Bei vielen Kommentatoren auf dieser Seite sorgte es für Schadenfreude, dass die Bankenaufsicht BaFin den Plänen von Ebay, künftig die Bezahlabwicklung zu monopolisieren, einen Dämpfer verpasste. Doch wie ein aktueller Spiegel-Artikel zeigt, ist nicht nur Ebay ins Visier der BaFin geraten: Vielmehr untersucht die Bankaufsicht generell, ob für das jeweilige Geschäftsmodell der E-Commerce-Plattformen der Erwerb einer Banklizenz nötig ist.
Wie es in dem Spiegel-Beitrag heißt, ist der Hintergrund für das Aktivwerden der BaFin eine EU-Richtlinie zum Thema Zahlungsdienste aus dem Jahr 2007. Eine Banklizenz schreibt diese zwingend nur für Dienste vor, „deren Haupttätigkeit darin besteht, für Zahlungsdienstnutzer Zahlungsdienste zu erbringen“.
Bei der Übertragung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde im Rahmen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) von 2009 versucht, durch eine Auflistung von Ausnahmen den Geltungsbereich des Gesetzes festzuschreiben. Während sich darin explizite Regelungen beispielsweise für Handelsvertreter finden, versäumte es der Gesetzgeber allerdings im E-Commerce-Bereich für Klarheit zu sorgen – und öffnete der BaFin damit Tür und Tor. [Weiterlesen…] about Nicht nur Ebay steht im Visier der BaFin