Shopbetreiber sind durch die Verpackungsverordnung verpflichtet, für die Rücknahme und Verwertung ihrer Verkaufsverpackungen zu sorgen. Dies gilt auch für alle, die Verkaufsplattformen wie Amazon, DaWanda oder eBay nutzen. Andernfalls drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder.
Wer Waren an Endkunden versendet, muss auch sicherstellen, dass die Verpackungen ordnungsgemäß verwertet werden. Dies bedeutet: Onlinehändler sind in der Pflicht, sich aufgrund der Verpackungsverordnung (VerpackV) einem der so genannten dualen Systeme anzuschließen. Wird dies versäumt, drohen ein Vertriebsstopp sowie Abmahnungen und empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Die Verpackungsverordnung im Detail
Die Verpackungsverordnung dient in Deutschland dazu, die Mengen an Verpackungsmaterial zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten. Für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, ist die VerpackV seit Jahren bindend. Sie müssen sicherstellen, dass die verwendeten Verpackungsmaterialen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Dies gilt für Betreiber eigener Onlineshops genauso wie für Verkäufer, die Handelsplattformen wie eBay, Amazon und DaWanda nutzen. Laut internen Umfragen unter Onlinehändlern sind sich viele dieser Verpflichtung jedoch nicht bewusst.
Infoportal: Wertvolle Tipps für Onlinehändler
Gilt die Verpackungsverordnung auch für mich? Unter shop.landbell.de finden Sie alle Infos rund um Verpackungen und deren rechtssichere Entsorgung. In einem Video zur Verpackungsverordnung erklären Ihnen Shopbetreiber besonders anschaulich, wie Sie sich rechtlich absichern. [Weiterlesen…] about Verpackungsverordnung: So sind Onlinehändler abmahnsicher – [Sponsored Post]