Die Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRRL) in nationales Recht führt zu gravierende Änderungen für Händler in Bezug auf die Regelungen des Widerrufsrechts. Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ist im Bundesgesetzblatt Teil I, 2013, Nr. 58 vom 27.09.2013, Seite 3642 einsehbar. Die daraus resultierenden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), die die Informationspflichten im Fernabsatz einschließlich des Widerrufsrechts sowie die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr betreffen, treten am 13.06.2014 in Kraft.
1. Das gesetzliche Grund-Muster für die Widerrufsbelehrung
- Sie finden den Text des gesetzlichen Grundmusters hier… [Res Media]
- Informationen zu den einzelnen Gestaltungshinweisen finden Sie hier… [Res Media]
Leider hat die EU es versäumt, ein klares und einheitliches Muster für die Widerrufsbelehrung vorzugeben. Im Gegenteil: Aufgrund der unterschiedlichen Optionen, die insbesondere nach den Gestaltungshinweisen zu den Ziffern 1, 4 und 5 im gesetzlichen Muster durch den Händler zwingend auszuwählen sind, können sich eine Vielzahl von verschiedenen Mustern für die Widerrufsbelehrung ergeben.
Die Gestaltung der Widerrufsbelehrung ist dabei insbesondere von folgenden Vorab-Entscheidungen des Händlers abhängig:
- Werden die Bestellungen in einer einheitlichen Lieferung oder in Teillieferungen „abgearbeitet“? Das ist maßgeblich für die Belehrung zum Ingangsetzen der Widerrufsfrist nach dem Gestaltungshinweis zu Ziffer 1. Nach dem Wortlaut dieses Gestaltungshinweises („Fügen Sie einen der folgenden … Textbausteine ein…“) muss der Händler sich nämlich grundsätzlich bereits vor dem Verkauf entscheiden, wie er die Lieferungen in seinem Shop vornehmen wird.
- Kann der Verbraucher seinen Widerruf elektronisch auf der Webseite erklären?
- Wird die Ware abgeholt oder muss der Verbraucher sie zurücksenden?
- Wer trägt die Kosten der Rücksendung?
2. Ein angepasstes Muster für die Widerrufsbelehrung
Hinweis:
Das Muster gilt erst ab 13.06.2014 und darf vorher nicht eingesetzt werden. Es ist NUR für den Fall formuliert,
- dass der Kaufvertrag bzw. die Bestellung sich auf Waren (nicht: Dienstleistungen) bezieht;
- dass der Onlinehändler einheitlich liefert (entweder, weil der Verbraucher nur einen Artikel bestellt hat oder weil die Lieferung von mehreren Artikeln in einem Paket erfolgt); das Muster darf nicht verwendet werden, wenn die Bestellungen in mehreren Teillieferungen erfolgt;
- dass der Verbraucher die Rücksendekosten trägt;
- dass die Ware paketversendungsfähig ist;
- dass dem Verbraucher das Online-Widerrufsformular zur Verfügung erstellt wird.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit verfügbar, Ihre Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurück zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3. Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Im Zuge der Richtlinienumsetzung wurden die Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeweitet. Diese Ausnahmen finden sich ebenfalls in § 312g Abs. 2 BGB neue Fassung (n. F.). Danach gelten die bisherigen Ausnahmen vom Widerrufsrecht auch weiterhin, neu hinzugekommen sind jedoch u. a. diese Ausnahmen:
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes der der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
In §§ 355, 356 BGB n.F. sind die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts geregelt.
4. Das Rückgaberecht fällt weg
Das bisher in § 356 BGB geregelte Rückgaberecht des Verbrauchers, welches der Händler alternativ zum Widerrufsrecht gewähren konnte, fällt ersatzlos weg.
5. Die 14-tägige Widerrufsfrist
Nach § 355 Abs. 2 BGB n. F. beträgt die Widerrufsrist weiterhin 14 Tage.
