… fragt sich heute die BILD-Zeitung in einem Artikel zu den Auswirkungen des, im Sommer in Kraft tretenden, EU-Gesetzes u.a. zu Rücksendungen. Am 13. Juni wird das Widerrufsrecht EU-weit vereinheitlicht. Ab Lieferung beträgt es dann generell 14 Tage. Bei einem Widerruf hat nicht länger der Unternehmer, sondern der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen – vorausgesetzt, er wurde vorab darüber informiert.
Zugegeben, der Titel ist BILD-typisch sehr reißerisch, der Artikel an sich jedoch recht gut recherchiert. Folgende Studien und Untersuchungen, lassen die Autorin u.a. zu, unter diesen Aspekten berechtigten, erwähnter Fragestellung kommen:
- Einer Studie des Handelsforschungsinstituts ECC zufolge (August 2013) wollen 65 Prozent der Online-Shopper nicht weiter dort einkaufen, wo sie die Retourenkosten selbst bezahlen müssen.
- Laut einer Umfrage des Onlinehandelsverbands „Händlerbund“ im September 2013 wollen 88 Prozent der Händler die Rücksendekosten auf ihre Kunden umlegen.>
Dazu muss man jedoch ggf. wissen, dass bereits heute Verbraucher bei einem Artikelwert unterhalb 40 Euro (sog. 40 Euro-Klausel) grundsätzlich dazu verpflichtet sind die Rücksendekosten selbst zu übernehmen. Auch Amazon behält es sich übrigens vor, in diesen Fällen einen Pauschalbetrag vom Erstattungsbetrag einzubehalten.
Einige Onlinehändler bieten derzeit einen stets kostenlosen Rückversand als Wettbewerbsvorteil an, um Marktanteile zu gewinnen. Ob dies dauerhaft so bleiben wird, kann getrost offen gehalten werden. [Weiterlesen…] about Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab?