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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / 2019 / Archiv für Juli 2019

Archiv für Juli 2019

Verkaufen auf Sendung: Wie Online-Händler Teleshopping nutzen können

30. Juli 2019 von Peter Höschl

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

Teleshopping ist nicht nur für große Marken ein geeigneter Absatzkanal. Gerade Private Label-Anbieter, die innovative Alltagshelfer vertreiben, können von einer Präsenz in den Programmen von HSE24, QVC und anderen sehr profitieren. Allerdings muss das Produkt passen – und der Händler gut auf den Kundenansturm vorbereitet sein.

„Hallo zu der neuen Ausgabe von ‚Lamps Plus'“ – so begrüßte die US-amerikanische Innen-Ausstatterin Jennifer Farrell am „Prime Day“ Amazon-Kunden, die auf die neue Unterseite Amazon.com/live geklickt hatten. Innerhalb von 10 Minuten stellte die Moderatorin des neuen Teleshopping-Formats neun verschiedene Lampenmodelle des Herstellers 360 Lighting vor, die an Amazons Schnäppchentag für Prime-Kunden zu reduzierten Preisen angeboten wurden. Farrell war nur eine von vielen professionellen Tele-Verkäuferinnnen, die den diesjährigen Prime Day in den USA auch zu einem Teleshopping-Event machten. Geadelt wurde die Domain Amazon.com/Live, die im Februar dieses Jahres startete, zusätzlich mit der Präsenz von Weltstar Lady Gaga, die mit einem 25-minütigen Livestream ihre exklusiv für Amazon entwickelte Kosmetik-Serie Haus Laboratories vorstellte. Das hochkarätige Aufgebot zeigt: Amazon nimmt – zumindest in den USA – den Absatzkanal Teleshopping mehr als ernst. Und damit ist der Marktplatz in der E-Commerce-Branche nicht allein.

Auch unter deutschen Online-Händlern wird Teleshopping immer beliebter

In den stundenlangen Shopping-Programmen, die in Deutschland unter anderem auf QVC, HSE24 oder 1-2-3.tv laufen, finden sich immer häufiger auch Eigenmarken von großen und kleineren Online-Händlern. Kein Wunder, meint der Online-Händler und E-Commerce-Berater Marvin Stammel, der mit seinem Unternehmen apiando Home & Living und mit verschiedenen Beratungskunden gerne Teleshopping als Absatzkanal nutzt.

„Wenn man Teleshopping richtig nutzt, dann kann das ein enormer Absatzhebel sein“, so der Unternehmer. „Davon können auch Private-Label-Händler sehr profitieren.“

Tatsächlich ist der Einstieg ins Teleshopping gar nicht so kompliziert: Händler können sich bei den Sendern mit einem bestimmten Produkt bewerben; besteht der Artikel im Casting, können die Händler rund 20- bis 30-minütige Slots an Sendezeit kaufen. „20 bis 30 Minuten Sendung müssen natürlich gefüllt werden“, mahnt Stammel. „Dafür eignen sich besonders Produkte, die man gut vorführen kann, die bestimmte Probleme lösen oder den Alltag auf innovative Art erleichtern. Solche Produkte kann visuell gut erklären – und je mehr USPs ein Produkt hat, desto leichter tut sich der Moderator bei der Präsentation.“

Apropos Moderator: Der Verkaufserfolg auf einem Teleshopping-Sender steht und fällt mit der Verkaufskompetenz der Moderatoren – und die ist wiederum zu einem Gutteil vom Briefing der Hersteller abhängig. „Online-Händler, die auf Teleshopping-Kanälen verkaufen wollen, sollten sich vorher ein Konzept schreiben: Was will ich verkaufen, was sind die besten Verkaufsargumente, welche dieser Argumente können visuell und ausführlich präsentiert werden?“, rät Stammel. „Nach diesem Konzept kann dann die Schulung des Moderators erfolgen.“ Die etablierten Sender können bei der Gestaltung der Verkaufsshow helfen; und da der Sender in der Regel eine Provision an den Verkäufen bekommt, fällt die erste Beratung meist recht hilfreich aus. 

