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Aktuelle Seite: Startseite / 2018 / Archiv für Dezember 2018

Archiv für Dezember 2018

Der Jahresrückblick 2018 für Online-Händler

31. Dezember 2018 von Online Redaktion

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Ein weiteres spannendes E-Commerce-Jahr geht heute zu Ende – ein Jahr voller Triumphe, Überraschungen, Fusionen und Pleiten. 2018 haben wir uns mit der DSGVO herumgeschlagen, über die Fabel-Umsätze von Amazon und vor allem von Alibaba gestaunt, uns an ebays Aufholjagd erfreut und von Dawanda Abschied genommen. Zooplus ist zum Unicorn aufgestiegen, Kaufhof und Karstadt haben fusioniert, Lesara musste Insolvenz anmelden. Die Politik hat versucht, dem massenhaften Umsatzsteuerbetrug auf international tätigen Online-Marktplätzen Einhalt zu gebieten; ob sich die Bermühungen gelohnt haben, werden wir erst 2019 beurteilen können. Unser Rückblick auf ein großes E-Commerce-Jahr – in jeder Hinsicht.

 

Große Erwartungen

Das ganze Jahr über war der massenhafte Umsatzsteuerbetrug auf dem deutschen Amazon Marketplace vornehmlich durch chinesische Händler DAS Aufreger-Thema der Branche. Die Forderungen an die Politik nach einer stärkeren Regulierung wurden immer lauter.

Großbritannien legte schließlich mit einem neuen Finanzgesetz vor, das die Umsatzsteuerpflicht den Plattformbetreibern auferlegt. Bis Mitte September sperrte Amazon UK deshalb über 400 Seller-Konten von Verkäufern, die ohne eingetragene Umsatzsteuernummer verkaufen.

Jetzt geht’s los: Amazon UK prüft angeblich seit dem 5. März aktiv, ob Marktplatzhändler eine britische Umsatzsteuernummer im Seller Central hinterlegt haben. Im November zog Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach und führte ein Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel durch den deutschen Bundestag.  Während die einen das Gesetz begrüßten, befürchten die anderen, dass es die Falschen treffen wird.

Ähnlich umstritten ist das Missbrauchsverfahren, das das Bundeskartellamt Ende November gegen Amazon eingeleitet hat. Es geht in dem Verfahren vor allem darum, ob Amazon seine Marktmacht ausnutzt, um kleinere auf Amazon verkaufende Händler in ihren Geschäften zu behindern.

Das Verfahren könnten jahrelang andauern, ob Amazon überhaupt Konsequenzen zu befürchten hat, ist völlig offen. Zudem fußt es auf den falschen Prämissen und kommt um Jahre zu spät, schimpfen Experten. In den Händlerforen wird der Vorstoß des Kartellamts trotzdem gefeiert.

 

Große Töne

Otto hat in diesem Jahr seinen Marktplatz kräftig vorangetrieben. Mit dem im März gelaunchten Partner-Portalen Otto Market und Brand Connect können neue Marken und Händler ihr Angebot auf Otto.de selbst verwalten. Sobald das Portal verfügbar war, trat Otto in der Kommunikation deutlich offensiver als faire Amazon-Alternative für Online-Händler auf.

Vorstandsvorsitzender Alexander Birken machte im Interview mit t3n deutlich: Hier gibt es keine Konkurrenz aus China, die keine Umsatzsteuer abführt – und Otto gibt Händlern feste Garantien für Provisionsvereinbarungen. Das deutsche Handelsunternehmen rannte damit offenbar bei seinen Händler-Kollegen offene Türen ein – und wurde vom Ansturm auf den Marktplatz völlig überrascht.

Aktuell arbeitet Otto die lange Warteliste ab – die offenbar nach Unternehmensgröße sortiert ist. Händler mit weniger als 1.000 Artikel im Sortiment haben derzeit keine Chance, sich auf Otto.de listen zu lassen. Das soll sich 2019 ändern.

