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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

OLG Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio Europe auf Online-Marktplätzen

19. Juni 2014 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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(Das Oberlandesgericht Schleswig hat in seinem Verfahren gegen Casio Europe am 5. Juni 2014 entschieden, dass das Verbot des Herstellers an seine Vertrags-Händler über Online-Marktplätze wie zum Beispiel eBay zu verkaufen, rechtswidrig ist (AZ 16 U (Kart) 154/13). Das teilte die Wettbewerbszentrale heute mit. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Verbot des Herstellers gegen Kartellrecht. Damit befinden sich die Schleswiger Richter auf einer Linie mit dem Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte kürzlich entschieden, das Verbot des Sportartikelherstellers Asics, über Online-Marktplätze zu verkaufen, sei nach vorläufiger Prüfung eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung.

„Auch das Urteil des OLG Schleswig zeigt, dass derartige Vertriebsverbote von Herstellern unzulässig sind. Ein guter Tag für den Onlinehandel, denn insbesondere kleinere Händler wurden durch diese Beschränkungen massiv geschädigt“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) und Gründer der Initiative „Choice in eCommerce“. Händler sollten sich derartige Beschränkungen nicht gefallen lassen, ermutigt Prothmann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin OLG Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio Europe auf Online-Marktplätzen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Vertriebsbeschränkungen

Grenzenloser Online-Handel: Händlerbund bietet internationale Rechtstexte

5. Juni 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Am 13.06.3014 wird die Verbraucherrechterichtlinie in geltendes deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Online-Handel EU-weit weitgehend vereinheitlicht und somit das grenzüberschreitendende Geschäft für Online-Händler vereinfacht. Der Händlerbund reagiert auf die zunehmende Internationalisierung der E-Commerce-Branche und stellt ab dem Stichtag der Gesetzesänderung internationale Rechtstexte englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache zur Verfügung.

Der Schritt auf den internationalen E-Commerce Markt ist für viele kleine und mittelständische Händler eine Herausforderung, da es trotz juristischer Vereinheitlichung noch zahlreiche Hürden gibt. Der Händlerbund schafft dabei nun ein stückweit Abhilfe und erstellt für seine Mitglieder abmahnsichere Rechtstexte nach deutschem Recht in englisch, französisch, spanisch und italienisch. Damit sind Händlerbund-Mitglieder auch beim Verkauf im Ausland vor Abmahnungen geschützt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Grenzenloser Online-Handel: Händlerbund bietet internationale Rechtstexte

Kategorie: Pressemitteilungen, Recht & Datenschutz Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

Recht für Online-Händler im Mai 2014 – ein Monatsrückblick

3. Juni 2014 von Onlinehändler News

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Zum Ende des Monats haben wir für Sie die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ zusammengefasst. Im Bereich Datenschutz und Privatsphäre hat sich zur Freude der Datenschützer der EuGH stark gemacht und ein wegweisendes Urteil gefällt. Im Keyword-Marketing gibt jedoch immer noch keine Klarheit, denn ein neues Urteil schränkt die Möglichkeiten zur Verwendung fremder Markennamen als Keyword weiter ein.

Google muss Links löschen

Mit Urteil vom 13.05.2014 (Az.: C-131/12) hatte der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes und ein nicht nur für Datenschützer willkommenes Urteil getroffen. Das Gericht hatte anders als erwartet entschieden, dass Betroffene den Suchmaschinenanbieter Google dazu verpflichten dürfen, Links zu löschen, wenn festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist. Der Suchmaschinenanbieter muss die Ergebnisse aus seiner Trefferliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.

Keywords contra Markenrecht

Mit einem weiteren Urteil zum Thema Keywords contra Markenrecht brachte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Online-Händler in Aufruhr. Immer noch kann keine Entwarnung für die Nutzung fremder markenrechtlich geschützter Namen als Keywords gegeben werden. Wenn die verwendete fremde Marke bekannt ist und die Benutzung des identischen Zeichens als Keyword die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, verletzt dies die Markenrechte und kann weiterhin abgemahnt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 10.04.2014 (Az.: 6 U 272/10), was im Mai bekannt wurde.

Urheberrecht für Jesus?