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Kategorie: Marketing, Vertrieb Stichworte: Amazon, Teleshopping

Presseschau KW 31: Suspendierungswelle auf Amazon ebbt ab, MediaMarktSaturn streicht Stellen, Wie sich der Fall Amazon vs. Ortlieb auf alle Online-Händler auswirkt

29. Juli 2019 von Online Redaktion

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In der KW31 war unter Amazon-Händlern Rätselraten angesagt: Eine neue Suspendierungswelle legte die Accounts Dutzender Seller lahm – die meisten waren sich keiner Schuld bewusst. Seit Freitag werden die Accounts nach und nach wieder frei geschaltet; eine Erklärung für die erzwungene Pause ist Amazon seinen Händlern noch schuldig. Erklärungen brauchen auch mehrere Hundert Mitarbeiter von MediaMarktSaturn, die demnächst ihren Job verlieren: So will die Elektronikkette Kosten im Kampf gegen Amazon und Co. sparen. Amazon wiederum spart demnächst beim Thema Entsorgung: FBA-Händler, deren Produkte in den Amazon-Lagern entsorgt werden, müssen demnächst teils deutlich höhere Gebühren zahlen. 

Die Themen der Woche

Über die Amazon-Seller schwappte letzte Woche eine neue Suspendierung-Welle hinweg. Zahlreiche Accounts wurden gesperrt, allen wurde seitens Amazon eine Verbindung zu einem bereits gesperrten Konto unterstellt. Die meisten Betroffenen waren sich keiner Schuld bewusst. Mittlerweile sind viele betroffene Accounts wieder freigeschaltet, berichtet die Internetworld – und Amazon hat in der entsprechenden Info-Mail Fehler eingeräumt. Die Frage ist jetzt: Muss Amazon für die durch den Fehler entstandenen Umsatz-Ausfälle geradestehen?

Bereits im März dieses Jahres kamen erste Spekulationen auf, nun gab es die Bestätigung: Bei MediaMarktSaturn fallen mehrere Hundert Stellen weg. Die Arbeitsplätze betreffen die Verwaltung der Elektrohandelskette. Mit dem Einschnitt will das Unternehmen vor allem Kosten sparen, um weiterhin im harten Konkurrenzkampf mit Amazon und Co. mithalten zu können. ->Onlinehaendler-News.de

Das BGH-Urteil im Fall „Ortlieb gegen Amazon“ hat auch Auswirkungen auf andere Online-Händler. Sofern sie bei Google für die Produkte eines bestimmten Herstellers unter Verwendung dessen Marken werben, müssen sie zukünftig sicherstellen, dass auch auf der im Angebot verlinkten Seite ausschließlich Produkte dieses Herstellers angeboten werden, mahnt das Handelsblatt. Anderenfalls riskieren sie, wegen einer Markenrechtsverletzung belangt zu werden. Insgesamt ein Pyrrhus-Sieg für den E-Commerce, meint Digital-Commerce-Experte Nils Seebach in einem Gastbeitrag für Etailment. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Mit einem Paukenschlag: Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wird aktiv

29. Juli 2019 von Online Redaktion

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Verpackungsgesetz: Jetzt Abmahnung vermeiden
Ihr Handel ist nicht VerpackG-konform? Achtung! Angesichts großer Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister und erster Abmahnungen wird es höchste Zeit!

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(Sponsored Post): Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollbehörde des noch jungen Gesetzes hart durchgegriffen und damit vielen (Online-) Händlern und Herstellern einen unbequemen Monatswechsel Juni/Juli beschert. 

