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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht & Datenschutz

Recht & Datenschutz

Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

15. Dezember 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Abgemahnte haben grundsätzlich die Möglichkeit, anstatt einer Unterlassungserklärung außergerichtlich eine notarielle Unterwerfungserklärung abzugeben. Das entschied jetzt das Landgericht Köln mit Urteil vom 23.09.2014 (Az. 33 O 29/14). Damit zeigt sich für Abmahnopfer eine interessante Alternative im Falle von Abmahnungen auf.

In dem Fall hatte ein Onlinehändler nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung keine „normale“ Unterlassungserklärung abgegeben, sondern hatte einen Notarstermin vereinbart. Hier hatte er eine notarielle Unterwerfungserklärung aufsetzen lassen und unterzeichnet, in der er sich zur Unterlassung verpflichtete und zusätzlich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwarf. Diese Erklärung leitete er dem Abmahner zu.

Der Abmahner wies die Erklärung mit dem Argument zurück, dass damit die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt sei. Bei Zuwiderhandlungen könne erst vollstreckt werden, nachdem die Urkunde zusammen mit dem gerichtlichen Androhungsbeschluss zugestellt worden sei. Bis dahin habe der Gläubiger keine Handhabe gegen erneute Verstöße. Das Landgericht Köln sah das jedoch anders. Bereits die Abgabe der notariellen Unterlassungserklärung schließe die Wiederholungsgefahr aus. Das sei auch bei einer „normalen“ Unterlassungserklärung nicht anders und gelte unabhängig davon, ob es zeitlich aufwendig sei, einen Androhungsbeschluss zu erwirken.

Die Idee einer notariellen Unterlassungserklärung ist relativ neu und für den Abgemahnten eine gute Möglichkeit, auf eine Abmahnung zu reagieren. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Thema Abmahnung: Die notarielle Unterwerfungserklärung ist eine gute Alternative

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Google Shopping jetzt mit direkter Versandkostenanzeige

10. Dezember 2014 von Nicola Straub

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Mitte des Jahres zwang ein Urteil des LG Hamburgs Händler faktisch zum kostenlosen Versand, wenn sie Google Shopping rechtssicher nutzen wollten. Denn in ihrem vielbeachteten Urteil bewerteten die Richter die Angabe der anfallenden Versandkosten in der Art, wie sie Google damals vorsah, als gesetzeswidrig: Während nämlich der Kaufpreis in der Google Shopping-Kacheldarstellung direkt ausgewiesen wurde, wurden die Versandkosten erst sichtbar, wenn der Nutzer mit der Maus über das Angebot fuhr (Mouse-over-Funktion).

Da somit eventuell anfallende Versandkosten nicht direkt klar sichtbar seien, sei die Preisangabe so nicht ausreichend, urteilten das Landgericht. Solange Google bei der bemängelten Angebotsdarstellung festhielt, blieb Händlern als einziger juristisch haltbarer Ausweg eigentlich nur, ihre Produkte versandkostenfrei anzubieten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Google Shopping jetzt mit direkter Versandkostenanzeige

Kategorie: Recht & Datenschutz

Neue App für IT-Rechtsthemen der Kanzlei RESMEDIA

10. Dezember 2014 von Peter Höschl

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Die Kanzlei RESMEDIA hat eine App gelauncht, mit der ihre Booklets zum IT-Recht jetzt auch bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden können. Die App enthält bereits diverse Rechtsthemen für den Onlinehandel. Die in Mainz ansässige Kanzlei veröffentlicht schon seit längerem Rechts-Booklets zu aktuellen Themen des IT-Rechts, E-Commerce-Rechts und gewerblichen Rechtsschutzes. Die übersichtlichen und praxisnahen Informationsbroschüren können ab sofort auch über die neue Infothek-App mobil gelesen werden. Die App ist kostenlos und kann im App Store und bei Google Play heruntergeladen werden.