Problematisch ist nach neuer Rechtslage allerdings die Frage, wann die Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird. Nach § 356 Abs. 2 Nr. 1 a – d BGB n. F. hängt das davon ab, wann und wie der Händler genau liefert:
- Liegt eine Bestellungüber Waren vor, die in einer Lieferung erledigt wird, läuft die Widerrufsfrist ab dem Moment, zu dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat. Beispiel: Verbraucher bestellt einen Pullover und eine Hose, beides wird zusammen geliefert.
- Bei einer einheitlichen Bestellung des Verbrauchers über mehrere Waren, die getrennt geliefert werden, läuft die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, die letzte Ware erhalten hat.Beispiel: Verbraucher bestellt einen Pullover und eine Hose. Die Hose wird zuerst geliefert, der Pullover ein paar Tage später.
- Bei einer Bestellung des Verbrauchers über eine Ware, die in mehreren Teillieferungen oder Stücken geliefert werden, wird die Widerrufsfrist in gang gesetzt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, die letzte Teillieferung oder das letzte Stück erhalten hat. Beispiel: Verbraucher bestellt eine Küchenzeile. Die Schränktüren werden später geliefert.
- Bei regelmäßigen Lieferungenvon Waren über einen festgelegten Zeitraum, beginnt der Lauf der Widerrufsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Frachtführer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat. Beispiel: Abo-Lieferungen.
6. Das Erlöschen der Frist
Grundsätzlich erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers 14 Tage, nachdem die Frist – wie oben dargestellt – durch die Lieferung oder Teillieferung in Gang gesetzt wurde.
Neu ist, dass das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 3 BGB n. F. spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Ingangsetzen in jedem Fall erlischt. Nach früherer Rechtslage war es, so dass das Widerrufsrecht gar nicht erlosch, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten im Fernabsatz nicht ordnungsgemäß auch in Textform nachgekommen ist (vgl. § 355 Abs. 4 Satz 3 BGB).
Jürgen meint
Ich habe mal die wichtigsten Fakten in einem PDF zur schnellen Übersicht gepackt. Kann gerne auf der eigenen Website genutzt werden.
http://www.buxmann.de/werbeartikel-blog/2014/03/achtung-aenderung-widerrufsrecht-2014/
Nicola Straub meint
Hallo Herr Buxmann,
das ist eine hübsch gemachte Übersicht. Sie enthält aber kleine Lücken bzw. Unklarheiten. So ist m.W. nach das mitgesendete Widerrufsformular NICHT durch ein online angebotenes oder auf Aufforderung zugemailtes Formular ersetzbar. Die Hinsendekosten muss der Händler zudem komplett NICHT ersetzen bei Widerruf, wenn der Kunde eine vom Normalversand abweichende Versandart gewählt hat (z.B. Express-Versand oder ähnliches).
Bei der Widerrufsfrist ist es auch nicht ganz so einfach, wie Sie schreiben. Dies geht ja aus dem obigen Artikel ganz gut hervor. Übrigens: Hat der Händler nicht über das Widerrufsrecht (ausreichend) informiert, muss er trotzdem nicht auf das Jahr bis zum Erlöschen der Frist warten: Holt er die Information (korrekt) nach, beginnt dann zu diesem Zeitpunkt ebenfalls wieder die 14-Tage-Frist zu laufen. Gut so!
Insgesamt fehlen Hinweise zu den sehr umfassend geänderten Informationspflichten, die ja den eigentlichen Kern der Umsetzungs-Problematik für Händler ausmachen. Es ist leider einfach doch SEHR komplex diese Umstellung auf die VRRL, so dass eine zu starke (plakative) Verkürzung der einzelnen Punkte doch sehr riskant ist – so wünschenswert es wäre, dies zu können!
Ich kann daher allen Händlern nur ans Herz legen, sich wirklich dringend UMFASSEND zu informieren und aktiv zu werden! Insbesondere der (faktische) Zwang zu einer dynamischen Widerrufsbelehrung dürfte bei vielen einen echten Eingriff in die Systeme erfordern…
Eine Übersicht speziell zum Widerrufsthema in der VRRL gibt es auch hier:
http://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/neues-widerrufsrecht
Harald meint
Was für ein Zufall, der 13.06.2014 fällt auf ein Freitag. Das wird für einige ein schwarzer Freitag.