Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem Verbraucher, der ein Sofa im Internet bestellt, welches anhand verschiedener Optionen nach Wunsch angefertigt wird, das Widerrufsrecht wegen Kundenspezifikation ausgeschlossen ist (Urteil vom 12.02.2014, Az: 23 S 111/13).
In dem Fall hatte der Kunde ein Sofa bestellt, bei dem die Wahl zwischen 17 verschiedenen Farbenvariationen hatte, so dass letztlich 289 verschiedene Farbkombinationen waren. Zudem konnte das Sofa auf Wunsch des Kunden spiegelverkehrt angeordnet werden, so dass insgesamt 578 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestanden. bestehen. Von der Möglichkeit der spiegelverkehrten Anordnung hatte der Käufer Gebrauch gemacht und zudem neben einer Grundfarbe eine Zusatzfarbe ausgewählt. Nach Lieferung des Sofas machte der Kunde von seinem vermeintlichen Widerrufsrecht Gebrauch.
Zu Unrecht, die das LG entschied. Das Widerrufsrecht sei nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen gewesen. Zwar handele es sich um eine Ausnahmeregelung, die im Sinne des Verbraucherschutzes einschränkend dahingehend ausgelegt werden müsse, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein müsse. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin LG Düsseldorf: Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikationen
