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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

Was Onlinehändler bei der Werbung mit Testsiegeln wissen sollten – Eine Übersicht TEIL II

2. Oktober 2013 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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5. Keine Werbung mit überholten Testergebnissen

Die Werbung mit einem 15 Jahre alten Testergebnis der Stiftung Warentest kann ebenfalls wettbewerbswidrig sein, so das Landgericht (LG) Düsseldorf (Urteil vom 18.07.2013, Az. 37 O 33/13).

In dem Fall warb die Beklagte mit einem Testergebnis aus dem Jahre 1998 wie folgt:

„So war es bei unserem Team bis auf eine Ausnahme […] nicht möglich, die Person kennenzulernen, mit denen die Agentur per Anzeige geworben hatte. Und das ist bei […] bis heute so geblieben.“

Das LG Düsseldorf entschied, dass die Werbung wettbewerbswidrig ist, da der Verbraucher durch den großen zeitlichen Abstand in die Irre geführt werde. Es werde nicht darüber informiert, dass es sich nicht um einen (halbwegs) aktuellen Test handle. Wer mit älteren Tests werbe, müsse dies explizit bei Veröffentlichung kenntlich machen. Zudem müssten die damals und heute angebotenen Dienstleistungen gleich sein und sich auch durch keine neueren Entwicklungen überholt haben.

Eine Vergleichbarkeit der angebotenen Dienstleistungen lehnte das Gericht in dem entschiedenen Fall ab. Denn bereits der zeitliche Abstand von 15 Jahren spreche dafür, dass das damalige Untersuchungsergebnis so nicht mehr zutreffe.

Auch wenn das Testergebnis durch eine neuere Untersuchung oder eine Veränderung der Marktverhältnisse überholt ist, kann dies eine Irreführung darstellen (BGH 02.05.1985 – I ZR 200/83). Insbesondere bei Produkten, die einer enormen Entwicklung unterliegen, wie z.B. Digitalkameras oder Flatscreens, kann eine Werbung mit einem alten Testergebnis daher wettbewerbswidrig sein.

6. Werbung mit Testsiegel muss sich auf baugleiches Gerät beziehen

Das OLG Koblenz hat in aktuellen einer Entscheidung 27.03.2013 (Az. 9 U 1097/12) klargestellt, dass sich ein Unternehmen bei der Werbung mit einem Testsiegel auf ein baugleiches Gerät aus der Prüfung zu beziehen hat. Eine Irreführung des Verbrauchers werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, wenn das tatsächlich nicht geprüfte Nachfolgemodell eine technische Funktionsverbesserung aufweise.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Gütesiegel, Recht

Was Onlinehändler bei der Werbung mit Testsiegeln wissen sollten – Eine Übersicht TEIL I

1. Oktober 2013 von Gast

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Für die Kaufentscheidung des Verbrauchers spielen Testergebnisse eine immer wichtiger werdende Rolle. Ob Sie als Händler mit Stiftung Warentest, Öko-Test oder anderen Testsiegeln werben,– Testsiegel stehen für eine unabhängig geprüfte Produktqualität und wecken damit besonderes Vertrauen beim Kunden und entscheiden häufig über dessen Kaufentscheidung.

Dennoch ist bei der Werbung mit Testergebnissen einiges zu beachten, um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit berechtigte Abmahnungen durch Ihre Mitbewerber zu vermeiden.

Der folgende Beitrag soll Ihnen anhand aktueller Urteile einen Überblick über die wichtigsten Hinweispflichten bei der Bewerbung mit Testergebnissen liefern:

1. Gesetzliche Grundlagen

Grundsätzlich gilt, dass ein Hersteller oder Händler, der mit Testergebnissen für sein Produkt wirbt, keine irreführenden Aussagen machen darf. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, ist in erster Linie auf den Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abzustellen. Dort heißt es:

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie […] von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

