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Blog für den Onlinehandel

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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht & Datenschutz

Recht & Datenschutz

Amazon- und eBay-Händler aufgepasst: Es drohen Abmahnungen

23. Oktober 2014 von Gast

Dieser Artikel wird Ihnen vorgestellt von: shopanbieter.de / Marcedo GmbH- Eigenanzeige -

Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

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Und schon wieder müssen Online-Händler mit Abmahnungen rechnen, obwohl sie für die – vermeintlich – rechtswidrige Gestaltung der betreffenden Verkaufsplattform nicht verantwortlich sind. Diesmal betrifft es den Warenverkauf über Amazon und eBay, genauer gesagt, die damit verbundene Weiterempfehlungsfunktion.

Verschiedene Stellen berichten bereits über einen Beschluss des Landgerichts (LG) Arnsberg, das eine einstweilige Verfügung gegen einen Unternehmer erlassen hat, der seine Waren über Amazon anbietet. Bei den Angeboten befindet sich standardmäßig eine Weiterempfehlungs-Funktion, die vom Händler nicht deaktiviert werden kann. Nun soll es auch Abmahnungen gegen eBay-Händler wegen dieser Funktion geben.

Weiterempfehlungsfunktion bei Amazon: so funktioniert es

Möchte ein registrierter Amazon-Nutzer das Produkt eines Händlers weiterempfehlen, kann er einen Link betätigen, der sich bei dem entsprechenden Artikel befindet. Daraufhin öffnet sich ein standardisiertes E-Mail-Fenster. Dort trägt der Nutzer die E-Mail-Adresse ein, an die die Produktempfehlung versendet werden soll und ggf. einen individuellen Text. Innerhalb der E-Mail, die der Adressat erhält, erscheint der empfehlende Nutzer als Absender. Der Händler, der den Artikel anbietet, erscheint weder im Betreff noch im Inhalt der Mail. Weitergehende Produktwerbung erfolgt ebenfalls nicht.

Um die Empfehlungs-Mail versenden zu können, ist nicht erforderlich, dass der Adressat einem Empfang zugestimmt hat. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Amazon- und eBay-Händler aufgepasst: Es drohen Abmahnungen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Amazon, Recht

Händlerbund veröffentlicht Weihnachtsguide und Infografik für einen erfolgreichen Online-Handel

15. Oktober 2014 von Peter Höschl

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Gut zwei Monate vor Weihnachten befinden sich viele Online-Händler in den direkten Vorbereitungen für das Weihnachtsgeschäft. Zur Unterstützung aller Online-Händler hat der Händlerbund den kostenlosen Ratgeber „Weihnachtsguide – für einen erfolgreichen Online-Handel“ mit vielen auf das Weihnachtsgeschäft abgestimmten Ideen und Vorschlägen zu den Themen Design, Kaufabwicklung und Checkout sowie Logistik veröffentlicht. Weiterhin finden Online-Händler Rechtstipps für den sicheren Handel in der Weihnachtszeit.

Die Fachautoren des Weihnachtsguides präsentieren praxisnahe Vorschläge, unter anderem wird erläutert, welche Möglichkeiten Händler haben, um ihren Online-Shop in puncto Design auf das Weihnachtsgeschäft vorzubereiten und was Online-Händler beim Checkout beachten sollten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Händlerbund veröffentlicht Weihnachtsguide und Infografik für einen erfolgreichen Online-Handel

Kategorie: Backoffice & Logistik, Recht & Datenschutz Stichworte: Logistik, Recht

Urteil zur Ausnahme von der Grundpreispflicht, Online-Bewertungen müssen grundsätzlich hingenommen werden u.a. – die wichtigsten Urteile und Gesetze im September

2. Oktober 2014 von Onlinehändler News

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Nach der Beendigung der für viele Online-Händler wohl verdienten Sommerpause war der Monat September geprägt von einer Vielzahl von neuen Gerichtsurteilen. Für Online-Händler brachte der Monat wieder viele interessante und neue Urteile und Gesetzesneuerungen mit sich. Welche neuen Gerichtentscheidungen und Gesetze für Online-Händler im September besonders wichtig waren, haben wir für Sie zusammengefasst.

Staubsauger müssen seit 1. September 2014 gesondert gekennzeichnet werden

Für Online-Händler von Staubsaugern ist wieder eine neue Kennzeichnungspflicht hinzugekommen. Neben den allgemeinen Regeln der Kennzeichnung von Elektrogeräten haben Händler von Staubsaugern, die diese am dem Stichtag 1. September 2014 erstmals in den Verkehr bringen, ein eigenes Energie-Label zu verwenden, welches von der Verordnung Nr. 665/2013 vorgegeben wird.

