„Achtung akute Abmahngefahr: Markenschutz für Shoppen zugeteilt“ – was gestern von Nicola nur als Aprilscherz gedacht war, ist tatsächlich Realität. Wie unser Leser Sebastian Grötsch feststellte, gibt es bereits seit 2007 einen Markenschutz für das Wort „Shoppen“.
Kaum zu glauben, aber wahr. Gilt aber glücklicherweise nur für die Klassen 41 und 45, sowie einem sehr eingegrenzten Nutzungsbereich. Wer jedoch Musik- und Tanzveranstaltungen zum Zwecke der Kontaktvermittlung oder Singletreffs veranstaltet und irgendwas mit „Shoppen“ nennt, könnte ein Problem bekommen.
Trotzdem, als Rechtslaie finde ich das faszinierend, um nicht zu sagen unglaublich.