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Blog für den Onlinehandel

das Zentralorgan der deutschen Onlinehändler-Szene

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Peter Höschl

Peter Höschl

Für die Zukunft des Handels: Heldinnen des Wandels gesucht

4. Januar 2019 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Das Förderprogramm „Unternehmerinnen der Zukunft“ von Global Digital Women (GDW), dem Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU), BRIGITTE Academy und Amazon geht in die dritte Runde. „Unternehmerinnen der Zukunft“ hilft Unternehmerinnen, ihr Geschäft fit für das Digitalzeitalter zu machen. Experten-Coaches und Kooperationspartner begleiten und unterstützen die 20 Teilnehmerinnen ein halbes Jahr dabei, die Markenbekanntheit ihrer Unternehmen zu erhöhen, Prozesse zu optimieren – und ihre Kunden durch digitalen Handel zu erreichen. So können Unternehmerinnen etwa einen lokalen Laden mit E-Commerce-Angeboten erweitern, über digitale Infrastrukturen neue Kunden auf der ganzen Welt erreichen oder die eigene Marke auch online etablieren.

Tjien Onaran, Gründerin von Global Digital Women und Mit-Initiatorin sagt: „‚Unternehmerinnen der Zukunft‘ soll neue Vorbilder schaffen: Frauen, die ihre Unternehmen in Kraftwerke für digitalen Handel,Export und Markenaufbau transformieren – und damit viele andere Unternehmerinnen inspirieren.“

Das zeigen auch die Gewinnerinnen aus dem letzten Jahr: Ines Spanier, Inhaberin von farmtex, einem Traditionsunternehmen für Agrarprodukte aus Petersberg in Sachsen-Anhalt, hat mit dem Online-Handel ein zweites Standbein zum klassischen Außendienst aufgebaut, so ihren monatlichen E-Commerce-Umsatz verdoppelt und drei neue Jobs geschaffen: „Ich habe gemerkt, dass dieser Erfolg standortunabhängig und auch in ländlichen Regionen möglich ist.“ Katrin ten Eikelder konnte die Bekanntheit ihrer Marke The Knots für handgemachte Teppiche erhöhen und ihr Auftragsvolumen verdreifachen. Und auch Claudia Wendt, Inhaberin von Heizungsdrache, einem Fachhandel für Heizungszubehör, und Julia Ritter, Geschäftsführerin des Interieur-Geschäfts desiary.de haben die Chancen des digitalen Handels genutzt und ihr Netzwerk ausgebaut.

Ich, stolz, mit meinem beiden Sieger-Mentees 2018 und Neu-Coaches 2019, Julia Ritter von desiary.de und Ines Spanier von farmtex

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Für die Zukunft des Handels: Heldinnen des Wandels gesucht

Kategorie: Unternehmer der Zukunft Stichworte: UdZ

Party im „The Squaire“: 2. Net&Work steigt am 16. Februar in Frankfurt

4. Januar 2019 von Peter Höschl

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Logo HändlerbundProfessionalisieren Sie Ihr Online-Geschäft – mit dem Händlerbund!
Der Händlerbund ist das 360°-Netzwerk für den E-Commerce und unterstützt Online-Händler bei der Professionalisierung ihres Geschäfts. Profitieren Sie von unseren Angeboten – von der rechtlichen Absicherung und Beratung von Online- und Plattformshops über Events und Weiterbildungsmöglichkeiten bis hin zu aktuellen Studien und News.

Jetzt informieren: https://www.haendlerbund.de/de/shopanbieter

Anfang 2018 hat sich E-Commerce-Rockstar Michael Atug mit dem Händlerbund zusammengetan, um die E-Commerce-Messe „Net&Work“ auf die Beine zu stellen. Das Event legte mit 1.300 Besuchern und 78 Ausstellern einen guten Start hin. Deshalb laden die Veranstalter jetzt zu Runde 2 – am 16. Februar 2019. shopanbieter.de-Leser erhalten einen attraktiven Rabatt.

Im Frankfurter „The Squaire“, Deutschlands höchstem Bürogebäude, trifft sich am 16. Februar die E-Commerce-Branche zur 2. Net&Work. Aussteller zeigen in ihr Angebot in den 4 Themenwelten „Marktplätze & Payment“, „Logistik & Internationalisierung“, „Shopsysteme & Tools“ sowie „Online-Marketing“. Innerhalb der Themenwelten können die Besucher an interessanten Workshops zum jeweiligen Gebiet teilnehmen – oder schnell die Aussteller lokalisieren, die sie wirklich interessieren. Mit ratenkauf by easyCredit, 4Sellers, Rakuten, Shopware und tricoma konnten wieder einige namhafte Aussteller gewonnen werden – das ist jedoch nur eine kleine Auswahl. Insgesamt werden mehrere Dutzend wichtige Branchenvertreter auf der Net&Work erwartet.