Ein groß angelegtes Mailing an Tausende von Unternehmen, die ihren Pflichten aus dem VerpackG bislang gar nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind, sowie die Vollzugsforderung in 2.000 Verstoßfällen haben angesichts der drohenden, empfindlichen Strafen für ein Aufmerken gesorgt. Lesen Sie hier die Einzelheiten:

Aktion Nr. 1: Vollzugsforderung in 2.000 Verstoßfällen

Für ihre erste Aktion wählte die Zentrale Stelle Verpackungsregister die letzte Juniwoche und übergab in diesem Rahmen erstmalig eine groß angelegte Vollzugsforderung an die jeweils zuständigen Landesbehörden. Betroffen sind 2.000 Unternehmen.

Dies betrifft zunächst eine Auswahl von vor allem „große[n] Firmen“, so Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister. Sie waren ihrer Verpflichtung zur Vollständigkeitserklärung bis Mitte Mai nicht oder nur teilweise nachgekommen und haben sich damit einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. In der Konsequenz kann dies hohe Geldbußen, Abmahnungen sowie Verkaufsverbote nach sich ziehen. Wie die Landesbehörden jedoch konkret pro Einzelfall entscheiden, bleibt abzuwarten.

Doch damit nicht genug

In einem Atemzug mit ihrer Vollzugsforderung kündigte die ZSVR weitere Kontrollen an: „Wir haben sowohl in unserem Anfrageportal als auch bei der Auswertung der uns vorliegenden Zahlen und Berichte feststellen müssen, dass das Unwissen zu den Pflichten hoch ist. Wir nehmen mit Befremden wahr, dass die Compliance im Bereich VerpackG ein relativ niedriges Niveau aufweist“, bemängelt Rachut die aktuelle Situation.

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Kategorie: Sponsored Posts Stichworte: Verpackungsgesetz, Verpackungsverordnung

Markenschutz-Vorstoß von Amazon und ebay

23. Juli 2019 von Online Redaktion

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Amazon hat unter dem Namen „Transparency“ ein neues Markenschutz-Programm vorgelegt. Damit können Markenhersteller ihre Produkte mit einem Code versehen; Fälschungen sollen so leichter identifiziert werden können – sowohl von den Herstellern selbst als auch von Kunden. Das Programm erweitert das bisherige Markenschutz-Tool Brand Registry 2.0 damit um einen entscheidenden Punkt. Auch ebay hat sich letzte Woche in Sachen Markenschutz bewegt; die Nummer 2 der Online-Marktplätze kooperiert für ihr eigenes Programm mit dem Markenschutz-Spezialisten Authorized.by.

Dass Amazon ein massives Problem mit Produktfälschungen im Sortiment hat, ist Markenherstellern schon lange ein Dorn im Auge. Wer Produkt-Fakes auf dem Marktplatz entdeckte, musste diese bisher über das 2018 eingeführte Tool Brand Registry 2.0 einzeln aufspüren und dann an Amazon melden und auf Löschung der Listung drängen. Das funktionierte mal mehr, mal weniger gut, wie uns die Markenschutz-Spezialistin Laure Bourdeau von EBRAND Services im Mai berichtete.

„Amazon entfernt die rechtsverletzenden Listungen nicht ohne weiteres. Häufig bekommen wir zu hören, dass unsere Anfrage „unvollständig“ ist, oder dass die betreffende Marke „ungültig“ oder nur „beschreibend“ ist, obwohl es sich um eine eingetragene Marke handelt“, erzählte Laure damals. „Zwei identische Verletzungsmeldungen zu einem völlig konträren Ergebnis führen: Ein Antrag wird abgelehnt, der andere zugelassen. Das ist für uns unverständlich.“

Die Markenhersteller dürften also trotz Brand Registry 2.0 auf eine Verbesserung gedrungen haben, mit der Produkt-Fakes zielsicherer aufgespürt werden können. Jetzt hat Amazon in Sachen Markenschutz tatsächlich nachgelegt und den Authentifizierungs-Service „Transparency“ in Deutschland eingeführt. Damit können Markenhersteller, die über Amazon verkaufen, jedes ihrer Produkte mit einem eindeutigen Transparency-Code versehen. So sollen alle Akteure der Lieferkette – egal ob Kunde, Markenhersteller oder Amazon selbst – jede Produkteinheit eindeutig identifizierenkönnen. 

