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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht

Recht

OLG Köln: Aus für die notarielle Unterwerfungserklärung?

1. Juni 2015 von Gast

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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protectedshops-logoGastartikel: Noch bevor sie sich als Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung etablieren konnte, dürfte die notarielle Unterwerfungserklärung vor dem Aus stehen. Denn das OLG Köln hat entschieden, dass sie alleine nicht die Wiederholungsgefahr des Wettbewerbsverstoßes beseitigt.

Wer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, steht vor der Frage, was tun? Ist sie berechtigt, liegt die beanstandete Verletzung einer gesetzlichen Bestimmung also vor, muss der Abgemahnte handeln. Als erstes sollte er den Verstoß abstellen, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Dann muss er sicherstellen, dass der Verstoß künftig nicht erneut begangen wird. Rechtlich bedeutet dies, die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Das ist erforderlich, um weitere Ansprüche des Abmahners zu verhindern.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr hat der abgemahnte Unternehmer verschiedene Möglichkeiten. Die gängigste dürfte die Abgabe einer sog. „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ sein. Sie stellt einen Vertrag zwischen Abmahner und Abgemahntem dar, mit dem sich Letzterer verpflichtet, den gerügten Verstoß künftig zu unterlassen. Sollte er diese Pflicht verletzen, hat er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zu zahlen.

Vertragsstrafe als Finanzielle Unterstützung der Konkurrenz

Derartige Unterlassungserklärungen können aber weitreichende Folgen haben. Wer die Rechtsverletzung weiterhin begeht, muss die – vereinbarte oder noch festzulegende – Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Da Abmahnungen vielfach von Mitbewerbern ausgesprochen werden, leistet man auf diese Weise der Konkurrenz finanzielle Unterstützung.

Unterlassungserklärung bleibt ein Leben lang bestehen

Gravierender dürfte aber der Umstand sein, dass ein Unterlassungsvertrag die Parteien dauerhaft bindet, selbst wenn sich die Rechtslage ändert. Kommt es also zu Gesetzesänderungen oder Urteilen, die dazu führen, dass das einst rechtswidrige Verhalten zulässig oder sogar verpflichtend wird (aktuelles Beispiel ist die Angabe der Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung), muss der Vertrag unverzüglich gekündigt werden, damit der betroffene Händler nicht in den Teufelskreis von Vertragsstrafe und Abmahnung gerät. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin OLG Köln: Aus für die notarielle Unterwerfungserklärung?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

4. Mai 2015 von Onlinehändler News

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Immer wieder gibt es gesetzliche Neuerungen und Urteile, die sich auf den Online-Handel auswirken. So auch im April: In den vergangenen Wochen wurde zum Beispiel festgestellt, dass viele Händler die Button-Lösung nur unzureichend umgesetzt haben. Auch die Artikelbeschreibungen bei Ebay und die Nutzungsrechte von Bildern wurden heiß diskutiert. Wir haben die wichtigsten Themen und Entwicklungen für Sie zusammengefasst.

Viele Shops haben Button-Lösung nur mangelhaft umgesetzt

Vor rund drei Jahren, genauer gesagt am 1. August 2012, ist die sogenannte „Button-Lösung“ in Kraft getreten. Diese Richtlinie regelt seitdem die Pflicht zur Verwendung eines Buttons, der sich auf der letzten Seite des Bestellvorgangs befinden muss und darüber hinaus die Kostenpflicht des entsprechenden Kaufs klar und deutlich erkennen lässt. Wie nun jedoch bekannt wurde, haben es viele Online-Händler bisher versäumt, ihre Shops entsprechend „nachzurüsten“, sodass sie noch immer eine falsche Bezeichnung auf dem Bestell-Button verwenden.

Der Wettbewerbszentrale war dieser Zustand Grund genug, um zahlreiche Online-Händler vor möglichen Folgen zu warnen. Schließlich können teure Abmahnungen drohen! Wie Sie sich vor kostspieligen Konsequenzen schützen und welche Button-Bezeichnungen tatsächlich im Sinne der „Button-Lösung“ sind, erfahren Sie hier.