Auf der Hauptbühne haben die Organisatoren ein spannendes Speaker-Line-Up zusammengestellt. Neben Mitorganisator Michael Atug sind bekannte Redner wie Bernhard Rauscher, Christian Otto Kelm, Marcus Diekmann sowie Klaus Pieper mit dabei, die spannende Trends und hilfreiche Tipps für die Branche vorstellen. Die Themen reichen dabei von den Neuerungen bei ebay bis hin zu Voice Commerce. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Party im „The Squaire“: 2. Net&Work steigt am 16. Februar in Frankfurt

Kategorie: Sponsored Posts, Veranstaltungen Stichworte: Veranstaltungen

Presseschau KW 49: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen von Floerke, österreichischer Handelsverband klagt gegen Amazon, Alibaba baut Logistik-Hub in Belgien

10. Dezember 2018 von Peter Höschl

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In der KW 49 ist Weihnachten nur noch gute zwei Wochen entfernt und die Nachrichtenlage wird dünner – was einen Aufreger wie den Fall von Floerke nur noch stärker in den Fokus rücken lässt. Gegen das ehemalige DHDL-Vorzeige-Startup ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft – wegen Verdachts auf Betrug. Amazon schlägt sich in Deutschland seit Ende November mit einer Untersuchung des Bundeskartellamts herum, jetzt droht auch in Österreich Ärger: Die dortige Wettbewerbsbehörde prüft Vorwürfe des österreichischen Handelsverbands zum Datenaustausch innerhalb Amazons. Davon lässt sich der E-Commerce-Riese wenig beeindrucken; er feiert lieber mit 10.000 chinesischen Händlern in Ningbo den internationalen Handel.

 

Die Themen der Woche

Nachdem das Bundeskartellamt Ende November ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet hat, rückt jetzt auch Österreich dem Online-Riesen auf die Pelle: Der Handelsverband in Österreichhat eine Beschwerde gegen den Onlineriesen eingebracht, nun prüft die Wettbewerbsbehörde die Vorwürfe. Im Visier ist unter anderem der Datenaustausch innerhalb Amazons. -> Der Standard

Das von Floerke-Drama geht in die nächste Runde:Weil Kunden seit Wochen auf Alkoholika warten, die sie bei dem Startup bestellt und bezahlt haben, haben sie nun Anzeige wegen Betrugs erstattet. Der Staatsanwalt Sebastian Buß bestätigte gegenüber NGIN Food, dass es bei einer der zwei Anzeigen einen Zusammenhang zum neuen Spirituosengeschäft des DHDL-Startups gebe.

Amazon hat seinen Standort in Bad Hersfeld modernisiert und dafür in diesem Jahr rund sieben Millionen Euro investiert. Insbesondere wurde dabei Geld in neue Fördertechnik gesteckt, die die Artikel in dem umgerechnet sechs Fußballfelder großen Lager von einem Ort zum anderen transportiert. ->Internetworld.de

99,9 Prozent positive Bewertungen bei eBay – so ein Wert beeindruckt den Käufer und erweckt den Eindruck eines absolut seriösen Anbieters. Doch geschickte Verkäufer können tricksen. Wie man sich ein perfektes Bewertungs-Profil anschummelt, weiß Heise.de. Schließlich kommt es nur darauf an, aus möglichst vielen negativen Bewertungen neutrale zu machen – denn die werden von ebay nicht mitgezählt.

Seit acht Jahren arbeitet die Kartenmacherei, ein Shop für individualisierbare Gruß- und Einladungskarten, profitabel. Künftig will Gründer Christoph Behn die Gewinne reinvestieren und baut zusammen mit seiner Frau und seinem Bruder einen Company Builder auf, wie Gründerszene berichtet.

Zum Jahreswechsel tritt das Verpackungsgesetz in Kraft. Aber wie berechnen Händler ihre individuelle Verpackungsmenge genau? Die Experten von Lizenzero geben Aufschluss. ->Onlinehaendler-News.de

Etailment hat Tipps für Google Shopping zusammengestellt, die Händlern helfen, auf der Suchmaschine präsenter aufzutreten. Auch die Unterschiede zwischen Google Shopping und Google Produktanzeigen werden noch einmal deutlich auseinanderklamüsert.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Exklusive plentymarkets-Auswertung aus 182 Mio. Bestellungen: Warenkörbe bleiben stabil

5. Dezember 2018 von Peter Höschl

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In letzter Zeit wird in der E-Commerce-Branche viel über das Logistik-Problem diskutiert. Die steigenden Preise der Versanddienstleister in Kombination mit immer ungeduldigeren Konsumenten, die immer weniger Produkte pro Bestellung ordern, könnten langfristig zum Kollaps führen, meinen Experten. Eine exklusive plentymarkets-Auswertung im Auftrag von shopanbieter.de zeigt aber: Zumindest die Sache mit den sinkenden Warenkörben gilt nicht für alle Händler.

