Hermes, Haustürzuschlag von GLS

So einen „Peak-Zuschlag“ verlangt wiederum die DPD, stellte DPD-COO Thomas Ohnhaus kürzlich klar. Der Versender stelle bis zu 4.000 zusätzliche Arbeitskräfte nur fürs Weihnachtsgeschäft in Dienst.

„Eine wachsende Herausforderung sind dabei nicht nur die steigenden Mengen, sondern auch die immer stärkere Fluktuation im Wochenverlauf: Von Montag bis Freitag schwanken die Mengen um bis zu 30 Prozent, das erfordert eine noch komplexere Planung. Die Kosten steigen zu Weihnachten überproportional.“

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Versandlogistik wird teurer – bei allen großen Anbietern

Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Logistik, Versandkosten

Studie: 3 von 4 Paketen werden beim ersten Versuch zugestellt

25. Oktober 2018 von Online Redaktion

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Der Paketdienst-Vergleicher Packlink hat im Rahmen einer internationalen Studie über 400 Händler in in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien zu ihrem Geschäft befragt. Im Teil 1 unseres Studien-Berichts ging es um die wichtigsten Verkaufskanäle, die umsatzstärksten Verkaufszeiten und die Internationalisierung. Teil 2 dreht sich um Zustellung und Rücksendung.

Ein Blick auf das erste Chart unserer Auswertung zeigt, warum fast alle Paketdienstleister in diesem Jahr an der Preisschraube gedreht haben: Jedes vierte Paket wird der Händlerbefragung von packlink zufolge nicht beim ersten Versuch zugestellt und muss erneut an die Haustür des Kunden geliefert werden. Deutschland liegt mit einer Zustellrate von 78 Prozent beim ersten Versuch leicht über dem europäischen Durchschnitt. Besser klappt es nur in Frankreich: Dort treffen die Paketboten in vier von fünf Fällen beim ersten Versuch den Empfänger des Pakets an. Schlusslicht in Sachen prompte Zustellung ist Italien: hier werden nur 70 Prozent der Pakete im ersten Versuch zugestellt.

Hauptproblem: der abwesende Kunde

Auch das zweite Chart bestätigt die Sorgen der Paketdienstleister: Denn allen Bemühungen um immer genauere Lieferfenster, Echtzeit-Paket-Tracking und Wahl des Lieferorts zum Trotz scheitert die Zustellung eines Online-Bestellung immer noch vor allem daran, dass der Empfänger des Pakets schlichtweg nicht zuhause ist.

Webinar internationaler VersandVersanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

Amazon lebt es vor: Ein großer Hebel für mehr Umsatz, liegt seit eher bei der Internationalisierung. Umso trauriger, dass nach wie vor viele deutsche Online-Shops, vor dem Sprung ins Ausland zurückschrecken. Liegt es am fehlenden Know How hinsichtlich Zoll und Versand?

Unser kostenloses Webinar wird am 08. November aufzeigen, wie Händler die richtigen Versanddienstleister auswählen und was bei den Zollthemen zu beachten ist. Selbstverständlich gibt es auch ein paar wertvolle Tipps & Tricks aus der Praxis an die Hand.

Infos und kostenlose Anmeldung zum Webinar

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Studie: 3 von 4 Paketen werden beim ersten Versuch zugestellt

Kategorie: Backoffice & Logistik, Internationalisierung, Studien & Märkte Stichworte: Internationalisierung, Logistik, Studien

Experten-Webinar: Versanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

23. Oktober 2018 von Peter Höschl

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Logo PacklinkPacklink PRO:
Die Nr.1 Versandlösung für Händler

Packlink PRO ist Ihre kostenfreie Versandplattform mit Schnittstellen zu Amazon, eBay, 1&1, STRATO uvm. Versenden Sie Pakete und Paletten weltweit mit DPD, DHL Express, TNT, UPS, GLS und vielen weiteren und profitieren Sie als gewerblicher Versender von attraktiven Mengenrabatten und bis zu 70% günstigeren Tarifen!

