Immer öfter tauchen Meldungen auf, wonach Markenhersteller Onlinehändlern verbieten, ihre Markenartikel im Internet, etwa auf Plattformen wie Amazon oder eBay, zu verkaufen. So hat zuletzt Adidas angekündigt, den Verkauf seiner Produkte über solche Internetplattformen ab Januar 2013 verbieten zu wollen. Solche Verbote stellen sog. „vertikale Vertriebsbeschränkungen“ dar, die nicht per se unzulässig sind.
Vertikale Vertriebsbeschränkungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmern, die auf verschiedenen Vertriebsniveaus stehen. Der Anbieter der Waren verpflichtet sich, die Waren nur an Händler weiter zu verkaufen, die anhand festgelegter Merkmale ausgewählt werden und in denen sich diese Händler wiederum verpflichten, die betreffenden Waren nicht zugelassene Händler zu verkaufen. Es handelt sich bei solchen Vereinbarungen um „Fachhandelsbindungen“, die ein „selektives Vertriebssystem“ entstehen lassen, weil sämtliche Vertriebspartner darin von Hersteller ausgewählt werden und bestimmten Anforderungen entsprechen. [Weiterlesen…] about Kartellrecht und Onlinehandel: Vertikale Vertriebsbeschränkungen im Überblick