(Pressemitteilung): Die korrekte Darstellung von Grundpreisangaben für Online-Händler ist wichtiger denn je: sie dient der Transparenz im eigenen OnlineShop und schützt vor Abmahnungen.
Preise im Online-Handel korrekt angeben
Die Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler zum Schutz der Verbraucher beim Online-Handel nicht nur Endpreise sondern auch den Grundpreis anzugeben. Insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmenge soll der Grundpreis dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen. Viele Online-Händler vergessen diese Angabe oder geben sie nicht korrekt an.
Tipps und konkrete Beispiele zur Angabe von Grundpreisen
In einer kompakten Infografik des Händlerbundes ist daher zusammengengefasst, worauf Online-Händler bei der Angabe von Grundpreisen achten müssen, wen die Angabe von Grundpreisen betrifft und es sind konkrete Beispiele und Tipps angeführt, die Online-Händlern bei der Angabe des Grundpreiseshelfen. Auch die Stolperfallen, die es zu beachten gilt sowie die konkrete Umsetzung im eigenen Online-Shop ist anschaulich erklärt.