Kürzlich machte der Logistik-Experte Oliver Lucas von ecom consulting in einem lesenswerten Blogbeitrag auf ein Problem aufmerksam, das Händler im Zuge der aktuellen Diskussion um steigende Logistik-Kosten aufmerken lassen sollte: Immer mehr Bestellungen enthielten immer weniger Positionen, warnt Lucas – und das treibt die Logistik-Kosten für Online-Händler in die Höhe. Der Grund liege im versandkostenfreien Versand, der Kunden dazu anstifte immer häufiger Einzelbestellungen aufzugeben – ohne dass dadurch ihr Jahresgesamtumsatz steigt.

Zu welchem Dilemma das führt, erklärt Lucas anhand einer einfachen Rechnung:

„Nehmen wir an, ein Unternehmen verschickt pro Monat eine Million Sendungen mit drei Artikeln pro Versand. Damit dreht das Unternehmen mit einer Million Transaktionen drei Millionen Stück. Bei einer Retourenquote von 50 Prozent kommen 500.000 Pakete mit 1,5 Millionen Artikeln wieder zurück. Jetzt verändert sich der Markt dahingehend, dass der Händler nicht mehr eine Million Sendungen mit drei Artikeln pro Paket verschickt, sondern 1,5 Millionen Pakete mit zwei Artikeln. Der Umsatz bleibt in diesem Beispiel gleich, doch die Zahl der Aufträge steigt um 50 Prozent. Weil in der Logistik der Aufwand durch Transaktionen verursacht wird, bedeutet das mehr Bedarf an Packplätzen, höhere Arbeitskosten, 50 Prozent mehr Verpackung, 50 Prozent mehr Frachtkosten und auch 50 Prozent mehr Systemlast für die IT.“

Als Beweis für die Existenz des von ihm skizzierten Problems verweist Lucas auf die Geschäftszahlen von Zalando, in denen der durchschnittliche Warenkorbwert ausgewiesen wird:

III. Quartal 2014 64,40 €
III. Quartal 2015 63,00 €
III. Quartal 2016 63,00 €
III. Quartal 2017 62,00 €
III. Quartal 2018 57,50 €

 

Da zeigt die Kurve recht eindeutig nach unten, vor allem im letzten Quartal. Zusätzlich hat das IFH Köln Anfang des Jahres die durchschnittliche Warenkorbgröße von Amazon (also die Anzahl der Positionen pro Bestellung) über mehrere Jahre verglichen – und auch hier geht der Trend eindeutig zu immer weniger Produkten pro Paket, und damit im Umkehrschluss zu immer mehr Paketen und damit explodierenden Logistikkosten.

2004 1,76 Artikel pro Bestellung
2009 1,59 Artikel pro Bestellung
2013 1,43 Artikel pro Bestellung
2017 1,33 Artikel pro Bestellung

 

Hat Lucas also Recht? Erzieht der E-Commerce durch zu viel Kundenfreundlichkeit im Versand seine Kunden tatsächlich zu gedankenlosen Spontanbestellern und verschafft sich dadurch selbst einen Logistik-Kollaps?

Exklusiv-Auswertung: 189,12 Millionen Bestellungen von plentymarkets-Händlern unter der Lupe

Wir haben bei unserem Partner plentymarkets nachgefragt. Der Shopsystem-Anbieter hat daraufhin 189,12 Millionen Bestellungen, die bei plentymarkets-Händlern in knapp drei Jahren getätigt wurden, für uns ausgewertet und den durchschnittlichen Warenkorbwert sowie die durchschnittliche Anzahl der Positionen pro Bestellung ausgerechnet. Das Ergebnis ist überraschend:

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Exklusive plentymarkets-Auswertung aus 182 Mio. Bestellungen: Warenkörbe bleiben stabil

Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: Amazon, ebay, real, Studien

Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

4. Dezember 2018 von Peter Höschl

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Das Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft

Werbebild zentecSie bringen erstmals mit Ware befüllte b2c-Verpackungen in Umlauf?
Dann müssen Sie jetzt handeln.

  1. Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren
  2. Sie müssen Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren
  3. Sie müssen Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle abgeben

Jetzt hier informieren www.verpackungslizenzen.de

Für Onlinehändler ändert sich ab dem 01.01.2019 einiges. Wir zeigen Ihnen wie Sie jetzt noch schnell und einfach Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wenn am 01.01.2019 das Verpackungsgesetz in Kraft tritt, müssen alle, die dem Gesetz nach als Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial gelten, bei der Zentralen Stelle registriert sein. Andernfalls dürfen die Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Onlinehändler müssen wissen, welche Verpackungen Sie selber lizenzieren müssen, welche bereits von Lieferanten lizenziert wurden und welche Mengenmeldungen sie an die Zentrale Stelle abgeben müssen.

In Deutschland gilt: Wer Verpackungsmaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, das typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, ist für die Entsorgung verantwortlich. Damit Unternehmen die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien nicht selber beim Endverbraucher abholen müssen, gibt es Duale Systeme wie z.B. Zentek. Zentek organisiert die Entsorgung beim Endverbraucher über die Wertstoff- und Papiertonnen sowie die Altglascontainer.