Übersinnlich ging es vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Mai zu. Das Gericht muss die Frage klären, ob ein spiritueller Text urheberrechtlich geschützt ist, den seine Verfasserin in aktiven Wachträumen empfangen haben will. Urheber war hier „eigentlich“ Jesus von Nazareth, der ihr die Worte in einem aktiven Wachtraum „zugeflüstert“ hatte. Doch das Gericht bestätigte in dem Urteil auch den Urheberschutz für die spirituellen Texte der späteren Verfasserin, weil diese den tatsächlichen Schaffensvorgang erledigte und die Worte niederschrieb (Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen 11 U 62/13). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Recht für Online-Händler im Mai 2014 – ein Monatsrückblick

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Google, Keyword-Recherche, Markenschutz, Recht

Stress am Freitag den 13.? Nicht mit uns!

2. Juni 2014 von Gast

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Der 13.6.2014 rückt näher, die Ziellinie ist in Sicht. Das neue Verbraucherrecht steht kurz bevor und mit ihm zahlreiche Änderungen, die Umstellungen auf der Shop-Seite erforderlich machen. Aber nicht nur die neue Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular muss auf der Web-Seite um 0:00 Uhr eingefügt werden, vorzunehmen sind auch andere Anpassungen. Dabei ist es beruhigend zu wissen, dass nicht alles in der Nacht umgesetzt werden muss, sondern einiges bereits vorher erledigt werden kann. Was Online-Händler neben den neuen Pflichtinformationen und dem neuen Widerrufsrecht noch alles zu beachten haben und welcher Handlungsbedarf auf sie zukommt, zeigt der finale Beitrag unserer Blog-Reihe.

Neben dem Recht zum Widerruf, was Verbrauchern gegenüber Unternehmern im Fernabsatz zusteht, also insbesondere im Warenversandhandel über das Internet, und den neuen Pflichtinformationen, die auf der Shop-Seite einzufügen sind, treten am 13.6.2014 weitere Änderungen in Kraft, die eine Anpassung im Online-Shop erforderlich machen.

Kostengünstige Service-Hotline wird Pflicht

Zwangsweise Einrichtung eines Geschäftsanschlusses

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) treten einige Änderungen bzgl. des geschäftlichen Telefonanschlusses in Kraft. Die bedeutendste dürfte wohl die sein, dass Sie als Unternehmer einen solchen überhaupt zur Verfügung stellen müssen. Was zwar bereits heute zum Standard gehört, war bisher – aus rechtlicher Sicht – reiner Kunden-Service. Ab dem 13.6.2014 wird dieser zur gesetzlichen Pflicht. Die entsprechende Nummer müssen Sie – zumindest im Impressum – angeben.

Mehrwertdienste-Nummern nur noch in Ausnahmefällen möglich

Darüber hinaus wird es auch rechtliche Beschränkungen geben, in welcher Höhe Sie Gebühren für eine telefonische Kontaktaufnahme von Ihren Kunden verlangen dürfen. In bestimmten Fällen wird es nicht mehr möglich sein, für die Abwicklung von Kundenanfragen Mehrwertdienste-Nummern einzusetzen. Was sich bei vielen Unternehmern zurzeit großer Beliebtheit erfreut wird ab dem Stichtag verboten. Über den Einsatz von Mehrwertdienste-Nummern konnten sich Händler eine zusätzliche Einnahmequelle generieren oder Kunden sogar von Anrufen „wegen Kleinigkeiten“ abhalten. Das spart Geld und vor allem Aufwand.

Dieser Praxis schiebt der Gesetzgeber nun aber einen Riegel vor. In den festgelegten Fällen sollen Verbraucher gerade nicht vom Griff zum Telefonhörer abgehalten werden. Deshalb dürfen Unternehmer nur Kosten in der Höhe verlangen, wie sie für die reine Nutzung des Telekommunikationsmittels anfallen. Gewinne, die darüber hinausgehen, sind unzulässig. Betroffen sind von der Regelung Anfragen und Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem zwischen Ihnen und dem Anrufer geschlossenen Vertrag stehen, also Fragen zu der Beschaffenheit des erworbenen Produktes, zu Zahlungs- und Versandmodalitäten und der Rückabwicklung, oder Erklärungen wie dem Widerruf, dem Rücktritt, der Mängelanzeige oder dem Nacherfüllungsverlangen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Stress am Freitag den 13.? Nicht mit uns!