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Markenschutz, Recht

Presseschau KW 30: Bundeskartellamt setzt Verbesserungen für Amazon Seller durch, Prime Day mit neuem Umsatz-Rekord, Netto Online zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verurteilt

22. Juli 2019 von Peter Höschl

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In der KW 30 hat das Bundeskartellamt sich im seit Ende 2018 laufenden Missbrauchsverfahren gegen Amazon.de mit dem Online-Marktplatz geeinigt und weitreichende Verbesserungen für Amazon-Seller durchgesetzt. Die wichtigste Neuerung: Ab sofort muss Amazon bei einer sofortigen Account-Sperre klare Gründe für die Suspendierung nennen – das Rätselraten rund um den Maßnahmenplan sollte damit ein Ende nehmen. Rätseln mussten viele Amazon-Verkäufer auch am Prime Day: Die unübersichtliche Kategorisierung der Schnäppchen machte Sichtbarkeit zu einem teuer erkauften Luxusgut. Trotzdem endete der Schnäppchentag mit einem neuen Umsatzrekord. Verteilt wurden die unzähligen Verkäufe über Amazons Logistik-Netzwerk, das in den letzten 18 Monaten explosionsartig gewachsen ist. Eine detaillierte Landkarte zeigt die Position aller aktiven, geplanten und gerüchtehalber kommenden Logistik-, Sortier- und Versandzentren. 

Die Themen der Woche

Der Prime Day 2019 ist gelaufen und hat mehr Umsatz erwirtschaftet der letzte Black Friday und Cyber Monday zusammen, meldet Amazon. Insgesamt wurden mehr als 175 Millionen Produkte verkauft. Die Top-Seller waren – wenig überraschend – Amazon-Produkte wie der Echo Dot oder der Alexa-fähige Fire-TV-Stick. Aber auch kleine und mittelständische Marktplatzpartner sollen den Angaben zufolge zusammen mehr als zwei Milliarden Dollar Umsatz erwirtschaftet haben. „Der Umsatz der teilnehmenden Händler hat im Vergleich zu einem normalen Tag um den Faktor fünf bis 20 zugenommen“, sagt Nils Zündorf, Managing Director von Factor-a, gegenüber dem „Handelsblatt“. Auch Händler ohne Schnäppchenangebote konnten ihre Einnahmen proportional zu den höheren Besucherzahlen steigern, glaubt er. Händler monieren im „Handelsblatt“-Bericht hingegen die unübersichtliche Kategorisierung der Schnäppchen und den Umstand, dass nur gesponserte Deals in den Suchergebnissen als solche gekennzeichnet waren. Da sich einige im Vorfeld darüber nicht bewusst waren, mussten kurzfristig die Werbeausgaben deutlich gesteigert werden. 

Amazons Logistik-Hubssprießen seit rund anderthalb Jahren überall in Deutschland wie Pilze aus dem Boden. Der E-Commerce-Riese setzt vor allem auf kleine Verteilzentren, hängt diese Niederlassungen aber selten an die große Glocke. Die Internetworld hat sich deshalb durch jede Menge Lokalzeitungsberichte gewühlt, um herauszufinden, wie dicht Amazons Logistik-Netz in Deutschland schon ist. Herausgekommen ist eine detaillierte Landkarte aller aktiven und geplanten Standorte; die Redaktion will die Karte laufend aktualisieren und freut sich über weitere Hinweise auf neue Amazon-Pilze. 

Das Landgericht Duisburg hat Netto Online in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie defekten LED- und Energiesparlampen verdonnert. Es ist das erste Mal, dass ein Online-Händlergerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes verurteilt wurde. 

