Jetzt wird alles gut, denn die massenhafte Steuerhinterziehung hat ein Ende: Da Amazon und Ebay künftig ja im Zweifelsfall für Stuerunterschlagungen in die Haftung genommen werden können, haben die Marktplätze reagiert. Für Ebay gilt deshalb nun: Wer auch zukünftig im Rennen auf der Plattform bleiben möchte, muss seine Umsatzsteuer-ID angeben. Keine sooo große Sache, möchte man annehmen: Eintragen, speichern, gut ist.
Dass man danach das Thema nicht komplett abhaken sollte, zeigt nun ein Posting in der Wortfilter-Facebookgruppe. Darin berichtet ein Händler, dass er bei einer Recherche auf diverse ausländische Händler gestoßen ist, die schlicht und einfach seine VAT-ID gekapert hatten:
Übrigens habe ich mittlerweile 4 China Accounts bei Ebay sperren lassen die meine VAT ID verwendet haben… Ebay hat diese Account komplett dichtgemacht innerhalb von ein paar Stunden.. vielleicht überprüft ihr mal ob auch eure ID kopiert wurde..
Die gute Nachricht dabei ist, dass Ebay offenbar auf entsprechende Missbrauchs-Hinweise reagiert und die Piraten sofort sperrt.
Regelmäßig kontrollieren
Die bittere Seite der Medaille ist aber, dass sich das Problem damit allein wohl nicht „erledigt“. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass immer wieder Händler auftauchen werden, die sich für einen schnellen/kurzfristigen Umsatz einfach bei fremden Steuernummern bedienen — wenn nicht Ebay handelt und eine Prüfung der eingegebenen Umsatzsteuer-IDs einführt. Denn eigentlich ist es schon ein wenig verwunderlich, dass offenbar problemlos bereits bestehende Nummern eingetragen werden können. Warum löst die Eingabe einer bereits erfassten VAT-ID durch einen weiteren Händler nicht einen Prüfvorgang aus?
Es bleibt Händlern daher nichts anderes übrig, als über Suchmaschinen zu kontrollieren, ob ihre eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Ebay von anderen Händlern genutzt wird — und zwar regelmäßig. Denn missbräuchliche Nutzung schnellstmöglich zu stoppen ist wichtig, spätestens wenn Ebay gelaufene Umsätze an die Finanzämter melden sollte, könnten Verkäufe anderer über die eigene VAT-ID für Händler ausgesprochen unangenehme Folgen haben.
Nachtrag: So geht’s
Weil die Frage aufkam, wie man denn nach seiner USt.-ID suchen kann: Der klassische Weg läuft über Google. Hier kann man sein ID (am besten mit dem führenden „DE“) eingeben und die Suche dann via Zusatz von „Site:ebay.de“ bzw. Site:ebay.com“ auf die Seiten von Ebay beschränken.
Noch bequemer geht es aber mit der Suchfunktion, die Michael Gross geradezu rasant in sein Baygraph-Tool eingebaut hat: Hier einfach die ID eingeben und das Tool durchsucht Ebay.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Bildnachweis: (c) Dimitris Vetsikas/Pixabay.de
Jürgen Jenne meint
Wie kann ich denn prüfen, ob jemand meine Umsatzsteuer-ID benutzt ??
Nicola Straub meint
In Google nach der ID suchen (am besten ID inkl. „DE“ eingeben dabei), dabei die Suche auf Ebay.de beschränken durch Hinzufügen von „site:ebay.de“
Michael meint
Hallo Frau Straub,
Ebay verlangt vielleicht gerade aus diesem Grund nun von allen gewerblichen Verkäufern eine Bescheinigung nach §22 UStG bis zum 1. Oktober 2019. Diese Bescheinigung stellt einem das zuständige Finanzamt kostenlos aus. Somit dürften es diese Piraten nach dem 1.10 etwas schwerer haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael