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Verpackungsverordnung: So sind Onlinehändler abmahnsicher – [Sponsored Post]

22. September 2015 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Shopbetreiber sind durch die Verpackungsverordnung verpflichtet, für die Rücknahme und Verwertung ihrer Verkaufsverpackungen zu sorgen. Dies gilt auch für alle, die Verkaufsplattformen wie Amazon, DaWanda oder eBay nutzen. Andernfalls drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder.

Wer Waren an Endkunden versendet, muss auch sicherstellen, dass die Verpackungen ordnungsgemäß verwertet werden. Dies bedeutet: Onlinehändler sind in der Pflicht, sich aufgrund der Verpackungsverordnung (VerpackV) einem der so genannten dualen Systeme anzuschließen. Wird dies versäumt, drohen ein Vertriebsstopp sowie Abmahnungen und empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Die Verpackungsverordnung im Detail

Die Verpackungsverordnung dient in Deutschland dazu, die Mengen an Verpackungsmaterial zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten. Für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, ist die VerpackV seit Jahren bindend. Sie müssen sicherstellen, dass die verwendeten Verpackungsmaterialen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Dies gilt für Betreiber eigener Onlineshops genauso wie für Verkäufer, die Handelsplattformen wie eBay, Amazon und DaWanda nutzen.  Laut internen Umfragen unter Onlinehändlern sind sich viele dieser Verpflichtung jedoch nicht bewusst.

Infoportal: Wertvolle Tipps für Onlinehändler
Gilt die Verpackungsverordnung auch für mich? Unter shop.landbell.de finden Sie alle Infos rund um Verpackungen und deren rechtssichere Entsorgung. In einem Video zur Verpackungsverordnung erklären Ihnen Shopbetreiber besonders anschaulich, wie Sie sich rechtlich absichern.

Verpackungslizenzierung für Onlinehändler – Pauschalangebote zur Lizenzierung von Kleinstmengen

Die VerpackV sieht keine Mindestgrenzen vor. Sobald Händler Verpackungen in den Verkehr bringen, müssen Sie sich einem dualen System anschließen. Lizenziert werden müssen alle Verpackungsmaterialien, die für den Versand der Waren genutzt werden: Dazu zählen sowohl Karton als auch Füllmaterial und Luftpolsterfolie. Dies erfolgt mittels Vertrag und Angabe der ungefähren Menge der Verpackungen, die in Umlauf gebracht werden.

Onlineshop-Betreiber können günstige Pauschalangebote nutzen, durch die die Entsorgung einer Mindestmenge an Verpackungsmaterial rechtssicher abgedeckt werden kann. Nach Ablauf des Jahres wird die tatsächliche in den Umlauf gebrachte Menge gemeldet und gegebenenfalls nachgezahlt. Wer größere Mengen an Verpackungen in den Umlauf bringt, kann sich von den Anbietern ein individuelles Angebot erstellen lassen.

Für Kleinstmengen von Verpackungsmaterial bietet die Landbell AG eine einfache und bequeme Lösung. Für nur 75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr können zum Beispiel bis zu 150 Kilogramm Pappe, Papier und Kartonagen  lizenziert werden – schnell, einfach und unkompliziert. Die Registrierung sowie der Vertragsabschluss erfolgen online. Einfach für Landbell EASy registrieren, Teilnahmevertrag abschließen und per Kreditkarte, Rechnung oder Paypal zahlen.

Über das Pauschalangebot von Landbell EASy entspricht die lizenzierte Menge etwa 400 mittleren Versandkartonagen. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre, ab dem dritten Jahr erhalten Kunden einen Treuebonus.

Verpackungslizenzierung ist ein Thema, das viele Online-Händler angesichts des laufenden Geschäfts vernachlässigen. Hier drohen jedoch Abmahnungen und saftige Geldstrafen. Alle Infos zur Verpackungsverordnung für Shopbetreiber finden Sie im verlinkten Video. Foto: Landbell AG
Verpackungslizenzierung ist ein Thema, das viele Online-Händler angesichts des laufenden Geschäfts vernachlässigen. Hier drohen jedoch Abmahnungen und saftige Geldstrafen. Alle Infos zur Verpackungsverordnung für Shopbetreiber finden Sie im verlinkten Video. Foto: Landbell AG

Länderübergreifender Versand: Lizenzierung im Ausland

Achtung! Die gesetzliche Lizenzierungspflicht besteht aber nicht nur innerhalb Deutschlands. Wer länderübergreifend etwa von Deutschland nach Österreich Waren versendet, muss auch in unserem Nachbarland an einem sogenannten Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Hierfür ist ein separater Vertrag zur Lizenzierung der Haushalts- und Gewerbeverpackungen abzuschließen.

Landbell steht auch in Österreich für ein länderübergreifendes, einfaches und effizientes Sammel- und Verwertungssystem. Deutsche Händler profitieren von der langjährigen Erfahrung der Landbell Gruppe im Bereich des Verpackungsrecyclings. Sie können ihr bestehendes Benutzerkonto für die Registrierung im Nachbarland nutzen. Für 129,50 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer lizenzieren sie 1.500 Kilogramm Haushaltsverpackungen und bis zu 1.500 Kilogramm Gewerbeverpackungen.

Über Landbell

Die Landbell AG mit Sitz in Mainz ist seit 1995 als unabhängiger Umwelt- und Entsorgungsspezialist aktiv. Als eines der dualen Systeme in Deutschland bietet das Unternehmen Onlinehändlern mit dem Pauschalpaket Landbell EASy eine einfache und effiziente Lösung, um ihre Verpackungen gesetzeskonform zu lizenzieren. Die Verträge können für den deutschen und den österreichischen Markt komplett online abgeschlossen werden.

Von Onlinehändlern für Onlinehändler:
Ausführliche Informationen zur Verpackungsverordnung finden Sie auch unter http://shop.landbell.de

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Kategorie: Artikel & Interviews, Backoffice & Logistik Stichworte: Verpackungsverordnung

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Kommentare

  1. Rolf meint

    29. September 2015 um 18:58

    Bedeutet für mich als kleinen Händler, da ich in viele EU Staaten liefere, das ich für jedes Land einen Vertrag machen und zahlen darf. Jetzt interessiert mich wie hoch für Shopanbieter.de die Prov. ist die von Landebell kommt, dafür das sie wieder mal Panik verbreiten. Die Abzockerei von kleinen Händlern nimmt in diesem Lande kein Ende. Ich habe einen ganz normalen Vertrag ( nicht bei Landbell ) zu vernünftigen Konditionen und mehr werde ich nicht machen.
    Was Abmahnungen betrifft, für kleine Händler ein Tipp.
    Sucht euch einen fleißigen Abmahnanwalt mit den „schlechtesten“ Ruf und macht mit den einen Betreuungsvertrag. Das schreibt Ihr dann auf Eure Internetseite “ Dieser Shop wird betreut von Anwalt…..
    Das schreckt in den meisten Fällen solche Abmahner ab die schon bei den kleinsten Sachen denken sie können jetzt mal große Kohle machen.

    • Peter Höschl meint

      29. September 2015 um 19:06

      Hallo Rolf,

      ohne jetzt inhaltlich in die Diskussion einsteigen zu wollen – Sie wissen schon was ein Sponsored Post ist, oder?

      Vermute mal Sie haben es im Titel(!) überlesen, sonst würden Sie uns sowas nicht unterstellen.

      Schönen Gruß.

  2. Rolf meint

    6. Oktober 2015 um 11:57

    tatsächlich, habe ich übersehen.
    Grüße aus dem Osten.

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