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Aktuelle Seite: Startseite / Archiv für Recht & Datenschutz

Recht & Datenschutz

Händlerbund bietet Quick Check zur Verbraucherrechterichtlinie

21. Mai 2014 von Peter Höschl

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Onlineshop verkaufenWir unterstützen E-Commerce-Unternehmer bei Kauf und Verkauf von Onlineshops, Amazon-Firmen und Internetportalen. Wir sind die Spezialisten dafür und vereinen langjährige E-Commerce-Erfahrung und das Know how aus über 65 Unternehmensverkäufen und -käufen. Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Entscheidung zum Firmenverkauf, ermitteln den marktgängigen Wert eines Onlineshops und begleiten sie bis zum erfolgreichen Onlineshop Verkauf. Unser Honorar ist zu 100% erfolgsabhängig.

Jetzt informieren: Onlineshop verkaufen

(Pressemitteilung): Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie müssen sich alle Online-Händler auf umfangreiche rechtliche Änderungen einstellen. Damit sie sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Juni 2014 vorbereiten und vor teuren Abmahnungen schützen können, haben Händler nun die Möglichkeit Ihre Internetpräsenz vom Händlerbund in einem Quick Check ganz unkompliziert prüfen zu lassen.

Beim Quick Check wird die Internetpräsenz in einem persönlichen Telefongespräch mit einem Experten innerhalb von 15 bis 20 Minuten in rechtlicher Hinsicht geprüft! So erfahren Händler, wo Sie bis zum Stichtag am Freitag, den 13. Juni 2014 noch nachbessern müssen und bekommen von einem Fachjuristen des Händlerbundes eine Handlungsempfehlung. Der Quick Check kostet nur 50 Euro (zzgl. MwSt.) und ist ein unverbindliches Angebot für Händler, die den umfassenden Abmahnschutz des Händlerbundes nicht nutzen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Händlerbund bietet Quick Check zur Verbraucherrechterichtlinie

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Pressemitteilungen, Recht

Muster-Widerrufsbelehrung – Die Verwendung lohnt sich kaum noch

14. Mai 2014 von Gast

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Man kann es nicht oft genug sagen: am 13.6.2014 wird die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in deutsches Recht umgesetzt! Neben der Erweiterung der Pflichtangaben wird vor allem das Widerrufsrecht auf den Kopf gestellt. Mehr dazu bereits in den vorausgegangenen Beiträgen. Folge dieser umfangreichen inhaltlichen Änderungen ist, dass die Widerrufsbelehrung, die von Gesetzes wegen von Händlern ihren Kunden zur Verfügen zu stellen ist, umformuliert oder schlimmstenfalls völlig neu gefasst werden muss. Zwar wird zur Vereinfachung vom Gesetzgeber dafür ein Muster bereitgestellt, die Neufassung ist von den meisten Händlern aber kaum verwendbar oder erfordert derartige Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, dass sich die Nutzung überhaupt nicht lohnt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben, muss die korrekte Widerrufsbelehrung bestimmte Vorgabe einhalten. Da die meisten Händler einen Belehrungstext wohl nur ungern selbst formulieren wollen, hat der Gesetzgeber ein Muster vorformuliert, dass „einfach nur“ korrekt ausgefüllt und dann rechtssicher verwendet werden kann. Was – schon allein wegen der Vielzahl an gerichtlichen Urteilen – nach altem Recht noch durchaus leicht umzusetzen war, wird ab dem 13.6.2014 kompliziert bis unmöglich. Zwar bleibt das Grundprinzip erhalten, die neuen Einschränkungen führen in den meisten Fällen aber dazu, dass die Vorlage von Shop-Betreibern gar nicht verwendet werden kann. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Muster-Widerrufsbelehrung – Die Verwendung lohnt sich kaum noch

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Widerrufsbelehrung

Rechtsthemen für Online-Händler im April 2014 – ein Monatsrückblick

5. Mai 2014 von Onlinehändler News

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Der Monat April war ereignisreich und brachte viele neue bedeutsame Urteile und Themen aus dem Bereich „Recht“ . Die wichtigste davon haben wir für Sie zusammengefasst. So hat der Bundesgerichtshof Urteile zu kostenlosen Telefonbucheinträgen für Gewerbetreibende verkündet. Es wurde über die Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung entschieden und die seit langem unter Kritik stehende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wurde für unzulässig erklärt. Außerdem hat PayPal seine AGB überarbeitet und über die bevorstehenden Neuheiten informiert. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rechtsthemen für Online-Händler im April 2014 – ein Monatsrückblick