Hinzu kommt § 5a Abs. 2 UWG, wonach derjenige unlauter handelt, der als Unternehmer die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die unter Berücksichtigung aller Umstände für eine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers wesentlich ist. Verbraucher sollen davor geschützt werden, durch das Vorenthalten einer wesentlichen Information zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst zu werden, die sie ohne die Hinweise auf falsche oder nicht korrekte Testergebnisse nicht getroffen hätten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was Onlinehändler bei der Werbung mit Testsiegeln wissen sollten – Eine Übersicht TEIL I

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Gütesiegel, Recht

Markenhersteller unterliegt vor Gericht, Händler dürfen auf Marktplätzen verkaufen

20. September 2013 von Peter Höschl

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Bekanntermaßen ist der Onlinehandel nicht bei allen Markenherstellern beliebt. Sei es, da sie ihre Marke nicht ausreichend inszeniniert sehen oder sie das Internetgeschäft lieber selbst machen würden. So hatte bereits 2009 der Schulranzenhersteller Sternjakob (Scout) erreicht, dass Händler Sternjakob-Produkte im Internet nur in Onlineshops verkaufen dürfen, die den qualitativen Anforderungen des Unternehmens genügen, nicht aber auf eBay.

Auch Bekleidungshersteller lassen den Verkauf ihrer Produkte bei eBay per Gericht verbieten. Auch im Elektro- und IT-Bereich häufen sich Berichte über Vertriebsbeschränkungen für Onlinehändler. Zumindest Sternjakob musste in seinen Bemühungen den Internethandel zu kontrollieren, nun jedoch einen Rückschlag hinnehmen. Denn der Kartellsenat des Kammergerichts hat dem Hersteller mit heutigem Urteil  untersagt, die Belieferung eines Einzelhändlers mit seinen Produkten mit dem Verbot zu verbinden, die Ware über Internetplattformen zu vertreiben. Das Berufungsgericht ist damit in der Sache dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Berlin gefolgt.

Dass der Verkauf von Markenwaren mitunter kein leichter ist, zeigen auch die rechtlichen Einschätzungen unserer Gastautoren RA Sabine Heukrodt-Bauer zum Thema:

Verkauf von Markenwaren – Ist die Erlaubnis des Markeninhabers erforderlich?
Kartellrecht und Onlinehandel: Vertikale Vertriebsbeschränkungen im Überblick

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Vertriebsbeschränkungen

What’s new: Juristische Neuigkeiten im Juli

17. Juli 2013 von Gast

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Sommerzeit, Sonnencremezeit: Wer solche und auch andere kosmetische Produkte vertreibt, sollte tunlich die seit ein paar Tagen geltende Rechtslage beachten. Daneben haben wir diesmal ein paar wissenswerte Informationen für e-Trader zusammengestellt.

Kosmetische Mittel: Neue EU-Vorschriften gelten ab sofort!

Seit dem 11.07.2013 müssen alle kosmetischen Mittel in den Ladenregalen – sowohl in der EU hergestellte kosmetische Mittel als auch in Drittländern hergestellte – vollständig der Kosmetikverordnung entsprechen; dadurch werden strengere Sicherheitsstandards garantiert und die Verbraucher erhalten mehr und bessere Informationen. Zu den hiervon betroffenen Produkten gehören übrigens nicht nur Make-Up, Parfüm und Aftershave, sondern auch Produkte, die von entscheidender Wichtigkeit für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher sind, wie beispielsweise Sonnencreme, Zahnpasta und Reinigungsprodukte.

Die neue Kosmetikverordnung wurde schon 2009 verabschiedet, tritt nach einer langen Übergangsfrist aber erst jetzt in Kraft. Die ersten europäischen Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel wurden schon vor 35 Jahren erlassen und sind insgesamt siebenmal überarbeitet worden. Wer die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt hat, sollte dies so zügig wie möglich nachholen – die Wettbewerbsverbände lauern sicher schon auf die Gelegenheit für eine Abmahnung.