Bis zum 31.12.2018 gilt in Deutschland die Verpackungsverordnung. Unter der Verpackungsverordnung reicht es aus „Entsorgungslizenzen“ zu kaufen. Da im Rahmen der Verpackungsverordnung nicht überprüft werden kann wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligte und wer nicht, gibt es viele Unternehmen die keine Lizenzen kaufen. Durch die Etablierung  der Zentralen Stelle, die ab Januar überwacht, wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligt, müssen alle, die bis jetzt noch nicht tätig geworden sind, schnell handeln.

Was ist die Zentrale Stelle?

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemäß § 24 VerpackG ab dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben agiert. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle liegt beim Umweltbundesamt.

Jeder Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, muss sich bei der Zentralen Stelle registrieren. Registriert werden müssen dabei Firmen und Eigenmarken. Wer also eine oder mehrere Firmen/Eigenmarken führt, muss alle bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann kostenlos auf der Seite www.lucid.verpackungsregister.org vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese ist dem Dualen System bei dem die Verpackungen lizenziert wurden mitzuteilen. Wer sich noch keinem Dualen System angeschlossen hat, wird bei der Lizenzierung nach der Registrierungsnummer gefragt. Die Registrierung ist deswegen so wichtig weil die Zentrale Stelle jeden der sich registriert hat in ein öffentliches Register aufnimmt. Wer nicht registriert ist, darf seine Produkte nicht zum Kauf anbieten. Jeder, ob Konkurrent, Konsument oder Abmahnanwalt kann ganz einfach feststellen wer sich nicht registriert hat.

Nicht vorgenommene Registrierungen können mit Geldbußen bis 100.000 € pro Fall geahndet werden. Pro Fall bedeutet, dass wenn Sie z.B. mehrere Firmen oder Eigenmarken führen und für keine die Registrierung vorgenommen haben, sich die Summe entsprechend erhöht.

Was muss ich lizenzieren?

Für die Lizenzierung verantwortlich ist der Hersteller. Das Verpackungsgesetz definiert den Hersteller als denjenigen Vertreiber der „Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“. Damit ist aber nicht zwangsläufig der Produzent des Verpackungsmaterials gemeint sondern derjenige, der „erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Logistik, Verpackungsverordnung

In Bed with Amazon: Was Apples Amazon-Deal für die Zukunft von Re-Sellern bedeutet

30. November 2018 von Peter Höschl

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Wer seit Anfang November auf Amazon.de nach „iphone“ sucht, bekommt viel mehr Produkte zu sehen als zuvor. Und es gibt einen neuen Verkäufer: Apple. Die wertvollste Marke der Welt hat einen Direktdeal mit Amazon abgeschlossen und verkauft jetzt seine Bestseller, darunter auch das neueste iPhone XS, direkt an den größten Online-Händler der Welt. Apple-Jünger freuen sich – aber viele Amazon-Seller schauen in die Röhre. Wie meistens, wenn sich eine große Marke nach jahrelangem Zieren doch mit Amazon ins Bett legt.

Schon vor dem 9. November dieses Jahres gab es Apple-Produkte auf Amazon – obwohl Apple bisher eine Kooperation mit dem Marktplatz ablehnte und seinen Handelspartnern ein Verkaufsverbot für den Marktplatz aufbrummte. Trotzdem fanden sich auf dem Portal Beats-Kopfhörer, wiederaufbereitete oder gebrauchte iPhones und iPads und jede Menge Zubehör. Sie fanden ihren Weg auf den eigentlich verbotenen Marktplatz genauso wie Birkenstock-Sandalen oder Deuter-Rucksäcke – über Dritthändler, die die Ablehnung der großen Hersteller gegen über dem weltgrößten Online-Marktplatz für ihr Geschäft nutzen.

Jetzt, nach dem Deal der beiden großen A‘s,  werden Apple-Produkte direkt von Amazon vertrieben – und das bedeutet, Dritthändler werden in Zukunft keine Apple-Produkte mehr auf dem Marktplatz verkaufen dürfen, wie aus einer E-Mail hervorgeht, die Apple-Verkäufer von Amazon erhalten haben:

„Als Teil der neuen Vereinbarung mit Apple arbeiten wir mit einer ausgewählten Gruppe an autorisierten Resellern daran, eine erweiterte Auswahl an Apple- und Beats-Produkten, darunter auch Neuheiten, auf Amazon anzubieten. Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie bisher Apple- oder Beats-Produkte auf Amazon verkauft haben. Ihre bisherigen Angebote dieser Produkte werden bald aus dem Amazon-Store entfernt.“

 

 

Der Apple-Amazon-Deal illustriere das Ende einer Ära, argumentiert Joe Kaziukenas, Gründer des Marktplatz-Analyse-Portals Marktplace Pulse in seinem aktuellen Blog-Artikel „Amazon’s Apple Moment“. Über eine Dekade lang umging Amazon die Markenhersteller mit seinem Marktplatz. Denn wenn sie nicht direkt an Amazon verkauften, landeten ihre Produkte früher oder später ja doch auf der Plattform, weil kleinere Händler sie dort listeten. Häufig verschleierten diese Händler ihr Engagement auf Amazon, um einer Vertriebsbeschränkung durch die Hersteller zu entgehen, zum Beispiel in dem sie pro forma stationäre Läden eröffneten.