Urheberschaft: Gefahren bei Verwendung von Bildern Dritter

Ohne Bilder läuft im Online-Handel überhaupt nichts: Egal ob in Bannern, bei Produktfotos oder in Werbeslidern – überall arbeiten Online-Händler mit Abbildungen verschiedenster Art. Dass diese in vielen Fällen auch von Dritten kommen, ist den Meisten klar. Solche „Dritte“ können zum Beispiel Werbeagenturen oder auch Grafik-Spezialisten sein, die sich um den Aufbau oder das Funktionieren des Online-Shops kümmern. Dabei verlassen sich viele Händler darauf, dass sie diese Bilder auch wirklich verwenden dürfen.

Doch Achtung, ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes München regelt, dass der Verwender eines Bildes sogar die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen umfassend überprüfen muss, bevor er dieses nutzt. Ähnliche Urteile wurden schon früher gefällt. Doch für die Praxis bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand und schränkt die Händler bei der Verwendung von fremden Bildern erheblich ein.

Ebay-Artikelbeschreibungen: Keine Änderungen nach Auktionsbeginn

Der Verkauf auf Ebay steht ständig unter Beobachtung und ist immer wieder Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. So auch im April: Jüngst entschieden die Richter am Amtsgericht Dieburg, dass Artikelbeschreibungen nicht mehr verändert werden dürfen, sobald eine Auktion begonnen hat bzw. ein erstes Gebot für den angebotenen Artikel abgegeben wurde. Eine solche einseitige Möglichkeit der Abänderung der Angebote sind weder im Sinne der Ebay-AGB, noch sind sie im Gesetz vorgesehen. Eine Änderung, die nachträglich vorgenommen wird, würde eine Benachteiligung desjenigen bedeuten, der später (das heißt nach der Korrektur) der Höchstbietende ist. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

28. April 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Seit dem 12.3.2015 gelten für Amazon-Händler neue Vorgaben bei der Warenrücksendung und auch eBay führt seit Anfang März 2015 einen neuen Rückgabeprozess ein, der für die Verkäufer verpflichtend wird. Für die betroffenen Händler heißt das nicht nur, dass sie ihre Geschäftsprozesse anpassen müssen, sondern auch Widerrufsbelehrung und Co.

Neuerung bei Amazon: lokale Rücksendeadressen oder Zahlung der Rücksendekosten

Amazon hat zum 12.03.2015 neue Richtlinien eingeführt, die einigen Händlern das Leben schwer machen dürften. Zweck ist es, den Warenkauf beim Online-Riesen für den Verbraucher noch vorteilhafter zu machen und so neue Kunden anzulocken oder „alte“ zu halten. Betroffen sind alle Marketplace-Händler, die ihre Waren von Staaten außerhalb desjenigen Landes versenden, dessen Marktplatz sie nutzen.

Lokale Retourenstellen in jedem Land, dessen Marktplatz genutzt wird

Amazon verpflichtet seine Marketplace-Händler dazu, in jedem Land, dessen Marktplatz sie nutzen (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich – UK), eine lokale Rücksendeadresse einzurichten. Das ist dann kein Problem, wenn nur über eine Amazon-Plattform verkauft wird. Denn als Rücksendeadresse kann der Firmensitz dienen.

Kleines Beispiel: Der deutsche Amazon-Händler, der über „amazon.de“ verkauft, kann seine deutsche Geschäftsadresse für Retouren nutzen. Gleiches gilt für den englischen Verkäufer, der seine Artikel über „amazon.c.o.uk“ vertreibt usw.

Alternative: Übernahme der Rücksendekosten

Werden die Waren aber aus einem anderen Land versendet oder nutz der Händler mehrere Plattformen, besteht Handlungsbedarf. Betreibt ein Unternehmer beispielsweise einen deutschen und französischen Amazon-Shop (über „amazon.de“ und „amazon.fr“), muss er sowohl eine Rücksendeadresse in Deutschland als auch in Frankreich für seine jeweiligen Kunden anbieten. Tut er das nicht, muss er die Rücksendekosten für die Retoure ins Ausland übernehmen.

