5. Keine Werbung mit überholten Testergebnissen
Die Werbung mit einem 15 Jahre alten Testergebnis der Stiftung Warentest kann ebenfalls wettbewerbswidrig sein, so das Landgericht (LG) Düsseldorf (Urteil vom 18.07.2013, Az. 37 O 33/13).
In dem Fall warb die Beklagte mit einem Testergebnis aus dem Jahre 1998 wie folgt:
„So war es bei unserem Team bis auf eine Ausnahme […] nicht möglich, die Person kennenzulernen, mit denen die Agentur per Anzeige geworben hatte. Und das ist bei […] bis heute so geblieben.“
Das LG Düsseldorf entschied, dass die Werbung wettbewerbswidrig ist, da der Verbraucher durch den großen zeitlichen Abstand in die Irre geführt werde. Es werde nicht darüber informiert, dass es sich nicht um einen (halbwegs) aktuellen Test handle. Wer mit älteren Tests werbe, müsse dies explizit bei Veröffentlichung kenntlich machen. Zudem müssten die damals und heute angebotenen Dienstleistungen gleich sein und sich auch durch keine neueren Entwicklungen überholt haben.
Eine Vergleichbarkeit der angebotenen Dienstleistungen lehnte das Gericht in dem entschiedenen Fall ab. Denn bereits der zeitliche Abstand von 15 Jahren spreche dafür, dass das damalige Untersuchungsergebnis so nicht mehr zutreffe.
Auch wenn das Testergebnis durch eine neuere Untersuchung oder eine Veränderung der Marktverhältnisse überholt ist, kann dies eine Irreführung darstellen (BGH 02.05.1985 – I ZR 200/83). Insbesondere bei Produkten, die einer enormen Entwicklung unterliegen, wie z.B. Digitalkameras oder Flatscreens, kann eine Werbung mit einem alten Testergebnis daher wettbewerbswidrig sein.
6. Werbung mit Testsiegel muss sich auf baugleiches Gerät beziehen
Das OLG Koblenz hat in aktuellen einer Entscheidung 27.03.2013 (Az. 9 U 1097/12) klargestellt, dass sich ein Unternehmen bei der Werbung mit einem Testsiegel auf ein baugleiches Gerät aus der Prüfung zu beziehen hat. Eine Irreführung des Verbrauchers werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, wenn das tatsächlich nicht geprüfte Nachfolgemodell eine technische Funktionsverbesserung aufweise.