Doch seit einiger Zeit kapieren die großen Markenhersteller, welche Bedeutung Amazon für ihre Kunden hat – und versuchen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die erste Strategie lautete: Vertriebseinschränkungen: Nur ausgewählten Händlern wurde der Vertrieb der Produkte auf Marktplätzen erlaubt. Viele Händler, deren Sortimente von einem Tag auf den anderen gelöscht werden, weil ihr Hersteller eine Vertriebsbeschränkung mit Amazon geschlossen hat, können von dieser Methode ein Liedchen singen.

Im zweiten Schritt versuchten sich die Marken selbst als Händler – und mussten feststellen, dass der Direktvertrieb an den Endkunden nicht so einfach ist. Doch statt einer Rückbesinnung auf die Händler als Mittelsmann zwischen Marke und Käufer folgte der dritte Schritt – jener, den Nike letztes Jahr und Apple Anfang November gegangen sind: der Direktverkauf der Produkte an Amazon selbst.

„Für die meisten Marken ist es schädlich, Amazon zu ignorieren – vor allem für große Marken wie Apple“, so Joe Kaziukenas. „Käufer suchen nach Apple-Produkte auf Amazon und Apple kann sie nicht daran hindern. Wenn sie Amazon ignorieren, enttäuschen sie damit ihre Käufer – und da Amazon über die Hälfte aller Shopping-Suchen auf sich vereint, ist das eine zu große Menge an enttäuschten Käufern.“

Der Deal, den Apple jetzt mit Amazon geschlossen hat, wird dem iPhone-Konzern zwar nicht die gewünschte Vertriebskontrolle geben, wird sich aber dennoch massiv auf den Marktplatz auswirken. Denn wenn Apple selbst sein iPhone XS zum Fixpreis von 999 US-Dollar auf Amazon anbietet – wozu braucht es dann noch dutzende Amazon-Reseller, die das gleiche Smartphone zum gleichen Preis auch noch auf Amazon verkaufen?

Ähnlich lief es vor gut einem Jahr mit Nike: Der Sporthersteller schloss einen Direktdeal mit Amazon, um Produktfälschungen auf dem Marktplatz entgegenzutreten und ihre Präsenz auf der Plattform zu stärken. Hunderte Nike-Reseller verloren im gleichen Schritt die Verkaufserlaubnis für ihre Produkte. Ein US-amerikanischer Händler beschrieb die Auswirkungen des Deals auf sein Geschäft gegenüber dem Wall Street Journal folgendermaßen:

„Ich verdiene mein Geld so: Amazon ist der Nummer 1-Marktplatz, Nike ist die Nummer 1-Marke. Wenn sie nicht miteinander in einem Bett liegen, ist das meine Chance.“

Diese Chance ist seit letztem Jahr dahin. Re-Seller müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Amazon-Marktplatz sie vielleicht in der letzten Dekade erfolgreich gemacht hat – aber dass dasselbe nicht für die nächste Dekade gelten muss. „Die Zukunft von Amazon liegt in Marken, die sich entweder direkt auf der Plattform präsentieren, direkt an Amazon verkaufen oder ihre Produkte von einer Amazon-Agentur managen“, so Kaziukenas. „Re-Seller haben in diesem Zukunftsszenario immer weniger Platz.“

Was bleibt Händlern also, wenn ihre Existenz als Reseller auf Amazon zunehmend in Gefahr gerät? Ein Weg führt über den Wandel vom reinen Händler zum Private Label-Hersteller, wie ihn beispielsweise meine UdZ-Mentee Julia Ritter von desiary.combeschreitet. Neben dem Vertrieb von Innendekor-Produkten anderer Hersteller hat sie letztes Jahr mit der Gestaltung ihrer Eigenmarke Adorist begonnen – die sich mittlerweile zu einem ihrer Umsatz-Zugpferde entwickelt hat.

