Gastartikel: Mit dem Jahr 2014 ging ein im Bereich der Paragraphen und Gesetzes wieder einmal spannendes und ereignisreiches Jahr für Online-Händler zuende. Wir nehmen das zum Anlass und schauen auf das in rechtlicher Hinsicht besonders aufregende Jahr 2014 zurück.
Datenschützer konnten Erfolge verbuchen
Datenschützer konnten im Jahr 2014 einige Erfolge verbuchen, denn der EuGH kümmerte sich um gleich zwei datenschutzrechtliche Belange. Zum Einen war die vielfach kritisierte Vorratsdatenspeicherung endlich auf dem gerichtlichen Prüfstand. Ziel der Vorratsdatenspeicherung ist die Möglichkeit der Verbesserung der Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten stellt einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.
Mitte Mai nahm sich der EuGH den oft kritisierten Umgang des Suchmaschinenanbieters Google vor. Nutzer dürfen Google dazu verpflichten, Suchergebnisse aus seiner Trefferliste zu entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Sommer in Kraft getreten
Der Frühling und Sommer wurde von der umfassenden Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dominiert. Zahlreiche Shops mussten umprogrammiert, Rechtstexte ausgetauscht und neue gesetzliche Regelungen beim Ablauf eines Widerrufs verinnerlicht werden. Besonders misslich dabei war es, dass der europäische Gesetzgeber für die Umsetzung keine Übergangsfrist vorgesehen hatte, und alle Änderungen über Nacht in Kraft traten. Natürlich folgen wenig später die ersten Abmahnungen.
Abmahngefahr: Google und seine fehlende Versandkostenangabe
2014 sorgte eine Entscheidung für Aufsehen unter allen Händlern, die Google Shopping als Absatzkanal nutzen. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Google die Versandkosten bei dieser Art von Werbung nur unzureichend ausweist (Entscheidung vom 13.06.2014, Az.: 3150150/14). Der Auffassung des Landgerichts Hamburg, Google Shopping sei mit der fehlenden Versandkostenangabe wettbewerbswidrig, folgte später auch eine weitere Kammer desselben Gerichts (LG Hamburg, Beschl. v. 05.06.2014 – Az.: 327 O 245/14).
Vertriebsbeschränkungen auf dem Prüfstand – zahlreiche Gerichte schreiten ein
Online-Händler von Markenware hatten es in den letzten Jahren schwer, denn die Markenhersteller versuchten den Handel ihrer kostbaren Produkte über das Internet gänzlich, oder zumindest über bestimmte Online-Plattformen, zu verbieten. Die Tendenz der Gerichte hin zu einem Verbot derartiger Vertriebsbeschränkungen setzte sich 2014 fort. Das Oberlandesgericht Schleswig hat beispielsweise entschieden, dass das Verbot des Markenherstellers Casio, über Online-Marktplätze zu verkaufen, rechtswidrig ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 16 U (Kart) 154/13). Auch der Parfümhersteller Coty stoppte die Belieferung einer Parfümerie, soweit diese die Coty-Produkte über Online-Marktplätze vertreibt. Das Landgericht Frankfurt a.M. untersagte auch in diesem Rechtsstreit den Ausschluss von Internet-Plattformen wie Amazon (AZ 2-03 O 128/13).
Negative Presse: Amazon mehrfach in der rechtlichen Diskussion
Im Jahr 2014 war Amazon neben seiner zahlreichen Mitarbeiter-Streiks gleich mehrfach negativ in die Schlagzeilen geraten. Zum Einen wurde ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung entdeckt. Zum Anderen verrechnete Amazon Gutscheine zum Nachteil der Kunden.
Mit großem Unmut mussten Amazon-Händler ein Urteil hinnehmen, dass sie für einen Wettbewerbsverstoß zur Verantwortung zog, für den nicht sie, sondern Amazon verantwortlich war. Der Händler muss laut einem aktuellen Beschluss trotzdem für eine Irreführung einstehen, auch wenn nicht er selbst, sondern Amazon den Fehler verursacht hat (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14).
Dass auch Internetriesen wie Amazon nicht sicher vor einer Abmahnung sind, zeigte ein interessantes Urteil. Das Landgericht München I hatte den mit „Test“ beschrifteten Bestell-Button zur Bestellung einer Amazon-Prime-Mitgliedschaft außerdem wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung für unzulässig erklärt (Urteil vom 17.06.2014, Az.: 33 O 23969/13). Wenige Monate später hat das Landgericht Köln Amazon verboten, Textilerzeugnisse ohne die gesetzlich vorgeschriebene Faserangabe zu verkaufen (Urteil vom 6.11.2014, Az.: 31 O 512/13). Außerdem verstieß Amazon gegen die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises.