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Optimierte Lagerprozesse mit der microtech Lagersoftware

22. Juli 2019 von Online Redaktion

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Logo CatenoDie rollende Kommissionierung mit der E-Commerce-Komplettlösung von cateno!

Jetzt informieren: E-Commerce-Komplettlösung im Live-Betrieb (Video)

Kontaktieren Sie uns gerne unter:
Website: https://www.cateno.de/
E-Mail: vertrieb@cateno.de
Telefon: +49 (0) 6253 2398 0

(Sponsored Post): Die rollende Kommissionierung mit der E-Commerce-Komplettlösung von cateno!
Sind Ihre E-Commerce-Prozesse durch die Anbindung der Wawi an den Online-Shop und an die Online-Marktplätze sichergestellt, erschließt sich in Ihrem Lager ein enormes Optimierungspotenzial. Intelligente Kommissionierstrategien helfen Ihnen dabei, Ihre Waren noch schneller zu versenden! Heute stellt Ihnen unser Kunde, ToniTec Beschlagsfachhandel, eine dieser Strategien – die rollende Kommissionierung – vor:

Bei der Gründung seines Unternehmens vor einigen Jahren startete Ulf Unternehmer als Ein-Mann-Unternehmen. Mittlerweile hat er rund 30 Angestellte, die unteranderem für die Abwicklung der Lagerprozesse verantwortlich sind. Paul Picker ist einer dieser Angestellten und bearbeitet als Kommissionierer zusammen mit seinen Kollegen durchschnittlich 100 Aufträge täglich. Mit der bisherigen Auftragsmenge funktioniert die Lagerverwaltung im Unternehmen mit manueller und chaotischer Lagerhaltung zwar, könnte aber effizienter sein. 

Die Lagerverwaltung: Die Ausgangssituation

Geht eine Kundenbestellung ein, muss Paul Picker zunächst manuell eine Pickliste mit den entsprechenden Waren erstellen. Diese Pickliste druckt er anschließend aus und nimmt sie auf seiner Suche nach den erforderlichen Waren im in die unendliche Weiten des Lagers mit. Da die Waren nach keinem bestimmten System gelagert werden, muss Paul das komplette Lager so lange durchstöbern bis er sämtliche Waren von seiner Liste gefunden hat. Das kostet nicht nur unheimlich viel Zeit und Geld, sondern sorgt auch für Frust bei Paul und durchgelaufenen Schuhsohlen. Diese Waren kann er im Anschluss zur Packstation bringen und dort manuell im Datenbank-Management-System verbuchen. 

Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, kann die Bestellung an den Kunden verschickt werden. Im Anschluss muss Paul die nächste Bestellung auf die gleiche Weise bearbeiten. Warenein- und ausgänge werden von Paul Picker und seinen Kollegen manuell in ein Datenbank-Management-System eingegeben. Und auch An- und Abverkäufe werden von Hand im System dokumentiert. Durch die manuelle Übertragung der Daten und dem zeitaufwendigen Zusammenstellen der einzelnen Bestellungen, ist die Lagerverwaltung im Unternehmen von Ulf Unternehmer nicht optimiert. Dadurch entstehen Fehler und unnötige Handgriffe.

Am Ende jedes Monats prüft Paul Picker den Lagerbestand. Gibt es Waren, die häufig bestellt werden, die aber einen geringen Lagerbestand aufweisen? Fehlende Waren oder geringe Lagerbestände muss Paul in einer angemessenen Menge nachbestellen. Wenn er oder seine Kollegen vergessen Warenausgänge vollständig in das Datenbank-Management-System einzutragen, sind die Lagerbestände aber nicht immer aktuell. Daher ordert Paul von diesen Waren eine zu hohe oder zu niedrige Stückzahl nach.