„Früher dachte ich immer, meine eigenen Produktideen entwickle ich dann, wenn das Geschäft ansonsten so gut läuft, dass mir langweilig wird“, erinnert sich Julia. „Aber durch UdZ ist mir klar geworden: Eigenmarken sind eine echte Überlebensstrategie für kleinere Händler.“

Julias Beispiel ist kein Einzelfall. Tatsächlich bin ich mittlerweile davon überzeugt, dass Amazon sich als „Brutkasten für Private Labels“sehr eignet – vorausgesetzt, man geht an die Konzeption der Eigenmarke mit unternehmerischem Kalkül heran und berechnet möglichst genau, welche Produkte sich für eine Eigenmarke lohnen und welche nicht.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie übrigens auch in Ausgabe 5 unseres shopanbieter-to-go-Magazins

Bildquelle: Oligliya

Kategorie: Vertrieb Stichworte: Amazon, Vertriebsbeschränkungen

Teilnehmer für 45minütigen Amazon Website Test mit Echo-Belohnung gesucht

27. November 2018 von Peter Höschl

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Amazon möchte die Website services.amazon.de für potentielle Verkäufer attraktiver gestalten. Hierzu führt das Marketplace Team eine Usability Study mit online oder offline Verkäufern durch, die möglichst unerfahren mit dem Verkaufen auf Amazon sind und so einen frischen Blick mitbringen. Sinn des ca. 45 minütigen Tests ist die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit durch Euer direktes, ehrliches Feedback. Als Dankeschön erhält jeder Teilnehmer einen Amazon Echo.

Der Test soll in den Wochen vom 10.12. (KW 49) – 21.12. (KW51) stattfinden. Die Terminabsprache erfolgt individuell mit den Teilnehmern. Bei Interesse meldet Euch unverbindlich bis spätestens zum 05.12. bei Caroline Bonitz, carobon@amazon.de.

Die Teilnehmer sollten möglichst Unternehmer sein, die die Entscheidungskriterien für einen Verkauf auf Amazon gut kennen. Der Test wird durch eine spezialisierte Agentur durchgeführt und kann vom eigenen Computer bzw. Mobiltelefon aus durchgeführt werden.

Beim Test selber beantworten die Teilnehmer einige Fragen und führen Aufgaben auf der Seite durch, wie z.B. Auffinden von Informationen. Dabei wird der Bildschirm der Teilnehmer während des Tests übertragen, damit die Testleiterin sieht, wo sich der Teilnehmer gerade auf der Website befindet. Mit Ende des Tests endet auch die Bildschirmübertragung und der Test ist für Euch abgeschlossen. Die Echo-Belohnung wird Euch dann direkt zugeschickt.

Fragen zum Ablauf etc. wird Euch Caroline Bonitz von Amazon gerne unter der angegebenen Mailadresse beantwortet.  Das Ganze ist aber recht unkompliziert.

Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: Studien, Umfragen

Einspruch: Von kreativen Mathematikern und einer Menge Kaffeesatz – der Amazon Watch Report

26. November 2018 von Peter Höschl

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Alle halbe Jahre wieder taucht in der E-Commerce-Szene jemand auf, der zu tief in seinen Kaffeesatz geschaut hat und uns erzählt: Ich weiß, wie hoch der Anteil von Amazon am deutschen Gesamthandelsumsatz ist. Und je nachdem, wer gerade welchen Kaffee getrunken hat, kommen da die absonderlichsten Zahlen raus. Diesmal ist es ein Konglomerat aus eTribes, factor-A, Payback, und – man höre und staune – der Universität St. Gallen, die in ihrem „Amazon Watch Report“ Gewissheit über die große offene Frage geben wollen.

Der Report, das muss man ihm lassen, kommt in sehr seriöser Aufmachung daher. Da schwärmt Joel Kazmarek, Geschäftsführer des Beratungsportals digital kompakt und Gastgeber der Podcast-Reihe „E-Commerce Crossover“, in seinem Vorwort vom „ultimativen Deep Dive in die Performance von Amazon“. Da erklärt Marc Aufzug, Chef der Unternehmensberater von factor-a, warum Markenhersteller Amazon besser verstehen müssen, da versucht sich eTribes Consultant Yara Molthan an einer „SWOT-Analyse von Amazon“ (Für alle, die das auch erst googlen muss – es geht um eine Analyse der Stärken und Schwächen eines Unternehmens). Und nach diesem einschüchternden Einstieg kommt dann, gestärkt von der gefühlten Autorität der Vorworte, das eigentliche Herzstück des Reports: der Amazon Market Dominance Index.

Der soll zeigen, wie stark Amazon als Plattform eine Kategorie / Branche bereits beherrscht. Oder, um es in den Worten der Report-Macher zu sagen: „Der Amazon Market Dominance Index (AMDI) gibt als Kennzahl an, wie viel Prozent des Gesamtmarktes einer Kategorie derzeit von Amazon dominiert und wie dominant Amazon damit im jeweiligen Segment ist.“ In der Praxis sieht das dann so aus:

Übersetzt bedeutet das: Laut den Ergebnissen der Studie hält Amazon in der für den Marktplatz umsatzstärksten Kategorie Elektronik und Computer einen Marktanteil am deutschen Gesamtumsatz in dieser Branche (also Online- plus Offline-Umsatz!) von 12 bis 18 Prozent. Die Studienmacher gehen sogar noch weiter und behaupten, auf Amazon seien im 1. Quartal 2018 im Segment Elektronik und Computer genau 1,679 Milliarden Euro umgesetzt worden.