Urteil: Welche Merkmale gelten als wesentlich?

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg hat noch einmal bekräftigt, was den meisten Online-Händlern bekannt ist: die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung müssen im Online-Handel in der Artikelbeschreibung und auch auf der Bestellungsübersichtsseite angegeben werden. Interessant an dem Urteil war aber vielmehr, welche Angaben als „wesentlich“ gelten (OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14). Bei einem Sonnenschirm hielt das Gericht die Maße, die Form, die Farbe, das Material des Bezugsstoffs und das Material des Gestells für „wesentlich“. Übertragbar ist die Entscheidung dennoch nicht auf andere Artikel. Es müsse stets eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, wie das Gericht betont. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Urteil zur Ausnahme von der Grundpreispflicht, Online-Bewertungen müssen grundsätzlich hingenommen werden u.a. – die wichtigsten Urteile und Gesetze im September

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Usability

LG Bochum: E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer als Pflichtangaben innerhalb der Widerrufsbelehrung?

23. September 2014 von Gast

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Mit seinem Urteil vom 6.8.2014 (AZ: I-13 O 102/14) hat das Landgericht (LG) Bochum den Inhalt der neuen Widerrufsbelehrung, wie sie Online-Händler seit dem 13.6.2014 zur Verfügung stellen müssen, konkretisiert. Nach Auffassung der Richter ist für eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung erforderlich, dass dort die E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer des Händlers genannt werden, sofern er diese Kommunikationswege eingerichtet hat. Nur wenn solche Anschlüsse nicht existieren, müssen die Kontaktdaten nicht angegeben werden.

Die Fakten – Neue gesetzliche Vorgaben seit dem 13.6.2014

Am 13.6.2014 ist in Deutschland die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Kraft getreten. Seit diesem Tag müssen Online-Händler unter anderem eine neue Widerrufsbelehrung in ihrem Web-Shop zur Verfügung stellen. Wer das noch nicht getan hat, riskiert Abmahnungen durch Konkurrenten, Verbraucherverbände oder Vereine zum Schutz des lauteren Wettbewerbs. Das kann teuer werden. Unternehmern ist daher dringend zu raten, die neuen rechtlichen Vorgaben in ihrem Shop umzusetzen.

Neue Regeln berücksichtigt, trotzdem abgemahnt

Aber auch wer die neuen Regelungen beachtet, ist offensichtlich nicht sicher vor Abmahnungen. Das LG Bochum hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der abgemahnte Online-Händler zur Erfüllung seiner Belehrungspflicht über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht das neue, vom Gesetzgeber vorformulierte Muster verwendete. Der abmahnende Konkurrent war dennoch der Ansicht, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und mahnte den Betroffenen ab. Stein des Anstoßes waren die Kontaktdaten, die innerhalb des Belehrungstextes angegeben waren, bzw. die, die dort fehlten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin LG Bochum: E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer als Pflichtangaben innerhalb der Widerrufsbelehrung?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

AG Köln: Gängigste Beschriftung des Bestell-Buttons mit „Kaufen“ abmahnbar?

17. September 2014 von Gast

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Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Köln wird es wohl in nächster Zeit wieder zu zahlreichen Abmahnungen kommen. Mit Urteil vom 28.4.2014 (AZ: 142 C 354/13) hat das Gericht entschieden, dass für die Beschriftung einer Schaltfläche, durch deren Betätigung ein Kaufvertrag zustande kommen soll, die Formulierung „Kaufen“ nicht genügt. Damit erklärt es die wohl gängigste Bezeichnung des im Online-Handel üblichen „Bestell-Buttons“ für rechtswidrig. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Shop-Betreiber und ihre Anwälte diese Entscheidung nutzen werden, um Konkurrenten kostenpflichtig abzumahnen. Es bleibt zu hoffen, dass das Urteil keine Schule macht und in der nächsten Instanz aufgehoben wird.

Hintergrund – Inkrafttreten der „Button-Lösung“ in Deutschland am 1.8.2012

Bereits am 1.8.2012 traten Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – die spätestens seit dem 13.6.2014 in aller Munde ist – in Deutschland in Kraft. Das betraf vor allem die sog. „Button-Lösung“. Danach sind Online-Händler verpflichtet, Schaltflächen, deren Betätigung zum Vertragsschluss führen soll (z.B. der „Bestell-Button“ wie er in den meisten Webshops eingesetzt wird), auf bestimmte Art und Weise zu beschriften. Dem Verbraucher soll dadurch klar vor Augen geführt werden, dass er sich durch das Anklicken vertraglich verpflichtet, ein vereinbartes Entgelt zu zahlen. Wird das aus der Benennung des Buttons nicht ausreichend deutlich, ist der Vertrag unwirksam und der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet.

