Einen ähnlichen Aufreger wie die im Frühjahr angekündigte, nach Intervention der BaFin aber zwischenzeitlich auf Eis gelegte neue Bezahlabwicklung hat Ebay dieses Mal nicht im Gepäck. Dennoch vereint auch das Herbst-Update wieder einen bunten Strauß an Neuerungen für alle Ebay-Verkäufer.
Die einzelnen Neuregelungen lassen sich dabei folgendermaßen gliedern:
- „Amazonisierung“ wird fortgesetzt:
Händler müssen ihre angebotenen Produkte künftig noch besser kategorisieren, um Ebay die Anzeige von kundenfreundlichen Einkaufsrubriken zu erleichtern. Zudem soll die präzise Artikelkategorisierung die Anzeige der Angebote beim neuen Google Shopping erleichtern. Weitere Neuerungen betreffen deie Zusammenfassung identischer Artikel zu einem Angebot, die Verbesserung der Galerieansicht inklusive größerer Bilder sowie bei Elektronik-Artikeln die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der Hersteller-Garantie. - Verkaufsprozesse werden verbessert:
Die Funktionen bei Angeboten mit unterschiedlichen Varianten werden verbessert, Grundpreise werden automatisch berechnet und angezeigt und die Benachrichtigungseinstellungen können von den Verkäufern individueller angepasst werden. Zudem erleichtert Ebay seinen Händlern den Internationalen Verkauf. Einen Rückzieher gibt es jedoch beim Thema Rahmenbedingungen für mehrfache Angebote: Während Ebay im Frühjahr ankündigte, Händler könnten künftig identische Verkaufsbedingungen für ihre Angebote voreinstellen, wird die Funktion nun wegen technischer Probleme erst einmal aufgeschoben. - Neue Prozesse für Konflikte mit Kunden:
Es wird ein vereinfachtes Verfahren zum Melden von Regelverstößen von Käufern eingeführt. Zudem soll es eine 10-tägige Frist geben, während der Verkäufer auf Beschwerden von Kunden reagieren können. Allerdings fließen zugunsten der Kunden entschiedene Käuferschutzfälle künftig auch in den Servicestatus der Ebay-Verkäufer ein. Die Toleranzgrenze für Powerseller beträgt dabei künftig maximal 0,3 Prozent bzw. 2 Fälle pro Kalenderjahr.
Einen Überblick über sämtliche im Herbst anstehende Änderungen erhalten Ebay-Verkäufer hier.
Rick meint
„sowie bei Elektronik-Artikeln die gesetzlich vorgeschriebene Angabe der Hersteller-Garantie.“
Eigentlich sollte der Unterschied zwischen „Gewährleistung“ und „Garantie“ mittlerweile bekannt sein…..