Wow. So genaue Zahlen zu Amazon, noch dazu runtergebrochen auf einzelne Kategorien, hat es bisher noch nicht gegeben. Nicht verwunderlich, dass die großen Publikumszeitungen vom Handelsblatt über den Tagesspiegel bis zu Focus Online die Pressemeldung zum Amazon Watch Report dankbar aufgriffen und klickträchtig titelten: „So mächtig ist Amazon in Deutschland“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Einspruch: Von kreativen Mathematikern und einer Menge Kaffeesatz – der Amazon Watch Report

Kategorie: Einspruch, Marktplatzreport, Studien & Märkte Stichworte: Amazon, Marktplatzreport

Presseschau KW 47: Fusion von Medimax und Notebooksbilliger geplatzt, Lesara bekommt Insolvenzverwalter, ebay Deutschland bietet Geräteversicherungen, Datenpanne bei Amazon

26. November 2018 von Peter Höschl

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In der KW platzte die geplante und mit hoher Aufmerksamkeit bedachte Fusion von Medimax und Notebooksbilliger; zu unterschiedlich sind die Unternehmenskulturen des Online-Schnellboots und der Stationärkette. Lesara hat den Plan einer Insolvenz in Eigenverwaltung aufgegeben und nun mit Christian Graf Brockdorff einen erfahrenen Insolvenzverwalter bestellt. Im Wortfilter-Forum diskutierten FBA-Anhänger und -Kritiker angeregt über den Fulfillment-Service von Amazon. Und eine Studie bestätigt, was viele Händler bereits schmerzhaft erfahren haben dürften: Deutsche Online-Käufer sind Bezahlmuffel.

 

Die Themen der Woche

Medimax und Notebookbilliger lassen ihre geplante Fusion platzen. Erst im September waren die Pläne für einen Zusammenschluss bekannt geworden. „Uns treibt die Vision an, das Beste aus zwei Welten zu erschaffen“, sagte damals Notebooksbilliger-Chef Oliver Ahrens. Online und Offline getrennt zu denken, sei nicht mehr zeitgemäß. Jetzt sind die beiden Möchtegernpartner offenbar hart auf dem Boden der Realität aufgeschlagen. Die Firmenkulturen seien „nicht vereinbar“, zitiert die Internetworld aus einer gemeinsamen Erklärung.

Eigentlich wollte das Fast-Fashion-Startup Lesara seine Insolvenz in Eigenverwaltung organisieren – in diesem Fall hätten die Geschäftsführer 3 Monate Zeit gehabt, um ihre Firma selbst zu sanieren. Von diesem Plan sind die Geschäftsführer jetzt abgerückt: In einem klassischen Regelverfahren soll jetzt ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Tätig wird Christian Graf Brockdorff, der auch schon die Insolvenz von Move24 verwaltete. Er sei „zuversichtlich, dass eine Sanierungslösung gelingen wird“, ließ der Verwalter verlauten. ->Gründerszene

eBay hat eine Kooperation mit dem Versicherer Allianz Partners geschlossen, um seinen deutschen Kunden eine Geräteschutzversicherung oder eine Garantieverlängerung für insgesamt über 2,6 Millionen Produkte anzubieten. Der Abschluss der Versicherung oder Garantieverlängerung erfolgt direkt innerhalb des Kaufprozesses bei eBay, entweder auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb. ->Online-Marktplatz

Deutsche Online-Händler müssen immer öfter und immer länger auf das Geld ihrer Kunden warten. So lautet das Ergebnis einer Befragung des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen, von der die Wirtschaftswoche berichtet. Demnach ist die Zahlungsmoral der privaten Online-Kunden gegenüber dem Vorjahr gesunken. Unternehmen zahlten ihre Rechnungen dagegen pünktlicher als im Vorjahr.

Wenige Tage vor dem Black Friday dürften viele Amazon-Kunden sehr verwundert auf die Homepage des Shops gestarrt haben. Denn durch eine technische Panne wurden ihre Namen und E-Mail-Adressen auf der Internetseite des E-Commerce-Riesen veröffentlicht. „Wir haben das Problem geregelt und die Kunden unterrichtet, die betroffen sein könnten“, sagte er dem Technologie-Portal „TechCrunch“ (via n-tv). Zu Ursachen und Ausmaß des Fehlers gab es keine näheren Angaben. Ein Hackerangriff stehe aber nicht dahinter, ließ Amazon verlauten. Die Passwörter seien sicher geblieben.  [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Presseschau KW 47: Fusion von Medimax und Notebooksbilliger geplatzt, Lesara bekommt Insolvenzverwalter, ebay Deutschland bietet Geräteversicherungen, Datenpanne bei Amazon

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Wie ein deutscher Amazon-Händler von einem chinesischen Konkurrenten unter Druck gesetzt wurde

20. November 2018 von Peter Höschl

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Hunderte Fake-Bestellungen von falschen Kunden-Accounts, gesperrte Ware, ein Erpresserschreiben und ein Trojaner auf dem Rechner: Was der Amazon-Händler Andreas Geuss in den letzten sechs Wochen erlebt hat, ist der reinste Internet-Krimi. Sein Fehler: sich mit einem chinesischen Konkurrenten anzulegen, der nicht verlieren kann.

