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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB
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Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

9. Dezember 2014 von Gast

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Ohne Einflussnahmemöglichkeit seitens der Händler hat ebay neue Funktionen auf seinem Marktplatz eingeführt: den Warenkorb und „kaufen als Gast“. Beides soll die Plattform attraktiver machen und so – gerade im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft – mehr Kunden anlocken. Auch wenn die Händler von den Neuerungen profitieren, ist zunächst die Umstellung des eigenen ebay-Shops erforderlich.

Mit den neu integrierten Funktionen „Warenkorb“ und „Kaufen als Gast“ versucht ebay seinen Online-Marktplatz für Kunden attraktiver zu gestallten. Die Kaufabwicklung soll erleichtert und eine neue Käufergruppe angesprochen werden, nämlich die, die kein Mitgliedskonto bei ebay hat.

Warenkorb

Die gravierendste Neuerung dürfte wohl die Einführung eines Warenkorbs sein, wie er im „normalen“ Online-Handel bereits üblich und nicht mehr wegzudenken ist.

Während ebay-Käufer derzeit jeden Artikel einzeln kaufen müssen, haben sie mit dem Warenkorb nun die Möglichkeit, mehrere Artikel vom selben oder auch von unterschiedlichen ebay-Händlern gemeinsam zu bestellen und zu bezahlen. Dazu klickt der Kunde einfach auf den neuen Button „In den Warenkorb“. Die Funktion steht allerdings nur bei Festpreisangeboten und Auktionen zur Verfügung, bei denen ein „Sofortkauf“ noch möglich ist.

Händler, die den Warenkorb anbieten wollen, müssen zumindest auch PayPal als mögliche Zahlungsart anbieten und für alle Orte, an die sie liefern, die Versandkosten hinterlegt haben. Bei kostenlosen Lieferungen muss daher in das entsprechende Feld eine Null eingetragen werden. Über den Warenkorb haben Verkäufer die Möglichkeit, Sonderkonditionen oder Rabatte beim Kauf mehrerer Produkte anzubieten, was bisher – wenn überhaupt – nur schwer möglich war.

„Kaufen als Gast“

Durch die Einführung der Funktion „kaufen als Gast“ will ebay neue Kundenkreise ansprechen. War es bisher nur möglich, auf dem Online-Marktplatz Waren zu kaufen, wenn man sich vorher als Mitglied registriert hat, können Festpreisartikel nunmehr auch ohne Mitgliedskonto bestellt werden. Dazu klickt der Interessent zunächst auf „sofort kaufen“ und anschließend auf „als Gast kaufen“. Er muss dann nur noch Name, Lieferanschrift und Telefonnummer angeben, um den Artikel zu bestellen. Die Funktion ist allerdings dahingehend beschränkt, dass ohne ebay-Mitgliedskonto nur Artikel bis zu einem Wert von 500,- Euro bestellt werden können.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über PayPal, ohne dass Zahlungsinformationen an den Verkäufer übermittelt werden. Gezahlt werden kann mittels Kreditkarte oder Lastschrift. Ein PayPal-Konto seitens des Käufers ist dafür nicht erforderlich.

Anpassung der AGB erforderlich

Die Neuerungen führen dazu, dass ebay-Händler ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen müssen. Da sie Verbraucher vorvertraglich darüber informieren müssen, welche technischen Schritte zum Vertragsschluss führen, muss in die Klauseln die Warekorbfunktion und die Möglichkeit „als Gast“ zu kaufen, aufgenommen werden.

Wer die neuen Funktionen nutzt aber die „alten“ Geschäftsbedingungen verwendet, kann folglich abgemahnt werden, weil er seinen gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Ebay-Händler sind – mitten im Weihnachtsgeschäft – daher gezwungen, ihren ebay-Shop anzupassen, um unerwünschte Post vom Anwalt zu vermeiden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

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