Anfang September vergangenen Jahres,sorgte ja ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof für beträchtliche Verwirrung. Danach war auch für Experten unklar, ob und wenn ja in welchen Fällen Onlinehändler künftig noch Wertersatz für die Nutzung berechnen dürfen. Klar schien damals nur, dass man für einen angebissenen Apfel Wertersatz verlangen dürfe. Alles andere schien nebulös.
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