Als Andreas Geuss, Amazon-Seller und Geschäftsführer des Online-Handels Movinto, Mitte September in sein Postfach schaute, staunte er nicht schlecht über eine Mail von unbekannter Adresse und in schlechten Google Translate-Deutsch: „Hallo, wir sind ein Drittanbieter-Serviceunternehmen“, war da zu lesen. „Unsere Aufgabe ist es, den Verkauf dieser ASIN zu entfernen. Der Verkäufer möchte, dass Sie den Verkauf sofort einstellen.“

Geuss wusste sofort, worum es ging: um sein Bestseller-Produkt, eine Mini-Überwachungskamera, die der Händer seit über einem Jahr erfolgreich in China sourct und auf Amazon verkauft. Kürzlich waren seine Umsätze mit dem Produkt jedoch deutlich zurückgegangen – der Grund war schnell gefunden: Ein chinesischer Konkurrent hatte das baugleiche Produkt unter der Marke „Microfire“ auf Amazon.de angeboten – ein von deutschen Händlern vielfach beklagter Vorgang, der aber leider auch von Amazon erstmal nicht zu verhindern ist.

Geuss aber wollte sich sein Bestseller-Produkt nicht so einfach abnehmen lassen und suchte nach einer Gegenstrategie. Schnell stellte er fest, dass die Marke „Microfire“ in Deutschland nicht eingetragen war – und registrierte den Namen flugs für sich. Mit den Markenrechten im Rücken hängte er sich dann an das Listing des chinesischen Konkurrenten dran. „War vielleicht nicht ganz die feine englische Art, aber manchmal wird halt mit harten Bandagen gekämpft – in einem legalen Rahmen, versteht sich“, so der Händler.

Hunderte Fake-Bestellungen und ein Erpresser-Schreiben

Was danach kam, hatte mit Legalität allerdings nichts mehr zu tun: Wenige Tage nachdem sich Geuss mit seinem Produkt an das China-Listing angehängt hatte, fluteten Bestellungen seinen Seller-Account.

„Es kamen Bestellungen über 80 bis 100 Produkte an einem Tag rein, von ganz verschiedenen Accounts – die meisten davon hatten den Status ‚Ausstehend'“, berichtet Geuss.

Als ‚ausstehend‘ markiert Amazon Bestellungen von Accounts, bei denen die Zahlungsmodalitäten nicht geklärt sind oder bei denen andere Unregelmäßigkeiten vorliegen. Sie können nicht weiterbearbeitet werden, bis Amazon den Status aufhebt, blockieren aber die bei Amazon gelistete Ware – der Händler kann sie nicht an andere Kunden verschicken, bis der weitere Status der ausstehenden Bestellungen geklärt ist. „Dadurch hing Ware im Wert von mehreren tausend Euro im System fest, ich konnte sie nicht weiterverkaufen“, erzählt der Movinto-Geschäftsführer. „Die wenigen Bestellungen, die ich tatsächlich versenden konnte, wurden sofort zurückgeschickt – und für jede einzelne wurde ein A-Z-Garantie-Antrag gestellt.“

Die Google Translate-Mail, die kurz darauf in seinen Posteingang flatterte, klärte radebrechend den Vorgang auf: „Bitte hören Sie sofort auf, alle Farben zu verkaufen“, hieß es da weiter. „Andersfalls kaufen wir alle Produkte in Ihrem Geschäft in großen Mengen. Sobald Sie versenden, werden wir uns beschweren und a-z, bis Ihr Geschäft geschlossen ist.“ Die Mail endet mit der offenen Drohung, man verfüge über 30.000 deutsche Käuferkonten. Und: „Hoffentlich kannst Du kooperieren.“

Kurz nach der beunruhigenden Droh-Mail brachte ein zweiter Vorfall das Fass für Andreas Geuss zum Überlaufen: Über einen Trojaner drangen Unbekannte in seinen Computer ein und stahlen die Log-In-Daten für seinen Amazon Seller-Account. „Ich habe allerdings die 2-Wege-Verifizierung eingerichtet“, so der Händler. „So konnten die Diebe nicht in mein Konto einbrechen – durch ihre Eindringversuche wurde das Konto lediglich gesperrt. Ich musste dann Rechner und das Konto komplett neu aufsetzen, bevor ich weiterarbeiten konnte.“ [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Wie ein deutscher Amazon-Händler von einem chinesischen Konkurrenten unter Druck gesetzt wurde

Kategorie: Bunte Kiste, Vertrieb Stichworte: Amazon, amazon marketplace, China-Händler

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