Zu den schon veröffentlichten Themen gehören „So verhalten Sie sich bei einer Abmahnung!“, „Suchmaschinenmarketing“, „Rechtssichere b2c-Onlineshops“, „Cross Border-Shops“ und „Die rechtliche Konzeption von großen E-Commerce-Plattformen“. Auch ist ein Booklet zum Thema „Social Media mit Recht“ in der App enthalten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neue App für IT-Rechtsthemen der Kanzlei RESMEDIA

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Internetrecht, Recht

Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

9. Dezember 2014 von Gast

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Ohne Einflussnahmemöglichkeit seitens der Händler hat ebay neue Funktionen auf seinem Marktplatz eingeführt: den Warenkorb und „kaufen als Gast“. Beides soll die Plattform attraktiver machen und so – gerade im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft – mehr Kunden anlocken. Auch wenn die Händler von den Neuerungen profitieren, ist zunächst die Umstellung des eigenen ebay-Shops erforderlich.

Mit den neu integrierten Funktionen „Warenkorb“ und „Kaufen als Gast“ versucht ebay seinen Online-Marktplatz für Kunden attraktiver zu gestallten. Die Kaufabwicklung soll erleichtert und eine neue Käufergruppe angesprochen werden, nämlich die, die kein Mitgliedskonto bei ebay hat.

Warenkorb

Die gravierendste Neuerung dürfte wohl die Einführung eines Warenkorbs sein, wie er im „normalen“ Online-Handel bereits üblich und nicht mehr wegzudenken ist.

Während ebay-Käufer derzeit jeden Artikel einzeln kaufen müssen, haben sie mit dem Warenkorb nun die Möglichkeit, mehrere Artikel vom selben oder auch von unterschiedlichen ebay-Händlern gemeinsam zu bestellen und zu bezahlen. Dazu klickt der Kunde einfach auf den neuen Button „In den Warenkorb“. Die Funktion steht allerdings nur bei Festpreisangeboten und Auktionen zur Verfügung, bei denen ein „Sofortkauf“ noch möglich ist.

Händler, die den Warenkorb anbieten wollen, müssen zumindest auch PayPal als mögliche Zahlungsart anbieten und für alle Orte, an die sie liefern, die Versandkosten hinterlegt haben. Bei kostenlosen Lieferungen muss daher in das entsprechende Feld eine Null eingetragen werden. Über den Warenkorb haben Verkäufer die Möglichkeit, Sonderkonditionen oder Rabatte beim Kauf mehrerer Produkte anzubieten, was bisher – wenn überhaupt – nur schwer möglich war. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ebay-Neuerungen: Warenkorb- und „als Gast kaufen“-Funktion erfordern Anpassung der ebay-AGB

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2014

3. Dezember 2014 von Onlinehändler News

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Mit welchen Konsequenzen eBay-Händler beim vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion zu rechnen haben, war im November gleich Gegenstand zweier Urteile. Für Aufsehen sorgte auch eine Nachricht der Wettbewerbszentrale, die berichtete, dass auch Amazon wegen Wettbewerbsverletzungen verurteilt wurde. Die weiteren Meldungen aus der „Rechtswelt“ im November haben wir hier für Sie im Überblick.

Schadensersatz für abgebrochene eBay-Auktion

Wussten Sie, dass eine bereits begonnene eBay-Auktion nur unter strengen Voraussetzungen vor ihrem Ablauf abgebrochen werden kann? Grundlage hierfür sind keine „echten“ Gesetze, sondern die eBay-Grundsätze, die genau regeln, wann eine eBay-Auktion vorzeitig und ohne Folgen abgebrochen werden kann. Scheinbar bestehen hier Unklarheiten, denn gleich zwei Urteile legten dem „Abbrecher“ einen Schadensersatz auf.

Als zeitlich erstes Gericht stellte das Oberlandesgericht Hamm klar, welche Folgen ein vorzeitiger und anhand der eBay-Grundsätze grundloser Abbruch einer Auktion haben kann: der Inhaber des Accounts schuldet demjenigen einen Schadensersatz, der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender war, denn zwischen den Parteien ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13).

