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RECYCLING-GESETZE TREFFEN JEDEN ONLINE-HÄNDLER!
Online-Händler unterliegen weltweiten Recycling-Pflichten. Bei Nichterfüllung drohen erhebliche Strafen. Unser Leitfaden liefert Verantwortlichen das Know-how für einen rechtssicheren Umgang mit Verpackungen, Batterien, Elektrowaren und mehr.
Wenn es um Compliance im E-Commerce geht, übersehen viele Onlinehändler einen wesentlichen Aspekt, der sie sowohl national wie international betrifft: ihre Pflicht zur Registrierung von vertriebenen Elektrowaren, Batterien und Verpackungen sowie die Rücknahme, Abholung und Entsorgung ausgedienter Produkte.
So wissen beispielsweise nur 22 % der Entscheider aus dem deutschen Onlinehandel über ihre Pflichten im Ausland Bescheid. Dies ergab eine Umfrage mit 194 E-Commerce-Unternehmen im Auftrag von Deutsche Recycling. Grundsätzlich verpflichtet ist jedoch jeder Händler im E-Commerce! Rechtliche Grundlagen für diese Verpflichtungen sind in Deutschland vor allem das Elektrogesetz (ElektroG), das Verpackungsgesetz und das Batteriegesetz.
Je mehr Länder beliefert werden, umso komplexer und anspruchsvoller wird das Gewährleisten von Compliance im E-Commerce. Schließlich gibt es weltweit mehr als 300 Verordnungen mit hoher Relevanz für den E-Commerce: Gesetze, die bei Missachtung – und sei es nur aus Unkenntnis – schwerwiegende Konsequenzen vorsehen. In Deutschland etwa müssen Onlinehändler mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro je Verstoß rechnen.
Auch Abmahnungen gemäß Elektrogesetz beziehungsweise Verpackungs- oder Batteriegesetz sind nicht unüblich. Wer ins Ausland versendet und seinen für das Zielland geltenden Pflichten nicht nachkommt, wird gegebenenfalls noch härter bestraft: Berufs- und Vertriebsverbote sowie deutlich höhere Bußgelder als in Deutschland sind möglich.
Grenzüberschreitender Onlinehandel: Gesetze mit weltweiter Gültigkeit
Auf der ganzen Welt gelten Umwelt-Richtlinien und Verordnungen, die Hersteller und (Online-)Händler in die Verantwortung nehmen, was die von ihnen produzierten beziehungsweise vertriebenen Produkte angeht. Demnach tragen Hersteller und Händler die volle abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte. Dies gilt insbesondere für Elektrowaren, Batterien und Verpackungen: Wer diese in Verkehr bringt, muss sich unter anderem auch um Registrierung, Rücknahme und Entsorgung kümmern.
Wichtig für den Onlinehandel: Die Gesetze und die daraus folgenden Pflichten gelten nicht nur für die Produzenten der jeweiligen Produkte, sondern auch für die Händler, die sie vertreiben. Es sind dabei nicht nur diejenigen Regularien relevant, die im Land der eigenen Niederlassung gelten. Vielmehr müssen Onlinehändler alle Gesetze sämtlicher Länder einhalten, in die sie liefern. Wer weltweit liefert, ist daher automatisch zur Einhaltung von mehr als 300 verschiedenen Verordnungen verpflichtet.
Ob Elektrowaren, Batterien oder Verpackungen: Wer sie in Verkehr bringt, unterliegt weltweit Pflichten, die sich häufig regional unterscheiden und bei deren Nichterfüllung erhebliche Sanktionen und Abmahnungen drohen. Wichtig zur Sicherstellung von Compliance im E-Commerce: Rechtliche Grundlagen müssen Onlinehändlern stets in aktueller Form bekannt sein und daraus resultierende Pflichten entsprechend umgesetzt werden.
Altgeräteentsorgung: Onlinehandel in der Pflicht
Die Altgeräteentsorgung im Onlinehandel ist einer der potenziell kostspieligsten Aspekte zur Sicherstellung von Compliance im E-Commerce. Sobald Händler Elektrowaren in Verkehr bringen, sind sie dazu verpflichtet, sich an der Altgeräteentsorgung zu beteiligen – auch im E-Commerce. Rechtliche Grundlage dafür ist auf Europaebene die WEEE-Richtlinie, die den Vertrieb, die Rücknahme und die sachgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Sie sieht vor, dass Hersteller „zumindest die Abholung von der Rücknahmestelle sowie die Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikaltgeräten finanzieren“.