Jetzt kostenfrei registrieren: https://pro.packlink.de/cmslp/shopanbieter

Amazon möchte seine Marketplace-Händler ja ständig weiterentwickeln. Die Gleichung ist dabei ganz einfach: Mehr Umsatz für die Händler = mehr Provision für Amazon. Ist ja auch legitim. Ein großer Hebel dafür ist seit eh und je die Internationalisierung. Amazon hat also schon längst erkannt, dass im Ausland der größte Hebel liegt. Umso trauriger, dass nach wie vor viele deutsche Online-Shops, vor dem Sprung ins Ausland zurückschrecken. Liegt es am fehlenden Know How hinsichtlich Zoll und Versand? Dann ist unser kostenloses Webinar am 8. November genau richtig.

Die Eroberung neuer Märkte ist eine aufregende Zeit für jedes Unternehmen. Ein zentraler Bestandteil der Expansionsstrategie ist der Cross-Border-Versand. Doch besonders beim internationalen Versand außerhalb der EU gilt es eine Reihe von Hürden zu überwinden. Von der richtigen Verpackung zur Wahl des Versandpartners bis hin zur Zollabwicklung.

Unser kostenloses Webinar wird am Donnerstag, den 08. Novenber aufzeigen, wie Händler die richtigen Versanddienstleister auswählen und was bei den Zollthemen zu beachten ist. Selbstverständlich gibt es auch ein paar wertvolle Tipps & Tricks aus der Praxis an die Hand. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Experten-Webinar: Versanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

Kategorie: Backoffice & Logistik, Internationalisierung, Sponsored Posts, Weiterbildung Stichworte: 15 minutes, Internationalisierung, Versand, Weiterbildung

Studie: Jeder 4. deutsche Händler verkauft nicht über Marktplätze

19. Oktober 2018 von Online Redaktion

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Der Paketdienst-Vergleicher Packlink hat im Rahmen einer internationalen Studie über 400 Händler in den vier Ländern Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien zu ihrem Geschäft befragt. Im Fokus: die wichtigsten Verkaufskanäle, die umsatzstärksten Verkaufszeiten, die Internationalisierung und natürlich die Logistik.

Besonders überrascht in der Packlink-Studie eine Zahl zum Thema Verkaufskanäle. Denn laut der Befragung verkaufen über 25 Prozent der Händler aus Deutschland nicht auf Marktplätzen. Jeder dritteHändler ist sogar nicht im Netz aktiv. Dafür betreiben fast zwei Drittel der befragten Händler auch einen stationären Handel. Doch die Bedeutung des stationären Kanals schwindet, wie die Studie zeigt: 66 Prozent der Händler erwirtschaften weniger als 69 Prozent ihres Gesamtumsatzes über den stationären Laden. Und: Kaum ein Stationär-Händler kommt noch ohne Online-Präsenz aus: Der Umfrage zufolge verkaufen knapp 5 Prozent der befragten deutschen Händler ausschließlich über den Offline-Kanal.

Internationalisierung? Am liebsten in die Nachbarländer

Noch interessanter ist ein Blick auf die Frage nach den wichtigsten internationalen Versandzielen: Hier zeigt sich, dass trotz Google Translate und vielen günstigen Übersetzer-Büros die meisten Online-Händler vor allem in die ausländischen Regionen vorstoßen, in denen die Sprachbarriere niedrig ist. So verkauft fast jeder zweite deutsche Händler nach Österreich, jeder fünfte exportiert auch in die Schweiz. Ebenfalls wichtige Absatzmärkte sind Italien und die Benelux-Staaten, in die jeder zehnte deutsche Händler exportiert.

Webinar internationaler VersandVersanddienstleister, Zoll, Tipps & Tricks – wie Sie Ihren internationalen Versand ganz leicht online abwickeln

Amazon lebt es vor: Ein großer Hebel für mehr Umsatz, liegt seit eher bei der Internationalisierung. Umso trauriger, dass nach wie vor viele deutsche Online-Shops, vor dem Sprung ins Ausland zurückschrecken. Liegt es am fehlenden Know How hinsichtlich Zoll und Versand?

Unser kostenloses Webinar wird am 08. November aufzeigen, wie Händler die richtigen Versanddienstleister auswählen und was bei den Zollthemen zu beachten ist. Selbstverständlich gibt es auch ein paar wertvolle Tipps & Tricks aus der Praxis an die Hand.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Internationalisierung, Studien & Märkte Stichworte: Internationalisierung, Logistik, Studien

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