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Aktuelle Seite: Startseite / Pressemitteilungen / hamann-media bietet permanente Rechtssicherheit für Online-Shops
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hamann-media bietet permanente Rechtssicherheit für Online-Shops

7. Mai 2008 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de- Eigenanzeige -

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Durch eine technologische Partnerschaft, die mit der Anwaltskanzlei „Feil Rechtsanwälte“ aus Hannover geschlossen wurde, setzen neue Funktionen in Shopware erstmalig auch ganz klar auf das Thema Rechts- und Abmahnsicherheit. Technisch steht der Service ab dem 13.5.2008 allen Shopbetreibern zur Verfügung, die auf das Produkt Shopware setzen.

"Shopbetreiber werden täglich mit unzähligen gesetzlichen Anforderungen konfrontiert. Ist man nicht immer 100% auf dem Laufenden, steigt das Risiko auf eine Abmahnung für den eigenen Webshop enorm.", so Stefan Heyne, Pressesprecher bei hamann-media. "Mit Shopware haben wir jetzt einen exklusiven Service ins Leben gerufen, der den Webshop sogar automatisch bei gesetzlichen Änderungen oder Vorschriften aktualisiert, ohne das der Shopbetreiber hier manuell eingreifen muss."

Wird die Dienstleistung "Shopware Rechtssicherheit" beauftragt, erfolgt eine Prüfung des Online-Shops durch die Profianwälte Feil. Der Shopbetreiber erhält im Rahmen dieses Prozesses alle notwendigen Hinweise und rechtlichen Texte und der Shop wird abmahnsicher gestaltet. Neben der einmaligen Prüfung und der Bereitstellung aller relevanten Inhalte kann der Shopbetreiber zudem einen Rechts-Update-Service buchen, der den Online-Shop automatisch den Anforderungen der aktuellsten Rechtssprechung anpasst.

Generell durchläuft der jeweilige Shop einen Zertifizierungsprozess und wird mit einem Prüfsiegel der Kanzlei ausgestattet. Das Siegel alleine soll Abmahner abschrecken. Der Clou an dem Update-Service: wird der Inhaber eines Online-Shops abgemahnt, haftet die Kanzlei für alle Belange, die den Umfang des Leistungsangebots betreffen. Voraussetzung für diese Art der Sicherheit ist, dass alle bereitgestellten Daten der Feil Rechtsanwälte unverändert übernommen werden.

"Aus langjährigen Erfahrungen können hohe Abmahngebühren und nachträglicher Rechtsbedarf für viel Ärger und Zeitaufwand sorgen und lenken den Shopbetreiber zudem maßgeblich von seinem eigentlichen Kernbusiness ab.", so Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil von Feil Rechtsanwälte. "Wir haben uns auf das IT-Recht spezialisiert und hier schon zahlreiche Erfahrungen im eBay-Umfeld gesammelt. Wir kennen sowohl die Abwehr von Abmahnungen als auch die Verfolgen von wettbewerbswidrigem Verhalten von Mitbewerbern. "

Der neue Service kann direkt über den Shopware Account – einem eigenen Kontobereich, der jedem Shopbetreiber in der Administration von Shopware zur Verfügung steht – freigeschaltet werden. Wahlweise ist es möglich, eine einmalige Prüfung für 199 € netto zu beantragen oder das Ganze kombiniert mit dem Rechts-Update-Service zu nutzen. Der Update-Service kostet dabei lediglich 19,90 € netto / Monat.

Weiterführende Informationen: Über hamann-media

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Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

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Kommentare

  1. Arthur W. Borens meint

    16. Mai 2008 um 06:20

    Was sind denn „Profi“anwälte und „Fach“anwälte für IT-Recht?

  2. Nicola Straub meint

    26. Mai 2008 um 12:55

    Wer sich Fachanwalt nennen darf, ist klar geregelt, man muss nachweislich im betreffenden Rechtsbereich schon eine bestimmte Zeit lang (hauptsächlich?) tätig gewesen sein und kann dann solch einen Titel erwerben: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachanwalt
    „Profi-Anwälte“ soll vermutlich solche Anwälte bezeichnen, die auch stark zu einem bestimmten Rechtsthema aktiv sind, ohne jedoch einen Fachanwalts-Titel erhalten/erworben zu haben.
    Herzliche Grüße
    Nicola

  3. Arthur W. Borens meint

    26. Mai 2008 um 15:06

    Die Fachanwaltschaft für IT-Recht war mit bisher nicht bekannt, ist wohl recht neu. Aber Profianwälte gibt es ja nun wirklich nicht.

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