Gläubigerstärkung: Neues Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Am 29.07.2014 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft, welches die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr anheben und somit zu mehr Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit führen soll. Umgesetzt werden diese Ziele, indem u.a. der Basiszinssatz auf 9 Prozentpunkte angehoben wurde und eine generelle Zahlungshöchstfrist von 60 Tagen eingeführt wurde. Hintergrund des Gesetzes war u.a. die zunehmende finanzielle Belastung der Gläubiger durch säumige Schuldner.
SEPA-Lastschrift am 1. August 2014 in Kraft getreten
Geplant war die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren eigentlich schon zum 1. Februar. Wegen der mangelnden Umsetzung in der Praxis wurde dieser Termin jedoch noch einmal auf den 1. August 2014 verschoben. Online-Händler, die in Ihrem Shop die Zahlung per Lastschrift ermöglichen, mussten das SEPA-Zahlungsverfahren ab diesem Stichtag anwenden.
BGH: Online-Bewertungen müssen geduldet werden
Für alle Online-Händler, die mit negativen Bewertungen zu kämpfen haben, gab es in diesem Jahr eine ernüchternde Nachricht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass sich Betroffene negative Bewertungen gefallen lassen müssen (Urteil vom 23. September 2014, Az.: VI ZR 358/13). Bereits im Juli hatte der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass ein Auskunftsanspruch eines Arztes gegen eine Internetplattform nicht bestehe und hatte damit die Anonymität der Verfasser gestärkt (Urteil vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13).
Einbettung von YouTube-Videos von EuGH für zulässig erklärt
Die Frage, die in den letzten Jahren eine der umstrittensten Fragen im Internetrecht war, wurde nun für alle vom EuGH zufriedenstellend beantwortet: Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt keine Urheberrechtsverletzung dar (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13).
Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion
In der Praxis kann es leicht dazu kommen, der angebotene Artikel in einer eBay-.Auktion wird zerstört oder anderweitig verkauft. Doch hier ist Vorsicht geboten. In einigen Fällen droht dem „Abbrecher“ der Auktion ein Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst (Urteil vom 10. Dezember 2014, Az.: VIII ZR 90/14). Hat der Verkäufer keinen triftigen Grund zur vorzeitigen Abbruch der eBay-Auktion, wird ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden geschlossen, der ihn zur Lieferung verpflichtet. Will er nicht liefern, muss er im Zweifel sogar Schadensersatz leisten (BGH, Urteil vom 12. November 2014, Az.: VIII ZR 42/14).
E-Zigaretten weder Arzneimittel noch Medizinprodukt
Rechtlich eingeordnet konnte der Verkauf der weit verbreiteten E-Zigaretten bisher nicht. Im November hat das Bundesverwaltungsgericht zumindest in diesem Punkt für alle Verkäufer dieser Produkte ein klares Urteil [http://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/11107-e-zigaretten-arzneimittel-medizinprodukt.html] gefällt: E-Zigaretten sind weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukt einzustufen. Der Jugendschutz bleibt aber weiterhin außen vor.
Neue Kennzeichnungspflichten für Staubsauger und Lebensmittel
Auch auf europäischer Ebene gab es eine Vielzahl von Neuerungen im Hinblick auf spezielle Kennzeichnungspflichten: Händler von Staubsaugern müssen seit dem 1. September neue Kennzeichnungspflichten einhalten. Die sog. Verordnung Nr. 665/2013 legt auch Online-Händlern europaweit eine weitere Kennzeichnungspflicht auf. Ausführliche Informationen erhalten Händler in unserem Beitrag [http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/8997-neue-kennzeichnungspflichten-staubsauger.html].
Kurz vor Jahresende und mitten im Weihnachtsgeschäft hat der europäische Gesetzgeber noch eine neue Hürde für Online-Händler von Lebensmitteln. Seit dem 13. Dezember 2014 galten zahlreiche Änderungen beim Verkauf und der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Nach der sog. Lebensmittel-Informationsverordnung sind nun erstmals eigene besondere neuen Regelungen für den Online-Handel und dort geltende spezielle Pflichtangaben geregelt. Wir haben hier [http://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/7810-neue-lebensmittelinformations-verordnung.html] ausführlich über die Änderungen berichtet.