Beschriftung des „Bestell-Buttons“

Das Gesetz nennt als zulässige Beschriftung beispielhaft „zahlungspflichtig bestellen“. In den Gesetzesbegründungen werden daneben die Formulierungen „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ aufgelistet. Unter den Online-Händlern hat sich die Bezeichnung „kaufen“ durchgesetzt. Nach dem Urteil des AG Köln, könnten all jene Händler, die sich diesem Trend angeschlossen haben, nun abmahngefährdet sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin AG Köln: Gängigste Beschriftung des Bestell-Buttons mit „Kaufen“ abmahnbar?

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Datenschutz, Recht

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2014

5. September 2014 von Onlinehändler News

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Auch der Monat August war für den Online-Handel ein interessanter Monat. Urheberhinweise, Selbstverständlichkeitenwerbung sowie Google Shopping waren die zentralen Themen, die den Monat bestimmt haben. Aber auch weitere für den Online-Handel bedeutsame Urteile sind im Bereich IT-Recht ergangen. Wir haben einen Rückblick für Händler vorbereitet. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im August 2014

Kategorie: Recht & Datenschutz

Aufgepasst beim Vertrieb von Staubsaugern

1. September 2014 von Nicola Straub

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Seit heute gelten neue Regelungen beim Vertrieb von Staubsaugern. So sind beispielsweise ab sofort die Energieeffizienzklassen anzugeben – und zwar nicht nur bei allen Darstellungen, aus denen heraus das Gerät in den Warenkorb gelegt werden kann, sondern auch bei jeglicher Webung, die eine Aussage zum Energieverbrauch und/oder eine Preisangabe enthält. Gerade letzteres dürfte ja bei einer Werbung stets gegeben sein, beispielsweise auch Werbung in Preisvergleichsportalen (auch Google Shopping bzw. Google Produktanzeigen).

Darüber hinaus sind weitere Pflichtangaben auf der Produktdetailseite notwendig bzw. auf Seiten oder bei Darstellungen des Produktes, aus denen es in den Warenkorb gelegt werden kann. Genauere Informationen uns Tipps zur Platzierung gibt es bei der IT Recht Kanzlei.

Herzlich aus Hürth
Nicola Straub

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage

7. August 2014 von Gast

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Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung wirksam ist, auch wenn der Abgemahnte später einwendet, es habe tatsächlich gar keinen Wettbewerbsverstoß gegeben (Urteil vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13).

Ein Reiseveranstalter war wegen einiger Haftungsbeschränkungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt worden und gab eine entsprechende Unterlassungserklärung ab. Als er später wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung auf Vertragsstrafenzahlung in Anspruch genommen wurde, stelle er sich auf den Standpunkt, dass die ursprüngliche Abmahnung unzulässig und die Klauseln tatsächlich rechtmäßig gewesen seien.

Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht feststellte. Wer eine Unterlassungserklärung abgebe, schließe einen Unterlassungsvertrag, der unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage rechtswirksam sei. Zweck der Unterlassungserklärung sei gerade, den Streit um eine Rechtsfrage verbindlich zwischen den Parteien zu klären. Daran müsse sich der Abgemahnte festhalten lassen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Unterlassungserklärung gilt auch gegen die objektive Rechtslage

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Abmahnung, Recht

IT-Recht im Juli – Ein Rückblick für Online-Händler

5. August 2014 von Onlinehändler News

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Für den Online-Handel brachte der Monat wieder einige interessante Urteile und Entscheidungen mit sich. Der Bundesgerichtshof beispielsweise sprach zu Beginn des Monats eine Grundsatzentscheidung und stärkte die Rechte der Anonymität bei abgegebenen Bewertungen. Welche neuen Urteile und Gesetze Online-Händler im Juli außerdem wichtig waren, haben wir für unsere Leser zusammengefasst.
Anonyme Bewertungen: Kein Auskunftsanspruch der Betroffenen

