Mitte des Jahres zwang ein Urteil des LG Hamburgs Händler faktisch zum kostenlosen Versand, wenn sie Google Shopping rechtssicher nutzen wollten. Denn in ihrem vielbeachteten Urteil bewerteten die Richter die Angabe der anfallenden Versandkosten in der Art, wie sie Google damals vorsah, als gesetzeswidrig: Während nämlich der Kaufpreis in der Google Shopping-Kacheldarstellung direkt ausgewiesen wurde, wurden die Versandkosten erst sichtbar, wenn der Nutzer mit der Maus über das Angebot fuhr (Mouse-over-Funktion).
Da somit eventuell anfallende Versandkosten nicht direkt klar sichtbar seien, sei die Preisangabe so nicht ausreichend, urteilten das Landgericht. Solange Google bei der bemängelten Angebotsdarstellung festhielt, blieb Händlern als einziger juristisch haltbarer Ausweg eigentlich nur, ihre Produkte versandkostenfrei anzubieten.
Dass diese Situation untragbar ist, hat offenbar auch Google erkannt – und reagiert: Wer nun Google Shopping aufruft, findet in der Kacheldarstellung der Angebote die Versandkosten nun direkt ausgewiesen.
Damit dürfte den Vorstellungen der hansestädtischen Richter genüge getan zu sein, so dass Händler nun auch bei Angeboten mit Versandkosten rechtssicher auf Google Shopping werben können.
Herzlich aus Hürth
Nicola Straub
Fitting Center meint
Ich muss sagen das ich die Meinung von Google Vertrete und das jetzige. Versandkosten muss ich immer Zahlen entweder man haut die vorher drauf oder man rechnet Sie später drauf. Der Unterschied ist der Endpreis für gleiche Ware.