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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

AG Berlin: Registrierungsbestätigung kann unzulässige Werbung sein

9. Februar 2015 von Gast

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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protectedshops-logoGastartikel: Das AG Berlin Pankow/Weißensee hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine E-Mail, die die Eröffnung eines Kundenkontos in einem Webshop bestätigt, unzulässige Werbung darstellt. Die Frage, ob auch Bestätigungs-Mails im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens wettbewerbs- und datenschutzwidrig sind, lässt das Gericht dabei ausdrücklich offen.

Das war passiert

Das Amtsgericht (AG) Berlin Pankow/Weißensee hatte über den Fall einer E-Mail an einen Gewerbetreibenden zu entscheiden, in der er darüber informiert wurde, dass für ihn ein Kundenkonto in einem Webshop angelegt wurde und welche Vorteile ihm die Registrierung bietet (Urteil vom 16.12.2014, AZ: 101 C 1005/14).

Der Knackpunkt des Sachverhalts lag darin, dass der Mail-Empfänger in dem besagten Webshop nie seine Daten hinterlegt hatte. Er forderte den Online-Händler deshalb mittels Abmahnung auf, die Versendung derartiger E-Mails an ihn künftig zu unterlassen. Zwar gab der Shop-Betreiber eine entsprechende Unterlassungserklärung für die konkrete Mail-Adresse ab, er weigerte sich aber, das auch für sämtliche weiteren elektronischen Postfächer des Abmahnenden zu tun. Der Betroffene zog deshalb vor Gericht…

Die Entscheidung

…und bekam Recht.

Der Richter teilte die Auffassung des Klägers – also des Mail-Empfänger, dass die E-Mail, in der die Eröffnung eines Kundenkontos bestätigt und über die Vorteile informiert wurde, die der Kunde durch die Registrierung hat, Werbung im Sinne des Gesetzes darstellt. Da der Kläger in den Erhalt von Werbe-Mails jedoch nicht eingewilligt hat, war die Zusendung nicht nur wettbewerbswidrig, sondern widersprach auch dem Datenschutzrecht.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin AG Berlin: Registrierungsbestätigung kann unzulässige Werbung sein

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Monatsrückblick IT-Recht: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2015

2. Februar 2015 von Onlinehändler News

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Nachdem die stressige Weihnachtszeit beendet ist, ging es für den Online-Handel nicht unbedingt ruhiger weiter. Besonders Online-Händler von Elektro- und Elektronikprodukten mussten mit neuen rechtlichen und technischen Vorgaben für die Kennzeichnung der Energieeffizienzklasse kämpfen. Was es sonst noch Neues gab, erfahren Sie in unserem Rückblick.

Energielabel seit 01.01.2015 auch im Online-Handel Pflicht

Bislang reichte es aus, die Energieeffizienzklasse samt den sonstigen Pflichtinformationen im Online-Shop in Textform anzugeben. Dem Gesetzgeber genügte dies jedoch nicht, weshalb zum 01.01.2015 europaweit eine neue Kennzeichnung von diversen Elektro- und Elektronikprodukten im Online-Handel Pflicht ist.

Seit dem 01.01. müssen einige Elektro- und Elektronikprodukte (z.B. Haushaltswaschmaschinen und andere Haushalts(groß)geräte) im Online-Shop ein Energielabel tragen. Alle Online-Händler, die hier noch nicht auf dem aktuellen Stand sind, sollten dringend nachbessern, um keine Abmahnung zu riskieren. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Monatsrückblick IT-Recht: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Januar 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Neue Haftungsfalle für eBay-Händler

27. Januar 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: In letzter Zeit häufen sich Urteile zu der Frage, ob Händler, die ihre Waren über Marktplätze wie eBay oder Amazon verkaufen, für Verstöße und Fehler haften, die von den Plattformbetreibern begangen werden. Die schlechte Bilanz: ja, das tun sie. Erst waren es veraltete UVP-Preise bei Amazon, dann die „tell-a-friend“-Funktionen bei eBay und Amazon, nun Darstellungsfehler bei Verwendung bestimmter Browser bei eBay. Allen Entscheidungen ist gemein, dass die Marketplace-Händler keinen Einfluss auf den wettbewerbsrechtlichen Verstoß hatten, diesen also nur hätten vermeiden können, wenn sie den Marktplatz gemieden hätten. Dennoch wurden sie von den Gerichten in die Verantwortung genommen.