An Spryker schieden sich 2017 noch die Geister. Zu laut, zu Wild-West-mäßig im Auftreten und allzu wenig vorzuweisen für die vielen Vorschußlorbeeren, die vor allem das Gründerteam sich gern selbst verlieh, schien das E-Commerce-Framework zu sein, um wirklich Sympathien zu sammeln.

2018 hat sich jedoch wohl einiges getan: Mit dem Rückenwind einer neuen Finanzierungsrunde im Februar im Rücken, bei der das Shoptech-Startup 22 Millionen US-Dollar einsammeln konnte (wodurch seine Bewertung nach Berechnungen von Jochen Krisch auf 90 Millionen US-Dollar stieg), schwenkte Spryker auf einen B2B-Fokus um. Mit dem Neukunden Metro zog junge Unternehmen dann auch gleich einen dicken B2B-Fisch an Land.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Jahresrückblick, Presseschau

Presseschau KW 50: Amazon schasst Crap-Produkte, von Floerke meldet Insolvenz an, Google startet Marktplatz in Frankreich

17. Dezember 2018 von Peter Höschl

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In der KW 50 wurde bekannt, dass Amazon in dem USA sein Sortiment – und seine FBA-Lager – kräftig ausgemistet hat. Google wird Anfang 2019 seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping in Frankreich zum vollwertigen Marktplatz ausbauen. Zum Jahreswechsel tritt nicht nur das neue Verpackungsgesetz, sondern auch das Jahressteuergesetz in Kraft, das Änderungen für die Definition und Regelung von Gutscheinen mit sich bringt. Und der monatelange Absturz des DHDL-Startups von Floerke endet mit einem harten Aufschlag: Gründer David Schirrmacher musste Insolvenz anmelden.

 

Die Themen der Woche

Amazon trennt sich in den USA von einer ganzen Reihe von unprofitablen Produkten, intern mit dem schönen Akronym Crap („Can’t realise a profit“) abgekürzt. Dazu gehören Produkte wie Wasserflaschen, Papiertaschentüchter oder Snacks; vieles was weniger als 15 US-Dollar kostet und schwer oder unförmig ist, wird in Frage gestellt, berichtet Business Insider. Dabei verbannt Amazon die „Crap“-Artikel nicht vollständig aus dem Sortiment; Dritthändler dürfen viele der Produkte weiterhin verkaufen. Nur aus den hauseigenen Lagern sollen die ungeliebten Artikel verschwinden, Dritthändler und -Hersteller sollen sie künftig selbst verkaufen.

Dass chinesische Verkäufer sich auf Amazon nicht immer an die Regeln halten, ist bekannt. Als ein Mitarbeiter des Projektoren-Herstellers Aiptek Konkurrenz-Angebote eines Projektors ohne WEEE-Nummer bei Amazon meldete, löschte der Marktplatz zwar nach einigem Nachhaken die fraglichen Angebote, sperrte aber den chinesischen Händler nicht für seine Verstöße. ->Spiegel

Google Shopping könnte bald mehr sein als nur eine einfache Preisvergleichsmaschine. Anfang 2019 will Google einen eigenen Marktplatz in Frankreich einführen. Mit der neuen Google Shopping-Plattform steht das Technologie-Unternehmen in direkter Konkurrenz mit Amazon. Derzeit laufen Tests mit Händlern wie Auchan, Boulanger, Carrefour and Fnac Darty. -> ECommerce News

Durch das Jahressteuergesetz 2018 treten am 01.01.2019 neue Änderungen in Kraft, die auch (bzw. gerade) für Onlinehändler relevant sind und beachtet werden müssen. Eine Änderung, die nicht unbeachtet bleiben sollte, ist die neue Definition und Regelung von Gutscheinen. Im bevh-Blog wird erklärt, worauf Händler achten müssen.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Unterschiede zwischen B2B von B2C – worauf B2B-Versender achten sollten

17. Dezember 2018 von Gast

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Letztens habe ich eine interessante Diskussion zwischen Handelskraft und Warenausgang verfolgt. Es ging um Frage, wie Hersteller B2C-Modelle aufbauen können. Warenausgang hat dazu dann die Antithese geliefert und ausgeführt, warum Hersteller es gerade nicht machen sollten. Für mich ein interessanter Ausgangspunkt, um das Thema um eine neue Perspektive zu erweitern und die Unterschiede zwischen den Kundengruppen näher zu betrachten.

