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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab?

13. Januar 2014 von Peter Höschl

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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… fragt sich heute die BILD-Zeitung in einem Artikel zu den Auswirkungen des, im Sommer in Kraft tretenden, EU-Gesetzes u.a. zu Rücksendungen. Am 13. Juni wird das Widerrufsrecht EU-weit vereinheitlicht. Ab Lieferung beträgt es dann generell 14 Tage. Bei einem Widerruf hat nicht länger der Unternehmer, sondern der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen – vorausgesetzt, er wurde vorab darüber informiert.

Zugegeben, der Titel ist BILD-typisch sehr reißerisch, der Artikel an sich jedoch recht gut recherchiert. Folgende Studien und Untersuchungen, lassen die Autorin u.a. zu, unter diesen Aspekten berechtigten, erwähnter Fragestellung kommen:

  • Einer Studie des Handelsforschungsinstituts ECC zufolge (August 2013) wollen 65 Prozent der Online-Shopper nicht weiter dort einkaufen, wo sie die Retourenkosten selbst bezahlen müssen.
  • Laut einer Umfrage des Onlinehandelsverbands „Händlerbund“ im September 2013 wollen 88 Prozent der Händler die Rücksendekosten auf ihre Kunden umlegen.>

Dazu muss man jedoch ggf. wissen, dass bereits heute Verbraucher bei einem Artikelwert unterhalb 40 Euro (sog. 40 Euro-Klausel) grundsätzlich dazu verpflichtet sind die Rücksendekosten selbst zu übernehmen. Auch Amazon behält es sich übrigens vor, in diesen Fällen einen Pauschalbetrag vom Erstattungsbetrag einzubehalten.

Einige Onlinehändler bieten derzeit einen stets kostenlosen Rückversand als Wettbewerbsvorteil an, um Marktanteile zu gewinnen. Ob dies dauerhaft so bleiben wird, kann getrost offen gehalten werden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Versandkosten

Händlerbund-Studie: Knapp 60 Prozent der Online-Händler wurden im Jahr 2013 abgemahnt

9. Januar 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Abmahnungen werden von vielen Online-Händlern gefürchtet. Schließlich können sie vor allem für kleinere Händler schnell existenzbedrohend werden. Die Abmahngründe sind dabei vielfältig. Der Händlerbund hat in einer Studie untersucht, wie viele Online-Händler im vergangenen Jahr abgemahnt wurden und wie sie im Abmahnfall vorgegangen sind. Im Zuge der Händlerbund-Studie wurden zwischen dem 27. November und dem 12. Dezember 2013 534 Online-Händler befragt. Es zeigte sich, dass der Großteil der Händler von Abmahnungen betroffen ist: Drei von fünf Händlern (59,73%) erhielten im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung – jeder Zehnte (11%) wurde sogar dreimal oder häufiger abgemahnt.

Im Jahresvergleich zeigt sich, dass für drei von vier Händlern die Zahl der erhaltenen Abmahnungen gleich geblieben (35%) oder sogar gestiegen (40%) ist. Nur jeder vierte Händler wurde seltener abgemahnt als im Jahr 2012. Die Gründe einer Abmahnung sind sehr vielfältig. Dennoch gab etwa die Hälfte der Befragten (53%) an, wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt worden zu sein. Jeder siebte Händler wurde wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt, beinahe genauso oft wurden Verletzungen des Urheberrechts rechtlich belangt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Händlerbund-Studie: Knapp 60 Prozent der Online-Händler wurden im Jahr 2013 abgemahnt

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich Teil 2

10. Dezember 2013 von Gast

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Im ersten Teil der Artikelserie haben wir die wichtigsten Rechtsfragen zu den Themen AGB-Vereinbarungen, Fernabsatzverträgen, Widerrufsrecht, Gewährleistungs- und Produktrecht im französischen Onlinerecht hinsichtlich ihrer Unterschiede zum deutschen Recht betrachtet.

Für den Onlinehändler sind darüberhinaus Informationen zum französischen Preisrecht und Vorschriften bezüglich Impressum/Datenschutz obligatorisch. Einen Ausblick zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU und die damit einhergehenden Änderungen finden Sie am Ende dieses Artikels.