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Online-Händler noch nicht fit für die neuen Verbraucherrechterichtlinien

22. Mai 2014 von Peter Höschl

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Die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) wird am 13.6.2014 in Deutschland umgesetzt. Das hat weitreichende Konsequenzen für Online-Händler. Schließlich kommt zu diversen Rechtsänderungen, die eine Anpassung der Shop-Seite erforderlich machen. Pflichtangaben müssen neu hinzugefügt oder gestrichen, einige Klauseln müssen aus den AGB entfernt werden, die Widerrufsbelehrung ist neu zu formulieren und muss künftig einen zusätzlichen Mustertext enthalten.

In nachstehenden Bereichen, sehen die Experten von Protected Shops den größten Handlungsbedarf für Online-Händler:

  • Angebotsgestaltung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Impressum
  • Widerrufsbelehrung

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Online-Händler noch nicht fit für die neuen Verbraucherrechterichtlinien

Kategorie: Pressemitteilungen Stichworte: Recht

Händlerbund bietet Quick Check zur Verbraucherrechterichtlinie

21. Mai 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie müssen sich alle Online-Händler auf umfangreiche rechtliche Änderungen einstellen. Damit sie sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Juni 2014 vorbereiten und vor teuren Abmahnungen schützen können, haben Händler nun die Möglichkeit Ihre Internetpräsenz vom Händlerbund in einem Quick Check ganz unkompliziert prüfen zu lassen.

Beim Quick Check wird die Internetpräsenz in einem persönlichen Telefongespräch mit einem Experten innerhalb von 15 bis 20 Minuten in rechtlicher Hinsicht geprüft! So erfahren Händler, wo Sie bis zum Stichtag am Freitag, den 13. Juni 2014 noch nachbessern müssen und bekommen von einem Fachjuristen des Händlerbundes eine Handlungsempfehlung. Der Quick Check kostet nur 50 Euro (zzgl. MwSt.) und ist ein unverbindliches Angebot für Händler, die den umfassenden Abmahnschutz des Händlerbundes nicht nutzen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Händlerbund bietet Quick Check zur Verbraucherrechterichtlinie

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

Muster-Widerrufsbelehrung – Die Verwendung lohnt sich kaum noch

14. Mai 2014 von Gast

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Man kann es nicht oft genug sagen: am 13.6.2014 wird die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht umgesetzt! Neben der Erweiterung der Pflichtangaben wird vor allem das Widerrufsrecht auf den Kopf gestellt. Mehr dazu bereits in den vorausgegangenen Beiträgen. Folge dieser umfangreichen inhaltlichen Änderungen ist, dass die Widerrufsbelehrung, die von Gesetzes wegen von Händlern ihren Kunden zur Verfügen zu stellen ist, umformuliert oder schlimmstenfalls völlig neu gefasst werden muss. Zwar wird zur Vereinfachung vom Gesetzgeber dafür ein Muster bereitgestellt, die Neufassung ist von den meisten Händlern aber kaum verwendbar oder erfordert derartige Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, dass sich die Nutzung überhaupt nicht lohnt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben, muss die korrekte Widerrufsbelehrung bestimmte Vorgabe einhalten. Da die meisten Händler einen Belehrungstext wohl nur ungern selbst formulieren wollen, hat der Gesetzgeber ein Muster vorformuliert, dass „einfach nur“ korrekt ausgefüllt und dann rechtssicher verwendet werden kann. Was – schon allein wegen der Vielzahl an gerichtlichen Urteilen – nach altem Recht noch durchaus leicht umzusetzen war, wird ab dem 13.6.2014 kompliziert bis unmöglich. Zwar bleibt das Grundprinzip erhalten, die neuen Einschränkungen führen in den meisten Fällen aber dazu, dass die Vorlage von Shop-Betreibern gar nicht verwendet werden kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Muster-Widerrufsbelehrung – Die Verwendung lohnt sich kaum noch