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

29. April 2014 von Gast

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Mit Spannung erwartet wird am 13.6.2014 das neue Widerrufsrecht. Doch viel interessanter dürften die Gerichtsurteile sein, die nach diesem Stichtag fallen. Denn sie entscheiden über Wohl und Wehe der Online-Händler bei Fragen und Problemen, die bereits vor der Rechtsänderung auftreten. Beruhigend ist, dass einige der Neuerungen durchaus zu Gunsten der Händler ausfallen. Sie unterstützen sie beim Geschäftsbetrieb und bieten finanzielle Vorteile. Der Gesetzgeber war bei der Fassung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) bestrebt, den Warenhandel voranzutreiben und ihn gerade auch über die innerstaatlichen Grenzen hinaus zu fördern. Da es sich bei der VRRL aber um eine Richtlinie zum Schutz der Verbraucher handelt, müssen die Unternehmer leider auch Beschränkungen ihrer Rechte hinnehmen. Vor allem aber müssen die Änderungen am 13.6.2014 um 0:00 Uhr auf der Shop-Seite umgesetzt sein, denn eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Die Nachteile

Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich

Da die VRRL das Widerrufsrechts, das Verbrauchern gegenüber Unternehmern im Fernabsatzrecht zusteht, umfassend ändert, müssen Sie als Online-Händler Ihre Widerrufsbelehrung an die Neuerungen anpassen. Den Belehrungstext, den Sie zurzeit verwenden, müssen Sie folglich entweder umformulieren oder sogar völlig neu fassen. Das Muster, das Ihnen der Gesetzgeber – auch für die Neuregelungen – zur Verfügung stellt, ist leider nur beschränkt nutzbar (mehr dazu im Folgebeitrag). Allein die Erstellung eines abmahnsicheren Belehrungstextes dürfte daher mit erheblichem Aufwand und noch mehr Problemen verbunden sein.

Neben der Belehrung muss ein Muster-Widerrufsformular übermittelt werden

Hinzu kommt, dass Sie ab dem 13.6.2014 Ihren Kunden – am besten im Anschluss an die Widerrufsbelehrung – ein „Muster-Widerrufsformular“ zur Verfügung stellen müssen. Einen Vordruck also, den der Verbraucher nur noch mit seinen Daten ausfüllen und an Sie zurückschicken muss, um sein Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Auch das soll der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Warenversandhandels dienen. Denn dieser Mustertext ist für alle Mitgliedstaaten gleich. Daraus ergibt sich aber bereits das erste Problem. Zwar hat der Gesetzgeber auch diesen Text vorformuliert, fraglich ist allerdings, ob er auch in dieser Form verwendet werden muss, oder ob Unternehmer ein eigenes Formular erstellen und übermitteln dürfen.

Muster oder eigenes Widerrufsformular?

Es besteht schließlich auch keine Pflicht, das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung zu verwenden. Diese kann vielmehr individuell erstellt werden Lediglich die gesetzliche Vermutung, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, kommt dann nicht zum Zuge. Gilt das dann aber auch für das Muster-Widerrufsformular? Die Meinung der Juristen, geht bereits jetzt – noch vor der Umsetzung der Richtlinie – auseinander. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie – bis zu einem klärenden Gerichtsurteil – das gesetzliche Muster verwenden. Und zwar ausschließlich. Denn wenn Sie neben diesem Muster auch ein weiteres, selbsterstelltes Formular übersenden, könnte das zu Verwirrung beim Verbraucher führen und deshalb unzulässig sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gut oder Böse? – „Das neue Widerrufsrecht“

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht, Widerrufsrecht

Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

28. April 2014 von Peter Höschl

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(Pressemitteilung): Nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt enthält das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes heute schriftlich mitgeteilt. Dem Unternehmen ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Juni 2014 eingeräumt worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“ [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Bundeskartellamt sieht Beschränkungen des Online-Vertriebs bei ASICS kritisch

Kategorie: Recht & Datenschutz, Vertrieb Stichworte: Recht, Selektivvertrieb

Schnellumfrage zur neuen VRRL: Apple iTunes-Gutscheine zu gewinnen

22. April 2014 von Peter Höschl

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Nach wie vor gibt es kaum etwas im E-Commerce, das die Gemüter so erhitzt, wie das Thema Abmahnungen. Immerhin geben in Studien mehr als die Hälfte der befragten Onlinehändler an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden zu sein. Als häufigste Abmahnbegründungen gelten dabei Fehler beim Widerrufsrecht und dem Wettbewerbsrecht allgemein. Während durch unzählige Urteile in der Vergangenheit Rechtssicherheit für die Widerrufsbelehrung nach „altem Recht“ generiert wurde, müssen solche klärenden Entscheidungen nun erst wieder neu ergehen.