Das französische Preisrecht

Zur Preisangabe gelten in Frankreich wie in Deutschland die Regelungen der EU-Richtlinien 97/7/EG, 2000/31/EC, die Informationen zum Preis müssen bereits im Onlineshop des Onlinehändlers gegeben werden. In Frankreich ist gemäß L 113-3, L 121-18 Code de la Consommation der Preis in Euro und als Endpreis (einschl. der MwSt) anzugeben (Artikel 1, Arrêté du 3.12.1987). Generell ist zu entscheiden, ob beim innergemeinschaftlichen Handel die französische oder deutsche Mehrwertsteuer ausschlaggebend ist. Im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer entscheidet die sog. Erwerbsschwelle, ob die deutsche oder die französische Mehrwertsteuer zur Anwendung kommt. Hierzu sollte der deutsche Onlinehändler, der Waren nach Frankreich liefert, den Rat seines Steuerberaters einholen.

Die Versandkosten müssen nicht im Endpreis als Preisbestandteil angegeben werden, sind aber im Preisfeld im Onlineshop vollständig ersichtlich für jedes Produkt je nach Gebiet oder Land der Auslieferung auszuweisen. Üblicherweise sollten die Versandkosten in Frankreich nach Auslieferung in „France Metropolitaine“ und “DOM/TOM“ beziffert werden, einen speziellen Inseltarif auszuweisen ist empfehlenswert (Arrêté du 03.12.1987).

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich Teil 2

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internationalisierung, Recht

Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich

3. Dezember 2013 von Gast

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Beim Onlinehandel in europäischen Ländern außerhalb Deutschlands können erhebliche Unterschiede zu gewohntem deutschen Recht vorhanden sein und damit rechtliche Schwierigkeiten auftreten. Sollte der deutsche Onlinehändler gegen die jeweiligen Vorschriften verstoßen, kann er sich im Zweifelsfall der Gefahr von Sanktionen (Geldbußen) aussetzen.

In den folgenden beiden Artikeln werden die wichtigsten Rechtsfragen erörtert, die der deutsche Online-Händler im Fall des französischen E-Commerce-Rechts kennen sollte.

AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ob ein deutscher Onlinehändlers eine Klausel in seinen AGB für den Onlinehandel in Frankreich einführen kann, um deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte geltend zu machen, hängt grundlegend davon ab, ob der deutsche Onlinehändler Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher oder an Unternehmer verkauft.
Die folgende Übersicht zeigt in Kürze die jeweiligen Möglichkeiten, eine ausführliche Darlegung der rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Andere Länder – andere Pflichten: Rechtsprechung für Onlinehandel in Frankreich

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internationalisierung, Recht

LG Kiel: Vertriebsverbot übers Internet kann unzulässig sein

2. Dezember 2013 von Gast

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Die Frage, ob Markenhersteller ihren Händlern den Verkauf von Waren über Internetplattformen wie eBay und Amazon verbieten dürfen, hatte nun das Landgericht (LG) Kiel zu entscheiden (Urteil vom 8.11.2013, Az: 14 O 44/13).

Konkret ging es um den Hersteller von Digitalkameras, der seine Ware an Großhändler und Großkunden verkaufte, die die Kameras wiederum an ihre Händler veräußerten. Dabei wurde den Großhändlern vertraglich verboten, die Kameras über Internetplattformen zu veräußern.

Der Markenhersteller wurde deshalb wegen Wettbewerbsverstoßes von einem Wettbewerbsverband abgemahnt und daraufhin verklagt. Das LG Kiel bestätigte den Kartellrechtverstoß und führte aus, dass das auf das Internet bezogene Vertriebsverbot der Wettbewerb unzulässig eingeschränkt werde. Hierdurch werde nach Ansicht des Gerichtes gegen die Vorschriften des Art. 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union  (AEUV) sowie gegen § 1 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen. Danach sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken verboten.

Das Gericht führte aus, dass ein „selektives Vertriebssystem“ zwar das Vorliegen eines Vertriebsverbotes rechtfertigen könne, da eine Beschränkung des erreichbaren Kundenkreises aus Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und der Gewährleistung des richtigen Gebrauchs zwar grundsätzlich möglich sei. Ein solches sei hier jedoch nicht ersichtlich, da die Beklagte hier offline ihre Ware selbst ohne weitere Beschränkungen, etwa zur Qualitätssicherung, an die Händler verkaufe und insofern keine Vorgaben mache.