Wie wir an dieser Stelle bereits berichteten, haften Amazon-Händler für die Weiterempfehlungsfunktion, die automatisch in jedes Angebot eingefügt wird. Auch gegen eBay-Händler hat es entsprechende Abmahnungen wegen der der „tell-a-friend“-Option gegeben.

„Tell-a-friend“-Option ist unzulässige Werbung

Über die Weiterempfehlungsfunktion können Besucher Freunden bestimmte Artikel empfehlen. Dazu geben sie die Empfänger-E-Mail-Adresse ein und versenden ein vorgefertigtes Schreiben. Als Absender erscheint aber nicht der Empfehlende selbst, sondern eine eBay- bzw. Amazon-Adresse. Da im Inhalt der E-Mail auf das konkrete Produkt aufmerksam gemacht wird, stufen Gerichte diese Empfehlungen als Werbung ein, die ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten wettbewerbswidrig sind. Eine entsprechende Einwilligung liegt schon deshalb nie vor, weil der Verkäufer weder weiß noch beeinflussen kann, an wen die Empfehlung gesendet wird.

Händler haften für den Verstoß

Hinzu kommt, dass die „tell-a-friend“-Funktion von den Marketplace-Händlern nicht deaktiviert werden kann. Dennoch erhielten sie Abmahnungen und wurden gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet. Begründet wurden die Entscheidungen damit, dass Unternehmer den Vertriebsweg für ihre Produkte frei wählen können, sie dann aber auch sicherzustellen haben, dass der Verkauf rechtskonform erfolgt. Konsequenterweise müssten eBay- und Amazon-Händler den Verkauf über die Plattformen also einstellen, um der gerichtlichen Unterlassungsvorgabe gerecht zu werden.

Nachbesserung bei „tell-a-friend“ seitens eBay

Um den Warenverkauf über eBay nicht gänzlich unattraktiv zu machen, hat das angeschlagene Unternehmen auf die Urteile reagiert und seine „tell-a-friend“-Funktion abgeändert. Nunmehr erfolgt die Versendung der Artikelempfehlungen über den E-Mail-Account des Empfehlenden selbst. Dieser erscheint folglich als Absender, weshalb keine unzulässige Versendung von Werbe-Mails seitens eBay oder seiner Händler mehr vorliegt. Dadurch ist eine Abmahngefahr beseitigt worden.

Neue Abmahnquelle

Leider hat sich postwendend eine neue aufgetan, die den eBay-Verkäufern aktuell das Leben schwer machen könnte. So hat das Landgericht (LG) Leipzig in seinem Urteil vom 16.12.2014 (AZ: 1 HK O 1295/14) die Marketplace-Händler auch für technische Fehler seitens eBay in die Verantwortung genommen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neue Haftungsfalle für eBay-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

Warenkorb-Erinnerungen sind unzulässig

21. Januar 2015 von Peter Höschl

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Bekanntermaßen ist es nicht erlaubt Warenkorbabbrecher per E-Mail zu kontaktieren, sofern es sich noch nicht um Kunden des Online-Shops handelt. Da eine erfolgsversprechende Maßnahme, diese Kaufverweigerer dann doch noch als Kunden zu gewinnen, hat sich nur niemand haben sich viele nicht daran gehalten bzw. ein Abmahnrisiko in Kauf genommen. In unserer Wahrnehmung, gab es auch noch keine Abmahnungen oder zumindest nicht massenhaft wegen dieser unerlaubten Werbemails.

Nun erinnert jedoch die Wettbewerbszentrale in einer Veröffentlichung daran, dass Warenkorb-Erinnerungen wettbewerbsrechtlich unzulässig und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich sind. Gleichzeitig informiert die Wettbewerbszentrale, dass sie wiederholt mit Fällen unerlaubter Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails konfrontiert wird und jeweils wegen unzulässiger E-Mail-Werbung eingeschritten ist.