Die Vertragsstrafenvereinbarung – ein wirksames Druckmittel

Ohne Druck geht manchmal nichts: Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Parteien bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen deutlich wirksamer, wenn eine Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten vereinbart ist – in IT-Verträgen können diese beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level hilfreich sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin What’s new: Juristische Neuigkeiten im Juli

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Cross-Border-Shops: Was Händler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben

8. Juli 2013 von Gast

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Die Internationalisierung von Onlineshops liegt voll im Trend. Immer mehr Shopbetreiber entscheiden sich, eine weltweit verfügbare Plattform zu nutzen und somit auch ausländischen Kunden innerhalb der Europäischen Union (EU) oder weltweit die Möglichkeit zu bieten, in ihrem Shop bestellen zu können.

Entscheidet sich ein Händler zur Lieferung an ausländische Kunden, sind die Anpassungen zunächst scheinbar gering und die Kosten übersichtlich. Es bedeutet wenig Aufwand, ein neues Lieferland im Bestellprozess freizugeben, bei DHL die Auslandskonditionen anzufragen und die Seite ins Englische zu übersetzen. Doch so einfach ist es aus rechtlicher Sicht nicht. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Cross-Border-Shops: Was Händler beim internationalen Onlinehandel zu beachten haben

Kategorie: Internationalisierung, Recht & Datenschutz Stichworte: Internationalisierung, Recht

5 häufigste Fehler bei den AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrungen

26. Juni 2013 von Peter Höschl

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Protected Shops, Anbieter für Rechtstextentwicklung für den Online-Handel, hat in seinem Tagesgeschäft mit über 5.000 Onlineshops, nachstehende fünf häufigste Fehler bei den AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrungen ausgemacht.

  1. Veraltete Widerrufsbelehrung mit Bezug auf alte Vorschriften und Gesetze
  2. 40 € Klausel nur in der Widerrufsbelehrung
  3. Fehlende Informationsplichten, wie beispielsweise die Vertragssprache
  4. Fehlerhafte Formulierungen bei Fristen
  5. Fehlerhafte Klauseln zur Einschränkung der Gewährleistung

Möglicherweise bietet die jetzt eher stille Sommerzeit Gelegenheit, sich um solche Themen zu kümmern. Unterstützen, kann dabei der kostenlose Abmahnscanner von Protected Shops. Dieser überprüft AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrung auf abmahnfähige Klauseln oder fehlende Mindestangaben. Wir berichteten.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Kostenloser Abmahnscanner prüft die AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrung

20. Juni 2013 von Peter Höschl

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Protected Shops, Anbieter für Rechtstextentwicklung für den Online-Handel, hat kürzlich einen kostenlosen Abmahnscanner für Onlinehändler gestartet. Dieser überprüft AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrung auf abmahnfähige Klauseln oder fehlende Mindestangaben. Hierbei greift der Abmahnscanner auf die aktuelle Gesetzeslage und eine Vielzahl von gerichtlichen Urteilen oder Beschlüssen zurück. Im Anschluss an die Überprüfung erhält der Shop-Betreiber eine Einschätzung über die Rechtssicherheit seiner Rechtstexte.

Onlinehändler stecken beim Thema Abmahnsicherheit ja oft im Zwiespalt – einerseits verliert er, der ständig wechselnden Anforderungen an die Rechtstexte wegen, schnell den Überblick und andererseits wird der Rat vom Anwalt aus Kostengründen gescheut. Der Abmahnscanner gibt dem Shop-Betreiber nun die Möglichkeit die eigenen Texte regelmäßig und kostenlos zu überprüfen.

Bereits jetzt sind 600 Abmahngründe für AGB und Widerrufsbelehrung eingepflegt und laufend kommen aktuelle Urteile, sowie weitere Abmahngründe dazu. Dennoch, kann der Abmahnscanner nur Indikator zur Einschätzung der eigenen Gefährdung sein.

Denn, sollte der Scanner keine fehlerhaften Klauseln finden, bedeutet dies nicht zwingend, dass die Rechtstexte fehlerfrei sind. Insbesondere bei sehr komplexen Klauseln oder deren Richtigkeit von Umständen im jeweiligen Shop abhängen, kann die Rechtstextsicherheit nicht garantiert werden.