Kurze Zeit später entschied sogar der Bundesgerichtshof über einen ähnlich gelagerten Fall. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte, dass ein Verkäufer, der keinen triftigen Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion hat, mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchsbietenden einen Kaufvertrag schließt (Urteil vom 12. November 2014, Az.: VIII ZR 42/14). Da im deutschen Recht der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“ gilt, macht der Verkäufer sich ggf. schadensersatzpflichtig, wenn er diesen dann nicht erfüllt, d.h. die Ware nicht liefert.

Fazit: Für Online-Händler soll dieses Urteil eine Warnung sein: Bevor eine eBay-Auktion gestartet wird, sollte sich der Verkäufer der Folgen bewusst sein. Hat die Auktion bereits begonnen, darf sie nur in ganz bestimmten Fällen wieder beendet werden (z.B. Diebstahl, Zerstörung). Andernfalls droht wie in den Urteilen ein Schadensersatz. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2014

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, ebay, Recht, Retouren

Müssen Onlinehändler Papierrechnungen versenden?

25. November 2014 von Gast

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Die Pflicht, überhaupt Rechnungen ausstellen zu müssen, ergibt sich aus § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und diese gilt natürlich auch für den Onlinehandel. Immer mehr Händler gehen dazu über, nur noch elektronische Rechnungen zu verschicken. Ist das überhaupt zulässig oder haben Kunden ein Recht darauf, eine ausgedruckte Papierrechnung zu erhalten?

Seit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes im Jahre 2011 können Rechnungen einfach elektronisch versendet werden. Die bis dahin geltende Pflicht zur Verwendung einer qualifizierten Signatur oder des sog. EDI-Verfahrens ist entfallen. Unternehmer müssen nach § 14 Abs. 1 UStG nur „die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit“ zu gewährleisten. Das kann auch elektronisch erfolgen. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Durch die Versendung einer Rechnung im pdf-Format, per Fax oder der Bereitstellung eines Downloadlinks können diese Anforderungen ebenso erfüllt werden wie bei einer ausgedruckten Papierrechnung.

Ob eine Rechnung elektronisch an den Kunden versendet werden darf, hängt nach § 14 Abs. 1 UStG von dessen Zustimmung ab. Fehlt die Zustimmung, ist die Rechnung auf Papier zu übermitteln. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Müssen Onlinehändler Papierrechnungen versenden?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Countdown: Lebensmittel-Informationsverordnung startet am 13. Dezember

24. November 2014 von Nicola Straub

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Händler, denen im Weihnachtsgeschäft (noch) etwas langweilig ist, dürfen sich freuen: Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) – kompletter Name „EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ wird am 13. Dezember wirksam:

Wer Lebensmittel verkauft, muss bis zum Stichtag sicherstellen, dass nicht nur die (neuen) Lebensmittelverpackungen den geänderten Regeln entsprechen. Wichtig ist auch, dass alle geforderten Informationen bereits im Shop beim Produkt deutlich ausgewiesen werden, schreibt das BMEL:

Bei vorverpackten Lebensmitteln, die über das Internet verkauft werden, müssen alle Pflichtangaben mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verbrauchsdatums schon vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Countdown: Lebensmittel-Informationsverordnung startet am 13. Dezember

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, EU-Recht, Recht

Der rechtssichere Online-Shop

12. November 2014 von Peter Höschl

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Der Aufbau eines Online-Shops ist keine leichte Aufgabe. Oft schafft neben technischen Schwierigkeiten die Umsetzung der rechtlichen Erfordernisse die meisten Probleme. So scheint es für den Online-Händler so, als stünde er vor einem kaum überblickbaren Dschungel unverständlicher Paragrafen. Mit ein wenig Geduld können auch Anfänger im Online-Handel Licht ins Dunkel bringen. In diesem Beitrag gibt Yvonne Gasch, Volljuristin und in der Rechtsabteilung des Händlerbundes tätig, einen Überblick über die rechtlichen Basics, die in einem Online-Shop beachtet werden müssen.