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Kundenkommunikation, Recht

IT-Recht 2014 – Der große Jahresrückblick für Online-Händler

7. Januar 2015 von Onlinehändler News

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HändlerbundGastartikel: Mit dem Jahr 2014 ging ein im Bereich der Paragraphen und Gesetzes wieder einmal spannendes und ereignisreiches Jahr für Online-Händler zuende. Wir nehmen das zum Anlass und schauen auf das in rechtlicher Hinsicht besonders aufregende Jahr 2014 zurück.

Datenschützer konnten Erfolge verbuchen

Datenschützer konnten im Jahr 2014 einige Erfolge verbuchen, denn der EuGH kümmerte sich um gleich zwei datenschutzrechtliche Belange. Zum Einen war die vielfach kritisierte Vorratsdatenspeicherung endlich auf dem gerichtlichen Prüfstand. Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist die Möglichkeit der Verbesserung der Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Mitte Mai nahm sich der EuGH den oft kritisierten Umgang des Suchmaschinenanbieters Google vor. Nutzer dürfen Google dazu verpflichten, Suchergebnisse aus seiner Trefferliste zu entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.

Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Sommer in Kraft getreten

Der Frühling und Sommer wurde von der umfassenden Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dominiert. Zahlreiche Shops mussten umprogrammiert, Rechtstexte ausgetauscht und neue gesetzliche Regelungen beim Ablauf eines Widerrufs verinnerlicht werden. Besonders misslich dabei war es, dass der europäische Gesetzgeber für die Umsetzung keine Übergangsfrist vorgesehen hatte, und alle Änderungen über Nacht in Kraft traten. Natürlich folgen wenig später die ersten Abmahnungen.

Abmahngefahr: Google und seine fehlende Versandkostenangabe

2014 sorgte eine Entscheidung für Aufsehen unter allen Händlern, die Google Shopping als Absatzkanal nutzen. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Google die Versandkosten bei dieser Art von Werbung nur unzureichend ausweist (Entscheidung vom 13.06.2014, Az.: 3150150/14). Der Auffassung des Landgerichts Hamburg, Google Shopping sei mit der fehlenden Versandkostenangabe wettbewerbswidrig, folgte später auch eine weitere Kammer desselben Gerichts (LG Hamburg, Beschl. v. 05.06.2014 – Az.: 327 O 245/14).

Vertriebsbeschränkungen auf dem Prüfstand – zahlreiche Gerichte schreiten ein

Online-Händler von Markenware hatten es in den letzten Jahren schwer, denn die Markenhersteller versuchten den Handel ihrer kostbaren Produkte über das Internet gänzlich, oder zumindest über bestimmte Online-Plattformen, zu verbieten. Die Tendenz der Gerichte hin zu einem Verbot derartiger Vertriebsbeschränkungen setzte sich 2014 fort. Das Oberlandesgericht Schleswig hat beispielsweise entschieden, dass das Verbot des Markenherstellers Casio, über Online-Marktplätze zu verkaufen, rechtswidrig ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 16 U (Kart) 154/13). Auch der Parfümhersteller Coty stoppte die Belieferung einer Parfümerie, soweit diese die Coty-Produkte über Online-Marktplätze vertreibt. Das Landgericht Frankfurt a.M. untersagte auch in diesem Rechtsstreit den Ausschluss von Internet-Plattformen wie Amazon (AZ 2-03 O 128/13). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin IT-Recht 2014 – Der große Jahresrückblick für Online-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Fast zwei Drittel der Online-Händler sind mit Abmahnungen konfrontiert

18. Dezember 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung) Der Händlerbund veröffentlicht Infografik zum Thema: „Der Weg der Abmahnung“ und erläutert dabei die einzelnen Stationen einer Abmahnung. Abmahnungen sind und bleiben das zentrale Thema für Online-Händler.

Knapp 60 Prozent und damit fast zwei Drittel der befragten Händler wurden dabei laut einer Studie des Händlerbundes aus 2013 schon einmal abgemahnt. Umso wichtiger ist es deshalb, genau darüber informiert zu sein, wie im Falle einer Abmahnung zu handeln ist.