Mit einem für Online-Händler wenig erfreulichem Urteil begann der Bundesgerichtshof den Monat: Das Gericht hatte den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen eine Internetplattform zurückgewiesen und die Anonymität der Verfasser gestärkt (Urteil vom 1. Juli 2014, Az.: VI ZR 345/13). Anlass war die anonyme Äußerung in einem Internet-Bewertungs-Portal, gegen das der Betroffene Auskunft in Bezug auf die Kontaktdaten verlangte. Der Betreiber eines Internetportals ist nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Unberechtigte Kontensperrung: Händler geht gegen Amazon vor

Im Juli fasste einen Online-Händler den Mut und setzte sich gegen den Online-Riesen Amazon zur Wehr. Er verklagte das Unternehmen wegen seiner Kontensperrung, die er aufgrund eines unberechtigten Plagiatsvorwurfes erhalten hat. Andere Online-Händler, denen ähnliches widerfahren ist, warten nun mit Spannung auf eine positive Entscheidung des Gerichts.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin IT-Recht im Juli – Ein Rückblick für Online-Händler

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: ebay, Inkasso, Recht

Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

4. August 2014 von Gast

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Wie schon vorhergesagt, hat die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bereits jetzt zahlreiche Abmahnung zur Folge. Teilweise wird von anwaltlichen Schriftsätzen berichtet, die auf den 13.6.2014, also den Tag der Rechtsänderung datiert sind. Andere Schreiben folgten wenige Tage später. Große Erfolgsaussichten werden ihnen jedoch nicht prognostiziert. Was von den Abmahnungen zu halten ist und wie die Betroffenen mit ihnen umgehen sollten, erfahren Sie hier:

Hatten Online-Händler vor der Rechtsänderung am 13.6.2014 noch Stress wegen der rechtzeitigen Umsetzung der neuen Vorgaben in ihrem Webshop, machen ihnen nun anwaltliche Schreiben das Leben schwer. Denn pünktlich nach Inkrafttreten der neuen Gesetze verschicken Unternehmen Abmahnungen an zahlreiche Händler. Bemängelt wird hauptsächlich die Nutzung einer „veralteten Widerrufsbelehrung“. Aber selbst wenn die Betroffenen ihren Shop tatsächlich nicht fristgerecht umgestellt haben, werden die Abmahnungen von Gerichten höchstwahrscheinlich nicht bestätigt werden. Online-Händler müssen ihren Webshop dennoch dringend auf den aktuellen Stand bringen.

Die ersten Abmahnungen wurden im Auftrag der Werfo Ltd., der Eboxu UG und der CODE.AG GmbH versendet. Für einen Erfolg vor Gericht müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Erforderlich sind vor allem ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem abmahnenden und dem abgemahnten Unternehmen und ein konkreter Rechtsverstoß.

Abmahnung der Werfo Ltd.

Die Abmahnung der Werfo Ltd. dürfte schon am Konkurrenzverhältnis scheitern. Denn im zuständigen englischen Handelsregister ist das Unternehmen als „dissolved“ eigetragen. Ein aufgelöstes Unternehmen existiert nicht länger und kann folglich auch nicht in Wettbewerb zu anderen Händlern treten.

Abmahnung der Eboxu UG

Konkurrenzverhältnis

Ob die Eboxu UG im Wettbewerb zu anderen Online-Händlern steht, sollte ebenfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Das Unternehmen ist noch existent, wurde allerdings es erst am 5.6.2014, mithin eine Woche vor der Rechtsänderung gegründet. Das allein sagt zwar über die Absichten der Unternehmensgründung nichts aus, es wirkt aber genauso verdächtig, wie der im Handelsregister eingetragene Geschäftszweck. Dieser wird mit „Vertrieb von Waren aller Art“ angegeben. Wer daran nichts Auffälliges erkennen kann, sollte den anschließend aufgelisteten Katalog genauer betrachten. Dort werden Waren aus nahezu jedem Bereich genannt, was der Firma erlaubt, es auch mit großen Warenhäusern aufzunehmen. Anders gesprochen: die Eboxu UG setzt sich selbst in Konkurrenz zu Online-Händlern aus so ziemlich jedem Sektor. Das erlaubt ihr, entsprechend viele Abmahnungen zu verschicken.

Ein Wettbewerbsverhältnis sollte trotz dieser Umstände nicht einfach verneint werden. Denn der Vorsatz, dass das Unternehmen ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, möglichst viele Shop-Betreiber abmahnen zu können und auf diese Weise die Anwaltsgebühren zu erhalten, dürfte schwer nachzuweisen sein, sofern er überhaupt vorliegt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Es ist soweit: die ersten Abmahnungen seit Umsetzung der VRRL sind da

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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