Aufgrund der gleichen Multimedia-Sozialisierung von “amateuren” und “professionellen” Einkäufern, kommen immer wieder Ansichten auf, dass B2C- und B2B-Prozesse ziemlich identisch sind. Jeder B2B-Kunde ist auf einmal B2C-Kunde und verhält sich daher zwangsläufig genauso. Automatisch wird angenommen, dass mit ein paar Anpassungen aus jedem B2C-Retail-Shopsystem eine B2B-Commerce-Plattform wird. Leider ist es nicht so einfach, wie es oft dargestellt wird. B2B und B2C sind unterschiedlichsten Ausgangssituationen unterworfen und diesen Bedingungen muss Rechnung getragen werden.

Die Storefront und Zugangspunkten sind bei B2C und B2B vergleichbar. Allerdings sieht man hier bereits den zentralen Unterschied: B2C fokussiert sich darauf, die Umsätze zu maximieren, während bei B2B die maximale Prozesseffizienz im Vordergrund steht. Am Beispiel von Schokolade sieht man es gut. B2C fokussiert Emotionen und B2B Effizienz, hier über Produktdaten.

 

 

 

Was macht B2B und B2C im Kern eigentlich aus?

Im B2B geht es darum, komplexe Geschäftsprozesse und Daten aus dem Backoffice heraus zwischen Unternehmen zu vernetzen. Das System muss diese Austauschprozesse unterstützen und daher möglichst benutzerfreundlich sein. Darüber hinaus müssen die Prozesse so einfach und so schnell wie möglich von Personen bedienbar sein, da die meisten Einkaufsentscheidungen standardisiert sind. Es handelt sich um professionelles Einkaufen, nicht um erlebnisorientiertes Shopping. Ebenso sollte das System die Initiierung neuer Geschäfte unterstützen.

Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten. B2C und B2B erwarten die gleiche Customer Experience, die sie aus ihrem privaten Umfeld kennen. Das betrifft bspw. Navigation, Menüstruktur, Labeling, Icons, usw. Sprich: eine sehr hohe Convenience Orientierung seitens des Betreibers. [Weiterlesen…] about Unterschiede zwischen B2B von B2C – worauf B2B-Versender achten sollten

Kategorie: Kundenbindung, Shop Software, Shopsysteme Stichworte: B2B

Warum das Private Label Quabster verkauft wird, oder: Ja, Eigenmarken machen richtig viel Arbeit

11. Dezember 2018 von Ingrid Lommer

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Der Amazon-Seller Fabian Hartlich stellte kürzlich in verschiedenen Facebook-Gruppen seine Sporttaschen-Eigenmarke Quabster zum Verkauf vor. Er gibt sein zwei Jahre altes Unternehmen aber nicht wegen Erfolglosigkeit ab. Stattdessen macht ihm der hohe Arbeitsaufwand, der mit dem Aufbau einer Eigenmarke verbunden ist, zu schaffen. Seine Geschichte sollte allen Händlern, die die Sache mit dem Private Label auf die allzu leichte Schulter nehmen, zu denken geben.

Dass Amazon eine wahre Brutstätte für Eigenmarken ist, haben wir auf dieser Seite ja schon mehrmals erwähnt. Auch Peter Höschl ist davon als Überlebensstrategie für KMU-Händler in unserer Marktplatz-dominierten Handelswelt überzeugt – und seine Trainees aus dem „Unternehmer der Zukunft“-Projekt, die ihre Eigenmarken Adorist, farmtex und Elternstolz erfolgreich auf Amazon verkaufen, sind Beispiele für den Erfolg dieser Strategie.