Fazit: Durch die uneinheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema sollten sich betroffene Händler einzelfallbezogen beraten lassen und gegebenenfalls ein echtes selektives Betriebssystem erstellen.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Vertriebsbeschränkungen

Praxistipps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im b2c-Onlineshop

25. November 2013 von Gast

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bedingungen, die vom Händler vorgegeben sind und auf alle über den Onlineshop abgeschlossenen Kaufverträge Anwendung finden. Grundsätzlich kann der Händler diese Bedingungen danach formulieren, wie er seine Geschäfte und die Folgen abwickeln möchte.

Gegenüber Verbrauchern sieht das Gesetz aber starke Einschränkungen dieser Gestaltungsfreiheit vor. Einzelne Klauseln dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Sie dürfen nicht überraschend sein, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und müssen zudem noch wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Im Ergebnis ist es Händlern im b2c-Versandhandel nur in engen Grenzen bis fast gar nicht möglich, Klauseln zu seinem Vorteil und zum Nachteil des Verbrauchers zu regeln. Verstoßen einzelne Klauseln innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz, so sind diese ohne weiteres durch einen potentiellen Mitbewerber per Abmahnung angreifbar.

Demgegenüber kann der Händler bei einem Verkauf an Geschäftskunden weit größere Einschränkungen für diese in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen. In diesem Fall müssen die Geschäftsbereiche für Geschäftskunden jedoch streng von denen für Verbraucher getrennt werden.

Brauchen Händler überhaupt zwingend AGB?

Händler sind nicht verpflichtet, AGB zu nutzen. Sie sind lediglich eine Möglichkeit, die Vereinbarungen zu einer Vielzahl von Kaufverträgen entsprechend den eigenen Interessen zu regeln. Da wegen der gesetzlichen Verbraucherschutzregelungen inhaltlich jedoch starke Einschränkungen dabei für den Händler bestehen, beinhalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf an Verbraucher meist im Wesentlichen die Informationen, die der Händler aufgrund fernabsatzrechtlicher Informationspflichten oder der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr seinen Verbraucher-Kunden ohnehin zur Verfügung stellen muss. Es bietet sich daher an, diese Informationen in AGB zusammen zu stellen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Praxistipps: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im b2c-Onlineshop

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Wer trägt das Transportrisiko? Urteil des BGH zu Versandrisiko- und Gefahrübergangsklauseln in AGB

13. November 2013 von Gast

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Transportschäden oder Verzögerungen bei der Belieferung sind ein Thema, das im Online-Handel sehr aufkommt. Ärgerlich sind Mängel auf dem Transportweg sowohl für den Händler wie auch den Kunden. Dabei stellt sich immer die Frage, wer das Transportrisiko zu tragen hat und wer für die Transportschäden haftet.

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 06.11.2013 (Urteil des VIII. Zivilsenats – VIII ZR 353/12) mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versandrisiko- und Gefahrübergangsklausel befasst. Das Urteil ist keine „Spezialentscheidung“ für die Möbelbranche, sondern betrifft den Onlinehandel insgesamt. Was bedeutet das Urteil genau für den E-Commerce? [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Wer trägt das Transportrisiko? Urteil des BGH zu Versandrisiko- und Gefahrübergangsklauseln in AGB

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Tell-a-friend- Funktion kann unzulässige Werbung sein

7. November 2013 von Gast

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Weiterempfehlungsfunktionen auf Websites per E-Mail als unerlaubte Werbung (SPAM) eingestuft (Urteil vom 12.09.2013, Az: I ZR 208/12).

In dem Fall konnten Dritte auf der Website des beklagten Unternehmens ihre eigene und eine Empfänger-Mailadresse eingeben. Die dann automatisch versandte E-Mail wies auf den Internetauftritt hin und ging dabei als Nachricht des Unternehmens bei dem Empfänger ein.

Der BGH begründetet seine Entscheidung damit, dass solche Empfehlungsmails eine Form des Marketings darstellen und unter die strengen Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen. Für die Einstufung als Werbung reiche schon eine mittelbare Absatzförderung aus, die daran gemessen werden könne, was das Unternehmen mit der Zurverfügungstellung der Empfehlungsfunktion erreichen wolle. Die Intention eines Unternehmens sei dabei erfahrungsgemäß auf seine Leistungen aufmerksam zu machen. Damit liege eine Mailversendung ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers vor, so dass ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch) und  eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vorliege. Dem Empfänger stünden damit bei Erhalt solcher E-Mails Unterlassungsansprüche aus § 823 I, § 1004 I 2 BGB zu.