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Widerrufsbelehrung

Rechtsthemen für Online-Händler im April 2014 – ein Monatsrückblick

5. Mai 2014 von Onlinehändler News

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Der Monat April war ereignisreich und brachte viele neue bedeutsame Urteile und Themen aus dem Bereich „Recht“ . Die wichtigste davon haben wir für Sie zusammengefasst. So hat der Bundesgerichtshof Urteile zu kostenlosen Telefonbucheinträgen für Gewerbetreibende verkündet. Es wurde über die Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung entschieden und die seit langem unter Kritik stehende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wurde für unzulässig erklärt. Außerdem hat PayPal seine AGB überarbeitet und über die bevorstehenden Neuheiten informiert. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechtsthemen für Online-Händler im April 2014 – ein Monatsrückblick

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

29. April 2014 von Gast

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Mit Spannung erwartet wird am 13.6.2014 das neue Widerrufsrecht. Doch viel interessanter dürften die Gerichtsurteile sein, die nach diesem Stichtag fallen. Denn sie entscheiden über Wohl und Wehe der Online-Händler bei Fragen und Problemen, die bereits vor der Rechtsänderung auftreten. Beruhigend ist, dass einige der Neuerungen durchaus zu Gunsten der Händler ausfallen. Sie unterstützen sie beim Geschäftsbetrieb und bieten finanzielle Vorteile. Der Gesetzgeber war bei der Fassung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bestrebt, den Warenhandel voranzutreiben und ihn gerade auch über die innerstaatlichen Grenzen hinaus zu fördern. Da es sich bei der VRRL aber um eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucher handelt, müssen die Unternehmer leider auch Beschränkungen ihrer Rechte hinnehmen. Vor allem aber müssen die Änderungen am 13.6.2014 um 0:00 Uhr auf der Shop-Seite umgesetzt sein, denn eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Die Nachteile

Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich

Da die VRRL das Widerrufsrechts, das Verbrauchern gegenüber Unternehmern im Fernabsatzrecht zusteht, umfassend ändert, müssen Sie als Online-Händler Ihre Widerrufsbelehrung an die Neuerungen anpassen. Den Belehrungstext, den Sie zurzeit verwenden, müssen Sie folglich entweder umformulieren oder sogar völlig neu fassen. Das Muster, das Ihnen der Gesetzgeber – auch für die Neuregelungen – zur Verfügung stellt, ist leider nur beschränkt nutzbar (mehr dazu im Folgebeitrag). Allein die Erstellung eines abmahnsicheren Belehrungstextes dürfte daher mit erheblichem Aufwand und noch mehr Problemen verbunden sein.

Neben der Belehrung muss ein Muster-Widerrufsformular übermittelt werden

Hinzu kommt, dass Sie ab dem 13.6.2014 Ihren Kunden – am besten im Anschluss an die Widerrufsbelehrung – ein „Muster-Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen müssen. Einen Vordruck also, den der Verbraucher nur noch mit seinen Daten ausfüllen und an Sie zurückschicken muss, um sein Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Auch das soll der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Warenversandhandels dienen. Denn dieser Mustertext ist für alle Mitgliedstaaten gleich. Daraus ergibt sich aber bereits das erste Problem. Zwar hat der Gesetzgeber auch diesen Text vorformuliert, fraglich ist allerdings, ob er auch in dieser Form verwendet werden muss, oder ob Unternehmer ein eigenes Formular erstellen und übermitteln dürfen.

Muster oder eigenes Widerrufsformular?

Es besteht schließlich auch keine Pflicht, das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung zu verwenden. Diese kann vielmehr individuell erstellt werden Lediglich die gesetzliche Vermutung, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, kommt dann nicht zum Zuge. Gilt das dann aber auch für das Muster-Widerrufsformular? Die Meinung der Juristen, geht bereits jetzt – noch vor der Umsetzung der Richtlinie – auseinander. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie – bis zu einem klärenden Gerichtsurteil – das gesetzliche Muster verwenden. Und zwar ausschließlich. Denn wenn Sie neben diesem Muster auch ein weiteres, selbsterstelltes Formular übersenden, könnte das zu Verwirrung beim Verbraucher führen und deshalb unzulässig sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Widerrufsrecht

Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

28. April 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt enthält das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes heute schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“ [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

Kategorie: Recht & Datenschutz, Vertrieb Stichworte: Recht, Selektivvertrieb

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