Allerdings: Ganz so einfach, wie es sich in so mancher Private Label-Best Practice-Studie anhört (und wie eine Menge Amazon-Berater ihren Kunden undifferenziert weiß machen wollen), ist die Sache mit den Eigenmarken natürlich nicht. Es ist viel Gehirnschmalz, Professionalität und vor allem sehr viel Zeit und harte Arbeit erforderlich, damit ein Private Label fliegen lernt.

Das hat auch Fabian Hartlich erfahren. Der 22-jährige Jung-Unternehmer hat vor zwei Jahren ein Youtube-Video gesehen, in dem jemand vom Erfolg seines Private Labels auf Amazon schwärmte – und beschlossen: Das kann ich auch. „Ich habe dann überlegt, was ich verkaufen könnte, bis mich meine alte Sporttasche auf die Idee brachte: Das könnte man doch besser machen“, so Hartlich. Was danach kam, ist eigentlich ein Beispiel für mutiges Unternehmertum und könnte genau so auch in einer der Gründerstorys in „Die Höhle der Löwen“ erzählt werden.

Hartlich schrieb ohne jegliches Vorwissen über Alibaba.com chinesische Lieferanten von Sporttaschen und an ließ sich Muster schicken. Er prüfte Qualität, Material und Verarbeitung und entschied sich dann für einen Hersteller, mit dem er gemeinsam ein eigenes Sporttaschen-Modell mit einigen smarten Details entwickelte. „Von dieser Tasche habe ich dann 200 Stück bestellt und direkt bei Amazon verkauft“, erzählt Hartlich. „Das lief viel besser als ich erwartet hatte.“

 

Markenaufbau nach Lehrbuch

Nach diesem ersten Erfolg entschied sich Hartlich dem Rat vieler Amazon-Experten zu folgen und seine eigene Marke aufzubauen. Er investierte seinen gesamten Gewinn aus den ersten Verkäufen in die Entwicklung seiner Marke „Quabster“. „Zusammen mit einer professionellen Markenagentur habe ich ein Logo und ein ganzes Corporate Design entwickelt, wir haben hochwertige Foto- und Videoshootings gemacht, eine Markenwebsite gelauncht, einen Instagram-Account aufgezogen, das ganze Programm“, so der Jung-Unternehmer. Das Geschäft lief durchaus ordentlich an, in seinen besten Zeiten versendete Hartlich 300 bis 400 Sporttaschen pro Monat an Amazon-Kunden. [Weiterlesen…] about Warum das Private Label Quabster verkauft wird, oder: Ja, Eigenmarken machen richtig viel Arbeit

Kategorie: Businessplanung, Sortimentssteuerung Stichworte: Eigenmarken

Presseschau KW 49: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen von Floerke, österreichischer Handelsverband klagt gegen Amazon, Alibaba baut Logistik-Hub in Belgien

10. Dezember 2018 von Peter Höschl

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In der KW 49 ist Weihnachten nur noch gute zwei Wochen entfernt und die Nachrichtenlage wird dünner – was einen Aufreger wie den Fall von Floerke nur noch stärker in den Fokus rücken lässt. Gegen das ehemalige DHDL-Vorzeige-Startup ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft – wegen Verdachts auf Betrug. Amazon schlägt sich in Deutschland seit Ende November mit einer Untersuchung des Bundeskartellamts herum, jetzt droht auch in Österreich Ärger: Die dortige Wettbewerbsbehörde prüft Vorwürfe des österreichischen Handelsverbands zum Datenaustausch innerhalb Amazons. Davon lässt sich der E-Commerce-Riese wenig beeindrucken; er feiert lieber mit 10.000 chinesischen Händlern in Ningbo den internationalen Handel.