Ein Unternehmen, welches eine Tell-a-friend-Funktion zur Verfügung stelle, müsse dafür sorgen, dass Empfehlungsmails nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verschickt werden. Empfehlungs-E-Mails seien nicht anders zu behandeln wie eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.

Fazit: „tell-a-friend“- Funktion sollten deaktiviert werden. Das gilt insbesondere für solche Systeme, die das Unternehmen und nicht den Dritten als Absender der E-Mail generieren und außerdem den Nachrichtentext komplett vorgeben.

 

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz im Onlineshop

30. Oktober 2013 von Gast

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Bei jedem Kauf in einem Onlineshop fallen beim Händler Kundendaten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer usw. Die datenschutzrechtlichen Pflichten für Internethändler im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. Telemediengesetz (TMG) geregelt. Danach ist der Kunde immer über die Erhebung und Verwendung seiner Daten zu unterrichten. In bestimmten Fällen ist außerdem die vorherige Einwilligung des Kunden zur Datenerhebung und –Verwendung erforderlich.

Können Händler wegen Verletzung der datenschutzrechtlichen Regelungen abgemahnt werden?

Die Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten konnte nach bisheriger Rechtsprechung nicht abgemahnt werden (Beispiel: Beschluss Kammergericht Berlin zum Like-Button von Facebook vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11. Die Pflichten im Datenschutz wurden früher nicht als sog. Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts angesehen worden, so dass Abmahnungen unzulässig waren. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 27.6.2013 (Az. 3 U 26/12) sieht das jetzt anders aus: Die Richter entschieden, dass das Fehlen einer korrekten Datenschutzinformation wettbewerbswidrig ist. Damit ist erstmals von einem hochrangigen Gericht entschieden, dass Verstöße im Bereich Datenschutz doch abgemahnt werden können.

In dem Fall hatte auf einer Internetseite, mit der Kunden über eine Werbeaktion zu einer Registrierung animiert wurden, die Information über die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten gefehlt. Das OLG Hamburg entschied, dass die Informationspflicht nach § 13 TMG doch eine Marktverhaltensnorm darstelle, deren Verstoß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen könne. Die Vorschrift schütze nach Art. 10 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG auch die wettbewerbliche Entfaltung von Mitbewerbern, indem einheitliche und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden.

Nach dem Hamburger Urteil sollten Onlinehändler zur Vermeidung von Abmahnungen das Datenschutzkonzept ihrer Shops prüfen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die häufigsten Fragen und Antworten zum Datenschutz im Onlineshop

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: CRM, Datenschutz, Recht, Social Media

Musterbrief zur Umwandlung von Lastschriftmandaten in SEPA-Lastschriftmandate

23. Oktober 2013 von Nicola Straub

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Letzte Woche haben wir in einem „Rundumschlag“ das Thema SEPA beleuchtet. Neben den vielfältigen Aufgaben der systemtechnischen Umstellung steht für Händler, an, Kunden über die Umstellung auf SEPA zu informieren, wenn von diesen noch Einzugermächtigungen im Rahmen des bisherigen Lastschriftverfahrens vorliegen.

Dies kann unabhängig von einem bevorstehenden Lastschrifteinzug auf der Basis des neuen Verfahrens geschehen. Sinnvollerweise aber informiert man den Kunden aber genau dann, wenn sowieso der erste Lastschrifteinzug im SEPA-Verfahren ansteht. Denn dann kann dassselbe Schreiben genutzt werden, um die vorgeschriebene Benachrichtigung über die Umstellung auf SEPA sowie die für den Einzug benötigte „Pre-Notification“ in einem einzigen Schritt zu erledigen. Für die Benachrichtigung über die Verfahrens-Umstellung gibt es im Netz diverse Vorlagen, angeboten beispielsweise von der Deutschen Kreditwirtschaft, aber auch den einzelnen Banken.

Allerdings sind diese Vorlagen ausgesprochen „steif“ – im Bankendeutsch – formuliert. Für eine freundliche, offene Kommunikation mit Kunden taugen diese Texte im Grunde nicht, sie wirken eher abschreckend. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Musterbrief zur Umwandlung von Lastschriftmandaten in SEPA-Lastschriftmandate

Kategorie: Payment Stichworte: Lastschrift, Recht, SEPA

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