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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

AG Köln: Gängigste Beschriftung des Bestell-Buttons mit „Kaufen“ abmahnbar?

17. September 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Köln wird es wohl in nächster Zeit wieder zu zahlreichen Abmahnungen kommen. Mit Urteil vom 28.4.2014 (AZ: 142 C 354/13) hat das Gericht entschieden, dass für die Beschriftung einer Schaltfläche, durch deren Betätigung ein Kaufvertrag zustande kommen soll, die Formulierung „Kaufen“ nicht genügt. Damit erklärt es die wohl gängigste Bezeichnung des im Online-Handel üblichen „Bestell-Buttons“ für rechtswidrig. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Shop-Betreiber und ihre Anwälte diese Entscheidung nutzen werden, um Konkurrenten kostenpflichtig abzumahnen. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil keine Schule macht und in der nächsten Instanz aufgehoben wird.

Hintergrund – Inkrafttreten der „Button-Lösung“ in Deutschland am 1.8.2012

Bereits am 1.8.2012 traten Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – die spätestens seit dem 13.6.2014 in aller Munde ist – in Deutschland in Kraft. Das betraf vor allem die sog. „Button-Lösung“. Danach sind Online-Händler verpflichtet, Schaltflächen, deren Betätigung zum Vertragsschluss führen soll (z.B. der „Bestell-Button“ wie er in den meisten Webshops eingesetzt wird), auf bestimmte Art und Weise zu beschriften. Dem Verbraucher soll dadurch klar vor Augen geführt werden, dass er sich durch das Anklicken vertraglich verpflichtet, ein vereinbartes Entgelt zu zahlen. Wird das aus der Benennung des Buttons nicht ausreichend deutlich, ist der Vertrag unwirksam und der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet.

Beschriftung des „Bestell-Buttons“

Das Gesetz nennt als zulässige Beschriftung beispielhaft „zahlungspflichtig bestellen“. In den Gesetzesbegründungen werden daneben die Formulierungen „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ aufgelistet. Unter den Online-Händlern hat sich die Bezeichnung „kaufen“ durchgesetzt. Nach dem Urteil des AG Köln, könnten all jene Händler, die sich diesem Trend angeschlossen haben, nun abmahngefährdet sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin AG Köln: Gängigste Beschriftung des Bestell-Buttons mit „Kaufen“ abmahnbar?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz, Recht

Aufgepasst beim Vertrieb von Staubsaugern

1. September 2014 von Nicola Straub

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Seit heute gelten neue Regelungen beim Vertrieb von Staubsaugern. So sind beispielsweise ab sofort die Energieeffizienzklassen anzugeben – und zwar nicht nur bei allen Darstellungen, aus denen heraus das Gerät in den Warenkorb gelegt werden kann, sondern auch bei jeglicher Webung, die eine Aussage zum Energieverbrauch und/oder eine Preisangabe enthält. Gerade letzteres dürfte ja bei einer Werbung stets gegeben sein, beispielsweise auch Werbung in Preisvergleichsportalen (auch Google Shopping bzw. Google Produktanzeigen).

Darüber hinaus sind weitere Pflichtangaben auf der Produktdetailseite notwendig bzw. auf Seiten oder bei Darstellungen des Produktes, aus denen es in den Warenkorb gelegt werden kann. Genauere Informationen uns Tipps zur Platzierung gibt es bei der IT Recht Kanzlei.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage

7. August 2014 von Gast

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Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung wirksam ist, auch wenn der Abgemahnte später einwendet, es habe tatsächlich gar keinen Wettbewerbsverstoß gegeben (Urteil vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13).

Ein Reiseveranstalter war wegen einiger Haftungsbeschränkungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt worden und gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Als er später wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung auf Vertragsstrafenzahlung in Anspruch genommen wurde, stelle er sich auf den Standpunkt, dass die ursprüngliche Abmahnung unzulässig und die Klauseln tatsächlich rechtmäßig gewesen seien.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht feststellte. Wer eine Unterlassungserklärung abgebe, schließe einen Unterlassungsvertrag, der unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage rechtswirksam sei. Zweck der Unterlassungserklärung sei gerade, den Streit um eine Rechtsfrage verbindlich zwischen den Parteien zu klären. Daran müsse sich der Abgemahnte festhalten lassen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