 

Die Themen der Woche

Nachdem das Bundeskartellamt Ende November ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet hat, rückt jetzt auch Österreich dem Online-Riesen auf die Pelle: Der Handelsverband in Österreichhat eine Beschwerde gegen den Onlineriesen eingebracht, nun prüft die Wettbewerbsbehörde die Vorwürfe. Im Visier ist unter anderem der Datenaustausch innerhalb Amazons. -> Der Standard

Das von Floerke-Drama geht in die nächste Runde:Weil Kunden seit Wochen auf Alkoholika warten, die sie bei dem Startup bestellt und bezahlt haben, haben sie nun Anzeige wegen Betrugs erstattet. Der Staatsanwalt Sebastian Buß bestätigte gegenüber NGIN Food, dass es bei einer der zwei Anzeigen einen Zusammenhang zum neuen Spirituosengeschäft des DHDL-Startups gebe.

Amazon hat seinen Standort in Bad Hersfeld modernisiert und dafür in diesem Jahr rund sieben Millionen Euro investiert. Insbesondere wurde dabei Geld in neue Fördertechnik gesteckt, die die Artikel in dem umgerechnet sechs Fußballfelder großen Lager von einem Ort zum anderen transportiert. ->Internetworld.de

99,9 Prozent positive Bewertungen bei eBay – so ein Wert beeindruckt den Käufer und erweckt den Eindruck eines absolut seriösen Anbieters. Doch geschickte Verkäufer können tricksen. Wie man sich ein perfektes Bewertungs-Profil anschummelt, weiß Heise.de. Schließlich kommt es nur darauf an, aus möglichst vielen negativen Bewertungen neutrale zu machen – denn die werden von ebay nicht mitgezählt.

Seit acht Jahren arbeitet die Kartenmacherei, ein Shop für individualisierbare Gruß- und Einladungskarten, profitabel. Künftig will Gründer Christoph Behn die Gewinne reinvestieren und baut zusammen mit seiner Frau und seinem Bruder einen Company Builder auf, wie Gründerszene berichtet.

Zum Jahreswechsel tritt das Verpackungsgesetz in Kraft. Aber wie berechnen Händler ihre individuelle Verpackungsmenge genau? Die Experten von Lizenzero geben Aufschluss. ->Onlinehaendler-News.de

Etailment hat Tipps für Google Shopping zusammengestellt, die Händlern helfen, auf der Suchmaschine präsenter aufzutreten. Auch die Unterschiede zwischen Google Shopping und Google Produktanzeigen werden noch einmal deutlich auseinanderklamüsert.

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Exklusive plentymarkets-Auswertung aus 182 Mio. Bestellungen: Warenkörbe bleiben stabil

5. Dezember 2018 von Peter Höschl

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In letzter Zeit wird in der E-Commerce-Branche viel über das Logistik-Problem diskutiert. Die steigenden Preise der Versanddienstleister in Kombination mit immer ungeduldigeren Konsumenten, die immer weniger Produkte pro Bestellung ordern, könnten langfristig zum Kollaps führen, meinen Experten. Eine exklusive plentymarkets-Auswertung im Auftrag von shopanbieter.de zeigt aber: Zumindest die Sache mit den sinkenden Warenkörben gilt nicht für alle Händler.

Kürzlich machte der Logistik-Experte Oliver Lucas von ecom consulting in einem lesenswerten Blogbeitrag auf ein Problem aufmerksam, das Händler im Zuge der aktuellen Diskussion um steigende Logistik-Kosten aufmerken lassen sollte: Immer mehr Bestellungen enthielten immer weniger Positionen, warnt Lucas – und das treibt die Logistik-Kosten für Online-Händler in die Höhe. Der Grund liege im versandkostenfreien Versand, der Kunden dazu anstifte immer häufiger Einzelbestellungen aufzugeben – ohne dass dadurch ihr Jahresgesamtumsatz steigt.