Gleiches gilt für Händler, die zwar nur einen Marktplatz nutzen, ihre Waren aber aus einem anderen Land versenden. Soll die Rücksendung an eben dieses ausländische Versandlager erfolgen, muss der Unternehmer die Kosten tragen, sofern er keine Anlaufstelle für Retouren in demjenigen Land zur Verfügung stellt, dessen Marktplatz er nutzt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neuerungen bei eBay und Amazon: Händler müssen ihren Geschäftsbetrieb anpassen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Recht

Infografik: Grundpreise im Online-Shop rechtssicher angeben

10. April 2015 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Die korrekte Darstellung von Grundpreisangaben für Online-Händler ist wichtiger denn je: sie dient der Transparenz im eigenen OnlineShop und schützt vor Abmahnungen.

Preise im Online-Handel korrekt angeben   

Quelle: Händlerbund
Quelle: Händlerbund
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler zum Schutz der Verbraucher beim Online-Handel nicht nur Endpreise sondern auch den Grundpreis anzugeben. Insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmenge soll der Grundpreis dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Viele Online-Händler vergessen diese Angabe oder geben sie nicht korrekt an.

Tipps und konkrete Beispiele zur Angabe von Grundpreisen
In einer kompakten Infografik des Händlerbundes ist daher zusammengengefasst, worauf Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen achten müssen, wen die Angabe von Grundpreisen betrifft und es sind konkrete Beispiele und Tipps angeführt, die Online-Händlern bei der Angabe des Grundpreiseshelfen. Auch die Stolperfallen, die es zu beachten gilt sowie die konkrete Umsetzung im eigenen Online-Shop ist anschaulich erklärt.

Kategorie: Pressemitteilungen, Recht & Datenschutz Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

„Shoppen“ als Wortmarke im Bereich „Handel“ dürfte nicht eintragungsfähig sein

8. April 2015 von Gast

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Unter der Registernummer 30704797 ist „Shoppen“ als deutsche Wortmarke in der Klasse Nizza 41 für „Musik- und Tanzveranstaltungen, soweit diese in Zusammenhang mit den unter Klasse 45 genannten Dienstleistungen stehen“ sowie der Klasse Nizza 45 für Kontaktvermittlung, Veranstaltung von Singletreffs, Vermittlung von Bekannt- und Partnerschaften im Markenregister seit 2007 eingetragen.

kanal-recht-resDie Eintragung einer Wortmarke „Shoppen“ für den Bereich „Onlinehandel“ im weitesten Sinne dürfte sich allerdings schwierig gestalten. Ein solcher Antrag würde vom Deutschen Patent- und Markenamt mit aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden, wie Sabine Heukrodt-Bauer von Res Media, einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei, in einem Gastartikel für uns ausführt.

Im Bereich der Klassen Nizza 1 – 34 können grundsätzlich nur einzelne Waren als Marken eingetragen werden. Jede Art von Artikeln ist hier zu finden. Beispiele: Bekleidungsstücke, alkoholfreie Getränke, Teppiche usw. So ist beispielsweise eine Europäische Wortmarke „SCOOTER-SHOPPEN“ für die Klasse Nizza 12 für „Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder im Wasser“ eingetragen.

Der Markenschutz von Dienstleistungen ist den Klassen Nizza 35 – 45 vorbehalten. Für den Begriff „Shoppen“ als Wortmarke könnte man an die Eintragung in die Klasse 35 denken. Hier sind Dienstleistungen im Bereich Werbung, Marketing und Verkaufsförderung usw. geregelt. Für die Dienstleistung des „Verkaufens“ gibt es übrigens keine direkt passende Klasse. In diesem Bereich ist beispielsweise die deutsche Wortmarke „…erotisch shoppen.“ in der Klasse Nizza 35 für „Werbung; Dienstleistungen des Einzelhandels auch im Internet betreffend Waren der Klassen 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 33, 34“ eingetragen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin „Shoppen“ als Wortmarke im Bereich „Handel“ dürfte nicht eintragungsfähig sein