1.       Impressumspflicht

Sobald ein Unternehmer seine Waren oder sein Gewerbe im Internet präsentiert, ist er verpflichtet, über seine Identität zu informieren. Konkret bedeutet dies, er muss ein vollständiges Impressum auf seiner Webseite einstellen.

Das Impressum muss für die Besucher der Seite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, z. B. durch eine zentral abrufbare Schaltfläche „Impressum“.

2.       Informationspflichten

Neben der Impressumspflicht hat ein Online-Händler aber noch weitere Informationspflichten, die in einem abmahnsicheren Online-Shop einzuhalten sind. Grund für die gesetzlichen Informationspflichten ist, dass der Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen soll, ob er über diesen Online-Shop eine Bestellung tätigen und letztlich einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen will. Diese maßgeblichen Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verankert. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Der rechtssichere Online-Shop

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Nächste Runde für die Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

5. November 2014 von Gast

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Wie bereits berichtet, kommt es derzeit wieder verstärkt zu Abmahnungen. Betroffen sind  aktuell Händler, die ihre Waren über Amazon oder ebay anbieten. Der abmahnende Unternehmer, einen Sonnenschirm-Verkäufer, hält die Weiterempfehlungsfunktion, die auf den Marktplätzen automatisch durch den Betreiber in jedes Angebot integriert wird, für wettbewerbswidrig. Mittlerweile hat sich das Landgericht (LG) Arnsberg erneut mit einem entsprechenden Fall befassen müssen.

Nachdem das LG Arnsberg mit Beschluss vom 8.8.2014 (AZ I-8 O 99/14) noch zu Gunsten des abmahnenden Unternehmers entschieden hatte, befand dasselbe Gericht mit Urteil vom 30.10.2014 (AZ: I-8 O 121/14) nun, dass der Marketplace-Händler nicht für den Wettbewerbsverstoß seitens Amazon verantwortlich gemacht werden kann. Es lehnte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, die es dem Abgemahnten untersagt hätte, seine Produkte weiter über den Amazon-Marktplatz unter Verwendung der Weiterempfehlungsfunktion zu verkaufen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Nächste Runde für die Amazon-Weiterempfehlungsfunktion

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Oktober 2014: die wichtigsten Urteile im Rückblick

3. November 2014 von Onlinehändler News

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Auch im Oktober 2014 erging wieder eine ganze Reihe an Urteilen, die nicht nur den Online-Handel bewegten. Besonders erfreulich war die seit eineinhalb Jahren ersehnte Antwort des EuGH auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofes zur Einbindung von fremden YouTube-Videos auf einer Webseite und dem kollidierenden Urheberrecht. Wir haben den Monat Oktober noch einmal zusammengefasst.

Einbindung von YouTube-Videos verstößt nicht gegen Urheberrecht

Wenn Online-Händler in den vergangenen Jahren nach der Zulässigkeit der Verwendung von (fremden) YouTube-Videos auf Ihren Webseiten fragten, erhielten sie von den konsultierten Juristen keine befriedigende Aussage. Meist wurde von der Einbindung abgeraten, denn zu ungeklärt war die Rechtslage. Im Oktober haben nicht nur Online-Händler sondern alle Internetuser eine klare Antwort des EuGH erhalten: Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik stellt keine Urheberrechtsverletzung dar (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13). Das seit gut anderthalb Jahren sehnlichst erwartete Urteil bringt endlich Klarheit in die in der Internetwelt gängige Praxis der Einbindung von YouTube-Videos mittels eines Frames.

Doch das Einbinden ist nicht generell zulässig. Der EuGH stellte die Einbindung unter bestimmte Voraussetzungen. Zum Einen darf sich die Wiedergabe nicht an ein „neues Publikum“ wenden. Sofern und soweit dieses Werk frei zugänglich ist, ist aber davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie diese Wiedergabe erlaubt haben, an alle Internetnutzer als Publikum gedacht haben. Zum Anderen darf keine andere Wiedergabetechnik als das Framing verwendet werden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Oktober 2014: die wichtigsten Urteile im Rückblick

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: EU-Recht, Hosting, Recht, Shop-Marketing

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