Zu welchem Dilemma das führt, erklärt Lucas anhand einer einfachen Rechnung:

„Nehmen wir an, ein Unternehmen verschickt pro Monat eine Million Sendungen mit drei Artikeln pro Versand. Damit dreht das Unternehmen mit einer Million Transaktionen drei Millionen Stück. Bei einer Retourenquote von 50 Prozent kommen 500.000 Pakete mit 1,5 Millionen Artikeln wieder zurück. Jetzt verändert sich der Markt dahingehend, dass der Händler nicht mehr eine Million Sendungen mit drei Artikeln pro Paket verschickt, sondern 1,5 Millionen Pakete mit zwei Artikeln. Der Umsatz bleibt in diesem Beispiel gleich, doch die Zahl der Aufträge steigt um 50 Prozent. Weil in der Logistik der Aufwand durch Transaktionen verursacht wird, bedeutet das mehr Bedarf an Packplätzen, höhere Arbeitskosten, 50 Prozent mehr Verpackung, 50 Prozent mehr Frachtkosten und auch 50 Prozent mehr Systemlast für die IT.“

Als Beweis für die Existenz des von ihm skizzierten Problems verweist Lucas auf die Geschäftszahlen von Zalando, in denen der durchschnittliche Warenkorbwert ausgewiesen wird:

III. Quartal 2014 64,40 €
III. Quartal 2015 63,00 €
III. Quartal 2016 63,00 €
III. Quartal 2017 62,00 €
III. Quartal 2018 57,50 €

 

Da zeigt die Kurve recht eindeutig nach unten, vor allem im letzten Quartal. Zusätzlich hat das IFH Köln Anfang des Jahres die durchschnittliche Warenkorbgröße von Amazon (also die Anzahl der Positionen pro Bestellung) über mehrere Jahre verglichen – und auch hier geht der Trend eindeutig zu immer weniger Produkten pro Paket, und damit im Umkehrschluss zu immer mehr Paketen und damit explodierenden Logistikkosten.

2004 1,76 Artikel pro Bestellung
2009 1,59 Artikel pro Bestellung
2013 1,43 Artikel pro Bestellung
2017 1,33 Artikel pro Bestellung

 

Hat Lucas also Recht? Erzieht der E-Commerce durch zu viel Kundenfreundlichkeit im Versand seine Kunden tatsächlich zu gedankenlosen Spontanbestellern und verschafft sich dadurch selbst einen Logistik-Kollaps?

Exklusiv-Auswertung: 189,12 Millionen Bestellungen von plentymarkets-Händlern unter der Lupe

Wir haben bei unserem Partner plentymarkets nachgefragt. Der Shopsystem-Anbieter hat daraufhin 189,12 Millionen Bestellungen, die bei plentymarkets-Händlern in knapp drei Jahren getätigt wurden, für uns ausgewertet und den durchschnittlichen Warenkorbwert sowie die durchschnittliche Anzahl der Positionen pro Bestellung ausgerechnet. Das Ergebnis ist überraschend:

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Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: Amazon, ebay, real, Studien

Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

4. Dezember 2018 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von:– Sponsored Post –

Das Verpackungsgesetz tritt am 01.01.2019 in Kraft

Werbebild zentecSie bringen erstmals mit Ware befüllte b2c-Verpackungen in Umlauf?
Dann müssen Sie jetzt handeln.

  1. Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle registrieren
  2. Sie müssen Ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren
  3. Sie müssen Mengenmeldungen an die Zentrale Stelle abgeben

Jetzt hier informieren www.verpackungslizenzen.de

Für Onlinehändler ändert sich ab dem 01.01.2019 einiges. Wir zeigen Ihnen wie Sie jetzt noch schnell und einfach Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Wenn am 01.01.2019 das Verpackungsgesetz in Kraft tritt, müssen alle, die dem Gesetz nach als Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial gelten, bei der Zentralen Stelle registriert sein. Andernfalls dürfen die Waren nicht zum Verkauf angeboten werden. Onlinehändler müssen wissen, welche Verpackungen Sie selber lizenzieren müssen, welche bereits von Lieferanten lizenziert wurden und welche Mengenmeldungen sie an die Zentrale Stelle abgeben müssen.