IT-Recht im Juli – Ein Rückblick für Online-Händler

5. August 2014 von Onlinehändler News

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Für den Online-Handel brachte der Monat wieder einige interessante Urteile und Entscheidungen mit sich. Der Bundesgerichtshof beispielsweise sprach zu Beginn des Monats eine Grundsatzentscheidung und stärkte die Rechte der Anonymität bei abgegebenen Bewertungen. Welche neuen Urteile und Gesetze Online-Händler im Juli außerdem wichtig waren, haben wir für unsere Leser zusammengefasst.
Anonyme Bewertungen: Kein Auskunftsanspruch der Betroffenen

Mit einem für Online-Händler wenig erfreulichem Urteil begann der Bundesgerichtshof den Monat: Das Gericht hatte den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen eine Internetplattform zurückgewiesen und die Anonymität der Verfasser gestärkt (Urteil vom 1. Juli 2014, Az.: VI ZR 345/13). Anlass war die anonyme Äußerung in einem Internet-Bewertungs-Portal, gegen das der Betroffene Auskunft in Bezug auf die Kontaktdaten verlangte. Der Betreiber eines Internetportals ist nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Unberechtigte Kontensperrung: Händler geht gegen Amazon vor

Im Juli fasste einen Online-Händler den Mut und setzte sich gegen den Online-Riesen Amazon zur Wehr. Er verklagte das Unternehmen wegen seiner Kontensperrung, die er aufgrund eines unberechtigten Plagiatsvorwurfes erhalten hat. Andere Online-Händler, denen ähnliches widerfahren ist, warten nun mit Spannung auf eine positive Entscheidung des Gerichts.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin IT-Recht im Juli – Ein Rückblick für Online-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Inkasso, Recht

Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

4. August 2014 von Gast

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Wie schon vorhergesagt, hat die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bereits jetzt zahlreiche Abmahnung zur Folge. Teilweise wird von anwaltlichen Schriftsätzen berichtet, die auf den 13.6.2014, also den Tag der Rechtsänderung datiert sind. Andere Schreiben folgten wenige Tage später. Große Erfolgsaussichten werden ihnen jedoch nicht prognostiziert. Was von den Abmahnungen zu halten ist und wie die Betroffenen mit ihnen umgehen sollten, erfahren Sie hier:

Hatten Online-Händler vor der Rechtsänderung am 13.6.2014 noch Stress wegen der rechtzeitigen Umsetzung der neuen Vorgaben in ihrem Webshop, machen ihnen nun anwaltliche Schreiben das Leben schwer. Denn pünktlich nach Inkrafttreten der neuen Gesetze verschicken Unternehmen Abmahnungen an zahlreiche Händler. Bemängelt wird hauptsächlich die Nutzung einer „veralteten Widerrufsbelehrung“. Aber selbst wenn die Betroffenen ihren Shop tatsächlich nicht fristgerecht umgestellt haben, werden die Abmahnungen von Gerichten höchstwahrscheinlich nicht bestätigt werden. Online-Händler müssen ihren Webshop dennoch dringend auf den aktuellen Stand bringen.

Die ersten Abmahnungen wurden im Auftrag der Werfo Ltd., der Eboxu UG und der CODE.AG GmbH versendet. Für einen Erfolg vor Gericht müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Erforderlich sind vor allem ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem abmahnenden und dem abgemahnten Unternehmen und ein konkreter Rechtsverstoß.

Abmahnung der Werfo Ltd.

Die Abmahnung der Werfo Ltd. dürfte schon am Konkurrenzverhältnis scheitern. Denn im zuständigen englischen Handelsregister ist das Unternehmen als „dissolved“ eigetragen. Ein aufgelöstes Unternehmen existiert nicht länger und kann folglich auch nicht in Wettbewerb zu anderen Händlern treten.

Abmahnung der Eboxu UG

Konkurrenzverhältnis

Ob die Eboxu UG im Wettbewerb zu anderen Online-Händlern steht, sollte ebenfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Das Unternehmen ist noch existent, wurde allerdings es erst am 5.6.2014, mithin eine Woche vor der Rechtsänderung gegründet. Das allein sagt zwar über die Absichten der Unternehmensgründung nichts aus, es wirkt aber genauso verdächtig, wie der im Handelsregister eingetragene Geschäftszweck. Dieser wird mit „Vertrieb von Waren aller Art“ angegeben. Wer daran nichts Auffälliges erkennen kann, sollte den anschließend aufgelisteten Katalog genauer betrachten. Dort werden Waren aus nahezu jedem Bereich genannt, was der Firma erlaubt, es auch mit großen Warenhäusern aufzunehmen. Anders gesprochen: die Eboxu UG setzt sich selbst in Konkurrenz zu Online-Händlern aus so ziemlich jedem Sektor. Das erlaubt ihr, entsprechend viele Abmahnungen zu verschicken.