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Markenschutz, Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2015

8. April 2015 von Onlinehändler News

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Es vergeht kein Monat, an dem keine spannenden Meldungen im E-Commerce durch die Presse gehen. Für viele Händler von Elektro- und Elektronikgeräten war der März besonders wichtig, da ein neuer Gesetzesentwurf eine neue Rücknahmepflicht für diese einführen soll. Aber auch weitere für den Online-Handel bedeutsame Urteile sind im Bereich IT-Recht ergangen. Wir haben einen Rückblick für Händler vorbereitet.

Neuen Elektrogesetzes sieht Rücknahmepflichten auch für Händler vor

Viele Online-Händler, die von dem Gesetzesentwurf bisher noch nichts gehört haben, dürften im März weniger erfreut gewesen sein, denn das Bundeskabinett über den sogenannten Entwurf zum „Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)“ entschieden. Mit einer neuen Händlerpflicht sollen auch dem Online-Handel einschneidende Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte aufgebürdet werden. Das aktuelle Elektrogesetz sieht hierzu keine Regelung vor.

Kunde muss keinen Schadensersatz für negative Bewertung zahlen

Dass sich viele Online-Händler die im Internet weit verbreiteten Negativbewertungen nicht mehr gefallen lassen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, zeigen die seit Jahren in zahlreicher Zahl ergangenen Urteile. Meistens waren die Händler damit nicht sehr erfolgreich. Ein Amazon-Händler, der mit einer Negativbewertung zu einem Fliegengitter konfrontiert wurde, wollte es trotzdem versuchen. Weil der Kunde in der Bewertung angeblich falsche Aussagen getroffen haben, forderte der Händler Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Vor Gericht hatte er jedoch keinen Erfolg, weil es sich bei der Bewertung lediglich um ein grundrechtlich geschütztes Werturteil handelte. In solchen Fällen können Betroffene keinen Schadensersatz verlangen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 12.2.2015, Az.: 27 U 3365/14). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im März 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Kein Aprilscherz: Das Wort „Shoppen“ ist tatsächlich geschützt

2. April 2015 von Peter Höschl

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„Achtung akute Abmahngefahr: Markenschutz für Shoppen zugeteilt“ – was gestern von  Nicola nur als Aprilscherz gedacht war, ist tatsächlich Realität. Wie unser Leser Sebastian Grötsch feststellte, gibt es bereits seit 2007 einen Markenschutz für das Wort „Shoppen“.

Kaum zu glauben, aber wahr. Gilt aber glücklicherweise nur für die Klassen 41 und 45, sowie einem sehr eingegrenzten Nutzungsbereich. Wer jedoch Musik- und Tanzveranstaltungen zum Zwecke der Kontaktvermittlung oder Singletreffs veranstaltet und irgendwas mit „Shoppen“ nennt, könnte ein Problem bekommen.

Trotzdem, als Rechtslaie finde ich das faszinierend, um nicht zu sagen unglaublich.


markenschutz-shoppen

 

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Markenschutz, Recht

Achtung Fotolia-Nutzer: Abmahnungen wegen (angeblich) falscher Urhebernennung im Umlauf

25. März 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Nicht nur wettbewerbsrechtliche Verstöße – wie fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – werden im Online-Handel abgemahnt, sondern verstärkt auch Verstöße gegen das Urheberrecht. Aktuell sind Nutzer der Bilddatenbank „Fotolia“ betroffen.

Derzeit erhalten Webseiten-Betreiber Abmahnungen, die Bildmaterial der Stockagentur „Fotolia“ nutzen. Ein Fotograf, der seine Werke über die Plattform anbietet, beanstandet mittels anwaltlichem Schreiben, dass die Urhebernennung auf den Seiten der Abgemahnten nur im Impressum erfolgt. Er ist der Ansicht, dass am Bild selbst sein Name erscheinen muss, damit es eindeutig mit ihm in Verbindung gebracht werden kann. Die Quellenangabe allein im Impressum gewährleistet keine ausreichende Zuordnung. Vor allem dann nicht, wenn sich dort mehrere Urhebernacheise befinden.

