Gastartikel: Mittlerweile dürfte es sich rumgesprochen haben, dass Verkäufer, die Waren über die Auktionsplattform ebay versteigern, ihr einmal eingestelltes Angebot nicht einfach zurücknehmen können. Dennoch kommt das immer wieder vor. Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu Stellung genommen, wann das Streichen eines Gebotes zulässig ist, ohne dass der Verkäufer Schadenersatz zahlen muss.
Was war passiert?
Im konkreten Fall ging es um den Verkäufer eines Heizkörpers, der sämtliche Gebote 3 Tage nach Einstellen seines Angebotes gestrichen hatte. Der Kläger, der zu diesem Zeitpunk Höchstbietender war, verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 3.888,- EUR, also in Höhe der Differenz zwischen dem von ihm behaupteten Wiederverkaufswert des Heizkörpers (4.000,- EUR) und seinem Gebot (112,-EUR). Der beklagte Verkäufer verweigerte die Zahlung unter Hinweis darauf, dass der Heizkörper nach Beginn der Auktion zerstört worden wäre.
Da der Kläger das so nicht glauben und vor allem nicht hinnehmen wollte, zog er vor Gericht.
Die Entscheidung der Vorinstanzen
Beide Vorinstanzen (AG Perleberg, Urt. v. 21.11.2013, AZ: 11 C 413/14; LG Neuruppin, Urt. v. 24.09.2014; AZ: 4 S 59/14) haben die Klage abgewiesen. Begründet wurde das mit dem späteren Vortrag des Beklagten, der Kläger und sein Bruder hätten innerhalb der letzten 6 Monate insgesamt 370 auf ebay abgegebene Kaufgebote zurückgenommen und seien deshalb als „unseriös“ anzusehen. Das Streichen des Gebots solcher Bieter sei zulässig. Nach Ansicht der vorinstanzlichen Richter hatte das zur Folge, dass ein Vertrag nicht zustande gekommen sei, der Kläger also keinen Anspruch auf Schadenersatz habe.
Der BGH ist andere Ansicht
Dem widersprach nun der BGH mit Urteil vom 23.09.2015 (AZ: VIII ZR 284/14). Das Verhalten des Klägers in der Vergangenheit könne zwar ein Indiz dafür sein, dass nicht alle früheren Gebotsrücknahmen berechtigt waren. Daraus könne jedoch nicht der Schluss gezogen werden, der Kläger würde sich auch im konkreten Fall seiner vertraglichen Pflicht, nämlich der Kaufpreiszahlung, entziehen. Zudem habe der Beklagte dies als Begründung für die Angebotslöschung erst im Nachhinein vorgetragen. Dass dies der tatsächliche Grund für den Abbruch war, zweifeln die Richter daher an. [Weiterlesen…] about BGH: Wann ist der vorzeitige Abbruch einer ebay-Auktion zulässig?