Ein Wettbewerbsverhältnis sollte trotz dieser Umstände nicht einfach verneint werden. Denn der Vorsatz, dass das Unternehmen ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, möglichst viele Shop-Betreiber abmahnen zu können und auf diese Weise die Anwaltsgebühren zu erhalten, dürfte schwer nachzuweisen sein, sofern er überhaupt vorliegt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

LG Hamburg: Google Shopping-Produktdarstellung nur bei kostenlosem Versand rechtskonform

17. Juli 2014 von Nicola Straub

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Bei Google Shopping werden die Produkte in der Galerieansicht lediglich mit ihrem Verkaufspreis dargestellt. Die hinzukommenden Versandkosten dagegen zeigt Google dem Nutzer erst an, wenn dieser mit der Maus über die Produktdarstellung fährt. Wer bislang damit keine Probleme hatte – schließlich sind die Versandkosten ja lange vor dem „in-den-Warenkorb-legen“ sichtbar, wurde nun vom Landgericht Hamburg eines Besseren belehrt.

Die Richter „entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, wenn die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines so genannten Mouse-Overs angezeigt werden“, so die IT-Recht Kanzlei. Der Urteilstext (AZ. 315 O 150/14) liegt leider noch nicht vor.

Offenbar erkannte das Gericht jedoch einen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV: Da die Versandkosten nur via Mouseover sichtbar wurden, seien sie entgegen den Vorschriften der PAngV NICHT „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin LG Hamburg: Google Shopping-Produktdarstellung nur bei kostenlosem Versand rechtskonform

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Google Shopping, PAngV, Recht

Neues Widerrufsrecht: Die meisten Top50-Händler von idealo übernehmen die Rücksendekosten im Widerrufsfall

3. Juli 2014 von Peter Höschl

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idealo hat ihre Top 50-Partnershops hinsichtlich der neuen Widerrufsregelungen untersucht und festgestellt: Bei den Rücksendekosten zeigen sich die meisten Shops großzügig, bestehen in der Regel aber auf die gesetzliche Rücksendefrist von 14 Tagen.

Nach dem neuen Gesetz müssen Onlinekunden seit dem 13. Juni selbst für die Retourenkosten in der Folge eines Widerrufs aufkommen. Shopbetreibern steht es jedoch frei, von dieser Regelung abzuweichen und die Rücksendekosten freiwillig zu übernehmen.

widerrufsrecht-statistik-ruecksendekosten1Über 90 Prozent der Händler übernehmen die Kosten im Widerrufsfall. Fast jeder Vierte (24 Prozent) davon bietet den kostenfreien Rückversand aber nur unter bestimmten Voraussetzungen an. 16 Prozent orientieren sich dabei an der alten Regelung, der sogenannten „40-Euro-Klausel“, und geben an, die Rücksendekosten auch weiterhin erst ab einem Warenwert von 40 Euro zu übernehmen. Die restlichen acht Prozent knüpfen die Kostenübernahme für die Rücksendung an andere Bedingungen, beispielsweise die Verwendung eines mitgesandten Retouren-Etiketts, das auf das zurückzuschickende Paket geklebt werden soll.

Acht von zehn der Shops bestehen auf die gesetzliche Widerrufsrist von 14 Tagen

widerrufsrecht-statistik-rueckgabefristEtwas weniger kulant zeigen sich die untersuchten Händler hinsichtlich der Überlegungsfrist, die Onlinebestellern eingeräumt wird. 78 Prozent halten an der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen fest. Eine freiwillig verlängerte Rückgabemöglichkeit bietet immerhin ein Viertel der Händler (24 Prozent) an, wobei die meisten (18 Prozent) ein 30-tägiges Rückgaberecht. Sechs Prozent der untersuchten Händler lassen ihren Kunden sogar 100 Tage Zeit, um bestellte Artikel zu retournieren.

Die komplette Studie gibt es bei idealo unter: http://www.idealo.de/presse/1222-das-neue-widerrufsrecht-in-der-praxis-was-wirklich-auf-onlinekunden-zukommt-und-was-nicht.html

Kategorie: Studien & Märkte Stichworte: Recht, Rücksendekosten, Studien, Widerrufsrecht

IT-Recht im Juni – Ein Rückblick für Online-Händler

2. Juli 2014 von Onlinehändler News

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Im Juni beschäftige Online-Handler nur ein Thema: die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.14. Dieser Freitag der 13. brachten die für Online-Händler grüßte Umstellung des Fernabsatzrechtes seit Jahren mit sich. In diesem Zuge mussten Online-Händler nicht nur wegen der zahlreichen rechtlichen Unklarheiten, sondern auch im Bereich der praktischen Umsetzung den Atem anhalten. Wir haben für Sie noch einmal die bewegendsten rechtlichen Neuigkeiten des Monats Juni zusammengefasst.