In Deutschland gilt: Wer Verpackungsmaterial erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, das typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfällt, ist für die Entsorgung verantwortlich. Damit Unternehmen die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien nicht selber beim Endverbraucher abholen müssen, gibt es Duale Systeme wie z.B. Zentek. Zentek organisiert die Entsorgung beim Endverbraucher über die Wertstoff- und Papiertonnen sowie die Altglascontainer.

Bis zum 31.12.2018 gilt in Deutschland die Verpackungsverordnung. Unter der Verpackungsverordnung reicht es aus „Entsorgungslizenzen“ zu kaufen. Da im Rahmen der Verpackungsverordnung nicht überprüft werden kann wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligte und wer nicht, gibt es viele Unternehmen die keine Lizenzen kaufen. Durch die Etablierung  der Zentralen Stelle, die ab Januar überwacht, wer sich wirklich an den Entsorgungskosten beteiligt, müssen alle, die bis jetzt noch nicht tätig geworden sind, schnell handeln.

Was ist die Zentrale Stelle?

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die gemäß § 24 VerpackG ab dem 1. Januar 2019 u. a. als beliehene Behörde mit hoheitlichen Aufgaben agiert. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Zentrale Stelle liegt beim Umweltbundesamt.

Jeder Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, muss sich bei der Zentralen Stelle registrieren. Registriert werden müssen dabei Firmen und Eigenmarken. Wer also eine oder mehrere Firmen/Eigenmarken führt, muss alle bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann kostenlos auf der Seite www.lucid.verpackungsregister.org vorgenommen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Diese ist dem Dualen System bei dem die Verpackungen lizenziert wurden mitzuteilen. Wer sich noch keinem Dualen System angeschlossen hat, wird bei der Lizenzierung nach der Registrierungsnummer gefragt. Die Registrierung ist deswegen so wichtig weil die Zentrale Stelle jeden der sich registriert hat in ein öffentliches Register aufnimmt. Wer nicht registriert ist, darf seine Produkte nicht zum Kauf anbieten. Jeder, ob Konkurrent, Konsument oder Abmahnanwalt kann ganz einfach feststellen wer sich nicht registriert hat.

Nicht vorgenommene Registrierungen können mit Geldbußen bis 100.000 € pro Fall geahndet werden. Pro Fall bedeutet, dass wenn Sie z.B. mehrere Firmen oder Eigenmarken führen und für keine die Registrierung vorgenommen haben, sich die Summe entsprechend erhöht.

Was muss ich lizenzieren?

Für die Lizenzierung verantwortlich ist der Hersteller. Das Verpackungsgesetz definiert den Hersteller als denjenigen Vertreiber der „Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt“. Damit ist aber nicht zwangsläufig der Produzent des Verpackungsmaterials gemeint sondern derjenige, der „erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt“. [Weiterlesen…] about Last Minute Wissen zum Verpackungsgesetz – Jetzt noch schnell alle Pflichten erfüllen

Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz, Sponsored Posts Stichworte: Logistik, Verpackungsverordnung

Presseschau KW 48: Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon, Chinesischer Ansturm auf deutsche Steuernummern, Händlerbund will Marktplatz werden

3. Dezember 2018 von Online Redaktion

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In der KW 48 hat das Bundeskartellamt Ernst gemacht und der bereits im September eingeleiteten Untersuchung jetzt ein offizielles Verfahren eingeleitet, um einen möglichen Missbrauch von Amazons Marktmacht zu Lasten der Amazon Seller zu prüfen. Einen eher seltsamen Vorstoß gibt es vom Händlerbund zu berichten: Der Verband hat einen eigenen Online-Marktplatz gestartet. Wie sich das Modell mit einer unabhängigen, neutralen Vertretung aller im Bund organisierten Händler vertragen soll, ist eher unklar. Und das Berliner Finanzamt in Neukölln kommt gerade nicht hinter den vielen Anträgen chinesischer Unternehmen her, die eine deutsche Steuernummer haben wollen.

