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Aktuelle Seite: Startseite / Recht & Datenschutz / Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab?
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Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab?

13. Januar 2014 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

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… fragt sich heute die BILD-Zeitung in einem Artikel zu den Auswirkungen des, im Sommer in Kraft tretenden, EU-Gesetzes u.a. zu Rücksendungen. Am 13. Juni wird das Widerrufsrecht EU-weit vereinheitlicht. Ab Lieferung beträgt es dann generell 14 Tage. Bei einem Widerruf hat nicht länger der Unternehmer, sondern der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen – vorausgesetzt, er wurde vorab darüber informiert.

Zugegeben, der Titel ist BILD-typisch sehr reißerisch, der Artikel an sich jedoch recht gut recherchiert. Folgende Studien und Untersuchungen, lassen die Autorin u.a. zu, unter diesen Aspekten berechtigten, erwähnter Fragestellung kommen:

  • Einer Studie des Handelsforschungsinstituts ECC zufolge (August 2013) wollen 65 Prozent der Online-Shopper nicht weiter dort einkaufen, wo sie die Retourenkosten selbst bezahlen müssen.
  • Laut einer Umfrage des Onlinehandelsverbands „Händlerbund“ im September 2013 wollen 88 Prozent der Händler die Rücksendekosten auf ihre Kunden umlegen.>

Dazu muss man jedoch ggf. wissen, dass bereits heute Verbraucher bei einem Artikelwert unterhalb 40 Euro (sog. 40 Euro-Klausel) grundsätzlich dazu verpflichtet sind die Rücksendekosten selbst zu übernehmen. Auch Amazon behält es sich übrigens vor, in diesen Fällen einen Pauschalbetrag vom Erstattungsbetrag einzubehalten.

Einige Onlinehändler bieten derzeit einen stets kostenlosen Rückversand als Wettbewerbsvorteil an, um Marktanteile zu gewinnen. Ob dies dauerhaft so bleiben wird, kann getrost offen gehalten werden.

Dennoch gehe ich davon aus, dass sich in absehbarer Zukunft nicht viel ändern wird. Vorstellbar ist jedoch, dass die breite Masse der Händler künftig und unabhängig vom Artikelwert eine Art Rücksendepauschale berechnen und diese vom Erstattungsbetrag abziehen. Dafür kann der Kunde die Ware der einfachheitshalber mit Retourenschein versandkostenfrei zurückschicken. Sollte er statt Erstattung einen Gutschein wählen, würde ich ihm als Händler diese Retourenpauschale wahrscheinlich schenken.

Die Rücksendekosten generell und stets in voller Höhe dem Käufer aufzubürden, könnte sich dann jedoch tatsächlich Umsatz- bzw. Geschäftsschädigend auswirken. Zumal Versender großvolumiger/sperriger/schwerer Ware sich beispielsweise vermutlich schwer damit tun werden, dem Kunden Rücksendekosten von 40, 50 Euro und mehr für Palettenversand oder Speditionsware abzuverlangen.

Auch wenn es für Prognosen noch reichlich früh ist, für den BILD-Artikel habe ich es gewagt;-): Wahrscheinlich bleibt es mehr oder weniger wie gehabt. Ausnahmen werden die Regel bestätigen.

Viel wird möglicherweise auch davon abhängig, wie sich die Großen der Zunft verhalten werden. Versandriese Otto äußerte sich im BILD-Artikel bereits dahingehend, dass sie an einer kostenfreien Rücksendung festhalten möchten. Die große Konkurrenz wie Amazon, Zalando und Tchibo wollte sich dem Artikel nach, dazu bisher nicht äußern.

Ebenfalls klar dürfte aber sein, dass große Player die Entwicklungen diesbezüglich ab Juni 2014 genau beobachten und ggf. die kostenlose Rücksendung als Marketinginstrument intensiv einsetzen werden.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Versandkosten

Reader Interactions

Kommentare

  1. Schäfer Elisa meint

    14. Januar 2014 um 15:02

    Wenn Händler sich dazu entscheiden, generell kostenlose Rücksendung anzubieten, dann haben diese doch einen WettbewerbsVorteil gegenüber den Mitbewerbern und dies ist doch auch nicht korrekt und wird zu einer neuen Abmahnwelle führen…?

    Diejenigen die sich das leisten können, das Porto immer zu übernehmen, müssen entsprechend die Preise auch erhöhen…

    Ich finde anstatt einer Rechtssicherheit gibt es hier mal wieder VIELE offene Fragen die auf dem Rücken der Gewerbetreibenden ausgetragen werden.

    Auch ist es mittlerweile in einen Sport ausgeartet zu bestellen und komplett alles wieder zurück zu senden, den Schaden haben immer in Händler denn die legen drauf….

    Eine Rechtssichere Regelung für Alle Versender das wäre gerecht, und den Spaßkäufer würde der Spaß vergehen.

    • Peter Höschl meint

      15. Januar 2014 um 08:13

      Naja, ob Versender versandkostenfreie Rücksendung anbieten oder nicht, sollte m.E. schon dem Versender selbst überlassen werden.

      Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Versender deren „Bestell drei und schicke was nicht gefällt einfach zurück“-Marketinggetrommele nicht irgendwann auf die Füße fällt. Retouren drücken nun mal massiv die Rendite.

      Wichtig ist möglicherweise ein möglichst einfacher Retourenablauf, nebst transparenter Darstellung für den Kunden.

Trackbacks

  1. Shopping 3.0: Emotionen statt Angebot/Nachfrage [5 Lesetipps] | Handelskraft – Das E-Commerce und Social-Commerce-Blog sagt:
    20. Januar 2014 um 15:30 Uhr

    […] Rücksendung: Gräbt sich der Online-Handel sein eigenes Grab? […]

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