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Kategorie: Backoffice & Logistik, Sponsored Posts Stichworte: ERP-Systeme, Lager, Logistik

Schwarze Löcher im FBA-Lager: Wie Marketplace-Händler von Amazon Erstattungen für verschwundene FBA-Produkte einfordern

19. Juli 2019 von Peter Höschl

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Immer wieder kommt es vor, dass Produkte in Amazon FBA-Lagern verlegt, beschädigt oder versehentlich entsorgt werden. Den betroffenen Händlern steht in solchen Fällen eine Entschädigung von Amazon zu. Doch was viele nicht wissen: Die Beweislast liegt aktuell bei den Händlern. Nur wer seine eigenen Produktbestände gut im Blick hat, kann Unregelmäßigkeiten finden und eine Erstattung von Amazon anfordern –die sich schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr summieren kann. 

Wenn man in den Facebook-Händlergruppen regelmäßig mitliest, kann man den Eindruck bekommen, die chaotische Lagerhaltung in Amazons FBA-Lagern sei an manchen Tagen chaotischer als an anderen. Denn da geschehen mitunter merkwürdige Dinge: Wurden von einem Händler 10 Produkte ans FBA-Lager angeliefert, werden dort am nächsten Tag nur noch fünf gelistet, obwohl noch kein Artikel verkauft wurde.

Andere Produkte scheinen von einer Woche zur anderen ihre Größe zu ändern – zumindest passen die von Amazon berechneten Lagergebühren nicht zu den Abmessungen der angelieferten Waren. In anderen Fällen finden sich auf der Lagerrechnung eines Händlers plötzlich Produkte, die er nie an Amazon geliefert hat – und für die er trotzdem Lagergebühren bezahlen soll.

„Wir haben die letzten sechs Monate ausgewertet und bisher etwa 700 Einheiten ermittelt, bei denen falsche Gebühren berechnet wurden“, berichtete kürzlich ein Händler in der Multichannel-Rockstars-Gruppe.

Pro Einheit erstattete Amazon dem Händler laut dessen Aussage zwischen 2,38 und 3,00 Euro – nachdem er für jede falsch berechnete Einheit einen Fall eröffnet hatte. 

„Auch bei Amazon arbeiten nur Menschen“, sagt Igor Branopolski von der Sellerlogic GmbH, die im letzten Herbst das Analyse-Tool „Lost & Found“ auf den Markt brachte, mit dem Händler fehlerhaft verarbeitete FBA-Transaktionen aufspüren können. „Es liegt in der Natur der Sache, dass auch dort Fehler passieren. Diese Fehler dürfen aber nicht unentdeckt bleiben, da sie den Händler bares Geld kosten.“

Aufgrund der schieren Masse an Produkten, die in den FBA-Lagern im Umlauf sind, werden deutlich häufiger als die meisten Händler vermuten Artikel verlegt, beschädigt oder versehentlich entsorgt. Auch falsch oder gar nicht eingebuchte Retouren führen zu fehlerhaften Artikelbeständen; und manchmal ist die Gebührenberechnung auf Basis der Artikelmaße schlichtweg fehlerhaft. 

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Kategorie: Backoffice & Logistik Stichworte: amazon fba

Presseschau KW 29: ebay und Amazon legen Markenschutz-Programme vor, Amazon Prime Day läuft noch bis heute Abend, was Händler in Sachen Zwei-Faktor-Authentifizierung tun müssen

16. Juli 2019 von Online Redaktion

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In der KW 29 haben die beiden großen Online-Marktplätze unabhängig voneinander mit neuen Programmen für mehr Markenschutz auf ihren Plattformen engagiert. Rakuten gibt den deutschen Markt weiterhin nicht auf und intensiviert die Kooperation mit Idealo. Der Amazon Prime Day läuft noch bis heute Mitternacht und sorgt wie üblich auf Verbraucher- und auf Händlerseite gleichermaßen für Diskussionen. Und damit Händler wissen, was sie bis 14. September, wenn die Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung greift, tun müssen, hat die Internetworld einen umfassenden Überblick zum Thema erstellt. 