 

Die Themen der Woche

Das Bundeskartellamt hat mit seiner detaillierten Umfrage unter Amazon-Händlern offenbar genug Informationen eingesammelt: Die Behörde hat ein offizielles Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei soll geklärt werden, ob Amazon seine Doppelrolle als Verkäufer und Plattform zu Lasten seiner Seller ausnutzt. Das Verfahren stößt auf geteiltes Echo: Während viele Händler begrüßen, dass das Kartellamt endlich tätig wird, ist E-Commerce-Experte Gerrit Heinemann gar nicht glücklich über die Entwicklungen. Eine sehr differenzierte Sicht auf den Vorstoß der Kartellwächter hat Marcel Weiß für neunetz geschrieben. (Richtigstellung: Die Auslegung, E-Commerce-Experte Gerrit Heinemann „sei nicht glücklich“ über den Kartellamtsvorstoss, stimmt nicht mit dessen expliziten Aussage überein, dass er den Vorstoß für viel zu spät halte und eine Reform des Kartellrechts empfehle. Er ist sich jedoch sicher, dass sich das Kartellamt in diesem Fall als Papiertiger entpuppt und nichts bewirkt.)

Das Berliner Finanzamt in Neukölln erlebt einen Ansturm von chinesischen Unternehmen. Kein Wunder, schließlich sind tausende chinesische Händler von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen, die Amazon für von auf der Plattform handelnden Verkäufern unterschlagene Umsatzsteuer in die Pflicht nimmt. Vermutlich macht der Marktplatz den chinesischen Sellern deshalb bereits mächtig Druck. Innerhalb von anderthalb Jahre hat sich die Zahl der Anmeldungen verzwanzigfacht, schreibt die Wirtschaftswoche. >>>Wiwo.de

Eigentlich ist es ja eine Binse: Unternehmen dürfen sich keine positiven Bewertungen auf Online-Plattformen erkaufen. Dennoch ist der Handel mit Bewertungen in der Branche gang und gäbe. Die Wettbewerbszentrale hat jetzt aber mehrere solcher unlauteren Werbeaktionen gestoppt, berichtet die W&V.

Amazon will im Moosburger Gewerbegebiet Degernpoint, verkehrsgünstig an der A92 gelegen, ein großes Verteilerzentrum eröffnen. Wie es in den Projektunterlagen heißt, soll das Verteilerzentrum am 4. November 2019 in Betrieb genommen werden. Die Montage der Betriebseinrichtung beginnt laut Betriebsbeschreibung am 4. Oktober. ->Sueddeutsche.de

Der Händlerbund löst mit einem neuen Vorstoß gerade Irritationen in der Branche aus: Der Verband hat einen eigenen Online-Marktplatz gestartet. Auf dem HB Marketplace, der ab sofort in der Beta-Version verfügbar ist, bietet der Händlerbund zunächst Bürobedarf, Hygieneartikel, Shopsysteme sowie Werkzeuge und Handwerkszeug im Namen von kleinen Online-Händlern an. Wie sich der Marktplatz mit der eigentlichen Kernaufgabe des Verbands – der Interessenvertretung aller in ihm organisierten Händler – vereinbaren lässt, ist zumindest fraglich. ->ibusiness.de

Wie Händler von Repricern profitieren können, hat etailment zusammengefasst. Der Wettbewerb zwischen Markenherstellern und Händlern auf den großen Marktplätzen ist hart und nur mit einer ausgefeilten Preisstrategie zu gewinnen. Algorithmen können dabei helfend unter die Arme greifen. [Weiterlesen…] about Presseschau KW 48: Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon, Chinesischer Ansturm auf deutsche Steuernummern, Händlerbund will Marktplatz werden

Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

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