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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Warenkorb-Erinnerungen sind unzulässig
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Warenkorb-Erinnerungen sind unzulässig

21. Januar 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Bekanntermaßen ist es nicht erlaubt Warenkorbabbrecher per E-Mail zu kontaktieren, sofern es sich noch nicht um Kunden des Online-Shops handelt. Da eine erfolgsversprechende Maßnahme, diese Kaufverweigerer dann doch noch als Kunden zu gewinnen, hat sich nur niemand haben sich viele nicht daran gehalten bzw. ein Abmahnrisiko in Kauf genommen. In unserer Wahrnehmung, gab es auch noch keine Abmahnungen oder zumindest nicht massenhaft wegen dieser unerlaubten Werbemails.

Nun erinnert jedoch die Wettbewerbszentrale in einer Veröffentlichung daran, dass Warenkorb-Erinnerungen wettbewerbsrechtlich unzulässig und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich sind. Gleichzeitig informiert die Wettbewerbszentrale, dass sie wiederholt mit Fällen unerlaubter Warenkorb-Erinnerungs-E-Mails konfrontiert wird und jeweils wegen unzulässiger E-Mail-Werbung eingeschritten ist.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Kundenkommunikation, Recht

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