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Aktuelle Seite: Startseite / Backoffice & Logistik / Rechnungschaos auf Amazon, oder: Warum eine Amazon-Tochter keine Mehrwertsteuer ausweist
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Rechnungschaos auf Amazon, oder: Warum eine Amazon-Tochter keine Mehrwertsteuer ausweist

9. April 2019 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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Die Redaktion des Computermagazins c’t hat kürzlich versucht, einen Intel-Prozessor für einen Test bei Amazon zu bestellen. Der Computerkern kam wie geplant an – aber das Chaos um die Rechnung für die bestellte Ware war der Redaktion einen angemessen-süffisanten Bericht wert. Zu Recht – schließlich kann man kaum zu glauben, wie schwierig es ist, von Amazon persönlich eine anständige Rechnung zu bekommen.

Die Krux an dem Testkauf von c’t: Die Redaktion bestellte bei Amazons hauseigenem Import-Arm, dem „Amazon Global Store US“ mit Sitz in Seattle. Die Tochtergesellschaft verkauft seit kurzem den europäischen Amazon-Marktplätzen ausgewählte Produkte aus den USA zum Festpreis, in deren Kalkulation laut Angebotsbeschreibung Steuern und Abgaben sowie Versand- und Abfertigungsgebühren enthalten sind. „Alle möglichen Importgebühren und Steuern werden im Einkaufswagen berechnet“, heißt es auf der Anbieterseite.

Das klappte für c’t auf den ersten Blick auch ganz gut, der bestellte Intel Core i5-9600K (laut Produktseite bepreist mit 280,44 Euro) traf nach 12 Tagen direkt aus den USA ein. Nur bei der Rechnung kamen die Redakteure ins Grübeln; die trug keine Angaben zu Empfänger und Versender und belief sich auf 321,52 US-Dollar, Mehrwertsteuer war nicht ausgewiesen. Die Differenz zum ursprünglichen Preis ergebe sich aus „Importgebühren“, ließ der Support c’t wissen – aber die hätten ja eigentlich im Einkaufswagen bereits berechnet werden sollen.

Eine später angeforderte Import Zoll-Rechnung mit rätselhaften Posten in britischen Pfund halfen auch nicht weiter. Auch der eingeschaltete Amazon-Pressesprecher sah sich außer Stande zu erklären, warum beim Amazon-Importeur keine „weder fiskalisch noch rechnerisch korrekte“ Rechnung zu bekommen ist.

Das alles ist im c’t-Bericht recht amüsant zu lesen – Kudos an die Kollegen – aber vor allem Amazon-Händlern dürfte der Vorgang sauer aufstoßen. Schließlich fordert Amazon selbst in seinen Richtlinien, dass Händler ihren Kunden auf Wunsch eine Rechnung vorlegen müssen, die vor einem deutschen Finanzamt besteht; und die Facebook-Händlergruppen sind voll von Beiträgen wütender Händler, die über Drittland-Konkurrenten schimpfen, die in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Dass es nun auch eine Amazon-Tochter selbst nicht so genau nimmt mit der Rechnungspflicht, wird für weiteren Unmut auf der Plattform sorgen. Zu Recht.

Bild: VectorHot @ bigstockphoto

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: Amazon

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