Start der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Nacht vom 12. auf den 13. Juni dürfte für alle Online-Händler in Europa eine kurze gewesen sein, denn in dieser Nacht waren alle Online-Händler damit beschäftigt, ihre Shops auf die neue Rechtslage anzupassen. Alle Shops mussten quasi in einer „Nacht- und Nebelaktion“ auf die neue Rechtslage angepasst werden, weil der Gesetzgeber keine Übergangsfristen vorgesehen hat.

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist – obwohl de Stichtag nun längst verstrichen ist – in der Praxis immer noch sehr komplex. Nun folgen die ersten Fragen aus dem Alltagsgeschäft der Online-Händler. Aus diesem Grund sei allen Online-Händlern das zur Anpassung an die Gesetzesreform erschienene E-Book zur Verbraucherrechterichtlinie wärmstens empfohlen. Händler können sich mit diesem E-Book über die neue Gesetzeslage seit dem 13.06.2014 informieren und auch Antworten auf die nun auftauchenden Alltagfragen finden. Das E-Book enthält eine Fülle von Fakten und Praxistipps rund um die neue Gesetzesnovelle und steht kostenlos als ePUB und als PDF auf der Händlerbund-Seite zum Download zur Verfügung.

Google Shopping mit mangelnder Versandkostenanzeige

Nicht nur die Verbraucherrechterichtlinie und deren Umsetzung bereitete Online-Händlern Sorgen. Das Landgereicht Hamburg entschied – ebenfalls am 13.06.2014 -, dass die Versandkosten, die im Zuge der Google Shopping-Darstellung für den Verbraucher nur ersichtlich sind, wenn er mit der Maus über die entsprechende Produktabbildung fährt und auf diesem Wege das sogenannte „Mouse-over“ angezeigt wird, nicht ausreichend sind. „Die Angabe des Endpreises sowie aller zusätzlichen Kosten, insbesondere der Versandkosten“ werden auch bei dieser Art von Werbung von den Verbrauchern erwartet und müsse daher leicht erkennbar und deutlich wahrnehmbar angezeigt werden (Urteil vom 13.06.2014, Az.: 3150150/14). Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil in eine weitere Runde geht.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin IT-Recht im Juni – Ein Rückblick für Online-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht, Vertriebsbeschränkungen

Händlerbund veröffentlicht E-Book zur Verbraucherrechterichtlinie

26. Juni 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Auch knapp zwei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie haben einige Online-Händler das Gesetz noch immer nicht vollständig in ihren Shops umgesetzt. Der Händlerbund hat ein kostenloses E-Book mit allen wissenswerten Fakten rund um die Verbraucherrechterichtlinie veröffentlicht. Damit können Händler sich nochmals umfassend über die Gesetzesänderung vom 13. Juni 2014 informieren und vor Abmahnungen schützen.

Verschiedene Themen, wie beispielsweise die Rechte und Pflichten beim Widerruf, der Wegfall des Rückgaberechts und die Informationspflicht werden in dem E-Book ausführlich behandelt. Des Weiteren können Händler die Ergebnisse der Händlerbund-Studien zur Verbraucherrechterichtlinie und den Retourenkosten einsehen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Händlerbund veröffentlicht E-Book zur Verbraucherrechterichtlinie

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Die Luft für Vertriebsbeschränkungen wird dünner

23. Juni 2014 von Peter Höschl

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Vergangene Woche bestätigte das OLG Schleswig, das Urteil von Ende 2013 des LG Kiel in dem es Casio untersagte, Händlern vertraglich den Vertrieb von Casio Digital-Kameras der Serie Exilim über so genannte „Internet Auktionsplattformen“ (z. B. eBay), „Internetmarktplätze“ (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte zu verbieten. Auch Sternjakob, Hersteller einer bekannten Schulranzen-Marke, musste vergangenes Jahr eine Schlappe vor Gericht hinnehmen.

Und nach wie vor beschäftigt sich das Bundeskartellamt in Berlin mit den Sportartikelherstellern Asics und Adidas. Diese versuchen ebenfalls, Händlern den Vertrieb ihrer Artikel auf Online-Marktplätzen zu verbieten, was die Kartellwächter kritisch sehen. eine Entscheidung steht hier noch aus. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die Luft für Vertriebsbeschränkungen wird dünner

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Vertriebsbeschränkungen

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