  1. Was sind häufige Abmahngründe?
  2. Wie kann es zu einer Abmahnung kommen?
  3. Welche ersten Schritte sind bei einer Abmahnung zu tun?
  4. Und welche Möglichkeiten der Reaktion auf eine Abmahnung gibt es?

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Fast zwei Drittel der Online-Händler sind mit Abmahnungen konfrontiert

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Pannen bei der Preisangabe – wie kommen Online-Händler da wieder heraus?

16. Dezember 2014 von Onlinehändler News

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Tausende Internetnutzer sind derzeit auf der Suche nach dem passendem Geschenken für die Liebsten… Da kommt einen das folgende Knaller-Angebot gerade recht: ein Samsung Galaxy Note 3 für gerade einmal 5,99 €. Aber wo ist hier der Haken? Schuld war ein Softwarefehler beim Anbieter. Doch Online-Händler, die von derartigen Pannen betroffen sind, müssen nicht verzagen. Der Händlerbund erläutert, quasi auf unsere Nachlese zum notebooksbilliger.de-ebay-GAU aufsetzend, wie Sie aus dieser Misere wieder herauskommen.

Datenpannen keine Seltenheit

Ende letzter Woche machte eine Nachricht die Runde, wonach zahllose hochpreisige Elektronikprodukte aufgrund eines Software-Fehlers zu einem Schleuderpreis von 5,99 Euro angeboten wurden. Betroffen von dem Vorfall war der eBay-Shop des bekannten Elektro-Online-Händlers Notebooksbilliger.de. Die Kunden hat es natürlich gefreut. Binnen kürzester Zeit gingen unzählige teure Geräte wie Haushaltsgeräte, Festplatten, Smartphones oder Notebooks zum sagenhaften Preis von 5,99 Euro über die virtuelle Ladentheke.

Am Montag folgte eine weitere ähnliche Meldung. Aufgrund einer Systempanne in einem Export-Tool wurden auf dem Online-Marktplatz Amazon (UK) massenhaft Produkte zum Preis von 1 Penny angeboten. Das Angebot fand natürlich auch dort reißenden Absatz. Betroffen waren diesmal sogar mehrere Online-Händler.

Diese Vorfälle sind jedoch keine Seltenheit, denn immer wieder berichten Online-Händler über (kleinere) Missgeschicke bei der Einstellung von Angeboten oder der Übermittlung des Preises. Um die täglich Arbeit zu optimieren, sind Online-Händler jedoch auf derartige Tools angewiesen.

Können Käufer die Lieferung verlangen?

Im Falle einer Datenpanne wie oben geschehen, kann zum Einen die Existenz bedroht sein. Hinzu kommt, dass verärgerte Kunden – meist auch aus Unkenntnis der eigenen Rechte – mit rechtlichen Schritten drohen. Online-Händler sollten sich daher in solch einem Fall genau über ihre bestehenden Rechte und Pflichten informieren.

Es gilt Folgendes: Ein Kunde kann eine Lieferung nur verlangen, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage (hier: einen rechtverbindlich geschlossenen Kaufvertrag) hat. Zunächst muss also geklärt werden, ob überhaupt schon ein Vertragsschluss vorliegt, aus dem der Kunde zur Lieferung berechtigt ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Pannen bei der Preisangabe – wie kommen Online-Händler da wieder heraus?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

15. Dezember 2014 von Gast

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Abgemahnte haben grundsätzlich die Möglichkeit, anstatt einer Unterlassungserklärung außergerichtlich eine notarielle Unterwerfungserklärung abzugeben. Das entschied jetzt das Landgericht Köln mit Urteil vom 23.09.2014 (Az. 33 O 29/14). Damit zeigt sich für Abmahnopfer eine interessante Alternative im Falle von Abmahnungen auf.

In dem Fall hatte ein Onlinehändler nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keine „normale“ Unterlassungserklärung abgegeben, sondern hatte einen Notarstermin vereinbart. Hier hatte er eine notarielle Unterwerfungserklärung aufsetzen lassen und unterzeichnet, in der er sich zur Unterlassung verpflichtete und zusätzlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf. Diese Erklärung leitete er dem Abmahner zu.