Unterlassung und Zahlung trotz Einhalten der Fotolia-Vorgaben?

Mit der Abmahnung fordert der Fotograf die Betroffenen auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und über 1.000,- € als Schadenersatz zu zahlen. Das prekäre an dem Fall ist, dass sich die Abgemahnten an die Vorgaben, die Fotolia macht, gehalten haben. Sowohl in den FAQ als auch in den Nutzungsbedingungen schreibt die Stockagentur vor, dass eine Quellenangabe in der Form „© [Name oder Alias des Fotografen] – Fotolia.com“ entweder im Impressum, in einem dezidierten Bildnachweis oder am Bild selbst erfolgen muss. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Achtung Fotolia-Nutzer: Abmahnungen wegen (angeblich) falscher Urhebernennung im Umlauf

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2015

3. März 2015 von Onlinehändler News

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Der Februar 2015 war ein großer Erfolg für Datenschützer, denn der Monat war nicht von Skandalen, sondern vielmehr von neuen Vorhaben im Datenschutz geprägt. So wurden einige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die den Datenschutz stärken sollen. Was im Februar sonst passiert ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Datenschutz auf dem Vormarsch?

Die meisten Länder haben die Frist zur Umsetzung der Cookie-Richtlinie in nationales Recht eingehalten und eigene Regelungen geschaffen. In Deutschland hat die Bundesregierung die derzeit geltenden Vorgaben des Telemediengesetzes jedoch nicht angepasst, weil diese ausreichend sein sollen. Die Landesbeauftragten für Datenschutz können diese Auffassung nicht teilen und machten sich im Februar erneut für eine Rechtsänderung stark. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderten die Bundesregierung zu einer neuen Gesetzgebung auf.

Auch bei der Datenerhebung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gibt es immer wieder neue Datenskandale. Die Bundesregierung will das Erheben von Daten ohne die Zustimmung nun einschränken. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen. Dafür sollen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften als Verbraucherschutzgesetze gelten. So wird es leichter, die bestehenden Datenschutzgesetze durchzusetzen. Online-Händler können aber aufatmen. Vom Gesetz nicht betroffen sind Datenerhebungen und -verarbeitungen im Rahmen der Vertragsabwicklung (z.B. die Verarbeitung von Kundendaten bei Bestellungen im Online-Handel). Der Gesetzesentwurf soll zudem Aufsichtsbehörden und Verbände stärken. So sollen Verbände künftig auch Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen wird. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2015

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnungen wegen (angeblich) veralteter Widerrufsbelehrung im Umlauf

18. Februar 2015 von Gast

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protectedshops-logoGastartikel: Bereits kurz nach der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht am 13.6.2014 ist es zu einer Abmahnwelle gekommen, die einzig den Zweck verfolgen konnte, die Gesetzesänderungen auszunutzen, um das schnelle Geld zu machen. Nun sind erneut Abmahnungen im Umlauf, die diesen Anschein erwecken.

Abmahnungen durch die Bonodo UG

Derzeit werden verstärkt Abmahnungen durch die Bonodo UG (haftungsbeschränkt) an eBay-Händler versendet und diese zur Zahlung von 87,60 € innerhalb von 72 Stunden aufgefordert. Kommt der Betroffene der Aufforderung nicht nach, behält sich der Abmahner nicht nur vor, einen Anwalt einzuschalten und gerichtliche Schritte einzuleiten, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu fordern.

Aus verschiedenen Gründen sollten diese Schreiben kritisch betrachtet und der Betrag in keinem Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig gezahlt werden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin eBay-Händler aufgepasst: Neue Abmahnungen wegen (angeblich) veralteter Widerrufsbelehrung im Umlauf

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht, Widerrufsbelehrung

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