Laut Aussage von Protected Shops, wird der Abmahnscanner übrigens noch dieses Jahr auf Marktplätze ausgeweitet. Außerdem, wird noch eine Prüfung der Datenschutzerklärung hinzukommen.

Link zum Abmahnscanner

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Die neue Verbraucherrichtlinie im Fernabsatz: Was Onlinehändler zu den neuen Regelungen zum Widerrufsrecht wissen müssen

20. Juni 2013 von Gast

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Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRRL) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler in Bezug auf die Regelungen des Widerrufsrechts. Am 14.06.2013 verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VRRL. Die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) treten am 13.06.2014 in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen, die sich für Onlinehändler ergeben:

– Europaweites, einheitliches Widerrufsrecht

Die VRRL führt dazu, dass es künftig ein europaweit einheitliches Widerrufsrecht geben wird. Dies hat zur Folge, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzwiderrufsrecht erheblich umgestaltet werden mussten.
In den Rechtsordnungen der nationalen Länder bestehen derzeit wichtig Unterschiede hinsichtlich der Widerrufsfrist, was den grenzüberschreitenden Onlinehandel schwierig gestaltete. Während z.B. in Deutschland die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt, beläuft sie sich in Österreich auf 7 Werktage, in Griechenland auf 10 Tage und in Malta und Slowenien auf 15 Tage.

Nach der neuen Richtlinie gilt künftig nur noch eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die neue Verbraucherrichtlinie im Fernabsatz: Was Onlinehändler zu den neuen Regelungen zum Widerrufsrecht wissen müssen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Werbung mit Öko-Kennzeichen – Was Onlinehändler bei dem Vertrieb und der Vermarktung von Bio-Produkten beachten müssen – TEIL II

31. Mai 2013 von Gast

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Wie bereits in Teil 1 ausführlich geschildert, sind im Rahmen des Vertriebs und der Vermarktung von Bio-Produkten zahlreiche Regelungen zu beachten. Während der erste Teil insbesondere die rechtlichen Grundlagen behandelte, erläutert dieser zweite Teil die rechtliche Lage für Online-Händler und gibt ausführliche Praxistipps.

B. Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten im Online-Shop

Für das Anbieten und Bewerben von Bio-Produkten im Online-Shop gelten Vorschriften, die der Händler als Werbender auch dann beachten muss, wenn er selbst nicht Erzeuger der Produkte ist:

Die Öko-Verordnung behandelt Kennzeichnung und Werbung ausdrücklich gleich. Wer also in seiner Werbung die genannten Begriffe oder das Siegel verwendet, muss auch für diese Werbung die gleichen Vorschriften beachten wie der Erzeuger, der sein Produkt als „Bio“ kennzeichnet (vgl. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Öko-Verordnung): [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Werbung mit Öko-Kennzeichen – Was Onlinehändler bei dem Vertrieb und der Vermarktung von Bio-Produkten beachten müssen – TEIL II

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Werbung mit Öko-Kennzeichen – Was Onlinehändler bei dem Vertrieb und der Vermarktung von Bio-Produkten beachten müssen – TEIL I

22. Mai 2013 von Gast

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Die Bewerbung und der Vertrieb von Lebensmitteln mit dem Bio-Siegel oder mit entsprechenden Zusätzen wie „Bio“ oder „Öko“ ist im Zuge der aktuellen Lebensmittelskandale nicht nur für den stationären Einzelhandel attraktiv, auch Online-Händler profitieren mehr und mehr von der steigenden Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln und dem besonderen Vertrauen, das Verbraucher in diese Produkte setzen.

Im Rahmen des Vertriebs und der Vermarktung von Bio-Produkten sind jedoch zahlreiche Regelungen zu beachten. Bei einem Verstoß des jeweiligen Händlers gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen ist schnell mit  einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbrauchschutzverbände oder mit Ordnungsstrafen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden zu rechnen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Werbung mit Öko-Kennzeichen – Was Onlinehändler bei dem Vertrieb und der Vermarktung von Bio-Produkten beachten müssen – TEIL I

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