Der Abmahner wies die Erklärung mit dem Argument zurück, dass damit die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt sei. Bei Zuwiderhandlungen könne erst vollstreckt werden, nachdem die Urkunde zusammen mit dem gerichtlichen Androhungsbeschluss zugestellt worden sei. Bis dahin habe der Gläubiger keine Handhabe gegen erneute Verstöße. Das Landgericht Köln sah das jedoch anders. Bereits die Abgabe der notariellen Unterlassungserklärung schließe die Wiederholungsgefahr aus. Das sei auch bei einer „normalen“ Unterlassungserklärung nicht anders und gelte unabhängig davon, ob es zeitlich aufwendig sei, einen Androhungsbeschluss zu erwirken.

Die Idee einer notariellen Unterlassungserklärung ist relativ neu und für den Abgemahnten eine gute Möglichkeit, auf eine Abmahnung zu reagieren. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Neue App für IT-Rechtsthemen der Kanzlei RESMEDIA

10. Dezember 2014 von Peter Höschl

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Die Kanzlei RESMEDIA hat eine App gelauncht, mit der ihre Booklets zum IT-Recht jetzt auch bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden können. Die App enthält bereits diverse Rechtsthemen für den Onlinehandel. Die in Mainz ansässige Kanzlei veröffentlicht schon seit längerem Rechts-Booklets zu aktuellen Themen des IT-Rechts, E-Commerce-Rechts und gewerblichen Rechtsschutzes. Die übersichtlichen und praxisnahen Informationsbroschüren können ab sofort auch über die neue Infothek-App mobil gelesen werden. Die App ist kostenlos und kann im App Store und bei Google Play heruntergeladen werden.

Zu den schon veröffentlichten Themen gehören „So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!“, „Suchmaschinenmarketing“, „Rechtssichere b2c-Onlineshops“, „Cross Border-Shops“ und „Die rechtliche Konzeption von großen E-Commerce-Plattformen“. Auch ist ein Booklet zum Thema „Social Media mit Recht“ in der App enthalten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neue App für IT-Rechtsthemen der Kanzlei RESMEDIA

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Recht

Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

9. Dezember 2014 von Gast

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Ohne Einflussnahmemöglichkeit seitens der Händler hat ebay neue Funktionen auf seinem Marktplatz eingeführt: den Warenkorb und „kaufen als Gast“. Beides soll die Plattform attraktiver machen und so – gerade im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft – mehr Kunden anlocken. Auch wenn die Händler von den Neuerungen profitieren, ist zunächst die Umstellung des eigenen ebay-Shops erforderlich.

Mit den neu integrierten Funktionen „Warenkorb“ und „Kaufen als Gast“ versucht ebay seinen Online-Marktplatz für Kunden attraktiver zu gestallten. Die Kaufabwicklung soll erleichtert und eine neue Käufergruppe angesprochen werden, nämlich die, die kein Mitgliedskonto bei ebay hat.

Warenkorb

Die gravierendste Neuerung dürfte wohl die Einführung eines Warenkorbs sein, wie er im „normalen“ Online-Handel bereits üblich und nicht mehr wegzudenken ist.

Während ebay-Käufer derzeit jeden Artikel einzeln kaufen müssen, haben sie mit dem Warenkorb nun die Möglichkeit, mehrere Artikel vom selben oder auch von unterschiedlichen ebay-Händlern gemeinsam zu bestellen und zu bezahlen. Dazu klickt der Kunde einfach auf den neuen Button „In den Warenkorb“. Die Funktion steht allerdings nur bei Festpreisangeboten und Auktionen zur Verfügung, bei denen ein „Sofortkauf“ noch möglich ist.

Händler, die den Warenkorb anbieten wollen, müssen zumindest auch PayPal als mögliche Zahlungsart anbieten und für alle Orte, an die sie liefern, die Versandkosten hinterlegt haben. Bei kostenlosen Lieferungen muss daher in das entsprechende Feld eine Null eingetragen werden. Über den Warenkorb haben Verkäufer die Möglichkeit, Sonderkonditionen oder Rabatte beim Kauf mehrerer Produkte anzubieten, was bisher – wenn überhaupt – nur schwer möglich war. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

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