Die Themen der Woche

Dass die großen Online-Marktplätze leider auch ein Sammelbecken für Produkt-Fakes aller Art sind, ist den Herstellern längst ein Dorn im Auge. Um den Klagen zu begegnen, haben jetzt ebay und Amazon unabhängig voneinander jeweils eigene Markenschutz-Programme aufgelegt. ebay kooperiert für sein Programm mit dem Markenschutz-Experten authorised.by; Amazon hingegen hat mit „Transparency“ einen eigenen Wurf vorgelegt. 

Der japanische Marktplatz Raketen verstärkt im Kampf gegen die Bedeutungslosigkeit auf dem deutschen Markt seine Kooperation mit Idealo. Gemeinsam soll das Kundenbindungsprogramm in Deutschland ausgebaut werden. ->Onlinehaendler-News.de

Ab 14. September gilt beim Payment im Web die Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung. Doch nicht alle Zahlarten sind gleichermaßen betroffen. Eine detaillierte Übersicht, was die einzelnen Zahlungsdienstleister von Amazon Pay bis PayPal planen und was Händler tun müssen, hat Internetworld zusammengestellt. 

Deutsche Verbraucher legen offenbar immer mehr Wert auf Nachhaltigkeit: Nach einer Umfrage der Hamburger Stiftung für Zukunftsfragen sagen 66 Prozent der Deutschen, dass für sie Fair-Trade-Produkte, Nahrungsmittel ohne Massentierhaltung oder Produkte ohne Kinderarbeit wichtiger werden. Bei Jüngeren liegt der Anteil sogar bei 69 Prozent. Wächst hier eine neue Zielgruppe für nachhaltige Online-Shops heran? ->Sonntag-Sachsen.de

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Kategorie: Presseschau Stichworte: Presseschau

Verkaufsbörse: Onlineshop für Bio- und Naturkosmetik

16. Juli 2019 von Online Redaktion

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(Anbietertext): Der Bereich Kundenbindung ist sehr intensiv ausgebaut. Neben einem Newsletter werden wöchentlich thematische Beauty-Boxen angeboten. Ausserdem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit Bloggern aus der Bio- und Naturkosmetik-Branche.   

Als neuer Verkaufsbereich hat sich das Segment der biologischen Reinigungsmittel, hier vor allem der Marke Sonett entwickelt. Dabei werden neben Kunden aus dem privaten Bereich zunehmend auch Bestellungen aus dem gewerblichen Bereich bearbeitet.   

Der Onlineshop ist seit 2012 am Markt. Der Nettoumsatz lag in den vergangenen 12 Monaten bei 116 TSD Euro. Aktuell verfügt der Shop über 3600 registrierte Kunden. 

Der Shop läuft auf Magento-Basis. 

Verkauft werden die Domain und der Shop. Der Preis ist verhandelbar, Gebote unter 15 TSD Euro werden jedoch nicht berücksichtigt. Optional kann auch der aktuell vorhandene Warenbestand mit erworben werden.

Anmerkungen der Redaktion: Die Kontaktaufnahme kann formlos erfolgen, muss jedoch die kompletten Kontaktdaten und idealerweise eine kurze Unternehmensdarstellung (2-3 Sätze) enthalten. Auf diese Weise kann sich der Verkäufer von Ihrer Seriosität überzeugen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Anbietertext handelt. Wir konnten die Angaben weder überprüfen, noch ist die Veröffentlichung des Angebots auf shopanbieter.de als Empfehlung unsererseits zu verstehen.

Bildquelle: © bigstock.com/ O_Lypa

Kategorie: Marktplatz Stichworte: Marktplatz, Verkaufsbörse

Nachgefragt: Sind Fake-Bewertungen abmahnfähig?

