idealo hat ihre Top 50-Partnershops hinsichtlich der neuen Widerrufsregelungen untersucht und festgestellt: Bei den Rücksendekosten zeigen sich die meisten Shops großzügig, bestehen in der Regel aber auf die gesetzliche Rücksendefrist von 14 Tagen.
Nach dem neuen Gesetz müssen Onlinekunden seit dem 13. Juni selbst für die Retourenkosten in der Folge eines Widerrufs aufkommen. Shopbetreibern steht es jedoch frei, von dieser Regelung abzuweichen und die Rücksendekosten freiwillig zu übernehmen.
Über 90 Prozent der Händler übernehmen die Kosten im Widerrufsfall. Fast jeder Vierte (24 Prozent) davon bietet den kostenfreien Rückversand aber nur unter bestimmten Voraussetzungen an. 16 Prozent orientieren sich dabei an der alten Regelung, der sogenannten „40-Euro-Klausel“, und geben an, die Rücksendekosten auch weiterhin erst ab einem Warenwert von 40 Euro zu übernehmen. Die restlichen acht Prozent knüpfen die Kostenübernahme für die Rücksendung an andere Bedingungen, beispielsweise die Verwendung eines mitgesandten Retouren-Etiketts, das auf das zurückzuschickende Paket geklebt werden soll.
Acht von zehn der Shops bestehen auf die gesetzliche Widerrufsrist von 14 Tagen
Etwas weniger kulant zeigen sich die untersuchten Händler hinsichtlich der Überlegungsfrist, die Onlinebestellern eingeräumt wird. 78 Prozent halten an der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen fest. Eine freiwillig verlängerte Rückgabemöglichkeit bietet immerhin ein Viertel der Händler (24 Prozent) an, wobei die meisten (18 Prozent) ein 30-tägiges Rückgaberecht. Sechs Prozent der untersuchten Händler lassen ihren Kunden sogar 100 Tage Zeit, um bestellte Artikel zu retournieren.
Die komplette Studie gibt es bei idealo unter: http://www.idealo.de/presse/1222-das-neue-widerrufsrecht-in-der-praxis-was-wirklich-auf-onlinekunden-zukommt-und-was-nicht.html