Wie diese Vorgaben im Detail umgesetzt werden, hängt vom jeweils landesspezifischen Gesetz ab, das die WEEE-Richtlinie in nationales Recht überträgt. Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG) beispielsweise nimmt bei der Altgeräteentsorgung (Online-)Handel und Hersteller noch stärker in die Pflicht: Wer in Deutschland mit Elektro- oder Elektronikgeräten handelt beziehungsweise diese in Deutschland in Verkehr bringt, wird früher oder später verpflichtend dazu aufgefordert, einen Container mit Elektroschrott bei einer kommunalen Sammelstelle abzuholen und dessen Inhalt fachgerecht zu entsorgen. Darüber hinaus muss für den abgeholten Container ein „neuer“, leerer Container aufgestellt werden.
Elektrogeräte: Weitere Pflichten für Onlinehändler
Neben der Altgeräteentsorgung im Onlinehandel gelten für Onlinehändler, die Elektrowaren anbieten, noch viele weitere Pflichten – die meisten davon auch im Ausland. Zu diesen Pflichten gehören etwa …
- … beim Auslandsversand die Benennung eines Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland.
- … die Feststellung, ob es sich bei einem Produkt um ein registrierungspflichtiges Gerät handelt.
- … die korrekte Bestimmung der Geräteart des Produkts nach Kategorisierung im jeweiligen Zielland.
- … die Registrierung aller vertriebenen Elektrowaren bei der im jeweiligen Zielland zuständigen Registrierungsbehörde.
- … die Überprüfung, ob der jeweilige Lieferant beziehungsweise Hersteller sowie die entsprechende Marke und Geräteart im Zielland bereits registriert sind.
- … das Schaffen geeigneter Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte bei mindestens 400 m² Versand- und Lagerfläche pro Standort, die auf Elektrogeräte entfallen.
- … das Hinterlegen einer insolvenzsicheren Garantie.
- … die Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung der vertriebenen Produkte gemäß der im Zielland gültigen Gesetze.
- … verschiedene administrative Aufgaben wie regelmäßige Mengenmeldungen über die in Verkehr gebrachten, zurückgenommenen und entsorgten Elektrogeräte.
Verpackungsgesetz im Onlinehandel: Darauf kommt es an
Von größter Wichtigkeit für jeden Händler des E-Commerce sind rechtliche Grundlagen rund um den Vertrieb von Verpackungen. Schließlich sind Verkauf und Versand ohne Verpackung für die meisten Produkte kaum umsetzbar – insbesondere im Onlinehandel. Gesetze wurden daher auf der ganzen Welt erlassen, um die Menge anfallenden Verpackungsmülls möglichst gering zu halten. Darunter auch die europäische Richtlinie über Verpackungen 94/62/EGund das deutsche Verpackungsgesetz. Für Onlinehändler ist daher wichtig, zu wissen: Jedes Unternehmen, das Produkte vertreibt, ist dazu verpflichtet, für die anschließende vorschriftsmäßige Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
Bis Januar 2019 wurden diese Pflichten über die heute außer Kraft getretene Verpackungsverordnung geregelt. Da das Verpackungsgesetz diese ablöste, fällt häufig der synonym gemeinte Begriff Verpackungsverordnung. Onlineshop-Betreiber beziehungsweise Onlinehändler müssen sich jedoch lediglich mit dem heute gültigen Verpackungsgesetz auseinandersetzen. Es sei denn, es geht um den Versand innerhalb oder nach Österreich – dann steigt die Relevanz des Begriffs für Onlinehändler und Betreiber eines Onlineshop. Verpackungsverordnung ist nämlich der Name des in Österreich gültigen Gesetzes
Batterien und Akkus: Verpflichtungen im Überblick
Ähnlich wie bei den Elektrowaren gelten für Onlinehändler, die Batterien und Akkus anbieten, einige Pflichten, deren Nichterfüllung Bußgelder und Abmahnungen zur Folge haben kann. Je nach Land gelten teils unterschiedliche Pflichten. In Deutschland fällt darunter unter anderem …
- … die unentgeltliche Rücknahme gebrauchter Batterien von Endnutzern, vorausgesetzt, die Altbatterien sind artgleich mit denjenigen im Sortiment. Die Verpflichtung gilt nur für Mengen, die üblicherweise bei einem Endkunden anfallen. Dafür anfallende Versandkosten müssen nicht übernommen werden.
- … die Einhaltung der Pfandpflicht bei der Abgabe und Rücknahme von Fahrzeugbatterien.
- … die Übergabe gesammelter Altbatterien an ein geeignetes Rücknahmesystem.
- … das Informieren der Endkunden über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Altbatterien sowie über dessen Verpflichtung zur Rückgabe.
- … das Aufklären der Endkunden über die Bedeutung diverser auf den Batterien und Verpackungen abgedruckten Symbolen und Bezeichnungen.
- … das Sicherstellen der korrekten Kennzeichnung der vertriebenen Batterien.
- … die Abgabe von Mengenmeldungen bezüglich der in Verkehr gebrachten Batterien.
- … das Einhalten von Verkehrsverboten, die für bestimmten Arten von Batterien gelten.
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