12. Juli 2019 von Ingrid Lommer

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Gekauften und gefälschten Bewertungen geht es aktuell mächtig an den Kragen: Amazon sperrt seit Wochen Accounts von des Rezensionsbetrugs verdächtigen Händlern, das Oberlandesgericht Frankfurt hat verfügt, dass gekaufte Bewertungen auf Amazon nur noch veröffentlicht werden dürfen, wenn aus ihnen klar hervorgeht, dass sie gegen Bezahlung entstanden sind, und der Verband Sozialer Wettbewerb hat damit begonnen, Amazon-Seller für verdächtige Bewertungen abzumahnen. Was ist von dem ganzen Trubel zu halten – und wird das große Problem „Fake-Rezensionen“, das letztlich das Geschäft aller Amazon-Seller gefährdet, dadurch tatsächlich gelöst?

Amazon greift in Sachen Rezensionsbetrug aktuell hart durch – endlich, muss man als ehrlicher Händler oder Berater sagen. Die Blüten, die Amazons bisheriger allzu lascher Umgang mit offensichtlichen Rezensionsbetrügern erst ermöglichte, waren schließlich in ihrer Dreistigkeit nicht nur absurd, sondern auch schädlich für das Kundenvertrauen in die Amazon’schen Sterne. 

Damit soll jetzt Schluss sein: Seit nun mehr fast sechs Wochen sind etliche Händler-Accounts mittlerweile gesperrt. Sämtliche Bemühungen um eine Freischaltung gestalten sich schwierig, denn Amazon ist offenbar wenig gewillt, mit den beschuldigten Händlern in Kontakt zu treten. Das bestätigt durch die Blume auch der Pressesprecher des Konzerns: „Wir haben klare Teilnahmebedingungen für Rezensenten und Verkäufer definiert und ergreifen bei einem Verstoß Maßnahmen, die eine vorübergehende Sperre, einen dauerhaften Ausschluss oder rechtliche Schritte beinhalten können.“ Im Klartext: Amazon betrachtet Rezensionsoptimierer als Betrüger und hat kein Interesse daran, deren Accounts wieder scharf zu schalten. 

Das ist grundsätzlich zu begrüßen; Händler, die ihre Produkte mit gefälschten oder gekauften Bewertungen anpreisen, schaden ihren Konkurrenten in unlauterer Weise. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um abmahnbare Schleichwerbung, sagt die IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer (siehe Interview unten).

Und auch wenn viele Händler in den einschlägigen Facebook-Gruppen darüber klagen, dass es mal wieder nur die Deutschen erwischt und die Chinesen ungestraft weiter Bewertungen fälschen: Tatsächlich berichten aber einige Seller, dass die Fabel-Bewertungen chinesischer Wettbewerber, zumindest teilweise, bereits zurückgegangen seien.

Dennoch scheint das Sperren der Accounts aktuell zumindest in Teilen händisch vorgenommen zu werden; und das kostet Zeit und führt dazu, dass die Sperrungen bisweilen ungerecht verteilt werden. Hier wird Amazon technisch noch nachbessern (müssen). Aber der Konzern hat ja auch gerade erst so richtig angefangen. Hier dürfte in den nächsten Wochen noch so einiges passieren. 

Aber vielleicht können ja andere Parteien die Lücke bis zur Entwicklung einer sinnvollen Amazon-Lösung für das Problem mit rechtlichen Mitteln überbrücken? Der Verband Sozialer Wettbewerb jedenfalls hat kürzlich damit begonnen, Amazon-Seller für Fake-Reviews abzumahnen.

Der Verband bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, dem zufolge Bewertungen, die gegen Geld oder Geldwerte (z.B. das kostenlose Produkt) geschrieben wurden, auf Amazon als gekauft kenntlich zu machen sind. Wir haben bei der IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer nachgefragt, was von solchen Abmahnungen zu halten ist – und ob auch Online-Händler ihre Konkurrenten in dieser Form abmahnen könnten.

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Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Kundenbewertungen, Recht

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Gerne können wir unverbindliches und vertrauliches Erstgespäch führen.

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