Bestellen Verbraucher im Internet Waren, ist mit der Bestellung in der Regel der Kaufvertrag noch nicht geschlossen. Vielmehr stellt die Bestellung erst das rechtliche Angebot des Kunden an den Onlinehändler dar, den Vertrag mit ihm zu schließen.
Der Händler nimmt das Angebot erst durch das Versenden einer Auftragsbestätigung an. Noch im letzten Jahr erließ das Landgericht (LG) Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Onlinehändler und entschied, dass die Vertragsannahme durch den Händler binnen 2 Tagen erfolgen müsse (Beschluss v. 29.10.2012; Az: 315 O 422/12).
Jetzt scheint diese kurze Frist zu wackeln, denn jetzt entschied dieselbe Kammer den Fall nach Widerspruchseinlegung anders. Auch eine 5-Tagesfrist sei angemessen und praxisnäher, da die Fristberechnung nicht auf Werktagen beruhe. Oftmals sei deshalb eine Vertragsannahme innerhalb von 2 Tagen schlichtweg nicht möglich (Urteil vom 25.04.2013, Az. 315 O 422/12). [Weiterlesen…] about Doch keine Vertragsannahmefrist von 2 Tagen im Online-Handel?