Denn die EU hat durch die Erstellung ihrer Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) nun neue einheitliche Vorgaben für den europäischen E-Commerce geschaffen. Dabei hat sich der europäische Gesetzgeber neben seinem Anspruch an einen möglichst hohen Verbraucherschutz auch an den Bedürfnissen der Unternehmer orientiert: Neben weiteren verbraucherschützenden Regelungen werden zu Gunsten der Online-Händler auch solche eingefügt, die sie beim Betrieb ihres Unternehmens unterstützen sollen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Schnellumfrage zur neuen VRRL: Apple iTunes-Gutscheine zu gewinnen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Die VRRL: Erweiterung der gesetzlichen Pflichtangaben – Nichts als Arbeit

15. April 2014 von Gast

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Am 13.6.2014 tritt die Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Verbesserungen für Unternehmer. Denn obwohl es sich bei dieser europäischen Regelung um eine „zum Schutz der Verbraucher“ handelt, werden auch verstärkt die Rechte der Händler berücksichtig. Die Vorteile werden insbesondere beim neuen Widerrufsrecht deutlich. Die mit der Umsetzung ebenfalls verbundenen Nachteile zeigen sich vor allem bei der Anpassung der Pflichtinformationen, die jeder Unternehmer zur Verfügung zu stellen hat. Welche Folgen die Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EG BGB) hat, soll der nachfolgende Beitrag aufzeigen.

Mit der Gesetzesänderung werden neue Pflichtangaben in den gesetzlichen Katalog eingefügt, die auch Online-Händler in ihrem Web-Shop einfügen müssen. Die daneben vorgenommen Streichungen haben hingegen keine Vorteile. Denn entweder muss oder sollte die Angabe weiterhin erfolgen oder sie entfällt, weil auch das dahinterstehende Unternehmerrecht wegfällt. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die VRRL: Erweiterung der gesetzlichen Pflichtangaben – Nichts als Arbeit

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

Workshop zur Verbraucherrechterichtlinie am 7. Mai 2014 in Berlin

7. April 2014 von Onlinehändler News

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Am 13.06.2014 wird das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft treten. Der Händlerbund bietet zu diesem Thema am 07.05.2014 in Berlin einen Workshop an. Hier wird Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes, für Fragen zur Verfügung stehen und erklären, worauf Online-Händler zukünftig achten müssen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Workshop zur Verbraucherrechterichtlinie am 7. Mai 2014 in Berlin

Kategorie: Recht & Datenschutz, Veranstaltungen Stichworte: Recht

Monatsrückblick: Recht für Online-Händler im März

1. April 2014 von Onlinehändler News

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Wir haben für Sie die wichtigsten Themen aus dem Bereich „Recht“ des vergangenen Monats zusammengefasst. Zum Start des Monats März wurde es für viele Händler von elektrischen Leuchten ernst. Zum Stichtag 1. März 2014 ist auch für bestimmte Leuchtenarten eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Mitte des Monats folgten zwei weitere wichtige Ereignisse für Online-Händler: Am 12. März 2014 traten die neuen eBay-AGB in Kraft. Außerdem stimmt das Europäische Parlament in erster Lesung für eine neue Datenschutzgrund-Verordnung. Auch vor dem weniger bekannten Amtsgericht Trier wurde ein außergewöhnliches Urteil gesprochen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Monatsrückblick: Recht für Online-Händler im März

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: AGB, Datenschutz, ebay, Recht

Die Richtlinie zum „Schutz der Verbraucher“ berücksichtigt endlich auch Unternehmerinteressen

1. April 2014 von Gast

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Am 13. 6.2014 tritt die Verbraucherrechte-Richtlinie, kurz: VRRL, bei uns in Kraft. Bereits im Vorfeld wird – nicht nur unter den Juristen, sondern auch bei den betroffenen Online-Shop-Betreibern – viel spekuliert und diskutiert. Was nun aber tatsächlich alles auf uns zu kommt und wie sich im Zusammenhang mit den Rechtsänderungen die Abmahnindustrie verhalten wird, bleibt abzuwarten. Damit Sie aber nicht völlig unvorbereitet einem „Freitag den 13.“ – auf einen solchen fällt nämlich der Umsetzungstag – entgegen gehen, erhalten Sie mit unserer Blog-Reihe zum Thema „Rechtsänderungen durch die VRRL“, einen Überblick.

Die Vorteile

Zunächst sollte betont werden, dass, obwohl die Richtlinie durch den europäischen Gesetzgeber „zum Schutz der Verbraucher“ erlassen wurde, er endlich auch die Bedürfnisse und Interessen der Unternehmer berücksichtigt hat. Teilweise schmälert er die Rechte der Verbraucher erheblich, um einen grenzüberschreitenden Warenhandel zu fördern und zu vereinfachen. Ob dieser hehre Wunsch tatsächlich auch in Erfüllung geht, wird erst die Zukunft zeigen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die Richtlinie zum „Schutz der Verbraucher“ berücksichtigt endlich auch Unternehmerinteressen

Kategorie: Recht & Datenschutz Stichworte: Recht

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